§ RECHT §

 

(Aus dem "Vorwort" des Internet-Buches:) Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen >hier<

 

 S t a n d   1990

 

Unter Recht versteht man die von einer Person (früher Kaiser, Könige usw.) oder einer Personengruppe eines Gemeinwesens gesetzte Regel, die verbindlich unser menschliches Zusammenleben ordnet. Angestrebt wird eine Allgemeinheit des jeweiligen Gesetzes, das heißt durch "abstrakte Formulierung der Regel für möglichst viele Sachverhalte", worin auch die Vorstellung zum Ausdruck kommt, Gesetze müssten vernünftig, einsichtig und für alle gleich sein. Sie sollten auch für jedermann durchschaubar sein.


In Deutschland unterscheidet man:

- Gesetz im formellen Sinn: der in einem verfassungsmäßig vorgesehenen, förmlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Volksvertretung zustande gekommene Rechtssatz.

- Gesetz im materiellen Sinn: jede Rechtsnorm, die die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern, Bürgern und Hoheitsträgern oder Hoheitsträgern untereinander regelt, das heißt jede hoheitliche, generelle und abstrakte Regelung mit allgemein verbindlicher Wirkung. Dazu zählen neben den formellen Gesetzen die Satzungen, das Gewohnheitsrecht und das EG-Recht, das unmittelbar für den Bürger gilt.

- In einigen Fällen haben die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft.

 

Vom Verwaltungsakt und Richterspruch unterscheidet sich das Gesetz dadurch, dass es nicht einen oder mehrere Einzelfälle, sondern eine unbestimmte Vielzahl von Fällen regelt. An das Gesetz sind alle drei Staatsgewalten gebunden: Gesetzgebung (Legislative = Parlament), Vollziehung (Exekutive = Regierung notfalls durch die Polizei) und Rechtsprechung (Judikative = Gerichtsbarkeit). Zwischen den verschiedenen Gesetzen im materiellen Sinn besteht eine Rangordnung; das höherrangige Gesetz geht dem niedrigerrangigen Gesetz vor. An der Spitze der Normenpyramide steht die Verfassung, darunter das förmliche Gesetz, unter diesem die Rechtsverordnung und die Satzung. Im Bundesstaat hat das Bundesrecht Vorrang vor dem Landesrecht.


aus Zeichnungen von www.friederike-gross.de/

 

a) Rechte, Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Konventionen (das sind Übereinkünfte) und Richtlinien (also, wonach man sich zu richten hat) auf staatlicher Ebene

 

Das wichtigste Recht, die Grundrechte eines jeden Staatsbür­gers ist im Grundgesetz, der Rechtsordnung, der Verfassung (Konstitution) festgelegt, sowie die „Gesamtheit der Re­geln“, welche die Staatsform, die Lenkung des Staates, die Billigung und die Aufgabengebiete der obersten Staatsorgane betreffen.

 

Die erste Verfassung gaben sich die Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Großbritannien hat keine geschriebene Konstitution. Das Grundrecht beruht dort auf „Gewohnheitsrecht“.

 

Im deutschen Grundgesetz [in jedem Buchladen einsehbar] ist die „freie demokratische Grundordnung“ festgeschrieben. Einige Grundzüge des deutschen Grundgesetzes können nicht verändert werden, der Rest mit einer Mehrheit von mehr als zweidrittel der Stimmen durch den Bundestag, der vor langer Zeit die Wehrpflicht wieder veran­kert und das ursprüngliche Asylrecht praktisch verwässert hat und so einiges inzwischen mehr.

 

Wegen der ständigen Änderungen wäre eine „lose Blattsammlung“ für alle Gesetzesbü­cher angebracht: 36 mal gab es allein im Grundgesetz Änderungen, Einfügungen oder Aufhebungen jedes Mal bei durchschnittlich 3 Artikeln bis 20. 9. 1990. Es wurden also 108 von insgesamt 141 Artikeln schon manipuliert.

 

Immerhin sind nach Artikel 79, Absatz 3 des deutschen Grund­gesetzes, Artikel 1 {Men­schenwürde, Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt} und der Artikel 20 {Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht} selbst mit den Stimmen aller Parlamentarier nicht änderbar, womit also, solange eine Bundesrepublik Deutschland besteht, „die Würde des Menschen unantastbar“ bleibt und endgültig festgeschrieben ist.  Auch gilt nach Artikel 20:

 

(1) „die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat…“.

