Ablass

 

(im Lateinischen: Indulgenz, d.h. Nachsicht, Straferlass, Nachlass der zeitlichen Sündenstrafen, auch Gnadenakt) bezeichnet einen von der katholischen Kirche Regelwerk für Voraussetzungen zur "Ermäßigung" der Dauer von Sündenstrafen. Jede Art von Sünden selbst kann durch eine Absolution ("Lossprechung von Sünden und Kirchenstrafen im Sakrament der Buße") nach einer Beichte* als ungeschehen erklärt werden; "denn Christus ist in diese Welt gekommen, um alle Schuld und Sünde auf sich zu nehmen...", wird gepredigt.

* Althochdeutsch: bijiht = Bekenntnis. Das gibt es auch bei vor- und nichtchristlichen Religionen, z.B. in der ägyptischen Religion, im Dschainismus und auch bei den Beichtversammlungen der buddhistischen Mönche. Die Beichte ist für jeden Katholiken eine Pflicht wie eine der Säulen im Islam. © 2003 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG schreibt: "Die Beichte bildet einen wesentlichen Bestandteil des Bußsakramentes (Buße) und wird in Form des persönlichen und geheimen Aussprechens eigener Schuld (Ohrenbeichte) vor einem Beichtvater abgelegt, um Lossprechung (Absolution) zu erlangen. Die evangelischen Kirchen kennen die Beichte als allgemeines Sündenbekenntnis vor dem Abendmahl; sie ist jedoch kein Sakrament" (lateinisch: sacramentum = Weihe, Verpflichtung; in der evangelischen Kirche nur "die Taufe" und das "Abendmahl").
 

Das alles wird im Codex Iuris Canonici von 1983 (>hier< zum Inhaltsverzeichnis), dem Gesetzbuch des katholischen Kirchenrechts mit 1752 Canones (Einzelvorschriften), definiert, z.B. der Ablass in Canon 992 wie folgt:

„Ablaß ist der Nachlaß zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet.“

Nach den Ausführungen >hier< haben wir uneingeschränkte Absolution, können tun und lassen, was wir wollen!!


Zum Aschermittwoch, dem 25.2.2009 brachte der KStA einen Artikel des stellvertretenden Chefredakteurs, Joachim Frank, mit dem Titel: "Das Handbuch des Ablasses - Finale Straffreiheit":


Mit dem Sündigen ist es wie mit dem Spülbecken in der Küche: Es sollte nicht zu voll werden. Sonst droht eine Überschwemmung. Nach dem Lasterzufluss aus den Karnevalstagen ist die Fastenzeit bis Ostern für Katholiken eine Art Beckenleerung: Sünden bereuen, Besserung geloben, Buße tun.


Das perfekte Hilfsmittel aus dem Vatikan liegt seit kurzem in deutscher Übersetzung vor: das „Enchiridion Indulgentiarum" - das Handbuch der Ablässe. Nach kirchlicher Lehre erlangt der reuige Sünder in der Beichte von Gott zwar die vollkommene Vergebung seiner Schuld. Trotzdem muss er noch die zeitlichen Sündenstrafen abbüßen - auf Erden oder nach dem Tod im Fegefeuer. Diese Last kann ihm die Kirche abnehmen. Wie, das ist von höchster Stelle minutiös geregelt. Wer zum Beispiel die Bibel „in einer von der zuständigen kirchlichen Autorität approbierten (amtliche genehmigten, d.h. bestätigten) Ausgabe" eine halbe Stunde lang ehrfürchtig liest, erlangt einen vollkommenen Ablass; sind es weniger als 30 Minuten, gibt es nur einen Teilablass.


