Wirtschaftkriminalität

>Hier< Für Schwarzgeld bald Abgeltungssteuer (sieht faul aus ?)

>hier< Abkommen mit der Schweiz: Steueroase trockengelegt (?)

>Hier< zu Peter Hartz, verurteilt  wegen Untreue und Begünstigung,

Reformer des 2. Sozialgesetzbuchs (SGB II) zum Arbeitslosengeld II.

>Hier< Deutschland ein Paradies für Steuersünder (beklagt sogar Finanzminister Schäuble).

>Hier< Geldwäsche.

>Hier< zur "Obsoleszenz", das bewusste Veralten eines Produktes als Produktpolitik

>Hier< die Börsenmanipulation.

 

Lohnnebenkosten-Hinterziehung (Krankenkassenbeiträge, Rentenbeiträge) >hier<.


© 2003 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG schreibt: Wirtschaftskriminalität ist die "...die Gesamtheit der Straftaten, die sich gegen die Wirtschaft richten." Dazu muss vor allem ergänzt werden: ...die von  Wirtschaftsunternehmen ausgehen.

Vom Gerichtsreporter Gerhard Mauz war über den Co-op-Prozess in Frankfurt (Main) Ende des vorigen Jahrhunderts im Wochenmagazin "Der Spiegel" zu lesen: »Das perfekte Verbrechen hat heute die Eigenheit, ein Akt der Wirtschaftskriminalität zu sein... Man muss es nur groß genug anlegen. Es muss das überwältigende Kaliber eines Weltuntergangs haben - und schon stellt sich die Frage, ob überhaupt von einem kriminellen Vorgang die Rede sein darf, ob's nicht der Herr genommen hat, nachdem er's gegeben hatte.«

Die Frage ist oft: "Wer ist der Täter?" Ein Wirtschaftsunternehmen, eine Verband, eine Gesellschaftsgruppe kann nach deutschem Strafrecht nicht zur Verantwortung gezogen werden. (Nur Kriege richten sich gegen ganze Völker, wobei die Rechtslage sogar völlig zweifelhaft ist.) Es müssen die Einzelpersonen ausfindig gemacht werden, welche strafbare Handlungen begangen haben. Es gibt zwar ein Wirtschaftsstrafgesetze (WiStG) mit Straf- und Bußgeldvorschriften für Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der "Sicherstellungsgesetze*" + Preisvorschriften; Bußgeldvorschriften gegen Preiserhöhungen im Beruf oder Gewerbe, Mietpreiserhöhung und Preisüberhöhung bei der Wohnungsvermittlung. Weiter enthält WiStG Vorschriften über Einziehung und Abführung des Mehrerlöses.

* Darunter versteht man Notstandsgesetze, die die Sicherstellung der erforderlichen lebenswichtigen Leistungen, besonders zur Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte (Im Falle der Verteidigung) garantieren sollen. Dazu gibt es das Wirtschaftssicherstellungsgesetz, das Verkehrssicherstellungsgesetz, das Wassersicherstellungsgesetz, das Ernährungssicherstellungsgesetz und das Arbeitssicherstellungsgesetz, wonach "Zwangsarbeit" möglich ist.

 

Wirtschaftliche Straftaten sind Delikte:

- gegen ungehinderten Wettbewerb,

- einer unrechtmäßigen "Vermeidung" von Steuern (>hier< zu einem Artikel des Bundesrechnungshofes),

- bei Börsenmanipulationen (falsche Bilanz und bewusst fehlerhafter Buchführung),

- Subventionsbetrug

- gegen Embargobestimmungen (Zusammenarbeit mit "Schurken"-Staaten und Warenlieferungen an diese),

- bei Insolvenz (betrügerischem Konkurs, um seine Schulden los zu werden),

- bei Warenfälschungen,

- Preistreiberei (Wucher).

Bestimmte Fälle des Betrugs, der Untreue und der Bestechung im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Vorgängen (Wechsel- und Scheckdelikte, Kreditbetrug, Betrug bei Ausschreibungen, Subventionsschwindel, Gründungs-, Abschreibungs- und sonstiger Zertifikatsschwindel, Computerkriminalität und Ähnliches) fallen auch unter wirtschaftliche Straftaten. Zur Verfolgung und Bestrafung gibt es das Wirtschaftsstrafrecht.


