3. August 2003, von rgr
Triebtäter und Verklemmte: Die Sexualität von Diktatoren und Tyrannen
Die großen Tyrannen der Geschichte - sie waren meist unfähig zu echten Beziehungen. In ihrer pervertierten Welt des Misstrauens, mitunter auch des krankhaften Verfolgungswahns, schien es keinen Platz dafür zu geben. An die Stelle zwischenmenschlicher Nähe traten daher oftmals emotionale Verelendung oder der sexuelle Exzess.
Vom alternden Mao Zedong hieß es zum Beispiel, er habe sich unzählige, sorgsam ausgewählte Mädchen aus Bauernfamilien zuführen lassen. Manchmal sollen es bis zu fünf gleichzeitig gewesen sein. Wie sein Leibarzt Zhi-Sui weiter berichtete, soll der große Vorsitzende seine sexuelle Megalomanie damit erklärt haben, dass er dem Vorbild des ersten Herrschers Chinas nachahme. Von diesem wurde überliefert, er sei unsterblich geworden, weil er mit tausenden Jungfrauen geschlafen habe.
So wenig Mao Zedongs Rechnung aufging - er starb bekanntlich im September 1976 - so wenig wähnten sich die meisten Mätressen der Tyrannen als Opfer. Macht gilt seit jeher als anziehend. Allmacht ist offenbar noch anziehender. Für diejenigen Frauen, die zum Beispiel als Liebesdienerinnen zu Mao gerufen wurden, soll es laut Zhi-Sui "die größte Ehre und das aufregendste Erlebnis ihres Lebens" gewesen sein.
Eine beträchtliche Faszination auf das andere Geschlecht übte auch der kahlköpfige italienische Diktator Benito Mussolini aus. Unter den unzähligen Liebeserklärungen, die er von den Frauen Italiens erhielt, nachdem er auf Rom marschiert war und dem Land den Faschismus gebracht hatte, war auch diejenige der vierzehnjährigen Arzttochter Clara Petacci. Sie schrieb dem "Duce" 1926: "Ich würde mir sehnsüchtig wünschen, den Kopf auf Deine Brust zu legen, um die Schläge Deines großen Herzens zu hören." Zehn Jahre später wurde sie seine Mätresse. Sie blieb dies bis zum April 1945, als sie und Mussolini auf der Flucht in die Schweiz in Dongo am Comer See von antifaschistischen Partisanen aufgegriffen und erschossen wurden. Mussolini kümmerte es über all die Jahre nicht, dass er gleichzeitig mit Donna Rachele verheiratet war, sah er doch in den Frauen vor allem Objekte.
Am problematischsten war wohl Hitlers Verhältnis zu den Frauen. Eine einzige wirkliche Liebe - und diese ausgerechnet zu seiner Nichte Geli Raubal - wird ihm nachgesagt. Die wahrscheinlich platonisch gebliebene Beziehung endete 1931 mit deren Selbstmord. Wohl auf Grund seiner schwierigen Kindheit und Jugend war das Muttersöhnchen Hitler zu einer emotionalen Öffnung gegenüber anderen Menschen nicht fähig. Frauen blieben für ihn zeitlebens zu allererst Mutter-Ersatz.
So glich dann auch Eva Brauns Rolle an seiner Seite eher der einer weiblichen Statistin. Deshalb verübte sie im Laufe der dreißiger Jahre zwei Selbstmordversuche, ehe sie im April 1945, unmittelbar nachdem sie von Hitler geheiratet worden war, gemeinsam mit ihm aus dem Leben schied. Was mancher Tyrann durch sexuelle Exzesse auslebte, soll - so meinen einige Forscher - bei dem deutschen Diktator zu seinem unbändigen Vernichtungswillen geführt haben. Anders ausgedrückt: Weil er zur Liebe unfähig war, musste er zerstören.
2. Definitionen - Ursachen - Zusammenhänge
Auf der Suche nach Definitionen von Vergewaltigung an Frauen wird sehr bald deutlich, daß die Lösungs- bzw. Bewältigungsstrategien für das Problem zum überwiegenden Teil von den Definitionen bestimmt sind. Für eine vergewaltigte Frau bedeutet das Delikt etwas anderes, erschließt es sich aus einem anderen Zusammenhang, als für einen damit befaßten Richter, einen die Verletzungen diagnostizierenden Arzt oder einen Sozialarbeiter. Die verschiedenen Perspektiven führen zu unterschiedlichen Definitionen.
