Macht
ist nach dem
Wirtschaftwissenschafter und Soziologen Max Weber die Summe von
Einflussmöglichkeiten in politischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht und die Chance, in einer sozialen
Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen. Auch ist
Macht
die Gesamtheit der Möglichkeiten einer Person, über andere Individuen zu
bestimmen, ihnen etwas vorzuschreiben, d. h. Gehorsam oder Gefolgschaft zu
verlangen.
>Hier< (auf dieser Seite) zur Gewalt,
>hier< zur Gewaltenteilung (Demokratie)
und
>hier< zum Buch "Machtwahn" als Auswirkung auf unser derzeitiges Leben
(auf einer getrennten Webseite).
Eine mächtige Person kann aber auch als jemand gesucht werden, der Anleitungen erteilt, Weisungen gibt, lehrt, was in welchen Situationen zu tun ist;
aber gefährlich, wenn der Wunsch besteht: "Führer befiel, wir folgen dir!"
"Grundlagen von Macht können u. a. sein: physische oder psychische Überlegenheit, Wissens- beziehungsweise Informationsvorsprung, höhere Organisationsfähigkeit, das Ausnutzen von Herrschaftsstrukturen und Angst bei den Unterworfenen. In allen auf Demokratie und bestimmte Grundrechte der Menschen ausgerichteten Gesellschaften wird die politische Machtausübung durch Recht, Gesetz, Verfassung und öffentliche Kontrolle zu institutionalisierter und damit anerkannter und kalkulierbarer Herrschaft. Daneben findet man, v. a. in totalitären Systemen, Mechanismen der Beeinflussung (politische Propaganda, Manipulation), die vom Einzelnen als Machtausübung nicht mehr durchschaut werden können. Kein Gesellschaftssystem mit komplexer Sozialorganisation verzichtet auf Machtmittel staatlicher Gewalt (Gerichte, Polizei, Militär, Strafanstalten), um die innere Ordnung und die äußere Sicherheit des politisch-sozialen Systems zu gewährleisten. Neben den politischen und ökonomischen Machtstrukturen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bestimmen Machtpositionen die zwischenmenschlichen Beziehungen in allen Lebensbereichen (in Partnerschaften, Familie, Beruf, Kirche, Universität u. a.). Zur Erklärung der Entstehung von Machtstrukturen im sozialen (politischen, kulturellen, religiösen) Leben wurde zum Teil ein genereller Machttrieb (Machiavelli, Nietzsche; Geltungstrieb in der Psychologie A. Adlers) angenommen. Der handlungstheoretische Ansatz im Anschluss an Weber stellt Abhängigkeitsverhältnisse als Rahmenbedingungen und Folgeerscheinungen von Handlungen sozialer Akteure in den Mittelpunkt. Hannah Arendt bestimmt Macht nicht personal und asymmetrisch, sondern als Ergebnis kommunikativer, auf Verständigung zielender Handlungen. Systemtheoretische Machtkonzepte (N. Luhmann) beschreiben Macht als Interaktionszusammenhang, dessen Funktion darin besteht, die Entscheidungskriterien einer Gesellschaft zu ordnen, Entscheidbarkeit zu gewährleisten und zugleich reflexiv weiterzuentwickeln." Schreibt (c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007
"Wie sehr Macht der Wahrheit im Wege steht,
ergibt sich schon daraus,
dass zur Macht die Angst gehört."
HANS A. PESTALOZZI
(Schweizer Autor 1929-2004)
Soziale Macht, (social power) bedeutet das Ausmaß, in dem ein Individuum dank seiner Position oder seines Status innerhalb einer Gruppe die Fähigkeit oder Autorität besitzt, andere Individuen zu kontrollieren, ihnen bestimmte Verhaltensweisen vorzuschreiben und Gehorsam abzuverlangen.
Das Ausmaß sozialer Macht wird weniger durch besondere Persönlichkeitsmerkmale als durch
die Art der sozialen Beziehungen innerhalb der Gruppe bestimmt. Sie gilt so als
entscheidender Aspekt für die Erklärung der Wege sozialer Interaktion und der
Verteilung von Belohnungen und Kosten (costs und rewards) unter den
Gruppenmitgliedern (Gruppendynamik). Gegenwärtig werden meist drei Variablen
genannt, die das Ausmaß sozialer Macht determinieren:
1) Die Mittel (resources), die ein Individuum in die Lage versetzen, die subjektiven Belohnungen und Kosten der anderen zu beeinflussen. Der Wert dieser Mittel wird seinerseits mitbestimmt durch Ausprobieren
2) die Größe der Abhängigkeit (dependency) der anderen von diesem Individuum. Jene ist wiederum Funktion
3) der Zahl der als Belohnungsquellen dienenden möglichen Alternativen für die anderen Individuen.
Machtstreben entsteht nach Alfred Adler (>hier<) als Reaktion auf die Erfahrung der
Machtlosigkeit und Unterlegenheit des Kindes in seiner ursprünglichen Familie.
Zur Kompensation dieses Zustandes strebt das Individuum als Kind und auch noch
als Erwachsener nach Sicherung seiner Position, nach Kontrolle über andere, nach
Macht. Wenn dem Kinde durch die Umgebung die Erfahrung eigener Machtlosigkeit
und Unterlegenheit gemildert oder überhaupt erspart werden kann, geht das Machtstreben in
einem sozialen und Gemeinschaftsinteresse auf. Wenn die Erfahrung der eigenen
Machtlosigkeit und Unterlegenheit besonders stark ist, kann das Machtstreben (durch
Überkompensation) pathologische Grade erreichen.
