
>Hier< Für Schwarzgeld bald
Abgeltungssteuer (sieht faul aus ?)
>hier< Abkommen mit der Schweiz: Steueroase trockengelegt (?)
>Hier<
zu Peter Hartz, verurteilt wegen Untreue und Begünstigung,
Reformer des 2.
Sozialgesetzbuchs (SGB II) zum Arbeitslosengeld II.
>Hier< Deutschland ein Paradies für Steuersünder (beklagt sogar
Finanzminister Schäuble).
>Hier< Geldwäsche.
>Hier< zur "Obsoleszenz", das bewusste Veralten eines Produktes als
Produktpolitik
>Hier< die Börsenmanipulation.
Lohnnebenkosten-Hinterziehung (Krankenkassenbeiträge, Rentenbeiträge)
>hier<.
© 2003 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG schreibt:
Wirtschaftskriminalität ist die "...die
Gesamtheit der Straftaten, die sich gegen die Wirtschaft richten." Dazu muss vor
allem ergänzt werden: ...die von Wirtschaftsunternehmen ausgehen.
Vom Gerichtsreporter Gerhard Mauz war über den Co-op-Prozess in
Frankfurt (Main) Ende des vorigen Jahrhunderts im Wochenmagazin "Der Spiegel" zu
lesen: »Das perfekte Verbrechen hat heute die Eigenheit, ein Akt der
Wirtschaftskriminalität zu sein... Man muss es nur groß genug anlegen. Es
muss das überwältigende Kaliber eines Weltuntergangs haben - und schon stellt
sich die Frage, ob überhaupt von einem kriminellen Vorgang die Rede sein darf,
ob's nicht der Herr genommen hat, nachdem er's gegeben hatte.«
Die Frage ist oft: "Wer ist der
Täter?" Ein Wirtschaftsunternehmen, eine Verband, eine Gesellschaftsgruppe kann
nach deutschem Strafrecht nicht zur Verantwortung gezogen werden. (Nur
Kriege richten sich gegen ganze Völker, wobei die Rechtslage sogar völlig
zweifelhaft ist.) Es müssen die Einzelpersonen ausfindig gemacht werden, welche
strafbare Handlungen begangen haben. Es gibt zwar ein Wirtschaftsstrafgesetze (WiStG)
mit Straf- und Bußgeldvorschriften für Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der
"Sicherstellungsgesetze*" + Preisvorschriften; Bußgeldvorschriften gegen
Preiserhöhungen im Beruf oder Gewerbe, Mietpreiserhöhung und Preisüberhöhung bei
der Wohnungsvermittlung. Weiter enthält WiStG Vorschriften über Einziehung und
Abführung des Mehrerlöses.
* Darunter versteht man Notstandsgesetze, die die Sicherstellung
der erforderlichen lebenswichtigen Leistungen, besonders zur Versorgung der
Zivilbevölkerung und der Streitkräfte (Im Falle der Verteidigung) garantieren
sollen. Dazu gibt es das Wirtschaftssicherstellungsgesetz, das
Verkehrssicherstellungsgesetz, das Wassersicherstellungsgesetz, das
Ernährungssicherstellungsgesetz und das Arbeitssicherstellungsgesetz, wonach
"Zwangsarbeit" möglich ist.
Wirtschaftliche Straftaten sind
Delikte:
- gegen ungehinderten Wettbewerb,
- einer unrechtmäßigen
"Vermeidung" von Steuern (>hier<
zu einem Artikel des Bundesrechnungshofes),
- bei Börsenmanipulationen
(falsche Bilanz und bewusst fehlerhafter Buchführung),
- Subventionsbetrug
- gegen Embargobestimmungen
(Zusammenarbeit mit "Schurken"-Staaten und Warenlieferungen an diese),
- bei Insolvenz (betrügerischem
Konkurs, um seine Schulden los zu werden),
- bei Warenfälschungen,
- Preistreiberei (Wucher).