Einige unterschiedliche Definitionen werden im folgenden vorgestellt, jede für sich stellt das Problem aus einem bestimmten Blickwinkel dar. Fügt man alle möglichen Sichtweisen zusammen, ergibt sich im Idealfall die rechtliche Definition des Strafgesetzbuches.
2.1. Die Opferperspektive
"Vergewaltigung ist ein Verbrechen, das in erster Linie eine Hälfte der Menschheit betrifft, nämlich die Frauen."
Aus der polizeilichen Kriminalstatistik von 1994 geht hervor, daß bei 6095 bekannt gewordenen Fällen der Vergewaltigung insgesamt 99,2% der Tatverdächtigen Männer und die Opfer zu 100% weiblichen Geschlechts waren. Vergewaltigung ist demnach ein Verbrechen, welches von Männern an Frauen begangen wird.
Eine Vergewaltigung ist für eine Frau zunächst ein schwer traumatisierendes und belastendes Ereignis, welches den normalen Lebensablauf abrupt unterbricht und neben eventuellen körperlichen Verletzungen auch langandauernde psychische, psychosomatische und soziale Folgenschäden haben kann. Vergewaltigung wird von den betroffenen Frauen nicht als sexueller Akt erlebt, sondern als Angriff auf ihre Persönlichkeit und ihre Identität. Die Herabwürdigung zu einem Sexualobjekt und Gebrauchsgegenstand lösen Gefühle der Hilflosigkeit und Erniedrigung aus. Folgen nach der Tat sind Selbstzweifel, Schuldgefühle, weil sie die Tat nicht verhindern konnten, sowie starke Angstzustände bis hin zum Schock. "Die vergewaltigte Frau, die ihren Körper als Gegenstand, der benutzt wurde, erlebte, fühlt sich mißbraucht und beschmutzt. Dies kann zu einem Ekelgefühl führen, das sich nicht nur gegen den Täter richtet, sondern auch gegen sich selbst."
Die Verarbeitung der Vergewaltigung gelingt den Opfern nur schlecht und dauert oft sehr lange Zeit. Häufig können noch lange nach der Tat Depressionen und Angstzustände diagnostiziert werden. Zu den lang andauernde Symptomen und Anpassungsstörungen zählen auch Mißtrauen gegenüber Männern, Angst- bzw. Alpträume, sexuelle Schwierigkeiten, Störungen des Selbstwertgefühls und Psychosen.
Zusätzlich zu den direkten, aus der Vergewaltigungstat resultierenden psychischen und physischen Verletzungen, hat die Anzeige einer Vergewaltigung für die betroffene Frau auch soziale Folgen. Sobald die Tat öffentlich gemacht ist, wird sie mit den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden konfrontiert, dies schließt Vernehmung durch die Polizei, Beweissicherung und das Strafverfahren gegen den Täter mit ihrer eigenen Zeugenaussage in der Hauptverhandlung ein. Insbesondere wenn der Frau in diesem Verfahren mit Vorurteilen, Unglauben oder Mißtrauen begegnet wird, bedeuten diese Vorgänge eine Belastung und können sich sekundär traumatisierend für das Opfer auswirken. Man spricht in diesem Fall von einer sekundären Viktimisierung; einer erneuten Opferwerdung der vergewaltigten Frau. Ursachen dafür können schon eine "neutral-distanzierte" Haltung von Ermittlungsbeamten oder des untersuchenden Arztes sein, aber auch die starke psychische Belastung in der Hauptverhandlung mit genauer Tatschilderung, Konfrontation mit dem Täter und Opfer-beschuldigenden Strategien durch die Verteidigung.