Im Prinzip ist ein "Wirtschaftsstrafrecht", kein gesetzlich fixierter Sammelbegriff für Straftatbestände, die nur Wirtschaftsstraftaten zum Gegenstand haben. Daher ist die Wirtschaftskriminalität ein Eldorado (Goldland) für einen auf Strafrecht spezialisierten Verteidiger, wie dem Herrn Professor Dr. Jur. Ego Müller.


Das (ganz hervorragende ) Gabler Wirtschaftslexikon (www.gabler.de) lässt lesen:

"Wirtschaftsstraftaten:

1. Begriff:

Den einzelnen, aber auch die Volkswirtschaft schädigende Straftaten nach der (Verzweigungshinweise:) Insolvenzordnung, dem gewerblichen Pachtschutz, dem Urheberrecht, dem Wettbewerbs-, Gesellschafts-, Bank und Kreditwesenrecht sowie nach dem Außenwirtschafts-, Devisen-, Steuer- und Zollrecht (z. B. Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Bankrott, Schuldnerbegünstigung, Veruntreuung).

2. Verfolgungsbehörde ist die (Verzweigungshinweise:) Staatsanwaltschaft; zur Aburteilung sind als Spezialspruchkörper Wirtschaftsstrafkammern eingerichtet; Aufzählung der Materien, die zu den W. zählen, in § 74c GVG" (Gerichtsverfassungsgesetz, das auf der Gerichtsverfassung, welche wiederum auf dem Grundgesetz fußt; Erklärung W.Rath).

Ein Beispiel (aus unzähligen), wie ein Strafverfahren gegen eine "hochgestellte Persönlichkeit" ausgeht:

Der berühmte (berüchtigte) deutsche Arbeitmarktreformer, Professor Peter Hartz, im Vorstand des Autobauers VW, wird nach vorheriger Absprache - natürlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit - (heute Basar-Feilschen, früher Kuhhandel genannt) von der 6. Großen Strafkammer des Landgerichtes Braunschweig wegen Untreue und Begünstigung, in 11 Fällen (als Wiederholungstäter) zu 2 Jahren Haft auf Bewährung und Zahlung einer Geldstrafe von 576 Tausend Euro verurteilt. Der Schade beläuft sich nach Feststellung des Gerichtes auf 2,6 Millionen. Es ist keine Rede davon, dass dieser Schade vom Verursacher wieder gut gemacht werden muss.

 


In den vergangenen zwei Jahren seien fast 40 Prozent aller deutschen Unternehmen von kriminellen Angriffen im Wirtschaftsbereich geschädigt worden, berichtet "Wirtschaftkriminalität.com". Das ist das Ergebnis einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "PriceWaterhouseCoopers". Deutschland habe damit leicht über dem westeuropäischen Durchschnitt von 34 Prozent gelegen. Die häufigsten Delikte seien Veruntreuung und Cybercrime - kriminelle Handlungen mittels Kommunikationstechnologien, etwa über das Internet. Der finanzielle Verlust aus den verschiedenen Delikten schlage im Durchschnitt für ein Unternehmen mit rund zwei Millionen Euro zu Buche. Schaden insgesamt: 36 Milliarden Euro.

Art der Straftaten:

Die bei Insolvenzstraftaten polizeilich registrierten Schäden haben sich seit 1990 nahezu verdreifacht und lagen 1994 bei 126,8 Mio DM. Der Anteil der Insolvenzdelikte am insgesamt bei Wirtschaftsstraftaten polizeilich registrierten Schäden betrug im vergangenen Jahr 24,1 %, sowie am Schaden der Gesamtkriminalität immerhin noch 8,6 %.

Untreue des Geschäftsführers oder Vorstands von Kapitalgesellschaften steht nicht selten als Tatbestand im engen Zusammenhang mit dem Konkurs eines Unternehmens, in einigen Fällen ist die Untreue sogar der Grund für den Zusammenbruch der Firma.

Einige Täter nutzen die fortschreitende Telefontechnik durch geschickte Manipulationen aus, um sich finanziell zu bereichern. Das wird als Computerkriminalität, auch als Telekommunikationskriminalität bezeichnet.Quelle: BKA Wiesbaden

Nach Wikipedia: "Als Kapitalanlagebetrug bezeichnet man betrügerische Geldgeschäfte, die im Kapitalmarkt (vgl. Grauer Kapitalmarkt) getätigt werden können und die dazu führen, dass der Kapitalanleger sein angelegtes Kapital verliert.