 

(2) „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstim­mungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Recht­sprechung ausgeübt;

 

(3)   Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden;

 

(4)   gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

Ein wenig mehr >hier<zu ist in der Seite »Lug und Trug der "neuen Religion", der freien globalisierten alles beherrschenden "freien und ungezügelten Marktwirtschaft"« zu finden, z. B. Artikel 38 des Grundgesetzes: "Abgeordnete ... nur ihrem Gewissen unterworfen", also Ausschluss des Fraktionszwangs und die Artikel 10 (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) und 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung).


 

Kommentar: Aber wie steht es zum Beispiel mit dem „sozialen Bundes­staat“ (nach nicht änderbarem Artikel 20, Absatz 1)? Was ist über­haupt ein „sozialer Staat“? Wann tritt der Fall ein, wo Klassen andere Klassen völ­lig beherrschen? Wann sollen die Bürger von ihrem grundgesetz­lichen Recht auf Widerstand Gebrauch machen und wie (nach nicht änderbarem Artikel 20, Absatz 4 - oben in rot)?

Auf dem Pa­pier macht sich alles ganz gut. Zu diesem Thema möchte ich später bei der Behandlung der Menschenrechte zu­rückkommen.

 

Was, wenn der Artikel 79 abgeschafft wird. der ist doch selbst nicht ge­schützt. Ja, ja, die Juristen haben sich immer Hintertürchen gelassen. Wann kann endlich mal eine einigermaßen dauerhafte Rechtssicherheit gewährleistet werden?

 


Um etwas Abwechslung zu erreichen, jetzt die deutsche Nationalhymne.

Nachdem obiges Lied ausgeklungen ist, kommt mir (dem Autor dieses Internetbuches "Gotteswahn.info") sofort anschließend

der NAZI-Marsch in Erinnerung: "Die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen..." usw. So  bin ich aufgewachsen.

Das ist heute verboten, obwohl die Bundeswehr wieder marschiert... Aber lassen wir es...

Sonst fällt mir auch noch "Glanz und Gloria" ein...

 


Die Parlamente der Demokratien sind für die Gesetzesausar­beitung und -verabschiedung zuständig. Das Rechtssystem  ist so umfangreich geworden, dass nur noch wenige Spezi­ali­sten die einzelnen Fachbereiche beherrschen, als da sind:

 

-    Bürgerliches Recht, auch Zivilrecht genannt. Es basiert immer noch auf Grundgedanken des Römischen Rechts. Hier werden erst einmal Begriffe definiert, wie: natürliche und juristische Personen, was ein Vertrag ist, wer eine Vertre­tung übernehmen kann, also von einer anderen Person und wie bevollmächtigt werden kann. Da wird über „Ge­schäftsfähig­keit“ und über den Begriff der „Willenserklärung“ geschrie­ben.

 

Zum bürgerlichen Recht zählen:

 -    öffentliches Recht umfasst u.a.:

 

Rechtsverordnungen- und -vorschriften werden auf „niederer Ebene“, z.B. auf ministe­riel­ler Ebene erlassen. Da gibt es die Heizölbehälterverordnung, die Verordnung zur Lage­rung brennba­ren Flüssigkeiten und Tausende mehr. Die Straßenverkehrsordnung, nach der nur Bußgelder verhängt werden können, ist eine Stufe tiefer als das Straßenverkehrsrecht.

 

Richtlinien sind Empfehlungen, an die sich nur statistisch gesehen die Mitmenschen halten, nach einer „Gauß'schen Vertei­lung“. (Wie steht es beispielsweise mit der Richtge­schwindig­keit auf den deutschen Autobahnen?)

 

Eine Anwendung des Rechts erfolgt nicht automatisch: „Nur wo ein Kläger ist, ist auch ein Richter“. Daher ist die Dunkel­ziffer der Rechtsübertretungen unermesslich hoch.

 

Die Rechtsauffassungen sind unterschiedlich und abhängig vom „Zeitgeist“. So sind z.B. die Todesstrafe und der „Gotteslä­sterungsparagraph“, sowie das Verbot der gleichge­schlechtli­chen Liebe in den meisten Demokratien inzwischen zwar gesetz­lich nicht mehr ab­gesichert aber dennoch noch nicht ganz „weg vom Tisch“. Daher verstecken sich gerne im­mer noch die Homo­sexuel­len, manchmal sogar in einer Ehe und vor allem als Priester in der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft; denn die müssen und dürfen nicht heiraten. Niemand fragt einen Kirchenmann: "Was ist denn mit dir los. Ich habe dich noch nie mit einem Mädchen zusammen gesehen...."