Die Theorie, dass Macht auf einem angeborenen Charisma
(Griechisch: Gnadengabe) beruht, ist heute
weitgehend zugunsten eines Interaktionsmodells der Macht aufgegeben worden:
Macht gewinnt, wer unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen (in der Regel
zufällig) die Bedürfnisse einer Gruppe am besten bündeln kann und die
Interessen der größten Zahl Einzelner am ehesten zu befriedigen verspricht. Der
Mächtige bringt also (in der Regel) nicht die Masse dazu, seinem »dämonischen« Willen zu
folgen, sondern er tritt in eine Interaktion* ein, in der dieser Wille erst
entsteht. Das Ausmaß der Macht eines Einzelnen hängt vor allem von den drei Faktoren ab:
1. seinen Mitteln, die er einsetzen kann, um anderen Vorteile zu verschaffen oder Nachteile zu bereiten (Beispiel: Werbemittel in den USA, um den langwierigen und harten Kampf in der Bewerbung um die Präsidentschaft zu überstehen),
2. der Abhängigkeit der anderen von ihm (die subjektiv oder objektiv sein kann) und
3. der Zahl der Ausweichmöglichkeiten für die anderen Individuen.
* Wechselbeziehung zwischen den Individuen und einer gesellschaftlichen Gruppe oder der Gesellschaft insgesamt; in Gruppen und größeren sozialen Systemen besonders die wechselseitige Orientierung des Handelns an den Erwartungen der anderen.
Stichworte (die meisten Stichworte benötigen keine zusätzliche Erklärung):
Alleinmacht
Allmacht
Großmacht
Hausmacht (der erbliche Besitz des Königsgeschlechts; führte zur Landesherrschaft und zum Flächenstaat)
Machteinfluß
Machtmißbrauch
wird oft von staatlichen Machthabern verübt, insbesondere
durch die Macht Wirtschaftslobby (>hier<) (legal durch Parteispenden [>hier<],
Wahlkampfunterstützung, also Propaganda zu Gunsten der Lobbyisten; außerdem nicht legal durch Bestechung).
(Im Kapitalismus) geht die Wirtschaftslobbymacht eine Verpflechtung mit der
des Staates zu einem einheitlichen Machtmechanismus ein. Der Theorie (von Karl
Marx) zufolge
bemächtigen sich die Interessenvertreter der Wirtschaft* des Staatsapparats und ordnen ihn ihren Interessen
unter. Durch wirtschaftspolitische Maßnahmen (z.B. steuerpolitische Umverteilung
zugunsten der "Monopole", Übernahme beziehungsweise Subventionierung
nichtprofitabler Wirtschaftsbereiche durch den Staat, Minderung der durch
Strukturwandel auftretenden sozialen Probleme) sichert der Staat die weitere
Existenz und die Kapitalverwertungsmöglichkeiten der "Monopole". Ergebnisse,
die Marx Rechts geben: Ganze Industriezweige werden subventioniert
(Landwirtschaft, Kohle). Es geben Maßnahmen zur "Ankurbelung der Wirtschaft".
Die Banken (Oktober 2008) werden mit mehreren hundert Milliarden Euro allein in
Deutschland "gestützt". Wirtschaftvertreter machen Gesetzentwürfe in den
Ministerien selber (nachdem dort die Fachleute zur "Einsparung von
Personalkosten" "freigestellt" worden sind). Zum letzteren
>hier<.
* Marx spricht von Monopolen = Marktform, bei
der das Angebot in einer Hand [heute der Wirtschaftsverbände] vereinigt ist
Machthaber (>Hierzu< nur einige Bilder zur Machtausübung über Schwächere)
Machtstreben
Wunsch nach Macht.
Der Begriff wurde von Alfred Adler in die psychologische Theorie eingeführt und
manchmal fälschlich als »Grundtrieb« der adlerschen Lehre angesehen.
Machtstreben galt Adler als Reaktion eines Kindes auf Erfahrungen der
Machtlosigkeit und Unterlegenheit. Adler hat im Machtstreben einen
kompensatorischen, keinen primären Trieb gesehen; wenn ein Kind nicht entmutigt
ist, weil ihm die Erfahrung der Unterlegenheit und Minderwertigkeit erspart
bleibt, dann entwickelt sich Alfred Adler's (>hier<) Theorie zufolge sein Gemeinschaftsinteresse
und es strebt eher nach Liebesbeziehungen als nach Macht.
Mittelmächte (die im Ersten Weltkrieg verbündeten Staaten Deutsches Reich und Österreich-Ungarn)
Seemacht
Staatsmacht; man spricht eher von der Staatsgewalt (>hier< beschrieben unter Demokratie)
Schutzmacht, ein Staat der die Interessen (insbesondere einer Krieg führenden) anderen Macht in einem Feindstaat wahrnimm.
Schwellenmächte,
Staaten, die auf Grund ihrer technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung
fähig werden könnten, Kernwaffen zu produzieren
Viermächtepakt, der 1933 zwischen Deutschland, Frankreich, Großbritannien
und Italien geschlossen, aber durch den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund
unwirksam wurde.
Streitmacht (damit ist in der Regel das "militärische Potential" gemeint. >Hier< einige Bilder.)
Vollmacht, Ermächtigung zur stellvertretenden Vornahme von Rechtsgeschäften für eine Person, eine Firma oder den Staat
Weltmacht (die USA, demnächst vielleicht Europa, China)
Westmächte sind die USA und die sie unterstützenden Staaten in Europa und Nordamerika (also ohne Japan, Korea usw.)
Der US-Schriftsteller Norman Mailer meint: "...Ich weiß, dass Gewalt als eines der fundamentalen Gefühle hinter allem menschlichen Verhalten steht, eines jener unausrottbaren Gefühle, so wie Sex und der Hunger nach Gerechtigkeit."
