Geschichte des Papsttums
>Hier< eine Persiflage ("geistvolle Verspottung" katholischer Anmaßung, auch Ernstgemeintes).
Auf dieser Seite:
>Hier< das Papsttum "die Vollendung ...der Gottesherrschaft",
>hier< Kritik an heutiger Legitimation des Papsttums.
Wikipedia schreibt (Juni 2011) nicht ganz klar: "Das Amt und die Institution des Oberhauptes der katholischen Kirche in Rom und somit die Geschichte des Papsttums lassen sich bis ins 4. Jahrhundert zurückverfolgen und belegen.
Der Titel Papst
lässt sich zuerst bei Siricius*, der von 385-399 Bischof von Rom war,
als
amtliche Bezeichnung nachweisen. Seit
Gregor I. beanspruchen die römischen Bischöfe den Titel Papst exklusiv
führen zu dürfen. Allerdings lässt sich die Rechtmäßigkeit der einzelnen Päpste
nicht lückenlos nachweisen. Besonders in der Antike und im Mittelalter wurden
insgesamt 38 Gegenpäpste ernannt. Diese waren häufig umstritten, da sie durch
Gewalt oder unrechtmäßige Papstwahlen eingesetzt wurden. Die katholische Kirche
selbst verzichtet seit einiger Zeit auf eine Zählung der rechtmäßigen Päpste.
Die Lebensgeschichten einiger Päpste sind verschollen oder wurden durch Kopisten
oder Kirchenväter verfälscht oder vernichtet."
* stammte aus der Stadt Siris, war
römischer Diakon und bereits seit Liberius im Dienst der Kirche. Er wurde
einmütig als erster Bischof von Rom gewählt mit dem Titel „Papst“ als
Eigenbezeichnung. (Am 25. Februar 385 wurde er von Kaiser Valentinian II.
bestätigt.)
Es ist also nicht nachzuweisen, dass Petrus erster Papst war, wie >hier< aufgelistet.
Das Papsttum gipfelt nach der am 10. April 2008 aus dem Internet von Radio Vatikan entnommen Feststellung, enthalten in der Beschreibung zur Sixtinischen Kapelle, am Ende des Absatzes - Sixtinische Kapelle II - Der Moses/Jesus-Zyklus:
»Diese Bilder werden durch die von den gleichen Malern zur selben Zeit gemalte Serie der Päpste in der dritten Zone, zwischen den Fenstern, ergänzt; Denn der ganze Zyklus trägt auch die Aussage, dass das Papsttum die Vollendung der im Alten Testament durch Moses begründeten und durch Christus im Neuen Testament geforderten Gottesherrschaft ist. Diese wird fortwährend in der Stellvertretung Christi auf Erden durch den Papst verwirklicht.«
Die offizielle katholische Kirche erklärt also, dass
"durch das heutige Papsttum die Perfektion des Gottesstaates auf Erden"
erreicht worden sei!
Dazu kommt:
Der "Heilige Vater" erklärt, bis heute
unwidersprochen, Gottes Vertreter auf Erden zu sein und die
Macht zur Vergebung der Sünden zu haben:
"Der Papst ist von so großer Würde und so erhaben, dass er
nicht bloßer Mensch ist (...) er ist, als wäre er Gott auf Erden, der einzige
Herr der Treuen Christi, Herr der Könige, Inhaber der Fülle der Macht."
Lucius Ferraris (italienischer Franziskaner
des 18. Jahrhunderts): "Papa II", Prompta Bibliotheca,
Band VI, Seite 25-29
"Und Gott selbst ist verpflichtet, bei dem Urteil seiner
Priester zu bleiben und entweder keine Gnade zu gewähren oder sie zu gewähren,
gemäß wie sie sich entscheiden Absolution zu geben, vorausgesetzt, der
Bußfertige ist ihrer würdig."
Alfonso Maria de Liguori, italienischer
Jurist, Moraltheologe (1696 - 1787): "Duties and
Dignities of the Priest", Seite 27
"Deshalb ist der Papst mit einer dreifachen Krone gekrönt,
als König des Himmels und der Erde und der unteren Regionen (Infernorum)."
