Tierschutz
hat zum Ziel:
- Erhaltung von Tierarten und deren Lebensmöglichkeiten, als Naturschutz bezeichnet,
- eine "angemessenen Behandlung von Tieren", was vor allem notwendig ist für landwirtschaftlichen "Nutztiere" und (heute nicht mehr notwendige) Laborversuchstiere.
- Aber auch Haustiere sind immer noch der Willkür der Menschen ausgeliefert.
Artikel 20 a als Ergänzung zum deutschen Grundgesetz (GG) wurde am 17.5.2002 dahingehend formuliert: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Die Abgeordneten hatten sich in der Abstimmung endlich zwar
mehrheitlich für die Einbindung des Tierschutzes in das Grundgesetz entschieden,
nachdem in der Vergangenheit die Unionsparteien (also die religiös
orientierten Abgeordneten) immer wieder ihre Zustimmung verweigert hatten und
somit die Aufnahme von Tierschutz in das Grundgesetz verhinderten.
Fast geschlossen stimmten alle Abgeordneten jedweder politischen Couleur, wie
bereits erwartet, dem Antrag zu.
Begründet haben die CDU/CSU-Fraktionen ihre ständigen Blockaden mit der
Befürchtung, durch ein Grundgesetz, das den Tierschutz als Bestandteil der
deutschen Gesellschaft und Rechtsprechung ansieht, würden Tierversuche erschwert
und somit dem Wohle der Menschen geschadet.
Es ist noch ein sehr, sehr weiter Weg, bis es heißen könnte:
Die Würde des Menschen UND des Tieres sind
unantastbar.
Jedenfalls: Mit der Aufnahme
des Tierschutzes ins Grundgesetz hat sich für die Tiere unmittelbar erst einmal
nichts, aber auch (fast) garnichts geändert. Auf diese Weise ist kein neues
einklagbares Recht gegen Tierquälerei entstanden. Allerdings bekommt der
Tierschutz einen neuen Wert, er erhält Verfassungsrang und wird zum Staatsziel.
Die Jagd ist nach wie vor erlaubt, mit dem Ergebnis, dass jährlich unzählige Tier durch Schrotkugeln verletzt werden und elendig zugrunde gehen.
>Hier< zur Datenbank der Ärzte gegen Tierversuche e.V.
>Hier< ein Artikel zum unbetäubten Schächten durch "religiöse Mörder".
Im Folgenden eine
ungeheuerliche Beschreibung der Kastration von Schweinen ohne Betäubung,
da zu teuer, aus "Das Recht der Tiere" vom Bund gegen Missbrauch der Tiere Nr. 3
vom September 2008, Text: Dr. Jörg Styrie:
Von der
Öffentlichkeit unbemerkt findet in deutschen Schweineställen ein chirurgischer
Eingriff an kleinen, wenige Tage alten Ferkeln statt, der kaum in Worte zu
fassen ist. Um dem Ebergeruch des Fleisches vorzubeugen, werden in Deutschland
jährlich etwa 20 Millionen männlichen Ferkeln die Hoden ohne Betäubung
herausgeschnitten. Eine entsetzliche Qual für die kleinen Tiere, die auch noch
durch das Tierschutzgesetz legitimiert wird (Ferkelkastration bis zum 7.
Lebensjahr).
Es ist noch früh am Morgen, als der Landwirt den Schweinestall betritt. Vor
wenigen Tagen haben einige seiner Sauen ihren Nachwuchs bekommen. Die meisten
der kleinen Ferkel liegen an diesem Morgen noch entspannt unter der Wärmelampe
oder saugen am Gesäuge der Mutter. Doch mit einmal bricht Panik unter den Tieren
aus.
Der Bauer greift sich ein männliches Ferkel aus der Bucht und steckt das
zappelnde und angstvoll schreiende Tier kopfüber in eine Vorrichtung, aus der
nur noch das Hinterteil hervorschaut. Mit einem Skalpell schneidet er dem
unbetäubten Tier die Haut im Bereich der Hoden auf, drückt die Hoden heraus
und durchtrennt die Samenstränge. In die blutende Wunde wird etwas
Desinfektionspuder geschüttet und das Ferkel zurück in die Box gesetzt.
Der Eingriff dauert kaum eine Minute, denn der Landwirt praktiziert dieses
grausige Verfahren schon sein Leben lang. Die Schreie der Tiere nimmt er kaum
mehr wahr, dennoch gehört diese Tätigkeit zu den "unliebsamen" in seinem
Berufsleben. Das kleine, in die Bucht zurück gesetzte Ferkel zittert am ganzen
Körper und weiß nicht, wohin mit seinem Schmerz. Noch Stunden nach diesem
Eingriff steht es benommen da und wartet darauf, dass der Schmerz endlich
nachlässt... In gleicher Weise ergeht es seinen männlichen Wurfgeschwistern.