 

Rechte, Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien sind als wichtige Normen (Konventionen = Übereinkünfte) für das mehr oder weniger rei­bungslose menschliche Zusammenleben in je­dem Falle notwendig. Da sich Normen, Sitten und Gewohnheiten ändern, muss irgendwann die Rechtssprechung angepasst werden. (Siehe >hier< zum Grundgesetz. Aber da möchte ich doch ein dickes Fragezeichen zusetzen.)

 

b) Rechte, Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Konventionen (Übereinkünfte) und Richtlinien auf überstaat­licher Ebene

 

Da wären zuerst die in „Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen“ zu nennenden >Menschenrechte<, die zwar mit kei­ner Gegenstimme, jedoch bei Enthaltung der damali­gen sogenann­ten sozia­listischen Staaten angenommen worden sind, die nur auf dem Papier stehen und vor allem in den - in den Uno-Gremien voll stimmberechtigten -Poli­zeistaaten und Diktatu­ren der unterentwickelten Län­der mit Füßen getreten werden, im wahrsten Sinne des Wortes.

 

Die meisten internationalen Rechte betreffen Wirtschaft und Handel, die nicht alle aufge­führt werden können. Da gibt es z.B. die Sonderziehungsrechte des Internationalen Wäh­rungs­fonds (International Monetary Fond, auch Weltwährungsfond genannt) als etwas, wo­mit nur Fachleute etwas anfangen können. Hingewiesen werden muss, dass ein (fatales) Wirtschaftswachstum im deutschen Stabilitätsgesetz verankert ist (StabG, Kurzbezeichnung); das ist das "Gesetz zur Förderung der Stabilität und das Wachstum der Wirtschaft" (vom 8.6.1967 - BGB1 I 582). 

Das internationale Privatrecht regelt z. B. privatrechtliche „Tatbestände“ mit "Auslands­berührung", als da ist eine Ehe­schließung im Inland mit einem Ausländer. Dabei ist im einzel­nen geregelt, ob nun inländisches oder ausländisches Recht gilt (Ehemündigkeit, Ehehinder­nisse, wonach kein Muselmann in Deutschland mehrere Frauen besitzen darf, eheliches Gü­terrecht, Scheidungsrecht usw.).

 

Es führt zu weit und ist auch nicht Anliegen dieses Buches, auf weitere Einzelheiten ein­zuge­hen. Es soll ja nur aufgezeigt werden, dass es immerhin einen Trend zu internationalen Verein­barungen gibt. Leider mangelt es bis heute an Möglichkeiten, diese Gesetze, Rechte usw. auch durchzusetzen, d.h. an der Macht von internationalen Gerichten, insbesondere von sich aus der Rechtsprechung ergebenden Konsequenzen.

 

>Hier< zu den Kinderrechten.


Wie geht das aber überhaupt, daß der "Durchschnittsmensch" nicht dauernd mit irgend einer rechtlichen Festlegung in Konflikt gerät? Die Rechtssysteme sind doch so kompliziert, daß es sogar - man kann sagen - für jeden Paragraphen eine Fachperson zum Interpretieren gibt. Es wäre so schön, wenn jeder nur das tun würde, was er selber von Mitmenschen erwartet. Das fängt damit an, sich nicht vordrängen, bis jemanden "übers Ohr hauen". Das war aber übrigens vom "HERRN" in der Bibel schon eine segnenswerte kluge Tat: "das jemanden Übers-Ohr-hauen", belegt durch die Geschichte, in der der Jakob den Laban, der nicht zum Volke Israel gehörte, reinlegte (1. Buch Mose, Kapitel 29 bis 35; einfach mal nachlesen!).

 


Schauern wir uns einfach nur mal an, was es sonst noch alles an Rechtsvorschriften gibt:

Unvollständige Aufzählung, was es alles an Gesetzen gibt. Oh ja, es gibt eine Menge:

 

Bürgerliches Gesetzbuch                      BGB, das eigentlich wichtigste * >Hier< der neueste Stand 13. August 2009