Lucius Ferraris, "Papa II", Prompta Bibliotheca, Band
VI, Seite 26.
Aus obigem ergibt sich folgerichtig:
Der derzeitige Papst Benedikt XVI. sieht die evangelische Kirche nicht als gleichberechtigt an, geschweige denn andere Glaubensrichtungen.

In der "unveränderten Neuauflage" der Wiederholung der "anstößigen Äußerungen" (vom 10. Juli 2007?), niedergelegt in der Instruktion "Dominus Iesus" aus dem Jahr 2000, wird von der römischen Glaubenskongregation, also dem erneut veröffentliche Dokument, den Kirchen der Reformation die Anerkennung als "Kirche im eigentlichen Sinn" verweigert.
WELT ONLINE schrieb u.a. am 10.7.2007: »Benedikt XVI. ist in der Vergangenheit mit mehreren Initiativen für eine Annäherung zwischen Rom und den Orthodoxen, vor allem der Kirche des Moskauer Patriarchats, hervorgetreten. Aber er besteht auch im Dialog mit diesen Ostkirchen auf der "Treue zur Identität des katholischen Glaubens".«
Im Internet war kein Original des "anstößigen Dokumentes" zu finden. Im Gegenteil: Hinweise sind (25.6.2011) teilweise zur Unleserlichkeit geschwärzt, Teste auf keinen Fall kopierbar. Hierzu muss auf § 166 des StrafGesetzBuches (Schutz der [Religions]gesellschaften zum Religionsfrieden) und auf Artikel 5 des bundesdeutschen Grundgesetzes über die Garantie der freien Meinungsäußerung (Absatz 1 und Absatz (2) dann wieder eingeschränkt) hingewiesen und diskutiert werden:

Ferner heißt es eiskalt in oben bereits zitierter Feststellung durch Radio Vatikan vom 10. April 2008 zur Beschreibung der Ausmalungen der Sixtinischen Kapelle zur Sintflut u.a.: "Das Bild der Sintflut gilt als die größte Bildkomposition Michelangelos. Ein Zug von Verzweifelten, die ihre letzte Habe bei sich tragen, sucht sich vor den steigenden Fluten auf ein Landstück vorn links im Bild zu retten, doch die Tatsache, daß eine jugendliche Figur auf einen Baum klettern will, während eine alte nackte Frau im Vordergrund sich in ihr Schicksal ergibt, zeigt die Vergeblichkeit alles Tuns. Erschütternd ist, wie eine Frau ihr Baby an sich drückt, während ihr älteres Kind sich verzweifelt an ihr Bein klammert. Im Mittelgrund des Bildes sieht man ein überfülltes Boot, aus dem Rettungsuchende roh herausgedrängt werden, im Hintergrund vor dem endlos weiten Horizont schwimmt die Arche, auf deren Rand sich Menschen mit allen Zeichen der Verzweiflung vor dem Ertrinken retten wollen. Am rechten Rand holt einer zu einem furchtbaren Axthieb gegen sie aus, während Noah darüber die Hand hoffnungsvoll ausstreckt, um die Taube fliegen zu lassen, die ihm ein Zweiglein vom wieder trockenen Land bringen soll."

Dazu mein Kommentar: Der religiöse Wahn kennt kein Mitleid. der von den "großen 3 Religionen als Projektion zustande gekommene Gott ist an Nicht-Allwissenheit, d.h. Dummheit, Grausamkeit und versehen mit allen unter den Begriff fallenden Eigenschaften einer Persönlichkeitsstörung, näher bezeichnet als psychopatisch/soziopatisch - >hier<; ja der ganze religiöse Ablauf erfolgt auch heute noch wie in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung unberechenbar, gefährlich und unmenschlich... (>Hier< zur religiösen Psychose und >hier< zur Antipsychiatrie.)