Auch sie müssen die Prozedur über sich ergehen lassen. Nach einer halben Stunde
ist wieder Ruhe im Stall, der Bauer hat das Licht ausgeschaltet und die
benommenen Ferkel sich selbst überlassen.
Warum tut man dies den Tieren an? Mit zunehmendem Alter und der Entwicklung der
Geschlechtsreife kommt es bei männlichen Schweinen zur Bildung von Androstenon,
einem Sexuallockstoff, der gemeinsam mit dem Testosteron im Hoden gebildet und
im Fettgewebe gespeichert wird. Kommt es zur sexuellen Erregung, wird der
Lockstoff über die Speicheldrüsen ausgeschieden und animiert die Sauen zur
Paarungsbereitschaft. Der Nachteil des im Körperfett gespeicherten Androstenons
ist die Eigenschaft, bei Erhitzung des Fleisches einen unangenehmen Geruch und
Geschmack zu entwickeln. Derartiges Fleisch ist nicht vermarktungsfähig, da es
von den meisten Konsumenten abgelehnt wird. Deshalb werden die männlichen Ferkel
in fast allen Ländern kastriert. Dass dies ohne Betäubung geschieht, hat
(natürlich) ausschließlich finanzielle Gründe, denn Narkosemittel dürfen nur von
Tierärzten angewendet werden, und der Einsatz von Tierärzten kostet Geld.
Skandalös ist, dass das betäubungslose Kastrieren von Schweinen in Deutschland
sogar durch das Tierschutzgesetz gedeckt wird.
Hiernach dürfen männliche Schweine unter acht Tagen ohne Betäubung kastriert
werden, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender
Befund vorliegt. Bis vor einigen Jahren durften Eber sogar noch bis zu einem
Alter von bis zu 3 Wochen betäubungslos kastriert werden. Man rechtfertigte dies
mit der Begründung, dass das Schmerzempfinden bei jungen Tieren noch nicht
ausreichend ausgebildet sei. Diese irrige Annahme ist aber wissenschaftlich seit
langem widerlegt.
Schweiz als Vorreiter: Seit vielen Jahren wird die betäubungslose Kastration von
Seiten des Tierschutzes vehement kritisiert. In vielen EU-Ländern wird das Thema
scharf diskutiert, und einige Länder haben bereits Konsequenzen im Sinne der
Tiere gezogen.
In der Schweiz wird die betäubungslose Kastration ab 2010 verboten sein, in den
Niederlanden hat sich der Handel selbst auferlegt, ab 2009 kein Fleisch mehr zu
handeln, das von Schweinen stammt, die betäubungslos kastriert wurden. Auch das
EU-Parlament beschäftigt sich mit dem Thema. Der deutsche Gesetzgeber hat jedoch
bisher nicht reagiert. Einzig das deutsche Markenfleischprogramm NEULAND hat
seinen Produzenten auferlegt, nur noch unter Narkose zu kastrieren.
Praxistaugliche Alternativen stehen zur Verfügung: Zwischenzeitlich steht eine
Vielzahl von Alternativen zur betäubungslosen Kastration zur Verfügung. NEULAND
hat sich für eine Vollnarkose mittels des Gases Isofluran entschieden. Dieses
Narkosegas kommt auch in der Humanmedizin zur Anwendung und ist vielen
Tierbesitzern auch aus der Tierarztpraxis bekannt. Die Ferkel bekommen das Gas
über eine Atemmaske zugeleitet. Bereits nach einer Minute fällt das Ferkel in
eine tiefe Bewusstlosigkeit, die so lange anhält, wie das Narkosegas zugeführt
wird. Der operative Eingriff zur Entfernung der Hoden findet unter Ausschaltung
des Schmerzbewusstseins statt. Der Wundschmerz nach der Operation wird durch
eine schmerzstillende Spritze gemindert. Bereits zwei Minuten nach Absetzen der
Narkosemaske finden die Ferkel ihr Bewusstsein wieder, können schon bald wieder
stehen und beginnen, an der Mutter zu saugen.
Der Nachteil dieses Verfahrens ist der etwas erhöhte Zeitbedarf für die
Kastration und die Vorgabe, dass die Verabreichung des Narkosegases nur durch
einen Tierarzt erfolgen darf. Die Mehrkosten belaufen sich nach Schweizer
Angaben auf etwa 12-14 Franken (ca. 7-9 Euro). Angesichts der Tatsache, dass
Schweinefleisch unverhältnismäßig preiswert angeboten wird, sollten die
Mehrkosten für die schmerzfreie und tierschutzgerechte Kastration von
Verbrauchern akzeptiert werden.