Straßenverkehrsgesetz                         StVG, wichtiger die StVO(rdnung) *

                                                                       Bußgeldkatalog (BKatV(erordnung)*

Einkommensteuer-Gesetz                     EStG, Steuertabelle ist dabei*

Arbeitsrecht*   Kündigungsschutzgesetz           KSchG

                        Fristen von Kündigungen          AngKündG

                        Arbeitsplatzschutzgesetz           ArbplSchG

                        Mutterschutzgesetz                   MuSchG

                        Jugendarbeitsschutzgesetz        JArbSchG

                        Lohnfortzahlungsgesetz LfzG

                        Arbeitsgerichtsgesetze  ArbGG

                        Tarifvertragsgesetz                   dieses und die folgenden sind in der Regel

                        Betriebsverfassungsgesetz                          nicht im Sammelband über

                        Mitbestimmungsgesetz                    Arbeitsrecht

                        Personalvertretungsgesetz

Bundessozialhilfegesetz                        BSHg   (mit Verordnungen und Regelsätzen)*

Handelsgesetzbuch                              HGB    (u.a. mit Aufbewahrungsfristengesetz)*

Urheber- und Verlagsrecht                   UrhR

                        Urheberrechtsgesetz

                        Verlagsgesetz

                        EG-Recht (und anderes)

Wettbewerb und Recht

                        Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

                        Rabattgesetz

                        Subventionsgesetz - SubvG (gegen missbräuchliche Subventions-Inanspruchnahme

                        Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Warenzeichen-,

                                                           Sortenschutzrecht (Produktpiraterie)

Ausländer-Gesetz                                AuslG

Betreuungsrecht                                   BtR      in der Regel durch BGB geregelt

                        Betreuungsgesetz

                        Betreuungsbehördengesetz

                        Berufsvormündervergütungsgesetz                         *in jedem Buchhandel zu haben

 

Das ist noch nicht alles: Es gibt noch EG-Recht und internationales Recht. Und jedem anderen Land gibt es wieder Gesetze,  Verordnungen, ungeschriebene Richtlinien, Gebräu­che, Sitten, Gewohnheiten. (Fehlt noch etwas?)

 

Doch keine Angst! In zivilisierten Ländern, also allen echt demokratischen, kann man sich nach dem „gesunden Menschenverstand“ richten. Ein Lächeln und Schulterzucken (ich weiß nicht…) weckt Verständnis. Nur mein dringender Rat. Halten Sie sich möglichst von allen Uniformierten fern jedoch ohne Angst und Unsicherheit anzudeuten, insbesondere in Entwicklungsländern. Es könnte Ärger geben. Die Uniform symbolisiert Macht, und Macht wird nun mal gerne demonstriert.

 

Eigentlich müsste noch auf die Funktionen der Gerichtsbarkeit näher eingegangen werden, von den Aufgaben der Staatsanwaltschaft, über Ermittlungsbehörden, Gerichten (Amts-, Landes- bis Bundesgerichte) und Strafvollzugsanstalten (früher Gefängnisse verschiedener Art, also das "Zuchthaus" gibt es nicht mehr), insbesondere dass jede Gerichtsinstanz unterschiedlich urteilen kann. Dieser Bereich ist natürlich auch wichtig für das Thema des Buches; denn Rechtssicherheit ist ein hohes Gut, und der Strafvollzug unter Wahrung der Menschenrechte ein Anzeichen für allgemeine Menschlichkeit in einer Staatsgemeinschaft. Dennoch wird es zu weit führen und ausufern.

 

Als die Bücher des Moses "erfunden" wurden, gab es ja nun wirklich keine Rechtssicherheit, auf keinen Fall für Leute, die nicht zum auserwählten Volk gehörten. Die konnten über Nacht ausgerottet werden.

 

Wer kann uns gegen unsere Mitmenschen schützen, Rausschmiss aus der Wohnung, aus dem Job (Arbeitsverhältnis), Reingelegtwerden beim Kauf einer Ware, Ehekrach mit Schei­dung usw. Schauen Sie mal in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB auch in jedem Buchladen), da stehen viele Sachen drin. Nur können Sie sich auf nichts verlassen; denn die Gerichte ha­ben fast alle Gesetze mehr oder weniger außer Kraft gesetzt, zumindest so, wie sie formuliert sind.


 

Ratschlag: Vermeiden Sie jeden Rechtsstreit. Versuchen Sie immer den Verhandlungs­weg. „Mit dem oder der rede ich nicht mehr“, wird teuer und vor allem gilt immer noch: „Vor Gericht und auf See bist Du in Gottes Hand“, und letzterer macht ja nun wirklich, was er will. Das wird in der Bibel an vielen Stellen gesagt, dass Gottes Ratschluss unergründliche ist.