Mit preußischer Akribie durchkämmt die zuständige „Großpönitentiarie*" alle Bereiche des geistlichen Lebens. Bei Ablässen für besondere Gebete wie Vaterunser oder Rosenkranz ist berücksichtigt, dass Stumme nicht ihre Stimme zu Gott erheben müssen, sondern lediglich „ihr Herz und ihre frommen Gedanken". Für ablasstaugliche Kirchen ist die Besuchszeit geregelt, für Andachtsgegenstände die Weihe durch den Papst oder einen Bischof. Manche Tage - Heiligenfeste oder Kirchweih - sind besonders ablassfreundlich.

* Pönitentiarie: päpstlicher Gerichtshof, zuständig für die dem Papst vorbehaltenen Fälle von Absolution.

Genau genommen gibt es kaum ablasslose Momente. Der Vatikan ist bemüht, anstelle des frommen Aktionismus die gläubige Gesinnung zu fördern. So finden sich unter den „vier allgemeinen Gewährungen" des Ablasses die Anrufung Gottes in den Pflichten des Alltags, der Verzicht auf Annehmlichkeiten aller Art oder das freimütige Glaubenszeugnis.


Bedenkt man, dass die - auch im Handbuch gegeißelte -Versilberung des Ablasses im 16. Jahrhundert („Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt") die Reformation samt Kirchenspaltung auslöste, ist Nummer 11, Paragraf 1 besonders bemerkenswert: „Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der an Veranstaltungen in der Gebetswoche für die Einheit der Christen teilnimmt und bei der Feier zum Abschluss der Gebetswoche anwesend ist." Wenn das Martin Luther erlebt hätte!

 


 

Papst Paul VI.(1963 - 78), alias Giovanni Battista Montini: Apostolische Konstitution Indulgentiarum Doctrina über die Neuordnung des Ablaßwesens. (1. Jan. 1967) AAS. 59. 1967, 5–24. Deutsche Übersetzung in: Handbuch der Ablässe. Normen und Gewährungen (= Enchiridion Indulgentiarum, 3. lat. Aufl.) 10 Euro. ISBN 978-88-209-8013-9. Ferner lat. und dt. mit Nuancen der Übersetzung in: Nachkonziliare Dokumentation. Band. 2. (NKD. 2): Apostolische Bußkonstitution, Bußordnung der deutschen Bischöfe, Apostolische Konstitution über die Neuordnung des Ablaßwesens. Lateinisch – deutsch. Trier 1912, Seiten 72–127.

 

Ablassbrief, zu sehen im Kulturhistorischen Museum in Stralsund, der dem Beichtvater

beim Tode vorgelegt werden konnte, damit dieser vor dem Ableben alle Sünden vergab.

 

JOHANNES PAUL II

 

GENERALAUDIENZ

 

Mittwoch, 29. September 1999

 

Liebe Schwestern und Brüder!

1. In engem Zusammenhang mit dem Sakrament der Buße stellt sich unserem Nachdenken ein Thema, das mit der Feier des Jubiläums besonders verbunden ist: Ich beziehe mich auf das Geschenk des Ablasses, welches im Jubeljahr in besonders reicher Fülle angeboten wird, wie es in der Bulle Incarnationis mysterium und den angefügten Anweisungen der Apostolischen Pönitentiarie vorgesehen wird. 

Es handelt sich um ein brisantes Thema, über das es an geschichtlichen Mißverständnissen nicht gefehlt hat, die sich negativ auf die Gemeinschaft der Christen selbst auswirkten. Im gegenwärtigen ökumenischen Umfeld verspürt die Kirche die Notwendigkeit, daß diese alte Praxis, begriffen als bedeutungsvoller Ausdruck des Erbarmens Gottes, recht verstanden und angenommen werde. Die Erfahrung bestätigt in der Tat, daß der Ablaß oft mit einer oberflächlichen Haltung angegangen wird. Das führt schließlich dazu, das Geschenk Gottes zunichte zu machen und die vom Lehramt der Kirche angebotenen Wahrheiten und Werte zu verdunkeln. 

