§ RECHT §
(Aus dem "Vorwort" des Internet-Buches:) Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen >hier<
S t a n d 1990
Unter Recht versteht man die von einer Person (früher Kaiser, Könige usw.) oder einer Personengruppe eines Gemeinwesens gesetzte Regel, die verbindlich unser menschliches Zusammenleben ordnet. Angestrebt wird eine Allgemeinheit des jeweiligen Gesetzes, das heißt durch "abstrakte Formulierung der Regel für möglichst viele Sachverhalte", worin auch die Vorstellung zum Ausdruck kommt, Gesetze müssten vernünftig, einsichtig und für alle gleich sein. Sie sollten auch für jedermann durchschaubar sein.
In Deutschland unterscheidet man:
- Gesetz im formellen Sinn: der in einem verfassungsmäßig vorgesehenen, förmlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Volksvertretung zustande gekommene Rechtssatz.
- Gesetz im materiellen Sinn: jede Rechtsnorm, die die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern, Bürgern und Hoheitsträgern oder Hoheitsträgern untereinander regelt, das heißt jede hoheitliche, generelle und abstrakte Regelung mit allgemein verbindlicher Wirkung. Dazu zählen neben den formellen Gesetzen die Satzungen, das Gewohnheitsrecht und das EG-Recht, das unmittelbar für den Bürger gilt.
- In einigen Fällen haben die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft.
Vom Verwaltungsakt und Richterspruch unterscheidet sich das Gesetz dadurch, dass es nicht einen oder mehrere Einzelfälle, sondern eine unbestimmte Vielzahl von Fällen regelt. An das Gesetz sind alle drei Staatsgewalten gebunden: Gesetzgebung (Legislative = Parlament), Vollziehung (Exekutive = Regierung notfalls durch die Polizei) und Rechtsprechung (Judikative = Gerichtsbarkeit). Zwischen den verschiedenen Gesetzen im materiellen Sinn besteht eine Rangordnung; das höherrangige Gesetz geht dem niedrigerrangigen Gesetz vor. An der Spitze der Normenpyramide steht die Verfassung, darunter das förmliche Gesetz, unter diesem die Rechtsverordnung und die Satzung. Im Bundesstaat hat das Bundesrecht Vorrang vor dem Landesrecht.

aus Zeichnungen von www.friederike-gross.de/
a) Rechte, Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Konventionen
(das sind Übereinkünfte) und Richtlinien (also, wonach
man sich zu richten hat) auf staatlicher Ebene
Das wichtigste Recht, die Grundrechte
eines jeden Staatsbürgers ist im Grundgesetz, der Rechtsordnung, der Verfassung
(Konstitution) festgelegt, sowie die „Gesamtheit der Regeln“, welche die
Staatsform, die Lenkung des Staates, die Billigung und die Aufgabengebiete der
obersten Staatsorgane betreffen.
Die erste Verfassung gaben sich die Vereinigten Staaten von
Amerika.
Großbritannien hat keine geschriebene Konstitution. Das
Grundrecht beruht dort auf „Gewohnheitsrecht“.
Im deutschen Grundgesetz [in jedem Buchladen einsehbar] ist die
„freie demokratische Grundordnung“ festgeschrieben. Einige Grundzüge des
deutschen Grundgesetzes können nicht verändert werden, der Rest mit einer
Mehrheit von mehr als zweidrittel der Stimmen durch den Bundestag, der vor
langer Zeit die Wehrpflicht wieder verankert und das ursprüngliche Asylrecht
praktisch verwässert hat und so einiges inzwischen mehr.
Wegen der ständigen Änderungen wäre eine „lose Blattsammlung“
für alle Gesetzesbücher angebracht: 36 mal gab es allein im Grundgesetz
Änderungen, Einfügungen oder Aufhebungen jedes Mal bei durchschnittlich
3 Artikeln bis 20. 9. 1990. Es wurden also 108 von insgesamt 141 Artikeln
schon manipuliert.
Immerhin sind nach Artikel 79, Absatz 3 des deutschen
Grundgesetzes, Artikel 1 {Menschenwürde, Grundrechtsbindung der staatlichen
Gewalt} und der Artikel 20 {Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht}
selbst mit den Stimmen aller Parlamentarier nicht änderbar, womit also, solange
eine Bundesrepublik Deutschland besteht, „die Würde des Menschen unantastbar“
bleibt und endgültig festgeschrieben ist. Auch gilt nach Artikel 20:
(1) „die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat…“.