Bestimmte Fälle des Betrugs, der
Untreue und der Bestechung im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Vorgängen
(Wechsel- und Scheckdelikte, Kreditbetrug, Betrug bei Ausschreibungen,
Subventionsschwindel, Gründungs-, Abschreibungs- und sonstiger
Zertifikatsschwindel, Computerkriminalität und Ähnliches) fallen auch unter
wirtschaftliche Straftaten. Zur Verfolgung und Bestrafung gibt es das
Wirtschaftsstrafrecht.
Im Prinzip ist ein "Wirtschaftsstrafrecht", kein gesetzlich fixierter
Sammelbegriff für Straftatbestände, die nur Wirtschaftsstraftaten zum Gegenstand
haben. Daher ist die Wirtschaftskriminalität ein Eldorado (Goldland) für einen
auf Strafrecht spezialisierten Verteidiger, wie dem Herrn Professor Dr. Jur. Ego
Müller.
Das (ganz hervorragende ) Gabler Wirtschaftslexikon (www.gabler.de)
lässt lesen:
"Wirtschaftsstraftaten:
1. Begriff:
Den einzelnen,
aber auch die Volkswirtschaft schädigende Straftaten nach der
(Verzweigungshinweise:) Insolvenzordnung, dem gewerblichen Pachtschutz,
dem Urheberrecht, dem Wettbewerbs-, Gesellschafts-, Bank und Kreditwesenrecht
sowie nach dem Außenwirtschafts-, Devisen-, Steuer- und Zollrecht (z. B.
Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Bankrott,
Schuldnerbegünstigung, Veruntreuung).
2. Verfolgungsbehörde ist die
(Verzweigungshinweise:) Staatsanwaltschaft; zur Aburteilung sind als
Spezialspruchkörper Wirtschaftsstrafkammern eingerichtet; Aufzählung der
Materien, die zu den W. zählen, in § 74c GVG" (Gerichtsverfassungsgesetz,
das auf der Gerichtsverfassung, welche wiederum auf dem Grundgesetz fußt;
Erklärung W.Rath).
Ein Beispiel (aus unzähligen), wie ein Strafverfahren gegen eine
"hochgestellte Persönlichkeit" ausgeht:
Der berühmte (berüchtigte)
deutsche Arbeitmarktreformer, Professor Peter Hartz, im Vorstand des
Autobauers VW, wird nach vorheriger Absprache - natürlich unter
Ausschluss der Öffentlichkeit - (heute Basar-Feilschen, früher Kuhhandel
genannt) von der 6. Großen Strafkammer des Landgerichtes Braunschweig wegen
Untreue und Begünstigung, in 11 Fällen (als Wiederholungstäter) zu 2 Jahren Haft
auf Bewährung und Zahlung einer Geldstrafe von 576 Tausend Euro verurteilt. Der
Schade beläuft sich nach Feststellung des Gerichtes auf 2,6 Millionen. Es ist
keine Rede davon, dass dieser Schade vom Verursacher wieder gut gemacht werden
muss.
In den vergangenen zwei Jahren seien fast 40 Prozent aller deutschen
Unternehmen von kriminellen Angriffen im Wirtschaftsbereich geschädigt
worden, berichtet "
Wirtschaftkriminalität.com".
Das ist das Ergebnis einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "PriceWaterhouseCoopers".
Deutschland habe damit leicht über dem westeuropäischen Durchschnitt von
34 Prozent gelegen. Die häufigsten Delikte seien Veruntreuung und
Cybercrime - kriminelle Handlungen mittels Kommunikationstechnologien,
etwa über das Internet. Der finanzielle Verlust aus den verschiedenen
Delikten schlage im Durchschnitt für ein Unternehmen mit rund zwei
Millionen Euro zu Buche. Schaden insgesamt:
36 Milliarden Euro.
Art der Straftaten:
Die bei Insolvenzstraftaten polizeilich registrierten Schäden
haben sich seit 1990 nahezu verdreifacht und lagen 1994 bei 126,8 Mio
DM. Der Anteil der Insolvenzdelikte am insgesamt bei
Wirtschaftsstraftaten polizeilich registrierten Schäden betrug im
vergangenen Jahr 24,1 %, sowie am Schaden der Gesamtkriminalität
immerhin noch 8,6 %.