Die Schäden, die jährlich durch Kapitalanlagebetrug bei den Kapitalanlegern angerichtet werden, belaufen sich alleine im EURO-Raum auf über 100 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere, nicht bezifferbare volkswirtschaftliche Folgeschäden."

Unter Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen fallen illegale Beschäftigung und illegale Arbeitnehmerüberlassung fallen hierunter auch der Beitragsbetrug zum Nachteil der Sozialversicherungsträger und das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. (Siehe >hier< "Steuerbetrug in Milliardenhöhe" bzw. "Sozialabgabenhinterziehung".)

Welche Dimension die Einflussnahme von Wirtschaftskriminellen auf Entscheidungsträger und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung haben kann, zeigen die in den vergangenen Jahren in Frankfurt am Main und im Main-Taunus-Kreis, aber auch die in München und Berlin ermittelten umfangreichen Korruptionsfälle im Bereich der Auftragsvergabe und der gebührenpflichtigen Dienstleistungen. Nach den bundesweiten polizeilichen Erkenntnissen liegt ein Schwerpunkt der Korruptionskriminalität eindeutig auf dem Gebiet der Auftragsvergabe im Bausektor der öffentlichen Hand.

Börsenmanipulationen laufen folgendermaßen ab: Herausgeber von Börsenbriefen, Wirtschaftsjournalisten und andere Personen verabreden  "erfundene" Veröffentlichungen, dass Aktien meist von kleinen Unternehmen zu einem günstigen Kurs zu kaufen sind. Anschließend erscheinen dann gezielt positive Meldungen über der Wert der Firmen mit Kaufempfehlungen. "Durch die so gestartete große Nachfrage schnellt der Kurs zunächst in die Höhe, bis die Urheber der manipulierten Informationen ihre Anteile mit einen Kursgewinn wieder verkaufen können. Bei Wikipedia* ist zu lesen: "Da durch die raschen Verkäufe der Aktien durch die Täter die Kurse oft wieder stark sinken, erleiden die Anleger, die auf die positiven Nachrichten vertraut haben, nicht selten hohe Spekulationsverluste. So wird ihnen im übertragenen Sinn, das Fell über die Ohren gezogen“ (Scalping im Englischen).

* zeigt den Vorgang ausführlicher und weitere Formen der Börsenmanipulation

Geldwäsche (bzw. Österreich und Schweiz: Geldwäscherei) bezeichnet die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes, bzw. Vermögenswerten allgemein, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Dieses illegale Geld ist entweder das Ergebnis illegaler Tätigkeiten (z. B. Drogenhandel, Waffenhandel, in Deutschland auch Steuerhinterziehung) oder soll der Finanzierung illegaler Tätigkeiten dienen.

"Sie haben ein paar Milliönchen aus abseitigen Geschäften, die fix gewaschen werden müssen? In einem deutschen Casino oder mit Immobiliengeschäften scheint das leicht möglich. Da gibt es kaum Kontrollen, wie ein Schreiben aus dem Finanzministerium zeigt". Mehr liegt als Artikel von Rainer Nübel und Hans Peter Schütz bei stern.de vor.

Die Organisierte Kriminalität wird in den Bundesländern jährlich nach einem bundeseinheitlichen Erhebungsraster erfasst.

Weitere Einzelheiten im nachfolgenden Artikel nach der Trennungslinie.

Soweit einige der mühsam zu erhaltenden Informationen. Obwohl jeden Tag in den Medien über Skandale informiert wird, bekommt man keine genauen und relevanten Angaben. Es gibt massenhaft Spielkasinos, in die niemand hineingeht, die aber seit Jahren existieren. - weiterer Kommentar überflüssig