(2) „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt;
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden;
(4) gegen jeden, der es unternimmt,
diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand,
wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Ein wenig mehr >hier<zu ist in der Seite »Lug und Trug der "neuen Religion", der freien globalisierten alles beherrschenden "freien und ungezügelten Marktwirtschaft"« zu finden, z. B. Artikel 38 des Grundgesetzes: "Abgeordnete ... nur ihrem Gewissen unterworfen", also Ausschluss des Fraktionszwangs und die Artikel 10 (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) und 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung).
Kommentar: Aber wie steht es zum Beispiel mit dem „sozialen Bundesstaat“ (nach nicht änderbarem Artikel 20, Absatz 1)? Was ist überhaupt ein „sozialer Staat“? Wann tritt der Fall ein, wo Klassen andere Klassen völlig beherrschen? Wann sollen die Bürger von ihrem grundgesetzlichen Recht auf Widerstand Gebrauch machen und wie (nach nicht änderbarem Artikel 20, Absatz 4 - oben in rot)?
Auf dem Papier macht sich alles ganz gut. Zu diesem
Thema möchte ich später bei der Behandlung der Menschenrechte zurückkommen.
Was, wenn der Artikel 79 abgeschafft wird. der ist doch selbst nicht geschützt. Ja, ja, die Juristen haben sich immer Hintertürchen gelassen. Wann kann endlich mal eine einigermaßen dauerhafte Rechtssicherheit gewährleistet werden?
Um etwas Abwechslung zu erreichen, jetzt die deutsche Nationalhymne.






Nachdem obiges Lied ausgeklungen ist, kommt mir (dem Autor dieses Internetbuches "Gotteswahn.info") sofort anschließend
der NAZI-Marsch in Erinnerung: "Die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen..." usw. So bin ich aufgewachsen.
Das ist heute verboten, obwohl die Bundeswehr wieder marschiert... Aber lassen wir es...
Sonst fällt mir auch noch "Glanz und Gloria" ein...
Die Parlamente der Demokratien sind für die Gesetzesausarbeitung
und -verabschiedung zuständig. Das Rechtssystem ist so umfangreich
geworden, dass nur noch wenige Spezialisten die einzelnen Fachbereiche
beherrschen, als da sind:
- Bürgerliches Recht, auch Zivilrecht genannt. Es basiert
immer noch auf Grundgedanken des Römischen Rechts. Hier werden erst einmal
Begriffe definiert, wie: natürliche und juristische Personen, was ein Vertrag
ist, wer eine Vertretung übernehmen kann, also von einer anderen Person und wie
bevollmächtigt werden kann. Da wird über „Geschäftsfähigkeit“ und über den
Begriff der „Willenserklärung“ geschrieben.
Zum bürgerlichen Recht zählen:
Schuld-, Sachen-, Familien- und Erbrecht,
Handels-, Banken, Versicherungsrecht,
Arbeitsrecht.
- öffentliches Recht umfasst u.a.:
Steuerrecht (Abgabenordnung),
Verwaltungsrecht (aufgeteilt in Eingriffs- und
Leistungsverwaltungsrecht),
Straßenverkehrsrecht (mit
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Straf- und Bußgeldvorschriften),
Strafrecht mit Strafvollzugsrecht. Das Strafrecht ist in Haupt- und Nebenstrafrecht unterteilt. Zum letzteren zählen die meisten „Kavaliersdelikte“, wie Betäubungsmittel-, Straßenverkehrsrecht, Wehr-, Steuer-, WirtschaftsStrafrecht,
Jugendgerichtsgesetz - JGG
Versammlungsgesetz - VersammlG
Rechtsverordnungen- und -vorschriften
werden auf „niederer Ebene“, z.B. auf ministerieller Ebene erlassen. Da gibt
es die Heizölbehälterverordnung, die Verordnung zur Lagerung brennbaren
Flüssigkeiten und Tausende mehr.
Richtlinien sind Empfehlungen, an
die sich nur statistisch gesehen die Mitmenschen halten, nach einer „Gauß'schen
Verteilung“. (Wie steht es beispielsweise mit der Richtgeschwindigkeit auf
den deutschen Autobahnen?)
Eine Anwendung des Rechts erfolgt nicht automatisch: „Nur
wo ein Kläger ist, ist auch ein Richter“. Daher ist die Dunkelziffer der
Rechtsübertretungen unermesslich hoch.
