Werbetricks

Ergebnisse der Werbepsychologie:

Die Psychologen erarbeiten Ratschläge, wie man den als Käufer im Marktgeschehen auftretenden Menschen das Geld aus der Tasche holen kann. im Folgenden sollen einige Tricks und Tücken aufgezeigt werden. Nur derjenige, der sich mit genauem Hinschauen, Lesen von so genanntem Kleingedruckten und Vergleichen jeder Art als (Über-)Lebensaufgabe beschäftigt.

Obwohl inzwischen ausgefeilte Verordnungen und Vorschriften, ja sogar Gesetze in das Marktgeschehen eingreifen, wird der Kampf zwischen den betrügerischen Absichten der Firmeneigentümer und den als Beute dienenden Käufer immer schärfer und komplizierter.

Einige Beispiele:

"Augenhöhe"-Ware

ist diejenige, die uns direkt ins Auge fällt, wenn wir mit dem Angebot auf Augenhöhe bleiben. Nach einem "Kniefall" und Blick in die untersten Regale oder die ganz oben wird man über den Preisunterschied staunen. Manche nennen diese Angebote: Bückware. Aber es gibt auch "Zehenspitzenware", für ältere Menschen kaum oder überhaupt nicht zu erreichen. Ganz selten erlebt man, dass eine ältere, krumm und klein gewordene Dame bittet, etwas aus einem der oberen Regale für sie herauszunehmen. Es ist ihnen unangenehm und dann zahlen sie lieber etwas mehr. Das ist alles ganz legal.

 

Bückware
Dumm ist der Kunde, der beim Einkaufen die Nase nur oben trägt. In Augen- und Greifhöhe werden meist die teuren Waren platziert, weil dort am häufigsten zugegriffen wird. Es lohnt sich, in die Knie zu gehen und nach sogenannter Bückware Ausschau zu halten.

 

Packungsgrößen

sind inzwischen nicht mehr genormt. Der Handel atmet auf. Statt hundert Gramm bei nicht auffällig veränderter Packungsgröße begnügt man sich bei unverändertem Preis mit 90 Gramm, ja sogar 75 Gramm. Das bringt einen Reibach* von 25%

* Das Wort Reibach kommt aus dem jiddischen rewah und bedeutet „Gewinn”. In Ostösterreich auch als „Rewag“ im Sinn von „Nutzen, Vorteil“ gebräuchlich


Seitdem die Europäische Union vor wenigen Wochen die Verpackungsgrößen auch für Lebensmittel freigegeben hat - ausgenommen sind lediglich Wein und Spirituosen-, kann beispielsweise eine Tüte Müsli mit 938 Gramm angeboten werden. Es besteht die Gefahr, dass sie genau so viel kostet wie vorher die EinKilo-Packung. Es lohnt sich also noch mehr, die Grundpreise miteinander zu vergleichen. Auch Milch muss nicht mehr immer in Litertüten, Kaffee nicht in 500Gramm-Einheiten und Zucker nicht in Ein-Kilo-Paketen verkauft werden. Deshalb: Die Preise stets auf eine vergleichbare Einheit umrechnen und prüfen. Aufpassen muss man auch bei Großverpackungen. Sie sind nicht immer billiger. Verbraucherschützer finden regelmäßig Produkte, bei denen für große Einheiten pro Kilo mehr bezahlt werden muss - die Palette reicht von Mundwasser über Fischstäbchen bis zu Kondensmilch. Auf einem Schild am Verkaufsregal muss der Grundpreis pro Kilogramm oder Liter stehen, bei kleineren Mengen bis zu 250 Gramm oder 250 Millilitern pro 100 Gramm oder 100 Milliliter. Bei Waren, für die das Abtropfgewicht anzugeben ist (zum Beispiel Konserven), bezieht sich der Grundpreis pro Mengeneinheit auf das Abtropfgewicht. Die Angaben müssen gut erkennbar und leicht leserlich sein, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Leider braucht man in der Realität aber häufig eine Lupe.


Rabatte
Bei einem Trick, den Psychologen als „Silberstreifen-Effekt" bezeichnen, wird Kunden ein kostspieliges Produkt aufgeschwatzt, indem der Händler ihnen im Gegenzug ein zweites Geschäft günstig anbietet. Kunden kaufen also eher eine teure Polstergarnitur oder einen kostspieligen Koffer, wenn der Händler ihre alten Sessel oder das alte Gepäckstück gegen eine Art „Abwrackprämie" in Zahlung nimmt. Ob man damit wirklich ein Schnäppchen macht, muss in jedem Fall abgewogen werden.