Wirkung von Computerspielen wurde von Prof Helmut Lukesch aus Regensburg untersucht. Er kam zu dem Ergebnis:
Selbstreinigungstheorie (Katharsistheorie, „Reinigung“, die - teilweise überholte - Hypothese, dass das Ausleben innerer Konflikte und verdrängter Emotionen zu einer Reduktion der Konflikte und Gefühle führt, z. B. "Vermöbeln" eines Sacksacks)
Gewalthandlungen in Filmen und Computerspielen können stellvertretend für Aggressionen in der Gefühlswelt sein (Gewaltspiele als Ventil)
Nachahmungstheorie I (Imitationstheorie: das häufige Ansehen von Gewalt im Fernsehen und in Computerspielen [Internet] verstärken vorhandene Aggressionen)
Nachahmungstheorie II (Imitationstheorie: Intensiver Konsum von medialer Gewalt kann zur Nachahmung führen)
Abstumpfungstheorie (Habitualisierungstheorie: Intensiver Konsum von medialer Gewalt führt zur Abstumpfung gegenüber realer Gewalt).
Medieninhalte mit Gewaltdarstellungen fördern aggressives Verhalten bei Heranwachsenden (?)
Handlungsmöglichkeiten (setzt weitgehende Gewaltfreiheit der Erziehenden
voraus):
• Überblick über die Nutzungsverhalten der Heranwachsenden verschaffen,
• Kinder / Jugendliche brauchen Grenzen, Eltern sollten Regeln aufstellen und
diese einhalten,
• Auseinandersetzung mit den Charakteren der Spielfiguren, um zu eigenen,
selbständigen Bewertungen von Medieninhalten zu gelangen,
• klare Position zu Gewalt einnehmen, bewerten Sie Gewaltdarstellung in den
Medien, sprechen über Gefühle (Ich finde, dass….),
• ethische und rechtliche Grundlagen der Mediennutzung und Publikation
thematisieren.
• Die reale Welt muss
eine bessere Alternative zur virtuellen sein.
• Die reale Welt muss ausreichend befriedigende Reize und Erfolgserlebnisse
bieten.
Wertvolle Medienangebote: Das sind solche, die in fiktiver Form sozial erwünschte Verhaltensformen beispielhaft näherbringen, den Leser zu einer Befassung mit der aufgezeigten Problemstellung in eine vorgegebene Richtung veranlassen und letztlich sein eigenes soziales Verhalten unter Zugrundlegung der suggerierten Wert und Moralvorstellungen modifizieren. Es handelt sich also um eine propagandistische Beeinflussung, was nicht unbedingt negativ verstanden werden braucht. Man muss sich aber vergegenwärtigen, dass das, was als wertvoll eingestuft wird, von aktuellen, oft auch von der Obrigkeit vorgegebenen Moral- und Wertvorstellungen abhängt.
Schädliche
Medienangebote: Sie sind das Gegenteil der wertvollen, weil sie durch schlechte
Vorbilder zu einem sozial unerwünschten Verhalten verleiten können. Das Maß
ihrer Gefährdungseignung rechtfertig entsprechende zensorische Maßnahmen.
Dieses Konzept steht und fällt aber mit der Beantwortung der Frage, ob und
inwieweit mediale Einflüsse überhaupt in der Lage sind, die ihnen eingangs
zugeschriebenen Einfüsse in einer in der Realität nachvollziehbaren Weise
tatsächlich zu entfalten.
In den 50er und 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts war das Schild "Jugendverbot" bei Kinos allgegenwärtig. Viele Filme, die heute im Vorabendprogramm des Fernsehens gezeigt werden, waren damals Jugendlichen bis 16 nicht zugänglich, weil dieses 'Jugendverbot' meist auch strikt eingehalten wurde, um behördliche Beanstandungen zu vermeiden. Schundhefte waren verpönt und abgesehen davon meist auch recht harmlos. Das Fernsehen, das in den Anfängen steckte, zeigte hauptsächlich unbedenkliche, 'familientaugliche' Beiträge.
Vergleicht man also das, was Jugendlichen vor 50 oder 40 Jahren an medialen
Gewaltdarstellungen zugänglich war, mit dem, was heute das Fernsehen
einschließlich der auf CDs verkauften Filme bietet, und was in der Realität auch
von den meisten Heranwachsenden konsumiert wird, müßte man - wenn der behauptete
Wirkungszusammenhang besteht - befürchten, dass das Land in einer Welle seit
Jahren zunehmender Jugendkriminalität versinkt. Nichts davon ist eingetreten.
Vergleicht man bei allen Vorbehalten gegenüber Kriminalstatistiken die
Entwicklung der Jugendkriminalität besonders mit Blick auf Aggressionsdelikte,
läßt sich über den Beobachtungszeitraum keine signifikante Zunahme konstatieren;
eher das Gegenteil ist der Fall. Man darf sich dabei nämlich nicht von
spektakulären Einzelphänomenen täuschen lassen, die sich - geradezu modeabhägig
- im kriminellen Aggresionsverhalten Jugendlicher zeigen oder von temporären,
meist auch regional begrenzten sozialen Ursachen abhängen.
In ihrer Freizeit konsumieren Kinder und Jugendliche aber ein völlig anderes
Medienangebot. Triviale Medienfiktionen - und damit haben wir es in der Masse zu
tun - werden in der Regel keinen verhaltensmodifizierenden Einfluß ausüben und
zwar unabhängig von ihrem sonstigen Inhalt, einschließlich der
'Gewaltdarstellungen'.
Denn damit eine Geschichte Verhaltensmuster näherbringen kann, die vom
jugendlichen Konsumenten als nachahmungswert - und möglich empfunden werden, ist
es erforderlich, dass eine gewisse Kompatibilität mit seinem eigenen sozialem
Umfeld und der Position, die er selbst darin einnimmt, besteht.