Die Selbstdeklaration zum Vergewaltigungsopfer in der
Öffentlichkeit führt zu weiteren sozialen Folgen. Auf dem
Hintergrund der immer noch bestehenden Vorurteile über
Vergewaltigung bedeutet die Übernahme dieser Rolle ein
soziales Stigma, Bloßstellung vor Verwandten und Bekannten
und ihr "Versagen" in der Familie. Zugleich werden
von ihr bestimmte Verhaltensweisen vorausgesetzt, z.B.
müssen emotionale Reaktionen und tiefe Erschütterung
deutlich sichtbar gezeigt und die Anzeige unverzüglich
erstattet werden. Andernfalls wird der Frau mit Unglauben
begegnet oder eine Mitschuld für die Tat zugeschrieben.
2.2. Gesellschaftliche Perspektiven - Soziale Definitionen
Soziale Definitionen bestimmen das Bild von Vergewaltigung in der Gesellschaft, werden geprägt von historisch gewachsenen Vorurteilen, von gelebter Frauen- und Männerrolle, von Erziehung, von Politik und den Medien. Sie beeinflussen das Erleben und den Umgang mit den Opfern, das Bild von den Tätern sowie den Weg durch das gerichtliche Verfahren.
Die öffentliche Meinung spielt bei der Stigmatisierung von Vergewaltigungsopfern eine große Rolle. Die geschlechtsspezifische Sozialisation von Frauen und Männern bereitet Frauen auf ihre Opferrolle und Männer eher auf eine Täterrolle vor. Die Stigmatisierung des Opfers von Seiten der Gesellschaft geschieht, in dem man ihm erstens die Vergewaltigung - zumindestens unter bestimmten Umständen - nicht glaubt, sondern das Ereignis lieber als Verführung definiert, indem man ihm zweitens eine Mitschuld oder gar Alleinschuld an dem Vorfall unterstellt, indem man drittens den Täter zu entschuldigen sucht und indem man viertens dem Opfer eine Minderwertigkeit zuschreibt, um damit anzudeuten, daß es die Vergewaltigung verdient habe und daß sie nicht so schlimm sei. Eine richtige Vergewaltigung wird in den Augen eines Teils der Bevölkerung nur von einem Fremden, außerhalb der Wohnung des Opfers, überfallartig und unter heftiger Abwehr des Opfers begangen. Fehlen eines oder mehrere dieser Kriterien, wird die Vergewaltigungstat meist nicht mehr als eindeutige Vergewaltigung definiert.
Es existieren noch andere Stereotypen und Vorurteile in der Bevölkerung, die das Bild von dem, was Vergewaltigung ist, maßgeblich mitbestimmen. So ergab eine Untersuchung von Weis, daß die Folgen von Vergewaltigung als nicht so schlimm angesehen werden, die Tat eine spezielle Form von Sexualität darstellt und die Unterschiede zwischen Vergewaltigung und Verführung nicht so groß seien. Andere Vergewaltigungsmythen sprechen von einem natürlichen Masochismus der Frau, von einem insgeheimen Wunsch vergewaltigt zu werden, von Mitschuld, zweifelhaftem Ruf oder psychopatischen Tätern. Ursache für diese Einstellungen ist eine Gesellschaft, "in der sich geschlechtsspezifische Rollen zum Schutz der Familie herausgebildet" haben, weil ein starkes Interesse daran bestand, Frau und Kinder an den Mann und Ernährer zu binden. Frauen wurde eine andere Sexualität zugebilligt als Männern, so war es Sache der Frau, sich gegen verbotene sexuelle Kontakte zu wehren. Um diese Rolle von Frauen aufrechtzuerhalten, wurden von Männern verschiedene Mythen und Vorurteile geschaffen, mit dem Ziel alte Machtstrukturen aufrechtzuerhalten. Der Einfluß dieser kulturell und sozial gewachsenen Normen prägt nicht nur die Ansichten weiter Teile der Bevölkerung, sondern hat auch heute noch Einfluß auf Urteile der Rechtsprechung.
"Häufig ist aber die Situation so, daß die Frau den
Angriff in erheblicher Weise provoziert hat bzw. dem Täter
sogar in ihrem Verhalten sexuell entgegengekommen ist; daß
eine Frau gegenüber dem Werben des Mannes mit ihrem
Widerstand "spielt", kann als eine geradezu typische
Gegebenheit angesehen werden." Hanack
1968
2.3. Ein täterorientierter Erklärungsversuch
"Männer sind nicht zuletzt gewalttätig, weil ihre Geschlechtsrolle ihnen Gewalt als Lösungshilfe bei Konflikten nahelegt."
