Behauptungen und Strafrecht

 

"Der Terrorismus ist eine Art Betäubungsmittel, das die Menschen die katastrophale Situation des Landes vergessen lassen soll, ganz einfach, weil es noch mehr »weh tut« als sinkender Lebensstandard und Verlust von Bürgerrechten", ist in der Werbung für das Buch "Operation 9/11 - Der Angriff auf den Globus" von Gerhard Wisnewski zu lesen. (>Hier< zum Buch, wenn Sie nicht schon von dort gekommen sind.).

 

Es geht um ungeheuere Behauptungen zur Zerstörung des World Trade Centers (WTC) in New York am 11. September 2001. Diese Zerstörung soll nach umfassenden Recherchen von Gerhard Wisnewski nicht von Hobby-Piloten, welche dazu noch als chaotisch und undiszipliniert geschildert werden, ausgeführt worden sein, als da sind:

 

►Mohammed Atta zerstörte nach US-amerikanischer offizieller Angabe den ersten Turm des WTC,

►Abdelaziz al-Omari den zweiten, und

►Hani Hanjour soll in das Pentagon geflogen sein.

►Al-Midhar und Al-Hamsi verfehlten das "Weiße Haus" in Washington.

 

Weitere 11 "Terroristen" sollen an den Flugzeugentführungen beteiligt gewesen sein. Es ist unbestritten, daß kein einziger der offiziell genannten Personen  jemals ein Düsenflugzeug geflogen hat. Dennoch sind die Zerstörungen der Türme eine Präzisionsarbeit gewesen, vor der jeder erfahrene Pilot den Hut zieht; denn diese der Weltöffentlichkeit vorgeführten "fanatischen Attentäter" waren nach genauen Recherchen völlig durchschnittliche, im Prinzip "zu nichts zu gebrauchende, aber zu allem fähige" jugendliche Rowdys (Radaubrüder), welche ohne oder zumindest nur mit geringer Kenntnis der geografischen Situation, ohne Navigationshilfe (durch Fluglotsen), vor allen ohne die aller geringste Flugerfahrung (und ohne Autopilot) eine solche Meisterleistung vollbracht haben sollen.

 

In seinem Buch geht Wisnewski davon aus, daß die Terroranschläge von Verantwortlichen der USA durchgeführt worden sind, um eben - an dieser Stelle sei eingangs zu dieser Webseite geschriebene Satz wiederholt -  den Terrorismus als eine Art Betäubungsmittel nutzen zu können, damit die Menschen die katastrophale Situation des Landes vergessen; denn es tut noch mehr »weh« als sinkender Lebensstandard und Verlust von Bürgerrechten.

 

Es ist erstaunlich, daß eine solche, sehr wahrscheinlich klingende Behauptung einfach totgeschwiegen und gerne als eine mit einer verächtlichen Handbewegung abgetanen "Verschwörungstheorie" nicht beachtet wird. Ganz einfach: Der Durchschnittsmensch weigert sich, sich eingestehen zu müssen, von Menschen mit verbrecherischster Energie regiert zu werden (>hier< zur Wahrnehmungshemmung...). Außerdem geben die derzeitigen Strafgesetze keine Handhabe, solchen (Verschwörungs-)Theorien nachzugehen - immerhin im allgemeinen Sprachgebrauch nicht als Hypothese bezeichnet (griechisch: "Unterstellung", bedeutet aber wissenschaftlich "noch nicht bewiesene Annahme", während die Theorie sehr viele unstrittige Sachverhalte erklärt).

 

Im deutschen Strafrecht gibt es keinen Ansatz, Behauptungen und Gerüchte über Verbrechen, begangen von wem auch immer, insbesondere von Staatsführern zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. So hat beispielsweise das Kriegverbrechertribunal in Den Haag zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte die Möglichkeit, solche Fälle zu untersuchen, aber auch nur, wenn ein Staat der Strafverfolgung zustimmt und nachdem Anzeige erstattet worden ist. Als Beispiel: Der ehemalige US-amerikanische "Verteidigungsminister" Donald Henry Rumsfeld (seit 2001 unter George Dabbelju Bush)  traute sich nicht zu einer NATO-Tagung nach Belgien zu kommen, weil dort gegen ihn eine Anzeige als "Verbrecher gegen die Menschlichkeit" vorlag.