Gewaltdarstellungen in Filmen, die in einem für den Betrachter realitätsfernen
Umfeld (Der Wilde Westen, der Weltraum, Chinatown usw.) spielen, haben daher
keine verhaltensmodifizierende Wirkung. Diese Geschichten werden vom Betrachter
vielmehr bewußt in Gegensatz zu seiner eigenen Realität gebracht und üben jene
Funktion aus, die man bei Büchern als 'Fluchtlektüre' bezeichnet.
Begriff und Abgrenzungen
Unter Gewalt versteht man die Anwendung von physischem und psychischem Zwang
gegenüber Menschen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der rohen, gegen Sitte
und Recht verstoßenden Einwirkung auf Personen (verletzende Gewalt) und dem
Durchsetzungsvermögen in Macht- und Herrschaftsbeziehungen (ordnende Gewalt).
Schon früh unterwarfen sich die in der Gemeinschaft eines Stammes oder Staates
zusammengefassten Menschen einer ordnenden, den inneren und äußeren Frieden
sichernden Gewalt: Um Gewalt zwischen den Gliedern der Gemeinschaft zu
unterbinden, wurde sie als legitimes Herrschaftsinstrument beim Herrscher oder
bei bestimmten Staatsorganen monopolisiert. Mit dem Versuch, das Recht des
Stärkeren abzubauen, ging in einem fortschreitenden Prozess das Bestreben
einher, durch Stammes- und Staatsordnungen, durch Rechts- und Gerichtswesen
diese Gewalt zu kanalisieren.
Verletzende Gewalt dagegen ist eine Zwangseinwirkung auf eine andere Person. Der
Erfolg von Gewalt, sofern sie nicht unmittelbar physisch ausgeübt wird, hängt
von der Erzeugung von Angst ab. Gewalt in diesem Sinne zerstört die Bedingungen
friedlichen menschlichen Zusammenlebens.
Gewalt in der Öffentlichkeit
Der norwegische Friedensforscher Johan Galtung unterscheidet zwischen der Gewalt
von Einzelnen oder Gruppen und der »strukturellen Gewalt«, einer immanent
vorgegebenen Gewalt in all den gesellschaftlichen Systemen, die die volle
Entfaltung der individuellen Anlagen durch eine ungleiche Verteilung von
Eigentum und Macht verhindern. Die individuelle Gewalt ist hier gleichsam als
Reaktion auf die strukturelle Gewalt zu verstehen, die der Einzelne jeweils
schon vorfindet, und als Versuch zu sehen, die ihn individuell treffende
Benachteiligung zu kompensieren.
In der Diskussion um die Gewalttätigkeit wird unter anderem darauf hingewiesen,
dass der Entschluss, mit Gewalt zu handeln, nicht nur auf individuellen
Überlegungen basiert, sondern auch aus gesellschaftlich bedingten
Rollenerwartungen resultiert. Dementsprechend vielfältig sind Impulse und
personenbezogene Gründe. Ferner wird die Anwendung von Gewalt gedeutet als
Ausdruck der Negierung der Werte, die in einer Gesellschaft jeweils allgemein
anerkannt und geschützt sind.
Die Bereitschaft zur Gewaltanwendung gegen ethnische, nationale, religiöse oder
auf die Wahrung ihrer kulturellen Eigenständigkeit bedachte Minderheiten ist
historisch nicht neu. Analog zum Willen eines Staates, Gewalt gegen ihm
missliebige Minderheiten auszuüben, steht die Bereitschaft von Einzelnen und
Gruppen zur Gewaltanwendung gegenüber Randgruppen und Subkulturen (etwa
Ausländer, Nichtsesshafte).
Gewalt in der Familie
Aufgrund einer stark gewachsenen Sensibilität des öffentlichen Bewusstseins
gegenüber dem Phänomen der Gewalt stellt sich heute die Frage nach der Existenz
von Gewalt in der Gesellschaft neu, beispielsweise im Bereich der Erziehung. Vor
dem Hintergrund der oft kontrovers geführten Gewaltdiskussion spricht das
Bürgerliche Gesetzbuch seit 1979 im Erziehungsrecht nicht mehr von »elterlicher
Gewalt«, sondern von »elterlicher Sorge«. Auch wenn in der Diskussion über
Erziehung die körperliche Gewaltanwendung als Erziehungsmittel weitgehend
abgelehnt wird, ist dennoch ein hohes Ausmaß von Kindesmisshandlung zu
beobachten (mit einer hohen Dunkelziffer).
Vergleichbare Aspekte lassen sich auch am Verhältnis der Geschlechter zueinander
beobachten. Auch wenn bereits seit 1850 das Züchtigungsrecht des Ehemannes nicht
mehr gesetzlich verankert ist, ist doch unverkennbar, dass Gewalt gegen Frauen
in der Ehe ein schichtenübergreifendes Problem geblieben ist. Besonders die
Frauenbewegung hat darauf verwiesen, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur im
sexuellen, sondern auch im ökonomischen, juristischen, sozialen und kulturellen
Bereich ausgeübt wird. Mit Familien-, Eheberatungs- und anderen (sozial-)psychologischen
Beratungsstellen sowie mit der Einrichtung von Frauenhäusern sollen die
Betroffenen primär vor weiterer direkter Gewalteinwirkung geschützt werden.
Angeborene Gewaltbereitschaft
In der Psychologie wird selten von Gewalt gesprochen, sondern meist von
Aggression oder Aggressivität. Damit geraten die gesellschaftlichen Ursachen und
Folgen der Gewalt häufig aus dem Blick. Die Frage nach den Ursachen der
Aggressivität beim Menschen hat zu zahlreichen Erklärungsmodellen geführt; die
Ergebnisse ergänzen sich vielfach unter verschiedenen Ansätzen.