Der Psychologe Groth geht davon aus, daß es sich bei einer Vergewaltigung um eine sexuell motivierte Gewalttat handelt. Er definiert Vergewaltigung als sexuellen Ausdruck von Aggression. Wie empirische Untersuchungen und Befragungen von Tätern zeigen, handelt es sich um ein Gewaltdelikt, daß sich instrumentell der Sexualität bedient, um das Tatziel zu erreichen.
"Es geht dem Täter primär nicht um sexuelle Triebbefriedigung oder Triebentspannung, sondern darum, Gewalt und Herrschaft über eine Frau auszuüben, an ihr Wut auszulassen, sie zu erniedrigen, zu demütigen und zu unterwerfen."
Nach Teubner besteht der Lustgewinn darin, die Unterdrückung der Frau zu genießen, die eigene Macht zu spüren, auszuprobieren und auszukosten. Das Frauenbild von Vergewaltigern zeugt von immerwährender sexueller Verfügbarkeit, Unterordnung, Minderwertigkeit und Fremdbestimmbarkeit der Frauen.
Vergewaltiger sind keine psychisch kranken Triebtäter, sondern normale Männer, die ein gestörtes Verhältnis zu Frauen aufweisen. Nur bei einem geringen Teil der Täter lassen sich psychische Störungen diagnostizieren.
Vergewaltigung ist ein Verbrechen mit hoher
Rückfallquote, die Täter zeigen bereits in der Jugend
"Anzeichen von sexuell aggressivem Verhalten". Die
Ergebnisse einer Untersuchung von Groth ergab, daß "der
Großteil der Sexualtäter als Kinder selbst Opfer sexuellen
Mißbrauchs waren." Männliche Opfer identifizieren sich
eher mit der Rolle des Aggressors als mit der Rolle des
Opfers, für sie stellt sich Sexualität als etwas dar,
"womit kontrolliert und unterdrückt wird". Eine
Möglichkeit um ihr Gefühl der Hilflosigkeit zu bekämpfen,
ist die Wandlung zum noch mächtigeren Täter.
2.4. Feministische Ursachenanalyse
Der feministische Diskurs geht von kollektivistischen Erklärungsmustern für Gewalt und sexuelle Gewalt gegen Frauen aus. Unsere patriarchal organisierte Gesellschaftsstruktur schafft eine geschlechtsspezifische Rollenverteilung, in der die Rolle der Frau der des Mannes untergeordnet ist.
"...Ich glaube, daß Vergewaltigung seit eh´ und je eine überaus wichtige Funktion innehatte. Sie ist nicht mehr und nicht weniger als eine Methode bewußter systematischer Einschüchterung, durch die alle Männer alle Frauen in permanenter Angst halten..."
Demzufolge sehen Feministinnen in der Auflösung dieser Gesellschaftsstruktur eine Möglichkeit zur Vermeidung sexueller Gewalt, die ihrer Meinung nach hauptsächlich Mädchen und Frauen erfahren.
Vergewaltigung ist zwar die Tat einzelner, doch sie
erreicht eine allgemeinere auf Gesellschaft und Politik
ausstrahlende Bedeutung. Frauen müssen in ständiger Angst
vor ihr Leben, die Angst wird Teil ihrer Rolle, Teil ihrer
"Disziplinierung". Hagemann bemerkt dazu, "daß
Mißhandlungen und Vergewaltigung nicht durch die
Persönlichkeit und das Verhalten des einzelnen Beteiligten
hervorgerufen werden, sondern in der Gesellschaft verankert
sind." Daraus folgern Feministinnen, daß Vergewaltigung
innerhalb unserer Gesellschaft "nicht Normverletzung
sondern Normverlängerung" bedeutet.