Untreue des Geschäftsführers oder Vorstands von
Kapitalgesellschaften steht nicht selten als Tatbestand im engen
Zusammenhang mit dem Konkurs eines Unternehmens, in einigen Fällen ist
die Untreue sogar der Grund für den Zusammenbruch der Firma.
Einige Täter nutzen die fortschreitende Telefontechnik durch
geschickte Manipulationen aus, um sich finanziell zu bereichern. Das
wird als Computerkriminalität, auch als
Telekommunikationskriminalität bezeichnet.
Nach Wikipedia: "Als Kapitalanlagebetrug bezeichnet man
betrügerische Geldgeschäfte, die im Kapitalmarkt (vgl. Grauer
Kapitalmarkt) getätigt werden können und die dazu führen, dass der
Kapitalanleger sein angelegtes Kapital verliert.
Die Schäden, die jährlich durch Kapitalanlagebetrug bei den
Kapitalanlegern angerichtet werden, belaufen sich alleine im
EURO-Raum auf über 100 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere,
nicht bezifferbare volkswirtschaftliche Folgeschäden."
Unter Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit
Arbeitsverhältnissen fallen illegale Beschäftigung und illegale
Arbeitnehmerüberlassung fallen hierunter auch der Beitragsbetrug zum
Nachteil der Sozialversicherungsträger und das Vorenthalten und
Veruntreuen von Arbeitsentgelt. (Siehe
>hier< "Steuerbetrug in Milliardenhöhe" bzw.
"Sozialabgabenhinterziehung".)
Welche Dimension die Einflussnahme von Wirtschaftskriminellen auf
Entscheidungsträger und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung haben
kann, zeigen die in den vergangenen Jahren in Frankfurt am Main und im
Main-Taunus-Kreis, aber auch die in München und Berlin ermittelten
umfangreichen Korruptionsfälle im Bereich der Auftragsvergabe und
der gebührenpflichtigen Dienstleistungen. Nach den bundesweiten
polizeilichen Erkenntnissen liegt ein Schwerpunkt der
Korruptionskriminalität eindeutig auf dem Gebiet der Auftragsvergabe im
Bausektor der öffentlichen Hand.
Börsenmanipulationen laufen folgendermaßen ab: Herausgeber von
Börsenbriefen, Wirtschaftsjournalisten und andere Personen
verabreden "erfundene" Veröffentlichungen, dass Aktien meist von
kleinen Unternehmen zu einem günstigen Kurs zu kaufen sind. Anschließend
erscheinen dann gezielt positive Meldungen über der Wert der Firmen mit
Kaufempfehlungen. "Durch die so gestartete große Nachfrage schnellt der
Kurs zunächst in die Höhe, bis die Urheber der manipulierten
Informationen ihre Anteile mit einen Kursgewinn wieder verkaufen können.
Bei Wikipedia* ist
zu lesen: "Da durch die raschen Verkäufe der Aktien durch die Täter die
Kurse oft wieder stark sinken, erleiden die Anleger, die auf die
positiven Nachrichten vertraut haben, nicht selten hohe
Spekulationsverluste. So wird ihnen im übertragenen Sinn, das Fell über
die Ohren gezogen“ (Scalping im Englischen).
* zeigt den Vorgang
ausführlicher und weitere
Formen der Börsenmanipulation
Geldwäsche (bzw. Österreich und Schweiz: Geldwäscherei)
bezeichnet die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes, bzw.
Vermögenswerten allgemein, in den legalen Finanz- und
Wirtschaftskreislauf. Dieses illegale Geld ist entweder das Ergebnis
illegaler Tätigkeiten (z. B. Drogenhandel, Waffenhandel, in Deutschland
auch Steuerhinterziehung) oder soll der Finanzierung illegaler
Tätigkeiten dienen.