 

Kein Kläger wird sich gegen die Bush-Administration finden und die Klage würde sofort abgewiesen aus Gründen der Gemeinhaltung, hinter der sich jede Regierung verstecken kann.

 

Umgekehrt wird keine Regierung gegen eine Verschwörungstheorie vorgehen, weil sie dann Gegen-Beweise vorlegen müßte. Das ginge im vorliegenden Fall überhaupt nicht; denn dann müßten Flugschreiberdaten, Untersuchungen von Leichen und vieles mehr in die Öffentlichkeit gebracht, vor allem neutrale Sachverständige hinzu gezogen werden. Und man stelle sich einmal vor, das Buch des Herrn Wisnewski würde stimmen!! Die Regierenden haben offenbar weder Scham- noch Ehrgefühl. Sie machen was sie wollen und können es...

 

Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) mit den Paragrafen

 1) 164 Falsche Verdächtigung (mit 165),

 2) 185 "Beleidigung",

 3) 186 ble Nachrede" (Verächtlichungsmachung, Verbreiten von ehrenrührigen und in der Öffentlichkeit herabwürdigenden, nicht erweislich wahrer Tatsachen),

 4) 187 "Verleumdung" ("Wer wider besseres Wissen... eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet"),

 5) 188 "Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens" (mit höherer Strafe als in § 186),

 6) 189 "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener"

ist geregelt, daß es sich für die "Beschuldigten, sogar des mehrfachen Mordes" lohnen und ihrer Reinwaschung nicht schaden würde, die unglaublichen und ungeheuren  Beschuldigungen strafrechtlich auszuräumen. Nein, man läßt sich das großmütig gefallen und Gras über die "Verschwörungstheorien" wachsen; denn, nach § 194 muß gegen die öffentlichen Anschuldigungen Strafantrag gestellt werden. Für die in Büchern öffentlich Beschuldigten bedeuten offensichtlich die ihnen "verschwörerisch" detailliert beschrieben und zugewiesenen Straftaten etwas.

 

In diesem Zusammenhang sei an den Fall eines deutschen Ex-Bundeskanzlers, namens Gerhard Schröder, erinnert, der eine Beleidigungsklage in die Wege geleitet hatte oder haben sollte auf Grund einer Behauptung: Seine gelackten schwarzen Haare seien nicht echt oder so ähnlich... (Zugegeben: Diese lächerliche Affäre bewirkte das Gegenteil vom Reinwaschen einer Beschuldigung. Kaum jemand hat nicht zumindest geschmunzelt.)

 

Erwähnt sei noch der § 1 des bundesdeutschen Strafgesetzbuches, der da lautet unter der Überschrift "Keine Strafe ohne Gesetz": Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen worden ist. Aber für die - wie im konkreten Fall des organisierten Mordes gab es immer schon gesetzlich die Höchststrafe.

 

Zu erwähnen sei noch, daß US-amerikanische Gerichtmediziner behaupten, DNA-Analysen von allen in den Schuttbergen akribisch gesuchten Leichenteilen gemacht hätten und es zweifelsfrei Zuordnungen zu den Attentätern gäbe. Wenn man jedoch das, durch die vollgetankten Flugzeuge ausgelöste "Feuerwerk" in Erinnerung hat, dann muß darauf hingewiesen werden, daß nur Opfer, die durch den Einsturz der Gebäude zerstückelt wurden und nicht verbrannt sind, analysiert werden konnten. Verbrannte Leichenteile, von denen kaum mehr als Asche übrig bleibt, sind keineswegs identifizierbar; denn Asche, die nur noch aus Kohlenstoff und Mineralien besteht, enthält keine biologischen Informationen mehr. Es ist davon auszugehen, daß insbesondere diejenigen, welche in den in Flammen aufgegangenen Flugzeugen gewesen sein sollen, zudem in einer mehr oder weniger geschlossenen Etage waren, völlig mineralisiert worden sind.