Walter Rath, 24.Juni 2011
von Gerhard Czermak
1. Einleitung
Das Papsttum ist eine der interessantesten
Erscheinungen der Weltgeschichte. Seine Entwicklung aus bescheidenen Anfängen
bis zur heutigen unumschränkten Machtfülle innerhalb der katholischen Kirche ist
außerordentlich. Betrachtet man die Geschichte dieser ältesten Wahlmonarchie der
Welt mit 260-270 Regenten in Folge (Frage der Gegenpäpste) bis zur Gegenwart
unter dem Blickwinkel von Grundforderungen einer allgemein anerkannten Ethik
(Friedensarbeit, Wahrhaftigkeit, Fairness im Umgang mit Andersdenkenden) und der
Frage nach erkennbaren positiven Auswirkungen auf den Katholizismus und das
Christentum überhaupt oder gar auf das Weltgeschehen, so kann es bei rationaler
Nüchternheit nur erstaunen, wie sehr das P. auch heute Ansehen im
interreligiösen Dialog und in der internationalen Politik genießt.
2. Das Papstamt im heutigen Kirchenrecht
Über das Papstamt sagt der Codex
Iuris Canonici von 1983, das Gesetzbuch der röm.-kath. Kirche, folgendes (Hervorh.
Cz):
Can. 331 — Der Bischof der Kirche von Rom, in
dem das vom Herrn einzig dem Petrus, dem Ersten der Apostel, übertragene und
seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt fortdauert, ist Haupt des
Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier
auf Erden; deshalb verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über
höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer
frei ausüben kann.
Can. 333 — § 2. Der Papst steht bei Ausübung
seines Amtes als oberster Hirte der Kirche stets in Gemeinschaft mit den übrigen
Bischöfen, ja sogar mit der ganzen Kirche; er hat aber das Recht, entsprechend
den Erfordernissen der Kirche darüber zu bestimmen, ob er dieses Amt persönlich
oder im kollegialen Verbund ausübt. § 3. Gegen ein Urteil oder ein Dekret des
Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde.
Can. 749 — § 1. Unfehlbarkeit im Lehramt
besitzt kraft seines Amtes der Papst, wann immer er als oberster Hirt und Lehrer
aller Gläubigen, dessen Aufgabe es ist, seine Brüder im Glauben zu stärken, eine
Glaubens- oder Sittenlehre definitiv als verpflichtend verkündet...§ 3. Als
unfehlbar definiert ist eine Lehre nur anzusehen, wenn dies offensichtlich
feststeht.
Der Papst hat somit absolute diktatorische
Vollmachten und ist letztlich nicht an Gesetze und Gremien (etwa Organe der
Kurie) gebunden. Zu keinem historischen Zeitpunkt vor dem völlig revolutionären
und irregulär verlaufenen 1. Vat. Konzil von 1869/ 1870 war der Papst mit einer
solchen universalen Machtfülle und Durchsetzungskraft ausgestattet wie heute.
3. Neues Testament und Vorgeschichte des
Papstamts
Nach kath. Lehre hat Jesus Christus selbst und
somit Gott das Papstamt eingesetzt. Inhaber des ersten Papstamtes soll als
Bischof von Rom der Apostel Petrus gewesen sein. Nach traditioneller kath.
Auffassung sollen seit Petrus alle Päpste in ununterbrochener „apostolischer
Sukzession“ bis heute gewirkt haben. Diese historisch völlig illusionäre, aber
immer noch wirkmächtige Lehre findet sich selbst im sehr traditionellen, vom
Papst genehmigten Weltkatechismus von 1993 in dieser strikten Form nicht mehr.