Deutschland ist ein Paradies für Steuersünder. Das hat sogar schon das Bundesfinanzministerium mit dem in Steuermanipulationen verstrickten und erfahrenen Minister Wolfgang Schäuble an der Spitze beklagt. Dieser Schäuble* war 1998 bis April 2000 auch Bundesvorsitzender der CDU und trat wegen einer CDU-Finanz- und Parteispendenaffäre zurück. Schäuble meint:  Es gäbe schlicht viel zu wenig Finanzbeamte. Warum? es wurden schon viele "freigestellt", und ie Länder fahren, so die Kritik, ihre Finanzverwaltung personell zurück - und werben mit dieser Schwäche bei der Industrie, wie die "Frankfurter Rundschau" berichtet. Wenig Finanzbeamte, selten Kontrollen. Laut der Gewerkschaft Verdi entgehen dem Staat dadurch jährlich 50 Milliarden Euro. Auf derselben Seite des Online-Dienstes "Stern.de" (siehe unten) steht: "Dem Fiskus gehen jährlich 100 Milliarden Euro durch Steuerflucht verloren. Jetzt will die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz den Weg zu den Steueroasen versperren - >hier< ein flauere Ansatz: Künftig müssen Bürger und Unternehmer bei Auslandsgeschäften umfassender Auskunft geben. Und Finanzämter dürfen härter gegen Top-Verdiener vorgehen." Woher beide Informationen stammen steht nirgends.

* Am 2. Dezember 1999 wurde Schäuble im Rahmen einer Sitzung des Deutschen Bundestages durch Zwischenrufe des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf seine Kontakte zum Waffenhändler Karlheinz Schreiber (z.Zt. September 2011 in Untersuchungshaft) angesprochen. Wolfgang Schäuble öffentlich, er habe „irgendwann im Spätsommer oder im Frühherbst 1994“ bei „einem Gesprächsabend in einem Hotel in Bonn […] einen Herrn kennengelernt, der sich mir als ein Mann vorgestellt hat, der ein Unternehmen leitet. Ich habe später festgestellt, daß es dieser Herr Schreiber war. […] Auf der damaligen Veranstaltung bin ich Herrn Schreiber begegnet. Das war es!" Vergessen ist, dass dieser Herr Schäuble den Waffenbesitz der Deutschen vom Mindestalter ab 18 Jahren völlig grundlos (ohne jegliche Verpflichtung?) auf 16 senken wollte.


Artikel:

Vom Gerichtsreporter Gerhard Mauz war über den Co-op-Prozess in Frankfurt (Main) Ende des vorigen Jahrhunderts im Wochenmagazin "Der Spiegel" zu lesen: »Das perfekte Verbrechen hat heute die Eigenheit, ein Akt der Wirtschaftskriminalität zu sein... Man muss es nur groß genug anlegen. Es muss das überwältigende Kaliber eines Weltuntergangs haben - und schon stellt sich die Frage, ob überhaupt von einem kriminellen Vorgang die Rede sein darf, ob's nicht der Herr genommen hat, nachdem er's gegeben hatte.«

Die Frage ist oft: "Wer ist der Täter?" Ein Wirtschaftsunternehmen, eine Verband, eine Gesellschaftsgruppe kann nach deutschem Strafrecht nicht zur Verantwortung gezogen werden. (Nur Kriege richten sich gegen ganzw Völker, wobei die Rechtslage sogar völlig zweifelhaft ist.) Es müssen die Einzelpersonen ausfindig gemacht werden, welche strafbare Handlungen begangen haben. Es gibt zwar ein Wirtschaftsstrafgesetze (WiStG) mit Straf- und Bußgeldvorschriften für Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der "Sicherstellungsgesetze*" und -+ Preisvorschriften; Bußgeldvorschriften gegen Preiserhöhungen im Beruf oder Gewerbe, Mietpreiserhöhung und Preisüberhöhung bei der Wohnungsvermittlung. Weiter enthält WiStG Vorschriften über Einziehung und Abführung des Mehrerlöses.

* Darunter versteht man Notstandsgesetze, die die Sicherstellung der erforderlichen lebenswichtigen Leistungen, besonders zur Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte (Im Falle der Verteidigung) garantieren sollen. Dazu gibt es das Wirtschaftssicherstellungsgesetz, das Verkehrssicherstellungsgesetz, das Wassersicherstellungsgesetz, das Ernährungssicherstellungsgesetz und das Arbeitssicherstellungsgesetz, wonach "Zwangsarbeit" möglich ist.

 

Wirtschaftliche Straftaten sind Delikte:

- gegen ungehinderten Wettbewerb,

- einer unrechtmäßigen "Vermeidung" von Steuern (>hier< zu einem Artikel des Bundesrechnungshofes),

- bei Börsenmanipulationen (falsche Bilanz und bewusst fehlerhafter Buchführung),

- Subventionsbetrug

- gegen Embargobestimmungen (Zusammenarbeit mit "Schurken"-Staaten und Warenlieferungen an diese),

- bei Insolvenz (betrügerischem Konkurs, um seine Schulden los zu werden),

- bei Warenfälschungen,

- Preistreiberei (Wucher).