"Sie haben ein paar Milliönchen aus abseitigen Geschäften, die
fix gewaschen werden müssen? In einem deutschen Casino oder mit
Immobiliengeschäften scheint das leicht möglich. Da gibt es kaum Kontrollen, wie
ein Schreiben aus dem Finanzministerium zeigt". Mehr liegt als Artikel von Rainer Nübel und Hans Peter Schütz
bei
stern.de
vor.

Die Organisierte Kriminalität wird in den Bundesländern jährlich nach
einem bundeseinheitlichen Erhebungsraster erfasst.
Weitere Einzelheiten im nachfolgenden Artikel nach der Trennungslinie.
Soweit einige der mühsam zu erhaltenden Informationen. Obwohl jeden Tag in
den Medien über Skandale informiert wird, bekommt man keine genauen und
relevanten Angaben. Es gibt massenhaft Spielkasinos, in die niemand hineingeht,
die aber seit Jahren existieren. - weiterer Kommentar überflüssig
Deutschland ist ein Paradies für Steuersünder.
Das hat sogar schon das Bundesfinanzministerium
mit dem in Steuermanipulationen verstrickten und
erfahrenen Minister
Wolfgang Schäuble an der
Spitze
beklagt. Dieser Schäuble* war 1998 bis April
2000 auch Bundesvorsitzender der CDU und trat
wegen einer CDU-Finanz- und Parteispendenaffäre
zurück. Schäuble meint: Es gäbe schlicht viel zu wenig
Finanzbeamte. Warum? es wurden schon viele
"freigestellt", und ie Länder fahren, so die Kritik,
ihre Finanzverwaltung personell zurück - und
werben mit dieser Schwäche bei der Industrie,
wie die "Frankfurter Rundschau" berichtet.
Wenig
Finanzbeamte, selten Kontrollen. Laut der
Gewerkschaft Verdi entgehen dem Staat dadurch
jährlich 50 Milliarden Euro. Auf derselben
Seite des Online-Dienstes
"Stern.de"
(siehe unten)
steht: "Dem Fiskus gehen jährlich
100
Milliarden Euro durch Steuerflucht verloren.
Jetzt will die Bundesregierung mit einem neuen
Gesetz den Weg zu den Steueroasen versperren -
>hier< ein flauere Ansatz:
Künftig müssen Bürger und Unternehmer bei
Auslandsgeschäften umfassender Auskunft geben.
Und Finanzämter dürfen härter gegen
Top-Verdiener vorgehen." Woher beide
Informationen stammen steht nirgends.
* Am 2.
Dezember 1999 wurde Schäuble im Rahmen einer
Sitzung des Deutschen Bundestages durch
Zwischenrufe des Abgeordneten Hans-Christian
Ströbele auf seine Kontakte zum Waffenhändler
Karlheinz Schreiber (z.Zt. September 2011 in
Untersuchungshaft) angesprochen. Wolfgang
Schäuble öffentlich, er habe „irgendwann im
Spätsommer oder im Frühherbst 1994“ bei
„einem Gesprächsabend
in einem Hotel in Bonn […] einen Herrn
kennengelernt, der sich mir als ein Mann
vorgestellt hat, der ein Unternehmen leitet. Ich
habe später festgestellt, daß es dieser Herr
Schreiber war. […] Auf der damaligen
Veranstaltung bin ich Herrn Schreiber begegnet.
Das war es!" Vergessen ist, dass dieser Herr
Schäuble den
Waffenbesitz der Deutschen vom Mindestalter ab
18 Jahren völlig grundlos (ohne jegliche
Verpflichtung?) auf 16 senken wollte.