2. Der Ausgangspunkt, um den Ablaß zu verstehen, ist die Überfülle des Erbarmens Gottes, die am Kreuz Christi offenkundig wurde. Der gekreuzigte Jesus ist der große »Ablaß«, den der Vater der Menschheit gewährt hat mit der Vergebung der Sünden und der Möglichkeit eines Lebens als Kinder Gottes (vgl. Joh 1,12-13) im Heiligen Geist (vgl. Gal 4,6; Röm 5,5; 8,15-16). 

Allerdings kann in der Logik des Bundes, die den Kern der ganzen Heilsökonomie bildet, dieses Geschenk ohne die Annahme und Antwort unsererseits nicht empfangen werden. 

Im Licht dieses Grundsatzes ist es nicht schwer zu verstehen, wie die Versöhnung mit Gott, die zwar auf einem ungeschuldeten und überreichen Angebot des Erbarmens beruht, dennoch zugleich einen anstrengenden Prozeß erforderlich macht, in den der Mensch mit seinem persönlichen Einsatz und die Kirche mit ihrem sakramentalen Auftrag einbezogen sind. Für die Vergebung von nach der Taufe begangenen Sünden hat dieser Weg seinen Mittelpunkt im Sakrament der Buße, reift aber auch nach dessen Vollzug weiter. Der Mensch muß in der Tat schrittweise von den negativen Folgen »geheilt« werden, die die Sünde in ihm zurückgelassen hat (und welche die theologische Tradition »Strafe« und »Schuld« der Sünde nennt). 

3. Nach der sakramentalen Vergebung noch von Strafen zu sprechen mag aufs erste gesehen wenig folgerichtig erscheinen. Das Alte Testament zeigt uns aber, daß es normal ist, nach der Vergebung Sühnestrafen zu erleiden. So sagt Gott von sich selbst, er sei ein »barmherziger und gnädiger Gott«, er nehme »Schuld, Frevel und Sünde weg«, setzt jedoch hinzu, daß er »nicht ungestraft« lasse (Ex 34,6-7). Im zweiten Buch Samuel bewirkt das demütige Bekenntnis des Königs David nach dessen schwerer Sünde die Vergebung Gottes für ihn (vgl. 2 Sam 12,13), nicht aber die Aufhebung der angekündigten Strafe (vgl. ebd., 12,11; 16,21). Die Vaterliebe Gottes schließt Züchtigung nicht aus, auch wenn diese stets in barmherziger Gerechtigkeit zu verstehen ist. Sie stellt die verletzte Ordnung zum Wert des Menschenwohls selbst wieder her (vgl. Hebr 12,4-11). 

In diesem Zusammenhang meint zeitliche Strafe die Leidensbefindlichkeit desjenigen der, obschon mit Gott versöhnt, noch jene »Schuld« der Sünde an sich trägt, die ihn nicht völlig offen für die Gnade sein läßt. Und eben im Blick auf die vollkommene Genesung ist der Sünder gerufen, einen Weg der Reinigung zur Fülle der Liebe aufzunehmen. 

Bei diesem Weg kommt uns die Barmherzigkeit Gottes mit besonderen Hilfen entgegen. Die zeitliche Strafe selbst erhält die Funktion einer »Medizin«, in dem Maß als der Mensch sich durch sie zu gründlicher Bekehrung ansprechen läßt. Das ist auch die Bedeutung der im Bußsakrament geforderten »Genugtuung«. 

4. Der Sinn des Ablasses ist vor diesem Hintergrund völliger Erneuerung des Menschen aufgrund der Gnade Christi, des Erlösers, durch den Dienst der Kirche zu verstehen. Der Ablaß hat seinen geschichtlichen Ursprung im Bewußtsein der frühen Kirche, daß sie dem Erbarmen Gottes durch die Milderung der für die sakramentale Vergebung auferlegten kanonischen Bußen Ausdruck geben konnte. Die Milderung war allerdings immer durch entsprechende persönliche und gemeinschaftliche Verpflichtungen aufgewogen, welche als Ersatz die »medizinische« Wirkung der Strafe übernehmen konnten. 