2.5. Was ist eine Vergewaltigung?
Eine Definition, die Täter- und Opferperspektive im
Erleben der vergewaltigten Frau mit Erkenntnissen der
Kriminologie verbindet, weist Vergewaltigung als eine
zumeist vorgeplante, absichtlich zugefügte Gewalttat aus,
die mit sexuellen Mitteln durchgeführt wird. Ziel des Täters
ist die Unterwerfung des Opfers, er will es beherrschen, ihr
seinen Willen brechen und ihr seinen eigenen Willen
aufzwingen. Weiterhin will er an der Frau Wut und Haßgefühle
auslassen, er will sie erniedrigen und demütigen.
"Sexuelle Befriedigung ist für den Täter zweitrangig und
wird auch nicht immer erreicht." Die Sexualität des
Täters wird instrumentell in den Dienst von Gewalt- und
Machtausübung gestellt, das Ergebnis ist "sexualisierte
Aggression". Der sexuelle Angriff trifft die
Selbstbestimmung, die Selbstachtung und das personale Selbst
der vergewaltigten Frau, er bedeutet die Herabwürdigung zu
einem Objekt und "den schwerstmöglichen Angriff auf das
intimste Selbst der Frau." Der Täter nimmt die Frau
nicht in ihrer Person mit Eigenwert und selbstbestimmter
Autonomie wahr; sie selbst empfindet sich damit zutiefst
enthumanisiert. Die Unkontrollierbarkeit der Situation führt
beim Opfer zum Gefühl der Ausweglosigkeit und schließlich
zur Selbstaufgabe.
2.6. Vergewaltigung in der Ehe
Das Thema Vergewaltigung ist in der Bundesrepublik immer noch ein tabuisiertes Problem, das zwar in den letzten Jahren immer mehr Gegenstand der öffentlichen Diskussion geworden ist, aber überwiegend im Rahmen der Strafrechtsänderung von Rechtswissenschaftlern geführt wird. Man hat die eheliche Vergewaltigung lange Zeit nicht als zahlenmäßig relevantes Problem erachtet, mittlerweile gibt es aber verläßliche Zahlen, die eine hohe Verbreitung ehelicher Gewalt bescheinigen. Aus einer Befragung des Emnid-Instiuts von 1986 zum Thema "Sexuelle Gewalt in der Ehe" geht hervor, daß zwischen 10 und 25% der Frauen, die in Ehe und eheähnlicher Beziehung leben, sexuelle Gewalt durch ihren Partner erleben. Eine repräsentative Befragung von Finkelhor und Yllo von 326 Frauen in Boston bestätigt dieses Ergebnis. 10% der befragten Frauen gaben an, sie seien von ihren Ehegatten oder Lebensgefährten mittels Zwang oder Drohung zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden. Diese Frauen wurden dreimal so häufig von ihren Ehemännern mißbraucht als durch fremde Männer. Von Hanisch durchgeführte Befragungen in Frauenhäusern der Bundesrepublik ergaben, daß z.B. in den Jahren 1983 und 1984 in Bochum 50% der aufgenommenen Frauen von ihren Männern vergewaltigt wurden. Andere Frauenhäuser konnten keine konkreten Angaben machen, bestätigten aber ein erhebliches Vorkommen ehelicher Vergewaltigungen.. "Erzwungener Sex in der Ehe ist eine verbreitete - vielleicht die verbreitetste - Form sexuellen Mißbrauchs." Ebenso wie außerhalb der Ehe ist auch die eheliche Vergewaltigung teil allgemeiner Gewaltanwendung. Es läßt sich eine breite Übereinstimmung der vergewaltigenden mit den prügelnden Ehemännern nachweisen. Ca. "ein Drittel der geschlagenen Frauen wird von ihren Partnern auch vergewaltigt."
Finkelhor und Yllo kommen weiterhin zu dem Ergebnis, daß viele Ehefrauen die Bezeichnung Vergewaltigung vermeiden und deshalb davon ausgehen, daß eine Vergewaltigung nur durch einen fremden Täter geschehen könne und daß es so etwas zwischen einem Ehemann und einer Ehefrau nicht gebe.