Die endogenen Aggressionstheorien gehen von der Annahme eines angeborenen
Aggressionsinstinktes aus. Dieser erfüllt nach dem Verhaltensforscher Konrad
Lorenz beim Menschen die gleichen Funktionen wie bei den Tieren innerhalb einer
Art, nämlich die Verteidigung der Nachkommenschaft, Auslese und Bildung einer
sozialen Rangordnung, und dient damit der Arterhaltung. Aggressive Impulse
entstehen nach dieser Ansicht aus einer inneren Triebquelle und bedürfen
periodisch der Ausführung oder Entladung zur Spannungsreduktion
(»Dampfkesseltheorie«). Kritiker hingegen bezweifeln die Existenz eines solchen
Aggressionsinstinkts beim Menschen, der nicht nachgewiesen worden sei, und
leugnen auch eine erschöpfende Erklärbarkeit menschlicher Aggressivität aus
Vergleichen mit tierischem Verhalten.
Zu den psychoanalytischen Theorien zählt das Konzept zweier widerstreitender
Triebe beim Menschen, das Sigmund Freud in seinem späten Werk entwickelte: Dem
Lebenstrieb (Eros) steht hiernach der Todestrieb (Thanatos) entgegen, der auf
die Selbstvernichtung des Individuums, die Rückverwandlung alles Lebendigen in
den anorganischen Zustand zielt. Durch Beimischung libidinöser Triebenergie
werden nach Freud die Energien des Todestriebes nach außen gewendet, wo sie
destruktiv gegen die Umwelt in Erscheinung treten. Die meisten neueren
Psychoanalytiker lehnen die Annahme eines Todestriebes ab und weisen auf die
spezifisch menschlichen Leistungen der Wahrnehmung, des Gedächtnisses, des
Denkens, der Sprache und des schöpferisch planenden Vermögens hin, die den
Menschen zu einer flexiblen, differenzierten und von Triebimpulsen relativ
unabhängigen Reaktion befähigen. In der aktuellen Erforschung von Gewaltexzessen
wird von psychoanalytischer Seite dem Narzissmus große Bedeutung zugeschrieben.
Demnach dient Aggression vor allem dazu, das Selbstgefühl aus Gefahren zu retten
oder eine auf anderen Wegen nicht erreichbare narzisstische Bestätigung zu
gewinnen.
Gewalt als Reaktion
Die Frustrations-Aggressions-Hypothese, 1939 von einer Forschergruppe der
Yale-Universität entwickelt, geht davon aus, dass jeder Aggression eine
Frustration zugrunde liege; Frustration wird definiert als eine
Triebblockierung, die Verhinderung einer zielgerichteten Aktivität. Das
Frustrationserlebnis führe mit oder ohne Zorn, Wut und Ärger zu einem Angriff
auf die Frustrationsquelle mit dem Ziel, sie zu beseitigen. Durch die Ausführung
der aggressiven Handlung trete Befriedigung ein, der Anreiz zu weiterer
Aggression werde reduziert und die gestörte Aktivität anschließend fortgeführt.
Je größer die Frustration, desto intensiver die oft spontane aggressive
Reaktion.
Gegen die Frustrations-Aggressions-Hypothese wird geltend gemacht, dass nicht
jede Frustration ein aggressives Verhalten bewirkt; mögliche alternative
Reaktionsformen sind etwa konstruktives Lösungsbemühen, Flucht, Ersatzhandlung
oder Umbewertung der Situation (humorvolle Verarbeitung, rationale
Betrachtungsweise, Neueinschätzung). Darüber hinaus liegt nicht jeder Aggression
eine Frustration zugrunde, wie das etwa an zweckhaft kalkulierten Aggressionen
ersichtlich wird. Das Ausleben oder Entladen der aggressiven Impulse kann,
bedingt durch einen Erfolg und Gewöhnung an aggressives Verhalten, dessen Anreiz
noch steigern, anstatt Aggression zu löschen.
Die lerntheoretischen Aggressionsmodelle gehen davon aus, dass aggressives
Verhalten wie jedes soziale Verhalten durch Lernen erworben wird, und zwar durch
die Beobachtung aggressiven Verhaltens (Modelllernen) und durch den Erfolg
aggressiven Verhaltens (Verstärkungslernen). Die zu Aggressivität motivierende
Wirkung des Vorbildes wird begünstigt, wenn die Aggression belohnt wird, sozial
gebilligt und moralisch gerechtfertigt ist (beispielsweise Bestrafung eines
»Verbrechers«).
Die sozialtheoretischen Aggressionsmodelle befassen sich mit der Entstehung von
Aggression im sozialen Kontext, mit Themen wie Sündenbockbildung, Gruppennormen
oder Konformitätsdruck. Aggressivität in Verbindung mit Rollenverhalten (wie
beim Gefängnisaufseher), Aggressivität als Massenphänomen bei Überbevölkerung
und Aggressivität bei gestörtem Ranggleichgewicht zwischen oder innerhalb von
gesellschaftlichen Gruppen.
Abbau und Vermeidung von Gewalt
Bestrafungen von Gewaltanwendung hemmen meist nur die Äußerung aggressiver
Impulse, ändern jedoch nicht die grundsätzliche Aggressionsbereitschaft.
Aggressives Verhalten wird sogar bestärkt, wenn es nicht immer Erfolg hat, der
daher umso höher bewertet wird. Ein Abbau von Aggressivität erfordert demnach
eine (als illusorisch anzusehende) ausnahmslose Bestrafung oder eine
Umorientierung auf nichtaggressive Verhaltensweisen als Mittel, um Bedürfnisse
zu befriedigen.