Neben der chirurgischen Kastration unter Narkose gibt es eine weitere Methode,
den Ebergeruch des Fleischs zu verhindern: Es handelt sich hierbei um die
Zweifach-Impfung mit einem Stoff, der dem körpereigenen Hormon GnRH sehr ähnlich
ist, selber aber kein Hormon ist. Gegen diesen Stoff bildet das so geimpfte
Schwein Antikörper, die auch das körpereigene Hormon GnRH binden.
Das GnRH ist für die Entwicklung der Hoden zuständig. Durch das Fehlen von GnRH
bilden sich die Hoden zurück, es wird somit auch kein Androstenon produziert.
Die Impfung wird seit 10 Jahren erfolgreich in Australien und Neuseeland
eingesetzt. Während das Präparat in der EU noch keine Zulassung hat, wurde sie
bereits Anfang 2007 in der Schweiz erteilt.

Weitere Infos unter:
www.bmt-tierschutz.de und
www.ferkelprotest.de.
>Hier< zu einem ausführlichen
Artikel über Tierversuche.
Noch etwas mehr zum Tierschutz:
Tierschutzvereine unterhalten Tierheime und wirken aufklärend in der Bevölkerung, und zwar sowohl im Hinblick auf die Vermeidung von Tierquälerei als auch im Hinblick auf die nutzbringende Funktion frei lebender Tiere.
Das deutsche Tierschutzgesetz vom 24. 7. 1974, zuletzt geändert am 21. 6. 2005, dient dem Schutz von Leben und Wohlbefinden von Tieren. Es regelt Haltung und Zucht von Tieren sowie den Handel mit ihnen. Das Töten von Tieren muss grundsätzlich unter Betäubung erfolgen, Ausnahme religiös motiviertes Töten (nochmals >hier<). Das Tierschutzgesetz regelt Eingriffe an Tieren sowie Tierversuche. Die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund wie auch das Zufügen von erheblichen Schmerzen oder Leiden aus Rohheit oder über einen längeren Zeitraum können mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Das Tierschutzgesetz wird durch Verordnungen ergänzt, z. B. die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 25. 10. 2001, die Tierschutz-Transportverordnung vom 25. 2. 1997, die Tierschutz-Schlachtverordnung vom 2. 3. 1997 und die Versuchstiermeldeverordnung vom 4. 11. 1999.
Keine Menschen- und keine Tierrechte
(geändertes Bild vom Original aus:
"Bund
gegen Missbrauch der Tiere")
Europarecht
(aus © 2006 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG zitiert):
"Auf europäischer
Ebene gibt es ebenfalls Bemühungen um den Tierschutz. In Richtlinien wurden der
nationalen Gesetzgebung Vorgaben z. B. für Tiertransporte, das Schlachten und
für Tierversuche gemacht. 2004 wurde eine neue Verordnung zum Schutz von Tieren
beim Transport erlassen (Verordnung [EG] Nr.1/2005 vom 22. 12. 2004),
gleichzeitig unterzeichnete die EU ein vom Europarat erarbeitetes Abkommen zum
Schutz von Tieren beim internationalen Transport. Ein grundsätzliches
europarechtliches Verbot von Tierversuchen für die Entwicklung kosmetischer
Produkte wird seit Jahren immer wieder verschoben (derzeit auf das Jahr 2009).
Die EU-Regierungskonferenz beschloss 1997 mit Unterstützung der Bundesregierung
in einem Protokoll zum EG-Vertrag, dass die Gemeinschaft und die
Mitgliedsstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere voll Rechnung
tragen. Dabei sind aber das Recht und die Gepflogenheiten der Mitgliedsstaaten,
insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das
regionale Erbe zu berücksichtigen. - In Österreich fällt die Regelung des
Tierschutzes in die Zuständigkeit der Länder. Tierquälerei ist nach § 222 StGB
strafbar. - Das Tierschutzgesetz der Schweiz entspricht in seinen Grundzügen dem
deutschen Tierschutzrecht. Es gibt jedoch über ausgefüllte Verbotsermächtigungen
und durch die Möglichkeit, eine Bewilligungspflicht für den Umgang mit
speziellen Tieren vorzuschalten, einen konkreteren Rahmen für den Tierschutz
vor. Seit 2003 werden wie in Deutschland und Österreich auch in der Schweiz
Tiere nicht mehr als Sachen behandelt."
Eine erfreuliche Karikatur sei auch mal gezeigt:
"Oskar, der freundliche Polizist" aus Magazin zur Zeitung "Kölner Stadt-Anzeiger" vom 27.3.2010

>Hier< zum Zeichner...