Die Rechtsauffassungen sind unterschiedlich und abhängig
vom „Zeitgeist“. So sind z.B. die Todesstrafe und der
„Gotteslästerungsparagraph“, sowie das Verbot der gleichgeschlechtlichen
Liebe in den meisten Demokratien inzwischen zwar gesetzlich nicht mehr
abgesichert aber dennoch noch nicht ganz „weg vom Tisch“. Daher verstecken sich
gerne immer noch die Homosexuellen, manchmal sogar in einer Ehe und vor allem
als Priester in der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft; denn die müssen
und dürfen nicht heiraten. Niemand fragt einen Kirchenmann: "Was ist denn mit
dir los. Ich habe dich noch nie mit einem Mädchen zusammen gesehen....
Rechte, Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien sind
als wichtige Normen (Konventionen = Übereinkünfte) für das mehr oder weniger
reibungslose menschliche Zusammenleben in jedem Falle notwendig. Da sich
Normen, Sitten und Gewohnheiten ändern, muss irgendwann die Rechtssprechung
angepasst werden. (Siehe >hier< zum Grundgesetz. Aber
da möchte ich doch ein dickes Fragezeichen zusetzen.)
b) Rechte, Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Konventionen
(Übereinkünfte) und Richtlinien auf überstaatlicher Ebene
Da wären zuerst die in „Artikel 1 der Charta der Vereinten
Nationen“ zu nennenden
>Menschenrechte<,
die zwar mit keiner Gegenstimme, jedoch bei Enthaltung der damaligen
sogenannten sozialistischen Staaten angenommen worden sind, die nur auf dem
Papier stehen und vor allem in den - in den Uno-Gremien voll stimmberechtigten -Polizeistaaten und Diktaturen der
unterentwickelten Länder mit Füßen getreten werden, im wahrsten Sinne des
Wortes.
Die meisten internationalen Rechte betreffen Wirtschaft und Handel, die nicht alle aufgeführt werden können. Da gibt es z.B. die Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds (International Monetary Fond, auch Weltwährungsfond genannt) als etwas, womit nur Fachleute etwas anfangen können. Hingewiesen werden muss, dass ein (fatales) Wirtschaftswachstum im deutschen Stabilitätsgesetz verankert ist (StabG, Kurzbezeichnung); das ist das "Gesetz zur Förderung der Stabilität und das Wachstum der Wirtschaft" (vom 8.6.1967 - BGB1 I 582).
Das internationale Privatrecht regelt z. B.
privatrechtliche „Tatbestände“ mit "Auslandsberührung", als da ist eine
Eheschließung im Inland mit einem Ausländer. Dabei ist im einzelnen geregelt,
ob nun inländisches oder ausländisches Recht gilt (Ehemündigkeit,
Ehehindernisse, wonach kein Muselmann in Deutschland mehrere Frauen besitzen
darf, eheliches Güterrecht, Scheidungsrecht usw.).
Es führt zu weit und ist auch nicht Anliegen dieses Buches, auf weitere Einzelheiten einzugehen. Es soll ja nur aufgezeigt werden, dass es immerhin einen Trend zu internationalen Vereinbarungen gibt. Leider mangelt es bis heute an Möglichkeiten, diese Gesetze, Rechte usw. auch durchzusetzen, d.h. an der Macht von internationalen Gerichten, insbesondere von sich aus der Rechtsprechung ergebenden Konsequenzen.
>Hier< zu den Kinderrechten.
Wie geht das aber überhaupt, daß der "Durchschnittsmensch" nicht dauernd mit irgend einer rechtlichen Festlegung in Konflikt gerät? Die Rechtssysteme sind doch so kompliziert, daß es sogar - man kann sagen - für jeden Paragraphen eine Fachperson zum Interpretieren gibt. Es wäre so schön, wenn jeder nur das tun würde, was er selber von Mitmenschen erwartet. Das fängt damit an, sich nicht vordrängen, bis jemanden "übers Ohr hauen". Das war aber übrigens vom "HERRN" in der Bibel schon eine segnenswerte kluge Tat: "das jemanden Übers-Ohr-hauen", belegt durch die Geschichte, in der der Jakob den Laban, der nicht zum Volke Israel gehörte, reinlegte (1. Buch Mose, Kapitel 29 bis 35; einfach mal nachlesen!).