Bestimmte Fälle des Betrugs, der Untreue und der Bestechung im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Vorgängen (Wechsel- und Scheckdelikte, Kreditbetrug, Betrug bei Ausschreibungen, Subventionsschwindel, Gründungs-, Abschreibungs- und sonstiger Zertifikatsschwindel, Computerkriminalität und Ähnliches) fallen auch unter wirtschaftliche Straftaten. Zur Verfolgung und Bestrafung (Wirtschaftsstrafrecht)


Im Prinzip ist ein "Wirtschaftsstrafrecht", kein gesetzlich fixierter Sammelbegriff für Straftatbestände, die nur Wirtschaftsstraftaten zum Gegenstand haben. Daher ist die Wirtschaftskriminalität ein Eldorado (Goldland) für einen auf Strafrecht spezialisierten Verteidiger, wie dem Herrn Professor Dr. Jur. Ego Müller.


Das (ganz hervorragende ) Gabler Wirtschaftslexikon (www.gabler.de) lässt lesen:

"Wirtschaftsstraftaten:

1. Begriff:

Den einzelnen, aber auch die Volkswirtschaft schädigende Straftaten nach der (Verzweigungshinweise:) Insolvenzordnung, dem gewerblichen Pachtschutz, dem Urheberrecht, dem Wettbewerbs-, Gesellschafts-, Bank und Kreditwesenrecht sowie nach dem Außenwirtschafts-, Devisen-, Steuer- und Zollrecht (z. B. Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Bankrott, Schuldnerbegünstigung, Veruntreuung).

2. Verfolgungsbehörde ist die (Verzweigungshinweise:) Staatsanwaltschaft; zur Aburteilung sind als Spezialspruchkörper Wirtschaftsstrafkammern eingerichtet; Aufzählung der Materien, die zu den W. zählen, in § 74c GVG" (Gerichtsverfassungsgesetz, das auf der Gerichtsverfassung, welche wiederum auf dem Grundgesetz fußt; Erklärung W.Rath).

Ein Beispiel (aus unzähligen), wie ein Strafverfahren gegen eine "hochgestellte Persönlichkeit" ausgeht:

Der berühmte (berüchtigte) deutsche Arbeitmarktreformer, Professor Peter Hartz*, im Vorstand des Autobauers VW, wird nach vorheriger Absprache - natürlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit - (heute Basar-Feilschen, früher Kuhhandel genannt) von der 6. Großen Strafkammer des Landgerichtes Braunschweig im Januar 2007 wegen Untreue und Begünstigung in 11 Fällen (als Wiederholungstäter) zu 2 Jahren Haft auf Bewährung und Zahlung einer Geldstrafe von 576 Tausend Euro verurteilt. Der Schade beläuft sich nach Feststellung des Gerichtes auf 2,6 Millionen. Es ist keine Rede davon, dass dieser Schade vom Verursacher wieder gut gemacht werden muss.

*  Die einzigen nach einer zudem noch vorbestraften Person (Löschung im polizeilichen Führungszeugnis wann?) benannten, juristisch, rechtlichen Regelungen, verankert im 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) zum Arbeitslosengeld II (für Laien völlig unverständlich). Nochmals: Das einzige deutsche Gesetz, das nach einer Person benannt worden ist.

 

Walter Rath, September 2009


 

Für Schwarzgeld bald Abgeltungssteuer
BANKGEHEIMNIS
Einigung mit der Schweiz

VON MARKUS SIEVERS


Berlin. Deutschland und die Schweiz schließen nach einem jahrzehntelangen Steuerstreit Frieden. Der Finanzplatz Schweiz wird sein Negativimage los. Und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) winkt eine Milliardenentlastung für seinen Haushalt. Wenn voraussichtlich an diesem Mittwoch die Unterhändler das deutsch-schweizerische Steuerabkommen unterzeichnen, scheinen alle Probleme mit Schwarzgeld und Bankgeheimnis gelöst. Doch die Details der Amnestie sprechen eher dafür, dass die Ruhe einen hohen Preis hat. Für Schäuble aber zählt die Verständigung, nachdem sein Vorgänger Peer Steinbrüsk (SPD) verbal für viel Unmut gesorgt hatte.