So werden etwa Aggressionstherapien schon bei Kindern und Jugendlichen
vorgeschlagen, mit dem Ziel, Jähzorn oder Wutausbrüche durch Abbau von
aggressivem Verhalten sowie durch Aufbau und Training nichtaggressiver
Verhaltensformen zu verhindern. Dabei soll eine typische Verhaltenskette
(Frustration - aggressionsauslösende Situation - Ärger - aggressives Verhalten)
durch kognitive Auseinandersetzung mit den Gründen des Ärgers und
aggressionsfreie Ersatzreaktionen oder gewaltfreie Konfliktlösungen aufgebrochen
werden, beispielsweise durch Rollenspiele, Entspannung mit Verbalisierung der
eigenen Emotionen, Motive und Probleme, Arbeit an Beeinträchtigungen des
Selbstwerterlebens, etwa an narzisstischen Problemen.
Erfolg versprechend sind hier Schülerinitiativen, in denen Schüler zu Mediatoren
ausgebildet werden, die Streit zwischen Klassenkameraden schlichten, ehe er zu
Gewalttätigkeiten ausartet.
Aus der Friedens- und Konfliktforschung entwickelte Konzepte vertreten als
Lösungsmöglichkeit die umfangreiche Kommunikation zwischen potenziellen Gegnern,
eine Vermeidung der Eskalation bestehender Konflikte durch Diskussion
kontroverser Standpunkte und Ideologien sowie die Erhellung von Aggressivität
und Gewalt in allen ihren offenen und im Rahmen institutioneller Gewalt
gebundenen Formen.
Lesenswert ist der Bericht des Wochenmagazins "DER SPIEGEL" Nr. 2 vom
7.1.2008 "Die Migration der Gewalt, Junge Männer: die gefährlichste Spezies der
Welt" (der hier aus urheberrechtlichen Gründen nicht wiedergegeben werden
kann).
Vermeidung von Machtmißbrauch, Gewalt und Willkür -
Kontrolle...
durch die
aus dem Griechischen demokratía = »Herrschaft des Volkes« - ist die Staatsform, die in der klassischen Staatsformenlehre besonders der Antike als Alternative zur Monarchie und zur Aristokratie gesehen wurde. Im Unterschied zum Demokratiebegriff der griechischen Antike, der zum »Demos« (Volk) nur eine Minderheit der Einwohner (ohne z. B. Frauen und Sklaven) zählte (zum herrschen »kratein«), sind in der neuzeitlichen Demokratie alle erwachsenen Staatsbürger teilhabeberechtigt durch die Wahl von Mittelmännern und -frauen, die uns auf Wahlplakaten und über die von Psychologen ausgeklügelten Werbemethoden schmackhaft gemacht worden sind.
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007 schreibt: »Herrschaft des Volkes« heißt nun: direkt oder repräsentativ aus dem Volk hervorgehende Herrschaft in seinem eigenen Interesse (beziehungsweise dem seiner Mehrheit). Das ist die - um die Repräsentativverfassung erweiterte - Kurzformel, die A. Lincoln, 1861-65 Präsident der USA, prägte: »government of the people, by the people and for the people - »Regierung des Volkes, durch das Volk und für das Volk«.
Das wichtigste an der Demokratie ist die Teilung der Gewalten (auch Gewaltentrennung genannt) folgender drei Hauptfunktionen eines Staates (auch der Diktatur)
Gesetzgebung (Legislative),
Vollziehung, d.h. Durchsetzung der Gesetze (Exekutive ) und
Rechtsprechung (Judikative).
Diese Funktionen werden in der Demokratie an unterschiedliche, voneinander unabhängige Staatsorgane
Parlament für die Gesetzgebung,
Regierung zur Anwendung der Gesetze,
Gerichte zur rechtmäßigen Beobachtung der Gesetzesanwendung
zugewiesen zur Verhinderung von Machtmissbrauch und zur rechtsstaatlichen Sicherung bürgerlicher Freiheiten zugewiesen.
Elemente der Demokratie:
Hierzu lesen wir bei
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007: "Die Elemente der Demokratie sind vielfältig. Zu ihnen gehören nach dem - v. a.
im westeuropäischen und nordamerikanischen Staatsverständnis verankerten -
Konzept der verfassungsstaatlichen Demokratie die folgenden Bauprinzipien: In
der Demokratie ist das Volk Inhaber der Staatsgewalt (Volkssouveränität). Die
Regierung wird nach dem Prinzip der freien, geheimen, allgemeinen und periodisch
wiederkehrenden Wahl - direkt oder indirekt - vom Volk für eine bestimmte
Zeitdauer gewählt (Volkswahl). Die gewählte Regierung wird bei der Ausübung der
ihr anvertrauten Macht durch das Volk oder durch von ihm befugte Organe
kontrolliert. Das Staatshandeln muss Verfassung und Gesetz respektieren. Von ihm
wird zudem verlangt, dass es unter Berufung auf das Interesse des Volkes erfolgt
beziehungsweise unter Berufung auf das Interesse der Mehrheit, bei Achtung von
Minderheitsrechten. Der Staat hat ferner die Grundrechte des Bürgers zu
gewährleisten, zu achten und zu schützen (Menschen- und Bürgerrechte).
Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Gerichte gehören ebenso zur
verfassungsstaatlichen Demokratie wie eine wirksame Opposition als Alternative
zur Regierung, Meinungs- und Organisationsvielfalt (Pluralismus) und vom Staat
unabhängige Organe der öffentlichen Meinung.