Biblische Hauptfundstelle für das Papstamt ist Mt 16,18 f. : „Ich aber sage dir:
Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen, und die
Mächte der Unterwelt [früher: Hölle] werden sie nicht überwältigen. Ich werde
dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das
wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird
auch im Himmel gelöst sein.“
Kritisch ist hierzu anzumerken: Die Bibelworte
sind schon deshalb unecht (was weitgehend auch von katholischen Neutestamentlern
anerkannt ist), weil der Jude Jesus keine Kirche gegründet hat. Er sprach vom
Reich Gottes und nie von so etwas wie Kirche. Die Gründung einer neuen
Glaubensgemeinschaft wäre völlig im Widerspruch zu seiner (laut Neuem Testament,
NT) Erwartung des unmittelbar bevorstehenden Weltendes gewesen. Nur dies erklärt
übrigens auch, warum dem NT kein System einer Jesuanischen Ethik entnommen
werden kann, die auch Zukunftsprobleme behandelt. Die These von Petrus als
erstem Papst ist eine freie spätere Erfindung. Es ist nicht einmal ansatzweise
belegt, dass Petrus überhaupt in Rom war. Die Heidenmission hatte der
Judenapostel Petrus seinem Gegner Paulus überlassen. Römischer Bischof
konnte Petrus auch deswegen nicht sein, weil das sich in Syrien und Kleinasien
ausbildende Bischofsamt erst Mitte des 2. Jh. nach Rom kam. Bischöfe waren erst
Unter- dann Gleich- und schließlich Übergeordnete im Verhältnis zu anderen
Gemeindeämtern. Die Legende von Petrus und Paulus als Gemeindegründer in Rom
datiert um 170. Erst im 3. Jh. sprach man vom Stuhl Petri, dessen Autorität aber
noch nicht über der anderer Bischöfe lag. Trotzdem erstreckt sich heute die
römische Bischofsliste von Petrus bis Johannes Paul II. Die älteste
römische Bischofsliste stammt vom Kirchenvater Irenäus aus Lyon (ca. 180-185).
Die erste verbürgte Primatsbehauptung eines römischen Bischofs stammt aus dem 3.
Jh. Im römischen Ostreich sprach man längst Patriarchen, Bischöfe und Äbte als „pappas“
(gr.) gleich Vater an, während der Titel „papa“ in Rom erst Mitte des 4. Jh.
belegt ist. Die bedeutenden Theologen Cyprian und Origenes schrieben dem
römischen Bischof im 3. Jh. keinen hierarchischen Status zu, und auch der
Kirchenlehrer Ambrosius (333/339-397), Bischof von Mailand, die führende Gestalt
seines Zeitalters, tat das nicht. Das für die christlichen Kirchen grundlegende
und als erstes „Ökumenisches Konzil“ anerkannte Konzil von Nicäa im Jahr
325 wurde bezeichnenderweise nicht vom römischen Bischof Silvester I.
einberufen, sondern von Kaiser Konstantin (dem „Großen“), einem
mordlüsternen Gewaltherrscher ersten Ranges (In der Orthodoxie wird er, der erst
am Lebensende und nur arianisch Getaufte, als Heiliger verehrt). Das Konzil ging
nicht von einem Primat des röm. Bischofs aus, der übrigens nur durch zwei
Presbyter vertreten war. Die Leitung und das Sagen hatte allein der Kaiser durch
seine Beauftragte, und der Kaiser schloss es und bestätigte die theologisch
wichtigen Ergebnisse durch Reichsgesetz. Der Kaiser und nicht der Papst
dominierte auch die folgenden Konzilien.
4. Etablierung und allgemeine historische
Bedeutung des Papsttums
Im Westen blieb im machtpolitischen Ringen
schließlich der Papst als höchste geistliche Kircheninstanz übrig. Seit Leo I.
(440-461) verstehen sich die Päpste ausdrücklich als höchste Richter aller
Christen, oberste Kirchenverwalter und Inhaber des höchsten Lehramts, was aber
(im Gegensatz zu heute) vielfach ein bloßer Anspruch blieb. Einen gleichartigen
Anspruch erhoben auch die Patriarchen von Byzanz für die Ostkirche Von
Unfehlbarkeit war nirgendwo die Rede. In der Spätphase Westroms (Untergang
476) stieg die politisch-einigende Funktion des Papsttums, im 13. Jh. war es auf
dem Höhepunkt seiner auch politischen Macht. Schon im 4. Jh. erhob die
Papstkirche den Anspruch auf Freiheit von staatlicher Bevormundung, und das
Jahrhunderte lange Ringen zwischen der weltlichen und geistlichen Gewalt um
die Oberhoheit innerhalb der einen (westlichen) Christenheit ist eine wichtige
Besonderheit der europäischen Entwicklung. Im mittelalterlichen Kampf
zwischen Kaiser und Papst (Investiturstreit) fand es seinen Höhepunkt. Der
Gedanke der Trennung zwischen Staat und Kirche blieb bis heute ein die
Entwicklung Europas prägender Zug, der Stellenwert des Papsttums aber recht
unterschiedlich. Auf Machteinbußen reagierten Päpste oft besonders allergisch.