Versetzte Zahlung
„Heute kaufen, später bezahlen" ist ein gern angewandtes Lockmittel. Beispielsweise Versandhäuser räumen mitunter Konditionen ein, die einen Zahlungsaufschub gewähren. Aber selbst beim Einsatz der Kreditkarte besteht die Gefahr, dass man sich übernimmt. Zwar wird das Geld nicht sofort vom Konto abgebucht, aber spätestens ein paar Wochen später muss man doch flüssig sein.


Preisänderungen
Überprüfen Sie auf jeden Fall den Kassenbon, bevor Sie den Einkauf einpacken und den Supermarkt verlassen. Besonders bei Sonderangeboten kommt es häufig vor, dass sie am Regal zwar als solche mit einem günstigen Preis gekennzeichnet sind - auf der Rechnung steht mitunter später aber dennoch der Normalpreis.


Gewicht
Lebensmittel weisen mitunter unzulässige Abweichungen von dem angegebenen Gewicht auf. Bei Obst und Gemüse in Portionsschälchen beispielsweise kann sich für den Verbraucher eine Gewichtskontrolle lohnen. Bei einer 500-Gramm-Schale Erdbeeren etwa ist schon ein Mindergewicht von drei Prozent, also mindestens 15 Gramm, nicht zulässig. Bei Packungen gleicher Nennfüllmenge mit einem Gewicht zwischen fünf. und 50 Gramm sind Abweichungen von bis zu 18 Prozent erlaubt. Oft werden auch die Verpackungen unzulässig mitgewogen, dadurch verteuern sich die Produkte.


Überangebot
In einem Supermarkt ist die Gefahr, dass der Einkaufswagen mit eigentlich ungeplanten Waren überquillt, größer als beim separaten Fleischer, Bäcker oder Getränkeladen. Im Supermarkt findet sich eben alles an einem Ort, und das verleitet zum Großeinkauf. Deshalb: Lieber schon zu Hause einen Einkaufszettel schreiben, um gar nicht erst in Versuchung zu kommen. Notieren Sie sich genau, was Sie einkaufen wollen. Wenn Sie den Gefahren des Kaufrausches entgehen wollen, halten Sie sich strikt an die Liste. Studieren Sie möglichst vor dem Einkauf in den Zeitungen offerierte Sonderangebote. So können Sie das für Sie Nötige gleich aufschreiben und verfallen nicht kopflos der schreienden Werbung im Geschäft.


Sinnesstimulationen
Das Auge und die Nase kaufen mit. Deshalb nutzt der Handel mitunter einfache Psychotricks: Am Bäcker-, am Obst- und Gemüse- oder am Fleischstand gibt es Düfte, die den Appetit anregen. Manchmal werden sogar künstliche Aromastoffe bewusst über die Lüftung verbreitet. Fleisch- und Wurstwaren oder auch Obst und Gemüse werden oft dadurch verführerisch ins Licht gesetzt, dass sie mit Blaulicht angestrahlt werden. Dadurch wirkt Grünes noch grüner. Mitunter trügt bei beleuchteter Ware der Schein. Auch mit Musik oder reizvollen Riesenklebefolien auf den Fußböden von Einkaufshallen wird versucht, Instinkte zu wecken. Kunden sollten sich davon nicht zum wahllosen Shoppen verleiten lassen.
 

Haltbarkeit
Beim Einkauf von Frischwaren kann nicht immer darauf vertraut werden, dass das Frischeste zuerst angeboten wird. Im Gegenteil: Oft steht der Joghurt mit dem frühesten Verfallsdatum vom im Regal, der frischeste Becher ist unten oder hinten versteckt. Also: Stets auf den Aufdruck achten. In Containern mit Sonderangeboten darf trotzdem gestöbert werden. Hier werden Waren verbilligt angeboten, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bald abläuft.


Der Kunde sollte wissen, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum kein Verfallsdatum ist. Nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit kann ein Produkt durchaus noch in Ordnung sein und darf noch verkauft werden. Die Aufschrift „Zu verbrauchen bis" gibt hingegen an, bis zu welchem Tag das Produkt spätestens verzehrt werden muss. Nach Ablauf des Datums darf solche Ware nicht mehr verkauft werden.
 

Framing-Effekt
Beim sogenannten Framing-Effekt wird dem Kunden suggeriert, dass er durch den Kauf eines Produkts sogar einen Gewinn macht. Statt mit dem Preis werben die Anbieter mit einem Spruch wie „Sparen Sie 150 Euro Dadurch wirkt das Angebot besonders attraktiv für Kunden. Wer ohne Preisvergleich blind zuschlägt, fällt möglicherweise einer Täuschung zum Opfer.



Hilfe bei solchen und ähnlichen Fällen bietet die Verbraucherzentrale persönlich in den Beratungsstellen an oder montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter

0900/1 89 79 69 (1,86 Euro je Minute aus dem Festnetz).
 


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Walter Rath, August 2009