Zwischen den einzelnen Elementen der Demokratie herrscht oft ein
Spannungsverhältnis. Einerseits gehört zur Demokratie das Mehrheitsprinzip,
andererseits sucht sie durch Grundrechte (Grundgesetze oder Verfassung), Minderheitenschutz, Gewaltenteilung,
Rechts- und Sozialstaatlichkeit den Wirkungskreis und die Folgen von
Mehrheitsentscheidungen einzuhegen. Zahlreiche Verfassungen suchen dies
zusätzlich zu erreichen durch Machtaufteilung und -verschränkung (Föderalismus,
Laizismus = Trennung von Staat und Religion),
Differenzierung der Volkssouveränität durch ein Mehrkammersystem (Oberhaus
und Unterhaus in Großbritannien, Bundestag und Bundesrat in Deutschland), wobei
ein Präsident [oder ein traditioneller Souverän - König(in)] das letzte Wort
sprechen dürfen (aber nicht endgültig bestimmen)und durch Einrichtung
einer unabhängigen Gerichtsbarkeit (Zivilgerichte über Strafgerichte bis zum
Verfassungsgericht)."
Soweit so gut: Diese vom Grundsatz her beste Staatsform wird ausgehöhlt durch
Ideologien, vor allem Interessenverbänden (>hier<).
Beispiele zur Aushöhlung der Demokratie sind
>hier< zu finden.
Kommentar: Bei Rupert Lay und Ulf D. Posé ist im Buch "Die neue Redlichkeit - Werte für unsere Zukunft" (>hier<) eine nachdenkenswerte Betrachtung und Anregung zu finden, wonach der Begriff Herrschaft (Kratía), eine dogmatische Herrschaft bei den Griechen verstanden wurde. Folgen wir den Gedanken der Autoren Lay und Posé über deren hinaus und mit deren Überlegungen: Wir sprechen heute sogar davon, dass alle "Gewalt" vom Volke ausgeht. Damit sind wir bei einer Gewaltherrschaft. Man sagt heute aber andererseits, dass wir von der Dummheit regiert werden, zumindest von Leuten, die keine Ahnung von Psychologie, Soziologie, Volkswirtschaft zu haben scheinen. Das kann man zumindest aus einem Regierungsprogramm eines als Außenminister vorgesehenen Guido Westerwelle (der Partei "freie Demokraten") schließen. Ich möchte wetten, dass dieser Westerwelle unter anderen noch etwas von einem Philip Zimbardo - als Psychologie-Professor spezialisiert auf Terrorismusforschung (>hier<) - gehört hat. Auch möchte ich darum wetten, dass diese Leute - ausschließlich von Raffgier getrieben - sich niemals damit beschäftigen werden und sich niemals einen "Spiegel vorhalten" werden. Das Wahlvolk unterliegt fast ausschließlich den werbepsychologischen Gesetzen (>hier< "Werbe- und Konsumentenpsychologie"), welche von den Politikern genutzt und durch "Proporz" (Proporzionalwahl = Verhältniswahl) aus der Parteienfinanzierung entsprechend ihrer zahlenmäßigen Stärke, d.h. vor allem auch aus staatlichen Haushaltsmitteln subventioniert, als Wahlkampf, wie bei Kriegskosten bezahlt werden. Die Wortwahl im Wahlkampf und einige Methoden lassen kriegerische Denkweise durchaus erkennen. (Den Gegner geschlagen; schwere Wunden beigebracht; Niederlage, d.h. zu Boden geschlagen; überrollt; vernichtet; die Schlacht gewonnen...)
Die heutigen sogenannten Demokratien sind nichts anderes als Olikratien = Herrschaft von wenigen, jedoch nach Aristoteles (200 Jahre vor der Zeitrechnung) der Reichsten. Nun hieß das jedoch Oligarchie, und "arché" ist kein beherrschen, sondern leiten, begleiten, anleiten, animieren. Aber geben wir uns keinen Illusionen hin: Ob Oligarchie, Monarchie (einer geleitet - da kann man nur lachen), Hierarchie ("heiliges" Leiten), je höher die Rangordnung, desto stärker die Gewaltherrschaft, da gibt es nicht einmal Lösungsansätze für eine gerechtere Ordnung.
Die Autoren Rupert Lay und Ulf D. Posé (Buch "Die neue Redlichkeit - Werte für unsere Zukunft") beziehen sich auf einen bei den "alten Griechen" üblichen und gar nicht so schlechten Brauch: Aus den Leuten, die gewählt werden wollen oder sollen, wird schließlich einer durch das Los bestimmt. Das ist eine billige Lösung und macht absolut keinen Unterschied, ob da ein Bundeskanzler Helmut Schmidt, Helmut Kohl, Gerhard Schröder (mit dem Wiederholungstäter Peter Hartz, dessen so hochgelobten Arbeismarktreformen keinen Arbeitsplatz zusätzlich geschaffen haben oder dem Innenminister Otto Schily, der 80 Tausend "Online"Durchsuchungen - nachweislich - durchführen ließ) oder eine Bundeskanzlerin Angela Merkel "die Richtlinien der Politik" bestimmen (mit einem Parteispendenkassierer und durch ein Attentat traumatisierten Innenminister, Wolfgang Schäuble, der es unter anderem zuließ, dass beispielsweise alle Mitarbeiter der Deutschen Post und der Deutschen Bahn AG, ausgenommen die z. B. von der Firma Siemens AG bestochenen Führungskräfte einen heimlichen Kontenabgleich hinnehmen mussten).
Kontrollorgane in einer Demokratie:
Rechnungshof
selbstständiges, unabhängiges Finanzkontrollorgan, das die Haushalte der
öffentlichen Verwaltung auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit überprüft
und die geprüften Stellen berät. In Deutschland existieren der
Bundesrechnungshof und für jedes Land ein Landesrechnungshof; analoge Organe für
den kommunalen Bereich sind die Rechnungsprüfungsämter. Der Europäische
Rechnungshof besteht für die Europäischen Gemeinschaften.
Grundlagen
Das Ausgabeverhalten öffentlicher Körperschaften unterliegt in einer Demokratie
der Kontrolle der Parlamente. Diese Finanzkontrolle alleine bietet allerdings
keine hinreichende Gewähr für einen wirtschaftlichen Einsatz der Steuergelder.