Bedeutsam für das Verständnis ehelicher Vergewaltigung ist die Art des Zwangs, den der Ehemann ausüben muß, um seine Ehefrau zum Geschlechtsverkehr zu zwingen. Finkelhor und Yllo unterscheiden vier verschiedene Formen von körperlichem Zwang in der Ehe:
Ehefrauen lassen Sexualität über sich ergehen, ohne sie eigentlich zu wollen. Sie gehen von einer Pflicht zum Geschlechtsverkehr in der Ehe aus. Dies ist ein sozialer Zwang.
Der Zwang zum Geschlechtsverkehr kann aus einer Angst der Frauen vor dem Verlassen werden entstehen, wegen ökonomischen Abhängigkeiten oder anderen Demütigungen. Diese Drohungen haben nichts mit körperlicher Gewalt zu tun.
Drohung mit Gewalt, Erinnerung an frühere Schläge
Realer physischer Zwang
Die Art der physischen Gewalt, die ein Ehemann anwendet, um seine Frau zu vergewaltigen, ist sehr unterschiedlich. Sie reicht über schlagen, würgen und fesseln, kann aber auch nur aus dem Niederdrücken mit dem eigenen schweren Körper bestehen. Bedeutend für das Verständnis der ehelichen Vergewaltigung ist die Art des Widerstands, den Ehefrauen ihren Männern entgegensetzen. Viele Frauen fühlen sich nicht imstande, sich gegen die Aggressionen ihres Ehemannes körperlich zur Wehr zu setzen. Das hat verschiedene Gründe. Zum einen fühlen sie sich ihrem Mann körperlich nicht gewachsen und denken, sie könnten sowieso nichts gegen ihn ausrichten. Zum anderen spielen Erinnerungen an frühere Vergewaltigungen und Schläge eine große Rolle. Sie haben Angst vor neuerlichen, schlimmen Verletzungen und Schmerzen und lassen den Geschlechtsakt als solchen ohne körperliche Gegenwehr geschehen.
Viele Formen des Widerstandes kommen für Frauen gar nicht in Frage. Grund dafür ist zum einen ein traditionelles Geschlechtsrollenverständnis von Mann und Frau: "Dem Mann wird Herrschaft über die Frau und das Recht zugebilligt, diese in Abhängigkeit zu halten, von der Frau wird dagegen passives Hinnehmen und Unterwerfung erwartet." Zum anderen schaffen es viele Frauen nicht, sich aus der Verbindung mit dem Ehemann zu lösen. Die Wahrung des Friedens, Rücksicht auf die Kinder, das verdecken der Schwierigkeiten nach außen, oft aber auch die wirtschaftliche Abhängigkeit bestimmen in großem Maß die Strategien der vergewaltigten Ehefrauen.
Das hat zur Folge, daß sexuelle Gewalt in der Ehe nicht nur aus körperlichen Gewaltakten besteht, sondern zum möglicherweise größten Teil in einer resignierenden Haltung von Frauen, "es" über sich ergehen zu lassen. "Durch diese schweigende Anpassung wird der Charakter der Vergewaltigung lange Zeit verleugnet. Aus einer Vergewaltigung wird normale Sexualität."
Die psychischen Folgen für vergewaltigte Ehefrauen sind
nicht weniger schlimm, als für Frauen, die durch einen
fremden Täter mißbraucht wurden. Zwar wirken auch hier die
Gewalt und der Verlust des Selbstbestimmungsrechts und des
Selbstwertgefühls traumatisierend, aber zusätzlich
erschüttert diese Erfahrung das Vertrauensverhältnis, ihren
Glauben an Beziehung und intimes Verhalten und löst häufig
ein viel stärkeres Gefühl der Ohnmacht und Isolation aus.
Zudem werden die meisten Ehefrauen vielfach vergewaltigt und
müssen mit den Erinnerungen an diese Verletzungen selbst
zurecht kommen. Finkelhor und Yllo kommen deshalb zu dem
Ergebnis, daß "eine Vergewaltigung durch eine vertraute
Person im allgemeinen mehr, nicht weniger traumatisch ist
als eine Vergewaltigung durch einen Fremden."