Wir können nun begreifen, warum man unter Ablaß versteht: »Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet« (Enchiridion indulgentiarum, Normae de indulgentiis, Libreria Editrice Vaticana 1999, S. 21; vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 1471). 

Es gibt also einen »Schatz der Kirche«, der durch Ablässe »ausgeteilt« wird. Das »Austeilen« darf dabei nicht als eine Art automatische Übertragung, als ob es um eine »Sache« ginge, verstanden werden. Vielmehr ist es der Ausdruck des vollen Vertrauens der Kirche, vom Vater erhört zu werden, wenn sie – in Anbetracht der Verdienste Christi und, auf sein Geschenk hin, auch derjenigen der Gottesmutter und der Heiligen – ihn bittet, den schmerzlichen Aspekt der Strafe zu lindern oder zu tilgen und deren »heilkräftige« Bedeutung über andere Wege der Gnade zu entfalten. Im unergründlichen Geheimnis der göttlichen Weisheit kann dieses Geschenk der Fürsprache auch den verstorbenen Gläubigen zum Wohl gelangen, die dessen Früchte in der ihrer Befindlichkeit eigenen Weise empfangen. 

5. Man sieht somit, daß der Ablaß, weit davon entfernt, eine Art »Lösegeld« vom Bemühen um Umkehr zu sein, vielmehr Hilfe zu einem bereitwilligeren, großherzigeren und radikaleren Einsatz darstellt. Letzteres ist sogar erforderlich, insofern als die geistliche Vorbedingung zum Erlangen des vollkommenen Ablasses im Ausschluß »jeglicher Hinwendung zu irgendwelcher, selbst läßlichen Sünde« (vgl. Enchiridion indulgentiarum, S. 25) besteht. 

Es wäre also ein Irrtum, zu denken, daß man dieses Geschenk durch einfaches Erfüllen gewisser äußerlicher Vorschriften gewinnen könnte. Wenn auch das verlangt wird, so als Ausdruck und Unterstützung für den Weg der Umkehr. Und besonders ist damit gemeint: ein äußeres Zeichen des Glaubens an die überreiche Fülle des göttlichen Erbarmens und an das wunderbare Ereignis der von Christus erwirkten Gemeinschaft, der die Kirche als sein Leib und seine Braut untrennbar mit sich vereinigt hat


 

Ein Thema, das gerade in den Ländern der Reformation delikat ist, möchte ich heute behandeln: den Ablaß, eine alte kirchliche Praxis. Es ist mein tiefer Wunsch, daß der Ablaß auch unter ökumenischer Rücksicht recht verstanden und wohlwollend aufgenommen wird.

Ausgangspunkt ist Gottes reiche Barmherzigkeit. Jesus Christus selbst ist gleichsam der große "Sündennachlaß", den der Vater der Menschheit gewährt hat. Dieses göttliche Geschenk wartet darauf, daß der Mensch es dankbar annimmt. Auch der Mensch ist gefragt!

Zwar geschieht die Versöhnung mit Gott "gratis", als Gnadengabe des Himmels. Doch gleichzeitig darf der Mensch seinen Beitrag leisten: Sein persönlicher Einsatz und das sakramentale Handeln der Kirche werden gleichermaßen eingefordert.

So wird klar, was Ablaß bedeutet: Auf der einen Seite wird der Mensch im Sakrament der Buße von seinen Sünden freigesprochen. Der Genesungsprozeß ist eingeleitet. Auf der anderen Seite bleiben aber Wunden zurück, die sich erst nach und nach schließen und langsam heilen. Die Ablässe bezeichnen Schritte auf diesem Weg der vollständigen Heilung. Sie sind eine Art Medizin je nach dem Maß, in dem sich der Mensch auf eine tiefe und ehrliche Umkehr einläßt.