Schauern wir uns einfach nur mal an, was es sonst noch alles an Rechtsvorschriften gibt:
Unvollständige Aufzählung, was es alles an
Gesetzen gibt. Oh ja, es gibt eine Menge:
Bürgerliches Gesetzbuch
BGB, das eigentlich wichtigste *
Straßenverkehrsgesetz
StVG, wichtiger die StVO(rdnung) *
Bußgeldkatalog (BKatV(erordnung)*
Einkommensteuer-Gesetz
EStG, Steuertabelle ist dabei*
Arbeitsrecht*
Kündigungsschutzgesetz KSchG
Fristen von
Kündigungen AngKündG
Arbeitsplatzschutzgesetz ArbplSchG
Mutterschutzgesetz MuSchG
Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG
Lohnfortzahlungsgesetz
LfzG
Arbeitsgerichtsgesetze ArbGG
Tarifvertragsgesetz dieses und die folgenden sind in der
Regel
Betriebsverfassungsgesetz nicht im Sammelband über
Mitbestimmungsgesetz
Arbeitsrecht
Personalvertretungsgesetz
Bundessozialhilfegesetz
BSHg (mit Verordnungen und Regelsätzen)*
Handelsgesetzbuch
HGB (u.a. mit Aufbewahrungsfristengesetz)*
Urheber- und Verlagsrecht
UrhR
Urheberrechtsgesetz
Verlagsgesetz
EG-Recht (und anderes)
Wettbewerb und Recht
Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb
Rabattgesetz
Subventionsgesetz - SubvG (gegen missbräuchliche Subventions-Inanspruchnahme
Patent-,
Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Warenzeichen-,
Sortenschutzrecht
(Produktpiraterie)
Ausländer-Gesetz AuslG
Betreuungsrecht BtR in der Regel
durch BGB geregelt
Betreuungsgesetz
Betreuungsbehördengesetz
Berufsvormündervergütungsgesetz
*in jedem Buchhandel zu haben
Das ist noch nicht alles: Es
gibt noch EG-Recht und internationales Recht. Und jedem anderen Land gibt es
wieder Gesetze, Verordnungen, ungeschriebene Richtlinien, Gebräuche, Sitten,
Gewohnheiten. (Fehlt noch etwas?)
Doch keine Angst! In
zivilisierten Ländern, also allen echt demokratischen, kann man sich nach dem
„gesunden Menschenverstand“ richten. Ein Lächeln und Schulterzucken (ich weiß
nicht…) weckt Verständnis. Nur mein dringender Rat. Halten Sie sich möglichst
von allen Uniformierten fern jedoch ohne Angst und Unsicherheit anzudeuten,
insbesondere in Entwicklungsländern. Es könnte Ärger geben. Die Uniform
symbolisiert Macht, und Macht wird nun mal gerne demonstriert.
Eigentlich müsste noch auf die Funktionen der Gerichtsbarkeit näher eingegangen werden, von den Aufgaben der Staatsanwaltschaft, über Ermittlungsbehörden, Gerichten (Amts-, Landes- bis Bundesgerichte) und Strafvollzugsanstalten (früher Gefängnisse verschiedener Art, also das "Zuchthaus" gibt es nicht mehr), insbesondere dass jede Gerichtsinstanz unterschiedlich urteilen kann. Dieser Bereich ist natürlich auch wichtig für das Thema des Buches; denn Rechtssicherheit ist ein hohes Gut, und der Strafvollzug unter Wahrung der Menschenrechte ein Anzeichen für allgemeine Menschlichkeit in einer Staatsgemeinschaft. Dennoch wird es zu weit führen und ausufern.
Als die Bücher des Moses "erfunden" wurden, gab es ja nun wirklich keine Rechtssicherheit, auf keinen Fall für Leute, die nicht zum auserwählten Volk gehörten. Die konnten über Nacht ausgerottet werden.
Wer kann uns gegen unsere Mitmenschen schützen, Rausschmiss aus der Wohnung, aus dem Job (Arbeitsverhältnis), Reingelegtwerden beim Kauf einer Ware, Ehekrach mit Scheidung usw. Schauen Sie mal in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB auch in jedem Buchladen), da stehen viele Sachen drin. Nur können Sie sich auf nichts verlassen; denn die Gerichte haben fast alle Gesetze mehr oder weniger außer Kraft gesetzt, zumindest so, wie sie formuliert sind.
Ratschlag: Vermeiden Sie jeden Rechtsstreit. Versuchen Sie immer den Verhandlungsweg. „Mit dem oder der rede ich nicht mehr“, wird teuer und vor allem gilt immer noch: „Vor Gericht und auf See bist Du in Gottes Hand“, und letzterer macht ja nun wirklich, was er will. Das wird in der Bibel an vielen Stellen gesagt, dass Gottes Ratschluss unergründliche ist.