 

BGB vom 13. August 2009 kostet im Buchhandel  5 Euro (als "Beck-Texte im dtv" = deutscher Taschenbuch Verlag) und bringt auf 768 Seiten:

 

Inhaltsverzeichnis

 

Abkürzungsverzeichnis

VII

Einführung von Universitätsprofessor Dr. Helmut Köhler

 IX

 1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002

 1

 2. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung

     vom 21. September 1994 (EGBGB) (Auszug)

 

487

 3. Beurkundungsgesetz vom 28. August 1969 (BeurkG)

565

 4. Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen

     (Unterlassungsklagengesetz - UK1aG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002

 

   585

 5. Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG) vom

     15. Dezember 1989

 595

 6. Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG)

     vom 15. März 1951

599

 7. Gesetz über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz - ErbbauRG) vom 15. Januar 1919

 621

 8. Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)

     vom 16. Februar 2001

633

 9. Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-

     Verordnung - BGB-InfoV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2002

 

643

10. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006

661

11. Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen

 675

12. Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von

      außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

 

683

13. Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz

      bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz

 

687

14. Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten

      des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter

 

699

Sachverzeichnis

709

Sehr vieles kann auch unter

Rechte, Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Konventionen (Übereinkünfte) und Richtlinien auf staatlicher und überstaatlicher Ebene

- Sozialgesetzgebung (und betriebliche Mitbestimmung und Beteiligungen der Beschäftigten)

- Gesundheitswesen

- Warengarantie

- Klima- und Umweltschutz (mit Tier- und Pflanzenschutz, Bundesimmissionsschutzgesetz)

Am Ende des Abschnitts bzw. oberhalb des nächsten: Gesetzliche Regelungen, Vorschriften und Ordnungsregelwerke (Verordnungen), Ausführungsanweisungen, Richtlinien gibt es fast für jeden Schritt, den ein menschliches Wesen tut. Jeden Tag ändert sich etwas, meistens kommt etwas dazu auf Weltebene, europäischer Ebene, Bundesebene, Länderebene, Regierungsbezirksebene, Kreisebene, kommunaler (städtischer, dörflicher Ebene) und schließlich im Familienrecht (z.B. durch Ehevertrag).

>hier< (Vorschläge und Möglichkeiten, um zu einer "Neu-Ordnung" und damit zu einer "besseren" Welt zu kommen) gefunden werden.


Es gibt tausende Begriffe in der Juristerei und trotzdem gelingt es uns, zumindest ganz selten damit in unangenehme Berührung zu kommen - oh, Wunder - trotz von unseren trick- und erfindungsreichen Formulierungen und Wortschöpfungen. Da gibt es:

Rechtsgebiete: VwGO, VwVfG, AO, SächsKAG (Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz  [in jedem Bundesland etwas anders] usw. usw.)
Schlagworte: Rechtsbehelfsbelehrung, Jahresfrist, Bekanntgabefiktion, Abwasserbeitrag, Selbstverwaltung, Verwaltungspraktikabilität, Typengerechtigkeit
Leitsatz-Beispiele:

1. Voraussetzung für die Fiktion* der Bekanntgabe eines durch die Post im Inland übermittelten Verwaltungsaktes ist ein feststellbarer Zeitpunkt seiner Aufgabe zur Post. * Fiktion ist in der Rechtswissenschaft die Festsetzung eines Zeitpunkts für einen Sachverhalt (keine "Erdichtung", "Erfindung" wie im allgemeinen Sprechgebrauch)

2. Zur Nichtigkeit einer Abwasserbeitragssatzung, in deren Gebiet die Abwasserbeseitigung als eine öffentliche Einrichtung betrieben wird, wenn rund 98 % der Fläche schmutz- und niederschlagswasserentsorgt werden.

Wichtig!!

Aber in (fast) allen Situationen, ob Gerichtsbescheide und -urteile, Bußgeldverfügungen, Steuer- oder Gebührenfestlegungen usw. gibt es Einspruchsrechte und Beratungsmöglichkeiten durch Rechtskundige (Rechtsanwälte); ja sogar Behörden selbst sind zur objektiven Auskunft gehalten (z.B. Finanzamt).

Die "Obrigkeit" ist nicht mehr unabdingbar entscheidungs- und verfügungsgewaltig, wie zu Zeiten der Monarchien und Diktaturen. Wir dürfen "ein Wörtchen" mitreden, wenn wir verstehen, worum es geht. Aber wer kennt sich in der Jurisdiktion (der Rechtssprechung mit ihren Fachbegriffe) ausreichend aus?

>Hier< zur Rede von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (Mitglied des Bundestages = MdB) beim Symposium der Gesellschaft für deutsche Sprache am 25. November 2006 in Berlin.


Walter Rath, Oktober 2010