Obwohl nach den riesigen Verwüstungen des 30-jährigen Krieges der Westfälische
Friede von 1648 dem total erschöpften, ausgemordeten und dezimierten Europa
endlich eine Verschnaufpause verschaffte, erklärte Papst Innozenz (das bedeutet:
der Unschuldige) X. ihn für null und nichtig für alle Zeit, waren doch den
Protestanten Rechte zuerkannt worden. Die französische Erklärung der
Menschenrechte von 1789 verdammte Pius VI., selbst Oberhaupt eines weltlichen
Staats, nämlich des bekanntlich mit Hilfe großer historischer Fälschungen
begründeten und erweiterten Kirchenstaats. Könne es doch, so Pius VI., nichts
Unsinnigeres geben als Religionsfreiheit, Rede- und Pressefreiheit u. a.
Traumatisch wirkte die 1798 erfolgte Besetzung Roms und Absetzung des Papstes
durch Napoleon nach.
Das ganze 19. Jh. widersetzten sich die Päpste
allen modernen Strömungen, insb. Freiheit und Demokratie, mehr als alle anderen
europäischen Staaten. Einzigartig sowohl nach Inhalt wie Zustandekommen sind die
beiden Dogmen des 1. Vat. Konzils: päpstliche Unfehlbarkeit in Glaubens – und
Sittenfragen und „Jurisdiktionsprimat“ (vgl. die CIC-Zitate eingangs). Auch im
20. Jh. war das Papsttum lange ein Hort der Reaktion, bis das II. Vat. Konzil in
verschiedener Hinsicht eine fundamentale Kehrtwendung einleitete.
5. Beurteilungsgesichtspunkte
Das P. und seine Geschichte können unter vielen
Gesichtspunkten behandelt werden. Das P. übt auch auf Nichtkatholiken eine große
Faszination aus, wie auch die Zahl mehrbändiger großer Werke deutscher Sprache
beweist. Die Zahl der Bewunderer des P. ist groß. Aber Bewunderung ist für eine
auf Tatsachen basierende Beurteilung ebenso wenig hilfreich wie Liebe oder Hass.
Wer die Kirche als fortwirkenden Christus betrachtet und sie vom Heiligen Geist
geleitet sieht, wird zwangsläufig große Teile der Geschichte des P. ignorieren
oder umbiegen müssen. Eine wissenschaftlich orientierte Darstellung muss immer
von einem agnostischen Standpunkt an ihren Gegenstand herangehen. Wenn
dann die Ergebnisse wegen der festgestellten Tatsachen unerfreulich sind, ist es
nicht angebracht, den jeweiligen Autoren den Vorwurf zu machen, sie produzierten
„Anwurf- und Vorwurfliteratur“, wie es Horst Fuhrmann gegenüber Autoren wie
Karlheinz Deschner und Eugen Drewermann tut. Angesichts unzähliger
beschönigender Historien ist es nur allzu legitim, wenn auch speziell diejenigen
ungünstigen Fakten zur Sprache kommen, die gern verdrängt werden, was im
praktischen Ergebnis vielfach faustdicken Lügen gleichkommt.
6. Historisch-kritische Aspekte des Papsttums
Die Päpste waren Herrscher wie alle anderen
weltlichen Herrscher auch. Sie kamen oft auf fragwürdige Weise als Ergebnis
weltlicher Machtkämpfe und politischer Konstellationen an die Macht und führten
nicht weniger ungerechte Kriege als andere Herrscher. Es gab viele hochgebildete
Päpste. Viele Päpste förderten Kunst und Wissenschaft. Manche galten als sehr
fromm und wollten Reformen. Aber es waren auch Päpste, die wesentlich für viel
Unheil verantwortlich oder mitverantwortlich waren, insb. für eine systematische
Verfolgungs- und Vernichtungspolitik gegenüber „Ketzern“, den Juden und
„Heiden“, z. T. völkermordähnlichen Ausmaßes. Groß ist die Zahl der großen und
kleineren Kreuzzüge. Päpste führten die Folter ein, riefen zur
Hexenverfolgung auf, waren verantwortlich oder mitverantwortlich für die
Schrecken der römischen bzw. spanischen Inquisition, übten Zensur
aus. Sie verboten sogar Weltliteratur, einschließlich der Bibel. Jahrhunderte
lang behinderten sie (bei gleichzeitig partieller Wissenschaftspflege)
den wissenschaftlichen Fortschritt, erniedrigten Frauen, führten ohne
Glaubensgründe den naturwidrigen Zölibat ein, unterdrückten Menschen
durch ihre rigide Reglementierung der Sexualität. Mission
betrieben sie auch mit Gewalt, bereicherten die Musik durch den Gesang
von Kastraten, schlugen sich meist auf die Seite der Mächtigen,
verbreiteten millionenfach existenzielle Ängste durch Androhung apokalyptischer
Höllenstrafen, bekämpften die Menschenrechte einschließlich der
Religionsfreiheit bis zum letztmöglichen historischen Zeitpunkt, bekämpfen auch
heute angesichts des drohenden Kollapses der explodierenden Menschheit jede
vernünftige Geburtenkontrolle.