Die Vereinbarung regelt sowohl die Besteuerung in der Zukunft als auch den besonders umstrittenen Umgang mit den sogenannten Altfällen, die teils seit Jahrzehnten ihre Millionen am Fiskus vorbei in Basel oder Zürich geparkt haben. Wie von Schweizer Banken verlautete, sollen deutsche Bürger für Kapitalerträge in der Schweiz künftig eine anonyme Abgeltungssteuer von 26 Prozent abführen. Damit spielt es steuerlich keinen Unterschied mehr, ob jemand sein Geld hierzulande oder im Nachbarland anlegt. Denn auch in Deutschland führen Banken von den Kapitaleinkünften die Abgeltungssteuer von 25 Prozent ab. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuerschuld, so dass eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent entsteht. Für Altvermögen wird den Angaben zufolge eine einmalige Abgabe zwischen 19 und 39 Prozent fällig, je nach Höhe der Einkünfte und Schwere des Vergehens. Bei Schwarzgeld soll der Höchstsatz gelten. Zudem müssen die Schweizer Banken eine Vorauszahlung leisten. Die Rede war zuletzt von zwei Milliarden Euro. Darauf hatte Schäuble bestanden, weil die deutschen Ämter nicht wissen, wie viel Geld Bundesbürger über die Grenze gebracht haben. Die Schätzungen schwanken zwischen 100 und 300 Milliarden Euro. Deutschland hatte als pauschale Vorab-Entschädigung dafür deutlich mehr verlangt.


Dieses Abkommen löse das Schwarzgeld-Problem nicht, sagte Thomas Eigenthaler, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, und der Koordinator einiger Finanzminister, Carsten Kühl, empört sich dagegen, dass "nach diesem Abkommen Geld aus Drogendeals, Raub, Erpressung und anderen kriminellen Geschäften durch eine anonyme Abgabe nach wie vor weißgewaschen werden kann" (hinzuzufügen: werden soll); denn die Anonymität der "Steuerflüchtigen" bleibe erhalten.


Die Anonymität der Kontobesitzer bleibt gewahrt


Die Anonymität bleibe gewahrt, weil sowohl die Abgeltungssteuer für die Zukunft als auch die Ablasssteuer für die Vergangenheit niemanden zwinge, seinen Namen preiszugeben. Die Institute sollen mit ihren Kunden selbst verhandeln, wie viel altes Schwarzgeld diese versteuern (wollen). Das dürfte mehr als null sein, weil die Banken ja ihre Vorauszahlung von zwei Milliarden Euro wieder hereinholen wollen. Doch ob dies zu Ehrlichkeit führt, muss bezweifelt werden. „Die Schweizer Banken übernehmen die Rolle von Finanzämtern", sagt Eigenthaler. Auch für den Finanzpolitiker Gerhard Schick (Grüne) überwiegen die Nachteile: „Die Anonymität verhindert, dass mit Steuerhinterziehung verbundene Straftaten wie Abgabenbetrug oder Drogengeschäfte entdeckt werden können."
 

Abkommen mit der Schweiz
Steueroase trockengelegt

VON MARKUS SIEVERS

 
Mit einer Brücke zur Ehrlichkeit hatte es Hans Eichel (SPD) als Finanzminister versucht. Doch trotz ausgesprochen günstiger Konditionen wollten nur wenige Steuerhinterzieher darübergehen. Nun startet Wolfgang Schäuble (CDU) den nächsten Anlauf. Mit dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen bereitet er eine neue Amnestie vor, auch wenn die offiziell nicht so heißt. Doch die Vereinbarung schafft genau die Straffreiheit, die eigentlich in unserer Rechtsordnung nicht zur Regel werden darf. So sieht es jedenfalls das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.


Nun kommt für Steuerhinterzieher die zweite Ausnahme binnen acht Jahren. Wer sein Geld illegal nach Zürich oder Basel gebracht hat, kann sich von der Strafverfolgung mit einer vergleichsweise geringen Entschädigung für den deutschen Staat freikaufen. Das ist der Kern der Vereinbarung, die noch viele Wünsche offenlässt. Rechtfertigen lässt sich das bestenfalls als pragmatische Entscheidung nach dem Motto: Mehr war nicht drin.