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Auch eine Pilgerfahrt nach Rom kann ein Schritt sein, um dem Leben eine neue Richtung zu geben. So grüße ich die vielen Brüder und Schwestern aus den Ländern deutscher Sprache. Besonders heiße ich die Teilnehmer an der zwanzigsten Pilgerfahrt "Rom im Rollstuhl" willkommen. Außerdem freue ich mich, daß so viele Schüler - und Jugendgruppen zu dieser Begegnung gekommen sind. Euch, Euren Lieben zu Hause sowie allen, die mit uns über Radio Vatikan und das Fernsehen verbunden sind, erteile ich von Herzen den Apostolischen Segen.


Aufruf zum Gebet für Ost-Timor

Aus Ost-Timor kommen in diesen Tagen weiterhin tragische Nachrichten von Gemetzeln an wehrlosen Bürgern, an Christen, Priestern, Ordensmännern und Ordensfrauen, die ihr Leben im Dienst an der Allgemeinheit aufzehrten. Insbesondere habe ich mit tiefem Schmerz erfahren, daß am Samstagnachmittag in der Nähe von Baucau zahlreiche Personen ermordet wurden, darunter auch zwei Missionsschwestern, Canossianerinnen. Ich lade euch ein, ihrer im Gebet zu gedenken zusammen mit allen Opfern der timoresischen Tragödie. Laßt uns beten für die an Leib und Seele Leidenden, für die Flüchtlinge und Vertriebenen sowie auch für alle, die zu deren Hilfe und zur Befriedung des Gebiets im Einsatz sind. Bitten wir den Herrn, daß das Beispiel dieser Zeugen einer Liebe bis hin zur völligen Hingabe ihres Lebens beitragen möge, daß in Ost-Timor eine hoffnungsvolle Zukunft entsteht. Ebenfalls möchte ich meine Anerkennung ausdrücken für die Initiative der in der Konferenz Christlicher Rundfunkanstalten Europas zusammengeschlossenen Radiosender, die heute miteinander durch besondere Sendungen und Appelle ihre Solidarität mit der Kirche und dem Volk von Ost-Timor bekunden.


Uneingeschränkte Absolution wurde behauptet in einer Morgenandacht in Rundfunk Anfang September 2011, einer Sendung der evangelischen Kirche (wahrscheinlich am 5.9.2011 um 6:55 im WDR 5, genaueres nicht mehr zu recherchieren; denn der WDR zeigt keine Sendung an).

Christus sagte, nach Joannes Kapitel 10, Verse 17 und 18: "Darum liebt mich der Vater, weil ich mein Leben lasse, auf dass ich es wiedernehme. Niemand nimmt es von mir, sondern ich lasse es von mir selbst. Ich habe Gewalt, es zu lassen, und habe Gewalt, es wiederzunehmen. Dieses Gebot habe ich von meinem Vater empfangen."

Also ist Jesus Christus am Kreuz von Golgatha - hebräisch gulgolet: »Schädel«(-Stätte) - freiwillig gestorben (>hier< großes Bild von Kreuzigung). "Eine Möglichkeit Druck oder Zwang auszuüben bestand überhaupt nicht," fügte der Pfarrer (Dr. Gert Ulrich Brinkmann aus der Kirchengemeinde Ratingen ??) in der "Morgenandacht" hinzu und nun kommt es "knüppeldick"; denn Jesus Christus hat alle Schuld der Menschen auf sich geladen. Was auch immer ein Mensch getan hat, ist durch die Schuldübernahme des Sohnes Gottes vergeben und vergessen. Was immer wir Menschen auch getan haben und noch tun, ob Gutes oder Böses, ist gutgemacht und abgetragen, so, wie nicht geschehen, weil Jesus Christus dafür gesühnt hat als Generalabsolution (Lossprechung von Sünden und Kirchenstrafen im Sakrament der Buße. Es braucht nicht einmal mehr eine Beichte, wie nach der katholischen Auffassung. Das scheinen die frommen Leute in den USA schon lange erkannt und gewusst zu haben!!!)