Päpste waren gebildet und ungebildet, liebenswürdig und grobschlächtig, theologisch beschlagen und theologisch unwissend. Manche Päpste kümmerten sich sehr um Ordnung in der Kirche und um Reformen. Nicht wenige waren auch Asketen und religiöse Fanatiker und Prediger des irdischen Jammertals. Es gab sehr viele Päpste mit Eigenschaften, die allgemein anerkannten ethischen Mindestanforderungen oder Anforderungen des Amtes nicht genügten: besonders viele huldigten dem Nepotismus (Vetternwirtschaft) und dem Familiarismus (persönliche Protegierung, Günstlingswirtschaft), sie frönten dem Luxus, waren geldgierig, verschacherten Kirchenämter, waren bestechlich, unternahmen nichts gegen riesige Finanzskandale, förderten den Reliquienschwindel. Andere Päpste waren abergläubisch, huldigten der Astrologie, hielten sich Mätressen, veranstalteten ausnahmsweise sogar große sexuelle Ausschweifungen. Es gab auch Papstwahlexzesse. Päpste begünstigten Verbrechen und es gab auch Päpste, die persönlich grausam bzw. unmittelbar für Morde verantwortlich waren. Alle faschistischen Regime wurden vom Papst (Pius XI. bzw. Pius XII.) unterstützt und die Verwicklung der papstgeleiteten Kirche in die Abgründe des Nationalsozialismus war enorm.
8. Judenfeindschaft und Heilige Kirche
Zwei Gesichtspunkte wiegen besonders schwer.
Einer ist die durchgängige Judenfeindschaft der allermeisten und der
brutale, ja z. T. unvorstellbare Judenhass vieler Päpste, von den Anfängen bis
auch Pius XII. Der Judenhasser und Feind der Moderne Pius IX. (1846-1878), der
seinerzeit das gebildete Europa gegen sich aufbrachte und die theologische
Katastrophe des 1. Vatikanischen Konzils zu verantworten hatte, wurde vom
„Judenfreund“ Johannes Paul II. 2000 selig gesprochen, zusammen mit dem so
ziemlich einzigen allgemein unumstrittenen Menschenfreund Papst Johannes XXIII.
1867 hatte Pius IX. seinerseits den berüchtigten, 1485 ermordeten Inquisitor
Pedro Arbuez von der Spanischen Inquisition heilig gesprochen. Aber ungeachtet
obiger Tatbestände legt der Vatikan heute noch großen Wert auf die offizielle
Papstanrede „Eure Heiligkeit“ oder „Heiliger Vater“. Nach kirchlichem
Verständnis bezieht sich die Heiligkeit des Papstes, des Stellvertreters Jesu,
auf das Amt, nicht auf die Person. Und an der Heiligkeit der Kirche lässt
dieselbe nicht rütteln: Die Kirche ist „unzerstörbar heilig“, wobei „Seele der
Heiligkeit“ die Liebe ist (KKK Nr. 823 und 826).
