Bei Wikipedia (der Internet-Enzyklopädie) ist zu lesen: Private Sicherheits- und Militärunternehmen stehen immer
wieder in der Kritik, da sie im Gegensatz zum Militär keiner
staatlichen
Kontrolle unterliegen. Im Gegensatz zu den durch politische
Kontrolle, (Kriegsvölker-)Recht
und Befehlshierarchie begrenzten Gewaltpotentialen des
konventionellen Militärs ist die Bindung dieser Unternehmen an
Rechenschaftspflichten und Verhaltensnormen ungeregelt. Auch
widerspricht der Einsatz militärisch bewaffneter Privatpersonen
in hohem Maß dem
Gewaltmonopol des Staates, einer der wichtigsten Grundlagen
des modernen
Rechtsstaats. Zwar üben solche Unternehmen Gewalt mit
staatlicher Erlaubnis aus, sofern sie in staatlichem Auftrag
handeln, jedoch haben staatliche Stellen erheblich geringere
Möglichkeiten zur Steuerung und Kontrolle dieser Gewaltausübung
als dies bei Polizei und Militär der Fall wäre.
Außerdem haben private Sicherheits- und Militärunternehmen
ein wirtschaftliches Interesse an der Weiterführung des Krieges.
Da sie häufig mit klassischen Rüstungsunternehmen verbunden
sind, besteht die Gefahr, dass sie die unmittelbaren
Möglichkeiten während ihres Einsatzes ebenso wie die Lobby- und
Finanzkraft des
Militärisch-industriellen Komplexes nutzen, um den
jeweiligen Konflikt zu verlängern.
Die Mitarbeiter der neueren privaten Militärunternehmen
entsprechen weder dem klassischen Bild des Söldners als
angeheuertem Ausländer, den Gewinnstreben antreibt, noch dem des
typischen unbewaffneten Zivilisten. Ihre völkerrechtliche
Einordnung nach dem humanitären Völkerrecht und den Zusatzprotokollen zur
Genfer Konvention (Schutz von Gefangenen, Zivilbevölkerung), besonders ihr
Kombattantenstatus*, ist daher strittig. Auch die 1989 von
der Generalversammlung der
Vereinten Nationen verabschiedete Konvention gegen die
Rekrutierung, Verwendung, Finanzierung und Ausbildung von
Söldnern ist nur begrenzt auf diese Unternehmen anwendbar. Sie
geht von einer Unterscheidung aus, die auf der einen Seite den
"guten freiwilligen Kämpfer" (Gotteskrieger?) kennt, der für seine Sache kämpft,
und auf der anderen Seite den unehrenhaften Söldner, der aus
materiellen Gründen kämpft. Beide Typisierungen treffen (nach
den Ausführungen von Wikipedia) auf die
Angestellten dieser Unternehmen kaum zu, so dass aus
völkerrechtlicher Sicht Regulierungslücken bestehen. Ein erster
Versuch auf zwischenstaatlicher Basis, die Rechtsstellung
privater Sicherheits- und Militärunternehmen zu konkretisieren,
ist das im September 2008 von 17 Ländern in Montreux (am Genfer
See) verabschiedete Dokument, bei dem es sich allerdings nicht um einen
verbindlichen
völkerrechtlichen Vertrag handelt.
*
(von französisch "combattre" = kämpfen). Kombattanten sind die
völkerrechtlich bei internationalen bewaffneten Konflikten
allein berechtigt teilnehmende und die Vorschriften des
Kriegsrechts einhaltende Personengruppe, eigentlich nur das
Militär, nicht einmal die Polizei (z.B. festgelegt in der Haager
Landkriegsordnung).
Die privatwirtschaftliche Natur von Sicherheits- und
Militärunternehmen stellt auch eine Gefahr für, insbesondere
staatliche, Auftraggeber dar. Anders als eine militärische
Einheit kann ein Militärunternehmen bankrott gehen, Mitarbeiter
können kündigen oder, besonders im Fall von technischem oder
Versorgungspersonal, die Arbeit unter für sie gefährlichen
Bedingungen verweigern. Zudem lässt sich der wirtschaftliche
Sinn der Privatisierung in Zweifel ziehen, da
marktwirtschaftliche Gesetze nur zum Teil auf diese Branche
anwendbar sind: Es handelt sich bei diesen Staatsaufträgen nicht
um einen freien Markt; denn beim Nachfrager handelt es sich um ein
Monopol (sich "allein verkaufend"), während jeder der wenigen
spezialisierten Anbieter einen erheblichen Teil des gesamten
Angebots abdecken kann. Dann spricht man von einem
Angebotsoligopol. Zudem ist es für Auftraggeber in dem besonders
sensiblen Militär- und Sicherheitssektor besonders schwierig,
bei langfristigen Verträgen den privaten Partner zu wechseln,
was es diesem wiederum erleichtert, nachträglich die Preise zu
erhöhen. Beispielsweise hat der US-Rechnungshof 2005 kritisiert,
dass Halliburton* für einen Logistikvertrag im Irak nachträgliche
Forderungen über 1,2 Milliarden Dollar erhoben hat, ohne diese
ausreichend zu begründen. Im Mai 2007 sah sich der
US-Rechnungshof wegen unzureichender Daten nicht imstande, in
einer Studie zu beantworten, ob die Privatisierung von Wartungs-
und Reparaturaufgaben seit 2001 eine Kostenersparnis oder höhere
Ausgaben für das Verteidigungsministerium nach sich gezogen
hatte.