Artikel:
Vom Gerichtsreporter Gerhard Mauz war über den Co-op-Prozess in
Frankfurt (Main) Ende des vorigen Jahrhunderts im Wochenmagazin "Der Spiegel" zu
lesen: »Das perfekte Verbrechen hat heute die Eigenheit, ein Akt der
Wirtschaftskriminalität zu sein... Man muss es nur groß genug anlegen. Es
muss das überwältigende Kaliber eines Weltuntergangs haben - und schon stellt
sich die Frage, ob überhaupt von einem kriminellen Vorgang die Rede sein darf,
ob's nicht der Herr genommen hat, nachdem er's gegeben hatte.«
Die Frage ist oft: "Wer ist der
Täter?" Ein Wirtschaftsunternehmen, eine Verband, eine Gesellschaftsgruppe kann
nach deutschem Strafrecht nicht zur Verantwortung gezogen werden. (Nur
Kriege richten sich gegen ganzw Völker, wobei die Rechtslage sogar völlig
zweifelhaft ist.) Es müssen die Einzelpersonen ausfindig gemacht werden, welche
strafbare Handlungen begangen haben. Es gibt zwar ein Wirtschaftsstrafgesetze (WiStG)
mit Straf- und Bußgeldvorschriften für Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der
"Sicherstellungsgesetze*" und -+ Preisvorschriften; Bußgeldvorschriften gegen
Preiserhöhungen im Beruf oder Gewerbe, Mietpreiserhöhung und Preisüberhöhung bei
der Wohnungsvermittlung. Weiter enthält WiStG Vorschriften über Einziehung und
Abführung des Mehrerlöses.
* Darunter versteht man Notstandsgesetze, die die Sicherstellung
der erforderlichen lebenswichtigen Leistungen, besonders zur Versorgung der
Zivilbevölkerung und der Streitkräfte (Im Falle der Verteidigung) garantieren
sollen. Dazu gibt es das Wirtschaftssicherstellungsgesetz, das
Verkehrssicherstellungsgesetz, das Wassersicherstellungsgesetz, das
Ernährungssicherstellungsgesetz und das Arbeitssicherstellungsgesetz, wonach
"Zwangsarbeit" möglich ist.
Wirtschaftliche Straftaten sind
Delikte:
- gegen ungehinderten Wettbewerb,
- einer unrechtmäßigen "Vermeidung"
von Steuern (>hier< zu einem Artikel des Bundesrechnungshofes),
- bei Börsenmanipulationen (falsche
Bilanz und bewusst fehlerhafter Buchführung),
- Subventionsbetrug
- gegen Embargobestimmungen
(Zusammenarbeit mit "Schurken"-Staaten und Warenlieferungen an diese),
- bei Insolvenz (betrügerischem
Konkurs, um seine Schulden los zu werden),
- bei Warenfälschungen,
- Preistreiberei (Wucher).
Bestimmte Fälle des Betrugs, der
Untreue und der Bestechung im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Vorgängen
(Wechsel- und Scheckdelikte, Kreditbetrug, Betrug bei Ausschreibungen,
Subventionsschwindel, Gründungs-, Abschreibungs- und sonstiger
Zertifikatsschwindel, Computerkriminalität und Ähnliches) fallen auch unter
wirtschaftliche Straftaten. Zur Verfolgung und Bestrafung
(Wirtschaftsstrafrecht)
Im Prinzip ist ein "Wirtschaftsstrafrecht", kein gesetzlich fixierter
Sammelbegriff für Straftatbestände, die nur Wirtschaftsstraftaten zum Gegenstand
haben. Daher ist die Wirtschaftskriminalität ein Eldorado (Goldland) für einen
auf Strafrecht spezialisierten Verteidiger, wie dem Herrn Professor Dr. Jur. Ego
Müller.
Das (ganz hervorragende ) Gabler Wirtschaftslexikon (www.gabler.de)
lässt lesen:
"Wirtschaftsstraftaten:
1. Begriff:
Den einzelnen,
aber auch die Volkswirtschaft schädigende Straftaten nach der
(Verzweigungshinweise:) Insolvenzordnung, dem gewerblichen Pachtschutz,
dem Urheberrecht, dem Wettbewerbs-, Gesellschafts-, Bank und Kreditwesenrecht
sowie nach dem Außenwirtschafts-, Devisen-, Steuer- und Zollrecht (z. B.
Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Bankrott,
Schuldnerbegünstigung, Veruntreuung).
2. Verfolgungsbehörde ist die
(Verzweigungshinweise:) Staatsanwaltschaft; zur Aburteilung sind als
Spezialspruchkörper Wirtschaftsstrafkammern eingerichtet; Aufzählung der
Materien, die zu den W. zählen, in § 74c GVG" (Gerichtsverfassungsgesetz,
das auf der Gerichtsverfassung, welche wiederum auf dem Grundgesetz fußt;
Erklärung W.Rath).
Ein Beispiel (aus unzähligen), wie ein Strafverfahren gegen eine
"hochgestellte Persönlichkeit" ausgeht:
Der berühmte (berüchtigte) deutsche
Arbeitmarktreformer, Professor Peter Hartz*, im Vorstand des Autobauers
VW, wird nach vorheriger Absprache - natürlich unter Ausschluss der
Öffentlichkeit - (heute Basar-Feilschen, früher Kuhhandel genannt) von der 6.
Großen Strafkammer des Landgerichtes Braunschweig im Januar 2007 wegen Untreue und
Begünstigung in 11 Fällen (als Wiederholungstäter) zu 2 Jahren Haft auf
Bewährung und Zahlung einer Geldstrafe von 576 Tausend Euro verurteilt. Der
Schade beläuft sich nach Feststellung des Gerichtes auf 2,6 Millionen. Es ist
keine Rede davon, dass dieser Schade vom Verursacher wieder gut gemacht werden
muss.
* Die einzigen nach einer zudem noch vorbestraften Person
(Löschung im polizeilichen Führungszeugnis wann?) benannten, juristisch,
rechtlichen Regelungen, verankert im 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) zum
Arbeitslosengeld II (für Laien völlig unverständlich). Nochmals: Das einzige
deutsche Gesetz, das nach einer Person benannt worden ist.
Walter Rath, September
2009
Für Schwarzgeld bald
Abgeltungssteuer
BANKGEHEIMNIS
Einigung mit der Schweiz
VON MARKUS SIEVERS
Berlin. Deutschland und die Schweiz schließen nach einem jahrzehntelangen
Steuerstreit Frieden. Der Finanzplatz Schweiz wird sein Negativimage los. Und
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) winkt eine Milliardenentlastung für
seinen Haushalt. Wenn voraussichtlich an diesem Mittwoch die Unterhändler das
deutsch-schweizerische Steuerabkommen unterzeichnen, scheinen alle Probleme mit Schwarzgeld und
Bankgeheimnis gelöst. Doch die Details der Amnestie sprechen eher dafür, dass
die Ruhe einen hohen Preis hat. Für Schäuble aber zählt die Verständigung,
nachdem sein Vorgänger Peer Steinbrüsk (SPD) verbal für viel Unmut gesorgt
hatte.
Die Vereinbarung regelt sowohl die Besteuerung in der Zukunft als auch den
besonders umstrittenen Umgang mit den sogenannten Altfällen, die teils seit
Jahrzehnten ihre Millionen am Fiskus vorbei in Basel oder Zürich geparkt haben.
Wie von Schweizer Banken verlautete, sollen deutsche Bürger für Kapitalerträge
in der Schweiz künftig eine anonyme Abgeltungssteuer von 26 Prozent abführen.
Damit spielt es steuerlich keinen Unterschied mehr, ob jemand sein Geld
hierzulande oder im Nachbarland anlegt. Denn auch in Deutschland führen Banken
von den Kapitaleinkünften die Abgeltungssteuer von 25 Prozent ab. Hinzu kommt
der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuerschuld, so dass eine
Gesamtbelastung von 26,375 Prozent entsteht. Für Altvermögen wird den Angaben
zufolge eine einmalige Abgabe zwischen 19 und 39 Prozent fällig, je nach Höhe
der Einkünfte und Schwere des Vergehens. Bei Schwarzgeld soll der Höchstsatz
gelten. Zudem müssen die Schweizer Banken eine Vorauszahlung leisten. Die Rede
war zuletzt von zwei Milliarden Euro. Darauf hatte Schäuble bestanden, weil die
deutschen Ämter nicht wissen, wie viel Geld Bundesbürger über die Grenze
gebracht haben. Die Schätzungen schwanken zwischen 100 und 300 Milliarden Euro.