2.7. Opfer - im Ermittlungs- und strafgerichtlichen Verfahren
Viele vergewaltigte Frauen scheuen die Anzeige der erlebten Vergewaltigung. Ein Grund dafür mögen die Erfahrungen sein, die sie im Laufe des Ermittlungs- und Strafverfahrens machen müssen. Das Verfahren ist auf Wahrheits- und Beweisführung ausgerichtet, die Opfer werden als wichtigste Auskunftspersonen funktionalisiert. Tatgeschehnisse, die die menschliche Würde und Unantastbarkeit der Person betreffen, werden Gegenstand eingehender Erörterung.
Die Konflikthaftigkeit der Situation wird zu Lasten der vergewaltigten Frau wesentlich verschärft, wenn die Schuld des Täters strittig ist und eine das Täterinteresse verfolgende Verteidigung die Glaubwürdigkeit der zur Zeugin gewordenen Frau zu erschüttern versucht oder gar ihre Mitschuld ("den Täter zur Tat verführt") in Frage steht, wodurch sie sich immerhin verbal in die Rolle des eigentlichen Täters gedrängt sieht. Frommel spricht aus diesem Grund von einer "Schuldumkehr in Vergewaltigungsverfahren". (siehe dazu Frommel 89)(siehe Brockhaus Vergewaltigung)
Das führt dazu, daß 48,6 % der Frauen, die vergewaltigt wurden und die Tat angezeigt haben, aufgrund ihrer Erfahrungen mit der Polizei und Gerichten keine Anzeige mehr erstatten würden.
Von der erlebten Vergewaltigung durch den Täter bis zu einem Gerichtsverfahren sind für die Frau mehrere Entscheidungsprozesse zu durchlaufen. Weis unterscheidet sechs Schritte:
Definition der Situation: Vor allem die eheliche Vergewaltigung wird von den betroffenen Frauen nur selten als "Vergewaltigung" definiert. Vorurteile, rollenkonformes Verhalten oder "eheliche Pflichten" können die Entscheidung der Frau beeinflussen.
Bewußtsein der Strafwürdigkeit: Wird die Vergewaltigung als solche definiert, muß die Frage geklärt werden, ob der Ehemann auch bestraft werden kann? D.h. weiß die Ehefrau, daß die Ehegattenvergewaltigung auch nach geltendem Recht wegen Nötigung und Körperverletzung strafbar ist?
Anzeigewilligkeit: Soll der Ehemann bestraft werden? Ist eine Versöhnung für die Familie der bessere Weg? Welche Ängste vor der Öffentlichkeit und den Strafverfolgungsbehörden können die Entscheidung beeinflussen? Wird Druck von Verwandten, der Familie oder vom Ehemann ausgeübt?
Reaktion der Polizei: Wie reagiert die Polizei auf eine Anzeige? Wird diese bearbeitet oder "abgewimmelt"?
Entscheidend für eine positive Bewertung der Bearbeitungspraxis durch die vergewaltigten Frauen ist weniger das Geschlecht des befragenden Beamten, als vielmehr seine Sensibilität, sein Taktgefühl und die Unbefangenheit bei der Befragung. Nicht verschwiegen werden darf in diesem Zusammenhang, daß ein erhöhtes Bewußtsein für die Problematik und vermehrte Schulung der Beamten in den letzten Jahren zu einer deutlichen Verbesserung der Situation geführt hat.
Bearbeitung der Anzeige: Werden alle relevanten Tatdetails von den Vernehmungsbeamten erfragt und protokolliert? Wie intensiv wird von der Polizei ermittelt, wenn die Anzeige aufgenommen worden ist? Wovon hängt es im Einzelnen ab, ob ein Verfahren eingestellt wird oder nicht?
Steinhilper erklärt eine geringere Ermittlungsintensität der Polizei bei Beziehungsdelikten damit, daß die Identität des Täter mit der Strafanzeige mitgeliefert wird. Das volle Spektrum polizeilicher Maßnahmen muß aus diesem Grund nicht angewendet werden. Die Staatsanwaltschaft wiederum überläßt die Ermittlungen weitgehend der Polizei, fehlende Ermittlungsintensität wird von der Staatsanwaltschaft nicht kompensiert. Da Beziehungsdelikte aber als besonders beweisschwierig eingestuft werden, werden diese häufiger als Taten fremder Täter als nicht anklagefähig eingestellt.