Immerhin: Als Steueroase muss sich die Schweiz nicht mehr beschimpfen lassen. Vermögende Deutsche, die ihre Millionen lieber im Nachbarland anlegen, müssen von ihren Kapitaleinkünften künftig in etwa so viel abführen wie in der Heimat. Das Bankgeheimnis aber wird nicht geknackt. Die Eidgenossen verteidigten die Anonymität. Ihre Banken verhandeln mit den Kunden, wie viel sie für altes Schwarzgeld abführen. Und nur die Schweizer Institute wissen, wer bei ihnen mit Aktien spekuliert oder ein Festgeldkonto unterhält. Davon müssen sie den deutschen Behörden weiter nichts preisgeben.

 

Anmerkung: Die "Steuervermeider" werden doch nicht so töricht und doof sein und ihr Geld in der Schweiz lassen. Es gibt zig andere willkommene Orte und bessere Steueroasen. Und jeder der "Steuervermeider" ist hinreichend und lange genug gewarnt worden. Hoch lebe die Dummheit, Herr Schäuble und Konsorten!

Walter Rath, Sommer 2011


Obsoleszenz

bedeutet "das Veralten" (von englisch "obsolet" = veraltet, abgenutzt, verbraucht) als eine natürliche Abnutzung, aber auch die Veralterung eines Produktes, die bewusst künstlich hervorgerufen worden ist als Produktpolitik, indem während des Herstellungsprozesses absichtlich  Schwachstellen eingebaut oder Rohstoffe von schlechter Qualität eingesetzt werden, damit das Produkt vorzeitig schnell schad- oder fehlerhaft wird und damit unbrauchbar. Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten:

- Es werden schon lange vertriebene Produkte weiter verkauft, obwohl der Hersteller weiß, dass bald etwas Neues auf den Markt kommt.

- Dringend benötigte Komponenten, Baugruppen, Systemkomponenten und Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar.

- Kunststoffe werden künstlich gealtert bzw. enthalten Zusatzstoffe, die eine über einen geplanten Zeitraum eingeleitete Versprödung und damit einen Zerbrechen bewirken.

- Gebrauchswaren, wie Getränkebehälter haben Öffnungen, die solchermaßen gestaltet sind, damit man etwas verschüttet;
   oder eine Flasche, ein Glas oder eine Dose  können nicht ganz geleert werden;
   oder die Plastikwandung einer Flasche ist so dünn, dass man unvermeidbar einen Teil des Inhaltes nach dem gelungenen Lösen des Drehverschlusses herausquetscht.

- Durch Sollbruchstellen wird durch kleine Risse eine Haltbarkeit herabgesetzt, indem bei Gebrauch sich die Risse bis zum Bruch vergrößern.

- Gründe für eine erkannte Bruchstelle werden nicht abgestellt*.

- Softwareunterstützung wird aufgekündigt.

* Während meiner Arbeit im Konstruktionsbüro der Kölner Ford-Werke AG (in Semesterferien Ende der 1950er Jahre) bekam ich die Aufgabe, einmal darüber nachzudenken, warum am Modell Ford 12 M der Kühlerrücklaufstutzen nach einiger Zeit anfangen würde abzubrechen. Mein Vorschlag: Den Stutzen nicht einfach nur auf die motorseitige Kühleröffnung aufzuschweißen, sondern den Stutzen zu verlängern, ihn mit einem Schlitz im Kühlerinneren auszustatten und ihn auf ein Profil der gegenüberliegen Kühlerwand zu stecken; denn durch die Motorvibrationen würde der Stutzen ansonsten zu sehr belastet. Ich erhielt eine Prämie für den Verbesserungsvorschlag von einigen hundert D-Mark. Aber meine "Idee" wurde nicht umgesetzt, weil der Schaden erst nach der Garantiezeit (damals nur 1/2 Jahr) aufträte und die Kosten der "Neuerung" mit über 2 DM zu hoch sei bei einem Fahrzeugausstoß von einigen Hunderttausend...

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Es muss jedoch auch gesagt werden, dass es viele Untersuchungen gibt, welche der natürlichen Veralterung entgegen wirken. IHS (Institut für höhere Studien - oder International Headache Society ?) hat sich als Mitgründer und ordentliches Mitglied der Component Obsolescence Group (COG) in Deutschland das Ziel gesetzt, Mitgliedern und Kunden Informationen und Lösungen an die Hand zu geben, um den Risiken und Kosten von Obsoleszenz wirksam entgegen zu wirken ( http://germany.ihs.com/news/newsletters/if-nr13-obsolescence.htm )

Walter Rath