BGB vom 13. August 2009 kostet im Buchhandel 5 Euro (als "Beck-Texte im dtv" = deutscher Taschenbuch Verlag) und bringt auf 768 Seiten:
Inhaltsverzeichnis
|
Abkürzungsverzeichnis |
VII |
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Einführung von Universitätsprofessor Dr. Helmut Köhler |
IX |
|
1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 |
1 |
|
2. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (EGBGB) (Auszug) |
487 |
|
3. Beurkundungsgesetz vom 28. August 1969 (BeurkG) |
565 |
|
4. Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz - UK1aG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 |
585 |
|
5. Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG) vom 15. Dezember 1989 |
595 |
|
6. Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG) vom 15. März 1951 |
599 |
|
7. Gesetz über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz - ErbbauRG) vom 15. Januar 1919 |
621 |
|
8. Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) vom 16. Februar 2001 |
633 |
|
9. Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten- Verordnung - BGB-InfoV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2002 |
643 |
|
10. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 |
661 |
|
11. Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen |
675 |
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12. Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen |
683 |
|
13. Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz |
687 |
|
14. Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter |
699 |
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Sachverzeichnis |
709 |
Sehr vieles kann auch unter
Rechte, Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Konventionen (Übereinkünfte) und Richtlinien auf staatlicher und überstaatlicher Ebene
- Sozialgesetzgebung (und betriebliche Mitbestimmung und Beteiligungen der Beschäftigten)
- Gesundheitswesen
- Warengarantie
- Klima- und Umweltschutz (mit Tier- und Pflanzenschutz, Bundesimmissionsschutzgesetz)
Am Ende des Abschnitts bzw. oberhalb des nächsten: Gesetzliche Regelungen, Vorschriften und Ordnungsregelwerke (Verordnungen), Ausführungsanweisungen, Richtlinien gibt es fast für jeden Schritt, den ein menschliches Wesen tut. Jeden Tag ändert sich etwas, meistens kommt etwas dazu auf Weltebene, europäischer Ebene, Bundesebene, Länderebene, Regierungsbezirksebene, Kreisebene, kommunaler (städtischer, dörflicher Ebene) und schließlich im Familienrecht (z.B. durch Ehevertrag).
>hier< (Vorschläge und Möglichkeiten, um zu einer "Neu-Ordnung" und damit zu einer "besseren" Welt zu kommen) gefunden werden.
Es gibt tausende Begriffe in der Juristerei und trotzdem gelingt es uns, zumindest ganz selten damit in unangenehme Berührung zu kommen - oh, Wunder - trotz von unseren trick- und erfindungsreichen Formulierungen und Wortschöpfungen. Da gibt es:
| Rechtsgebiete: | VwGO, VwVfG, AO, SächsKAG (Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz [in jedem Bundesland etwas anders] usw. usw.) |
| Schlagworte: | Rechtsbehelfsbelehrung, Jahresfrist, Bekanntgabefiktion, Abwasserbeitrag, Selbstverwaltung, Verwaltungspraktikabilität, Typengerechtigkeit |
| Leitsatz-Beispiele: |
1. Voraussetzung für die Fiktion* der Bekanntgabe eines durch die Post im Inland übermittelten Verwaltungsaktes ist ein feststellbarer Zeitpunkt seiner Aufgabe zur Post. * Fiktion ist in der Rechtswissenschaft die Festsetzung eines Zeitpunkts für einen Sachverhalt (keine "Erdichtung", "Erfindung" wie im allgemeinen Sprechgebrauch) 2. Zur Nichtigkeit einer Abwasserbeitragssatzung, in deren Gebiet die Abwasserbeseitigung als eine öffentliche Einrichtung betrieben wird, wenn rund 98 % der Fläche schmutz- und niederschlagswasserentsorgt werden. |
Wichtig!!
Aber in (fast) allen Situationen, ob Gerichtsbescheide und -urteile, Bußgeldverfügungen, Steuer- oder Gebührenfestlegungen usw. gibt es Einspruchsrechte und Beratungsmöglichkeiten durch Rechtskundige (Rechtsanwälte); ja sogar Behörden selbst sind zur objektiven Auskunft gehalten (z.B. Finanzamt).
Die "Obrigkeit" ist nicht mehr unabdingbar entscheidungs- und verfügungsgewaltig, wie zu Zeiten der Monarchien und Diktaturen. Wir dürfen "ein Wörtchen" mitreden, wenn wir verstehen, worum es geht. Aber wer kennt sich in der Jurisdiktion (der Rechtssprechung mit ihren Fachbegriffe) ausreichend aus?
>Hier< zur Rede von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (Mitglied des Bundestages = MdB) beim Symposium der Gesellschaft für deutsche Sprache am 25. November 2006 in Berlin.
Walter Rath, Oktober 2010