Deutschland hatte als pauschale Vorab-Entschädigung dafür deutlich mehr
verlangt.
Dieses Abkommen löse das Schwarzgeld-Problem nicht, sagte Thomas Eigenthaler,
Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, und der Koordinator einiger
Finanzminister, Carsten Kühl, empört sich dagegen, dass "nach diesem Abkommen
Geld aus Drogendeals, Raub, Erpressung und anderen kriminellen Geschäften durch
eine anonyme Abgabe nach wie vor weißgewaschen werden kann" (hinzuzufügen:
werden soll); denn die Anonymität der "Steuerflüchtigen" bleibe erhalten.
Die Anonymität der Kontobesitzer bleibt gewahrt
Die Anonymität bleibe gewahrt, weil sowohl die Abgeltungssteuer für die Zukunft
als auch die Ablasssteuer für die Vergangenheit niemanden zwinge, seinen Namen
preiszugeben. Die Institute sollen mit ihren Kunden selbst verhandeln, wie viel
altes Schwarzgeld diese versteuern (wollen). Das dürfte mehr als null sein, weil
die Banken ja ihre Vorauszahlung von zwei Milliarden Euro wieder hereinholen
wollen. Doch ob dies zu Ehrlichkeit führt, muss bezweifelt werden. „Die
Schweizer Banken übernehmen die Rolle von Finanzämtern", sagt Eigenthaler.
Auch für den Finanzpolitiker Gerhard Schick (Grüne) überwiegen die Nachteile:
„Die Anonymität verhindert, dass mit Steuerhinterziehung verbundene Straftaten
wie Abgabenbetrug oder Drogengeschäfte entdeckt werden können."
Abkommen mit der Schweiz
Steueroase trockengelegt
VON MARKUS SIEVERS
Mit einer Brücke zur Ehrlichkeit hatte es Hans Eichel (SPD) als Finanzminister
versucht. Doch trotz ausgesprochen günstiger Konditionen wollten nur wenige
Steuerhinterzieher darübergehen. Nun startet Wolfgang Schäuble (CDU) den
nächsten Anlauf. Mit dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen bereitet er eine
neue Amnestie vor, auch wenn die offiziell nicht so heißt. Doch die Vereinbarung
schafft genau die Straffreiheit, die eigentlich in unserer Rechtsordnung nicht
zur Regel werden darf. So sieht es jedenfalls das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe.
Nun kommt für Steuerhinterzieher die zweite Ausnahme binnen acht Jahren. Wer
sein Geld illegal nach Zürich oder Basel gebracht hat, kann sich von der
Strafverfolgung mit einer vergleichsweise geringen Entschädigung für
den deutschen Staat freikaufen. Das ist der Kern der Vereinbarung, die noch viele
Wünsche offenlässt. Rechtfertigen lässt sich das bestenfalls als pragmatische
Entscheidung nach dem Motto: Mehr war nicht drin.
Immerhin: Als Steueroase muss sich die Schweiz nicht mehr beschimpfen lassen.
Vermögende Deutsche, die ihre Millionen lieber im Nachbarland anlegen, müssen
von ihren Kapitaleinkünften künftig in etwa so viel abführen wie in der Heimat.
Das Bankgeheimnis aber wird nicht geknackt. Die Eidgenossen verteidigten die
Anonymität. Ihre Banken verhandeln mit den Kunden, wie viel sie für altes
Schwarzgeld abführen. Und nur die Schweizer Institute wissen, wer bei ihnen mit
Aktien spekuliert oder ein Festgeldkonto unterhält. Davon müssen sie den
deutschen Behörden weiter nichts preisgeben.