Gerichtsverhandlung: Welche Gründe beeinflussen die Entscheidung des Gerichts, den Täter entweder frei zu sprechen oder zu einer bestimmten Strafe zu verurteilen?
Hier spielen ein vermindertes Unrecht und Beweisschwierigkeiten aufgrund von intensiver Opfer-Täter-Beziehung eine Rolle, aber auch die besondere Perspektive der Rechtsprechung. "Urteile der Rechtsprechung zur Vergewaltigung haben sich mit der Strafbarkeit eines beschuldigten und angeklagten Mannes zu befassen, also mit seinem Vorsatz, seinem Wissen und Wollen der Tat, seinen Irrtümern und seiner Schuld. Folglich muß sich das Gericht mit der männlichen Perspektive auseinandersetzen und diese, soweit möglich, dem Angeklagten auch zugutehalten."
Eine häufig umstrittene Frage, die das Gericht unter Berücksichtigung der Täterperspektive zu klären hat, ist, in wie weit der Täter ein zur Verurteilung ausreichendes Maß an Gewalt angewendet hat.
Entscheidend ist hierbei, welchen Widerstand der Angeklagte zu überwinden hatte. Hat das Opfer dem Täter aus Angst, Ermüdung oder Hoffnungslosigkeit nur unbedeutenden physischen Widerstand entgegengesetzt, "dann mag das Opfer alle Gewalt der Welt gegen sich gespürt haben", der Täter aber kann den Vorwurf besonderer Gewaltanwendung trotzdem nicht verstehen.
Der Entscheidungsprozeß einer vergewaltigten Frau, die
z.B. ihren Ehemann anzeigt, ist nicht mit Einreichung der
Anzeige abgeschlossen. Versöhnungswünsche oder Druck von
Verwandten und Bekannten, vielleicht schlechte Erfahrungen
mit Anwälten oder Richter, können jederzeit dazu beitragen,
daß sie ihre einmal getroffene Entscheidung revidiert. Die
geplante Gesetzesreform kann dazu beitragen, den Frauen bei
einigen Fragen, z.B. "ist es Vergewaltigung?",
"kann die eheliche Vergewaltigung bestraft werden?",
"werde ich von der Polizei ernstgenommen?" oder "wird
der Täter auch bestraft?", mehr Klarheit verschaffen und
ihnen so bei wichtigen Entscheidungsprozessen eine
Hilfestellung sein.
2.8. Männer vergewaltigen Männer
Da es in der Bundesrepublik Deutschland für Männer nicht
möglich ist zu heiraten, stellt sich die Frage der
Vergewaltigung in der Ehe von Männern an Männern nicht.
Männer vergewaltigen andere Männer nur sehr selten, es geht
dabei weniger um die gewaltsame Durchsetzung homosexueller
Tendenzen, als vielmehr - ähnlich wie bei der Vergewaltigung
von Frauen - um den Ausdruck von Macht und Vergeltung, auch
um Selbstbestätigung maskuliner Stärke. Ausnahmen sind
Vergewaltigungen in Gefängnissen, diese sind eng mit Gewalt
und Demütigung des unterlegenen verbunden. Die
vergewaltigten Männer werden hier in die "normale"
Frauenrolle gedrängt.
2.9. Rechtliche Definition
Gesellschaftliche und kulturelle Normen lassen sich am deutlichsten in den Gesetzen ablesen. Die konkrete Benennung der Tatbestände spiegelt die Machtverhältnisse der jeweiligen Gesellschaft wider. Das geschriebene Gesetz gibt die Definitionen für die abzuhandelnden Verfahren genau vor, Auslegungen durch die Rechtsprechung sind nur sehr eingeschränkt möglich. Auch rechtliche Definitionen sind gesellschaftspolitischen Veränderungen unterworfen, die aktuell Diskussion um die Streichung der Außerehelichkeit in § 177 StGB gibt dafür ein Beispiel. Dabei kommt dem Gesetzgeber die Bedeutung zu, neue Normen auch im Gesetz zu verankern.
Ausgehend von der rechtlichen Definition des § 177 StGB liegt eine Vergewaltigung dann vor, wenn "...eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zum außerehelichen Beischlaf mit ihm oder einem Dritten ..." genötigt wird