9. Heutige internationale Stellung des
Papsttums
Der „Heilige Stuhl“, die Zentrale der
katholischen Glaubensgemeinschaft, wird traditionell, aber systemwidrig neben
dem von ihm zu unterscheidenden Vatikanstaat sogar als Völkerrechtssubjekt
anerkannt, ein weltweit einzigartiges, sachlich nicht begründbares
historisches Privileg. Auch wird „Rom“ nach wie vor erfolgreich als
vorbildliche sittliche Macht ausgegeben. 1957 ersetzten die UN die Bezeichnung
„Vatikanstaat“ durch „Heiliger Stuhl“ und räumten diesem den Status als
Ständiger Beobachter ein. Daher hat der „Heilige Stuhl“ – obwohl kein Staat,
sondern religiöse Instanz – im Gegensatz zu allen anderen Religionen
staatsgleiche Privilegien wie Rede- und Stimmrecht bei UN-Konferenzen. Die Rolle
des P. in Bezug auf die Weltbevölkerungsexplosion, der stärksten Bedrohung der
Menschheit, kann nur als verhängnisvoll bezeichnet werden. Trotz häufigem
Unverständnis für päpstliches Wirken auch innerhalb des Katholizismus erfährt
das heutige P. nach wie vor überwiegend positive, jedenfalls besondere Resonanz
in unseren Medien. Das wachsweiche Schuldeingeständnis des Papstes zu
historischen Verbrechen im kirchlichen Bereich nach 2000 Jahren aus dem
Jubeljahr 2000 trägt zur Verharmlosung und Verschleierung historischer Tatsachen
bei und erweist sich als publizistischer Entlastungsschlag. Das breite Publikum
bleibt trotz Teilaufklärung zu Einzelthemen und zahlreicher auch kritischer
Literatur weitgehend unaufgeklärt.
10. Schlussbemerkungen
Zu einzelnen Päpsten, auch zu diversen
positiven Persönlichkeiten (weit herausragend: Johannes XXIII.) bzw. kulturellen
Leistungen, kann im Rahmen einer kritischen Kurzeinführung in die
Institution des Papsttums nicht Stellung genommen werden. Andere haben das zur
Genüge getan. Dass katholische Kirchenhistoriker die Papstgeschichte in einem
anderen Licht sehen und vieles unter den Tisch fallen lassen, ist bekannt.
Anlässlich des nur kurz zurückliegenden Todes von Papst Johannes Paul II. sei
nur so viel gesagt: Person und Wirkung des am 2. 4. 2005 verstorbenen Johannes
Paul II. sind zu komplex, um in Kurzform gerecht und angemessen bewertet zu
werden. Folgende Gesichtspunkte seien aber erwähnt: Wohl unstreitig positiv zu
vermerken sind: Menschliche Wärme, persönliche Ausstrahlung, Kritik an den
Auswüchsen des Kapitalismus; Bekenntnis zu historischen Verfehlungen; bedeutsame
symbolische Gesten und Taten gegenüber dem Judentum; die politische Rolle im
Zusammenhang der Auflösung des Ostblocks; deutliche Ablehnung des Irakkriegs;
der beginnende interreligiöse Dialog; aus speziell kirchlicher Sicht: das
Zusammenhalten der Weltkirche. Nicht zu übersehen sind aber aus inner- bzw.
außerkirchlicher Sicht Problempunkte, die derzeit z. T. völlig übersehen werden:
Zu nennen sind nicht nur rigoroses Festhalten an Zölibat und Fernhalten der
Frauen von kirchlichen Leitungsämtern sowie Festhalten an der tradierten
Sexualmoral, die rigide Zurückweisung kritischer Nonnen, die milde Behandlung
von sexuellen Verfehlungen der Priesterschaft. Schon fast vergessen sind
demgegenüber der rigide Kampf gegen die sog. Befreiungstheologie, auch mit
kirchenrechtlich fragwürdigen Methoden, die Behandlung von
Lehrbeanstandungsfällen, von geschiedenen Katholiken und verheirateten
Priestern; die vorzeitige Heiligsprechung des religiösen Fanatikers, totalitär
denkenden und handelnden Opus-Dei-Gründers Josemaría Escrivá de Balaguer, die
massive Privilegierung des demokratiefeindlichen Opus Dei auf verschiedenen
Ebenen, der unkritische Umgang mit diktatorischen Regimen und Potentaten; die
Duldung großer kirchlicher Finanzskandale und anderes. Weltpolitisch steht die
starke Behinderung jeder vernünftigen Eindämmung der Bevölkerungsexplosion im
Vordergrund. Anlässlich der allseitigen Lobeshymnen nach dem Tod dieses
beliebten und verehrten Papstes dürfen legitimerweise auch diese Kritikpunkte
ausgesprochen werden. Dem Pontifikat von Johannes Paul II. kann daher aus
nichtkatholischer Sicht wohl günstigstenfalls nur das Prädikat „zwiespältig“
verliehen werden. Der weitere Fortgang der Papstgeschichte dürfte weiterhin
spannend sein.