Anmerkung: Die "Steuervermeider" werden doch nicht so töricht und doof
sein und ihr Geld in der Schweiz lassen. Es gibt zig andere willkommene Orte und
bessere Steueroasen. Und jeder der "Steuervermeider" ist hinreichend und lange
genug gewarnt worden. Hoch lebe die Dummheit, Herr Schäuble und Konsorten!
Walter Rath, Sommer
2011
Obsoleszenz
bedeutet "das Veralten" (von englisch "obsolet" = veraltet,
abgenutzt, verbraucht) als eine natürliche Abnutzung, aber auch die Veralterung
eines Produktes, die bewusst künstlich hervorgerufen worden ist als
Produktpolitik, indem während des Herstellungsprozesses absichtlich
Schwachstellen eingebaut oder Rohstoffe von schlechter Qualität eingesetzt
werden, damit das Produkt vorzeitig schnell schad- oder fehlerhaft wird und
damit unbrauchbar. Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Es werden schon lange vertriebene Produkte weiter verkauft, obwohl der
Hersteller weiß, dass bald etwas Neues auf den Markt kommt.
- Dringend benötigte Komponenten,
Baugruppen, Systemkomponenten und Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar.
- Kunststoffe werden künstlich gealtert bzw. enthalten Zusatzstoffe, die eine
über einen geplanten Zeitraum eingeleitete Versprödung und damit einen
Zerbrechen bewirken.
- Gebrauchswaren, wie Getränkebehälter haben Öffnungen, die solchermaßen
gestaltet sind, damit man etwas verschüttet;
oder eine Flasche, ein Glas oder eine Dose können nicht ganz geleert werden;
oder die Plastikwandung einer Flasche ist so dünn, dass man unvermeidbar
einen Teil des Inhaltes nach dem gelungenen Lösen des Drehverschlusses
herausquetscht.
- Durch Sollbruchstellen wird durch kleine Risse eine Haltbarkeit
herabgesetzt, indem bei Gebrauch sich die Risse bis zum Bruch vergrößern.
- Gründe für eine erkannte Bruchstelle werden nicht abgestellt*.
-
Softwareunterstützung wird aufgekündigt.
* Während meiner Arbeit im Konstruktionsbüro der Kölner
Ford-Werke AG (in Semesterferien Ende der 1950er Jahre) bekam ich die Aufgabe,
einmal darüber nachzudenken, warum am Modell Ford 12 M der Kühlerrücklaufstutzen
nach einiger Zeit anfangen würde abzubrechen. Mein Vorschlag: Den Stutzen nicht
einfach nur auf die motorseitige Kühleröffnung aufzuschweißen, sondern den
Stutzen zu verlängern, ihn mit einem Schlitz im Kühlerinneren auszustatten und
ihn auf ein Profil der gegenüberliegen Kühlerwand zu stecken; denn durch die
Motorvibrationen würde der Stutzen ansonsten zu sehr belastet. Ich erhielt eine
Prämie für den Verbesserungsvorschlag von einigen hundert D-Mark. Aber meine
"Idee" wurde nicht umgesetzt, weil der Schaden erst nach der Garantiezeit
(damals nur 1/2 Jahr) aufträte und die Kosten der "Neuerung" mit über 2 DM zu
hoch sei bei einem Fahrzeugausstoß von einigen Hunderttausend...
***********************
Es muss jedoch auch gesagt werden, dass es viele
Untersuchungen gibt, welche der natürlichen Veralterung entgegen wirken.
IHS (Institut für höhere Studien
- oder International
Headache Society ?)
hat sich als Mitgründer und ordentliches Mitglied der Component Obsolescence
Group (COG) in Deutschland das Ziel gesetzt, Mitgliedern und Kunden
Informationen und Lösungen an die Hand zu geben, um den Risiken und Kosten von
Obsoleszenz wirksam entgegen zu wirken (
http://germany.ihs.com/news/newsletters/if-nr13-obsolescence.htm )
Walter Rath