Die Regierung kann sich mit ihren Ministern in der Regel auf eine Mehrheit im
Parlament stützen. Die Parlamentarier der Regierungsparteien werden aber kaum
eine Mittelvergeudung der eigenen Regierung im Parlament anklagen. Selbst wenn
das Parlament zur schonungslosen Kontrolle bereit wäre, hat es bei dieser
Kontrolle zudem große Informationsprobleme zu überwinden. Die Beamten der
Verwaltung werden in ihrem eigenen Interesse versuchen, das Ausgabeverhalten in
den Behörden dem Parlament gegenüber stets in einem guten Licht darzustellen.
Vor dem Hintergrund dieser Schwierigkeiten ist die Einrichtung von unabhängigen
Institutionen zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung zu verstehen. Diese
Rechnungshöfe, die es nicht nur als Bundes- oder Landesbehörden
(Bundesrechnungshof, Landesrechnungshöfe), sondern auch auf europäischer Ebene
gibt (Europäischer Rechnungshof), besitzen eine lange Tradition. So hat schon
der preußische König Friedrich Wilhelm I. 1714 mit der General-Rechen-Kammer ein
von der Verwaltung unabhängiges Prüfungsorgan ins Leben gerufen.
Unabhängigkeit
Eine unabdingbare Notwendigkeit für die erfolgreiche Aufgabenerfüllung eines
Rechnungshofs ist seine Unabhängigkeit. Wenn die Prüfer auf die Gunst von
Verwaltung und Politik angewiesen wären, dann könnten sie kaum eine effektive
Kontrollfunktion ausüben. Im Grundgesetz wird daher die richterliche
Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofs vorgeschrieben. Die
persönliche Unabhängigkeit des Präsidenten und Vizepräsidenten wird außerdem
dadurch sichergestellt, dass eine Berufung auf zwölf Jahre erfolgt und eine
Wiederberufung unzulässig ist. Damit kann man davon ausgehen, dass diese
Amtsinhaber nicht auf die Sympathien der amtierenden Regierung angewiesen sind.
Aufgaben und Befugnisse
Die Aufgabenverteilung zwischen Regierung und Parlament auf der einen und
Bundesrechnungshof auf der anderen Seite ist eindeutig. Während Erstere die
politischen Entscheidungen zu treffen haben, kommt Letzterem die Aufgabe zu, bei
der Umsetzung der Politik in ausgabewirksame Programme zum einen die
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Effizienz und zum anderen die
Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung zu überprüfen. Ein
Beispiel: Der Rechnungshof hat nicht zu kommentieren, ob er die Ausstattung der
Bundeswehr mit modernen Kampfflugzeugen für richtig hält. Gleichwohl ist es
seine Pflicht zu kontrollieren, ob die Beschaffung, Finanzierung und Wartung der
Flugzeuge tatsächlich zu den geringstmöglichen Kosten durchgeführt und dabei das
Haushaltsrecht eingehalten wird. Der Bundesrechnungshof ist am gesamten
Haushaltskreislauf beteiligt. Bereits bei der Haushaltsaufstellung wird er
beratend tätig. Die parlamentarische Debatte vor Entlastung der Regierung für
einen abgelaufenen Haushalt basiert auf dem Prüfungsbericht des Rechnungshofes.
Die Prüfung erfolgt aber nicht nur vergangenheitsbezogen. Gerade auch bei neuen
haushaltswirksamen Entscheidungen ist der Rechnungshof stets zu informieren und
wird gegebenenfalls aktiv, um frühzeitig Korrekturen zu ermöglichen.
Wirksamkeit und Grenzen
"Der Bundesrechnungshof hat keinerlei Weisungsbefugnis und wird daher manchmal
als »Ritter ohne Schwert« bezeichnet", nach
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007. Geht es um die Umsetzung von angemahnten
Korrekturen, dann obliegt die Verantwortung dafür wieder dem Parlament, der
Regierung und der Verwaltung. Allerdings kann man davon ausgehen, dass die
Prüfungsergebnisse Wirksamkeit entfalten. Zum einen hat eine Regierung ein
Eigeninteresse an einer höheren Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Zum
anderen ist es die Öffentlichkeit, die einen disziplinierenden Druck ausübt. Der
Jahresbericht des Bundesrechnungshofs mit der Auflistung teilweise skandalöser
Beispiele der Verschwendung von Steuergeldern ruft regelmäßig ein großes
Medienecho hervor. Auch die Opposition nutzt diese Berichte über öffentliche
Verschwendung für ihre Regierungskritik. Nicht zu unterschätzen ist die
präventive Wirkung in der Verwaltung: Die Haushaltsführung erfolgt bereits
deshalb wirtschaftlicher, weil jeder Behördenchef kritische Anmerkungen im
Prüfbericht zu seiner Dienststelle möglichst vermeiden will. Trotz dieser
positiven Beurteilung sollte man sich der Grenzen bewusst sein, die auch mit
unabhängigen Rechnungshöfen für den sparsamen Umgang mit Steuergeldern in der
Verwaltung bestehen. Viele Ineffizienzen werden bereits durch die politischen
Entscheidungen als solche grundgelegt. Entscheidet sich eine Regierung etwa für
die Zahlung von volkswirtschaftlich unsinnigen, aber politisch populären
Subventionen für eine Problembranche, so hat ein Rechnungshof keinerlei
Einflussmöglichkeit
Leider werden die Ergebnisse des Bundesrechnungshofes nachweislich ignoriert:
>Hier< ein Beispiel, in dem es um Milliardenbeträge als Steuerbetrug geht.
Die Wirtschaft nennt es Steuervermeidung.
Verfassungsgerichte
Untersuchungsausschüsse
Walter Rath, überarbeitet Oktober 2009