Literatur:
Andresen, Carl/ Denzler, Georg:
Wörterbuch der Kirchengeschichte, München (dtv), Erstausgabe 1982, mehr.
Auflagen
Bernhart. Joseph: Der Vatikan
als Weltmacht. Geschichte und Gestalt des Papsttums. München 1951
Cornwell, John:
Pius XII. Der
Papst, der geschwiegen hat, München 1999, 560 S. ; als TB 2001
Denzler, Georg: Das Papsttum,
München 1997, 127 S. (konzentrierter Überblick)
Denzler, Georg (Hg.): Päpste und
Papsttum, Stuttgart, 1971 ff. (viele Bände, monumental)
Deschner, Karlheinz:
Kriminalgeschichte des Christentums, Reinbek 1996 ff. (zuletzt: Bd. 8, 15. und
16. Jh., 2004; umfangr. dokumentiertes krit. Standardwerk; wird gern ignoriert)
Deschner, Karlheinz: Die Politik
der Päpste im 20. Jahrhundert, Reinbek 1991 (umfangr.; besonders brisant)
v. Döllinger, Ignaz: Das
Papsttum, Darmstadt 1969 (D. war bedeutendster kath. Kirchenhistoriker des 19.
Jh.)
Fuhrmann, Horst: Die Päpste. Von
Petrus zu Johannes Paul II. München 1998 (anschaulich; wenig kritikfreudig)
Gontard, Friedrich: Die Päpste – Regenten zwischen
Himmel und Hölle. Wien/ München 1959
Haller, Johannes: Das Papsttum
– Idee und Wirklichkeit, 5 Bde., Hamburg 1965, ND (berühmt-klass. Werk eines
Protestanten, endet mit
Joh. XX., gest. 1334)
v. Hoensbroech, Paul: Das
Papsttum in seiner sozial-kulturellen Wirksamkeit, 1905
Kertzer, David I.: Die Päpste
gegen die Juden. Der Vatikan und die Entstehung des modernen Antisemitismus.
Berlin/ München 2001(erschütternde Darst. unter Auswertung neu zugänglicher
Quellen des vat. Geheimarchivs)
Kühner, Hans: Das Imperium der
Päpste, 1980 (schonungslose Darstellung eines Katholiken)
de Rosa, Peter: Gottes erste
Diener. Die dunkle Seite des Papsttums. München 1988; TB-Ausgaben (populäre
Darstellung eines krit. kath. Theologen)
Katechismus der Katholischen
Kirche, 1993 (zit. KKK)
Gerhard Czermak
7. 4./9.4. 2005 © Dr. jur. Gerhard Czermak, Bgm.-Ebner Str. 33, 86316 Friedberg
Abdruck aus: http://www.schulfach-ethik.de/ethik/Stichwort/Papsttum.htm
Noch eine Bemerkung: Insgesamt sollen acht Päpste im Amt umgebracht worden sein, schrieb Spiegel-Online am 20.04.2005. Johannes VIII. (872 bis 882) war der erste. Er wurde vergiftet und zu Tode geprügelt (wahrscheinlich von einem "gehörnten Ehemann". Ferner heißt es: "Die 264 bisherigen Pontifices waren keineswegs nur fromme Geistliche. Mord, Inzest und Mätressen prägten die Geschichte des frühen Papsttums. Auch Laien, Einsiedler und eine Frau sollen auf dem Stuhl Petri Platz genommen haben. (SPIEGEL ONLINE hat Skurrilitäten, Superlative und Verbrechen aus dem Vatikan zusammengetragen)".