Werbetricks
Ergebnisse der Werbepsychologie:
Die Psychologen erarbeiten Ratschläge, wie man den als Käufer im Marktgeschehen auftretenden Menschen das Geld aus der Tasche holen kann. im Folgenden sollen einige Tricks und Tücken aufgezeigt werden. Nur derjenige, der sich mit genauem Hinschauen, Lesen von so genanntem Kleingedruckten und Vergleichen jeder Art als (Über-)Lebensaufgabe beschäftigt.
Obwohl inzwischen ausgefeilte Verordnungen und Vorschriften, ja sogar Gesetze
in das Marktgeschehen eingreifen, wird der Kampf zwischen den betrügerischen
Absichten der Firmeneigentümer und den als Beute dienenden Käufer immer schärfer
und komplizierter.
Einige Beispiele:
"Augenhöhe"-Ware
ist diejenige, die uns direkt ins Auge fällt, wenn wir mit dem Angebot auf Augenhöhe bleiben. Nach einem "Kniefall" und Blick in die untersten Regale oder die ganz oben wird man über den Preisunterschied staunen. Manche nennen diese Angebote: Bückware. Aber es gibt auch "Zehenspitzenware", für ältere Menschen kaum oder überhaupt nicht zu erreichen. Ganz selten erlebt man, dass eine ältere, krumm und klein gewordene Dame bittet, etwas aus einem der oberen Regale für sie herauszunehmen. Es ist ihnen unangenehm und dann zahlen sie lieber etwas mehr. Das ist alles ganz legal.
Bückware
Dumm ist der Kunde, der beim Einkaufen die Nase nur oben trägt. In Augen- und
Greifhöhe werden meist die teuren Waren platziert, weil dort am häufigsten
zugegriffen wird. Es lohnt sich, in die Knie zu gehen und nach sogenannter
Bückware Ausschau zu halten.
Packungsgrößen
sind inzwischen nicht mehr genormt. Der Handel atmet auf. Statt hundert Gramm bei nicht auffällig veränderter Packungsgröße begnügt man sich bei unverändertem Preis mit 90 Gramm, ja sogar 75 Gramm. Das bringt einen Reibach* von 25%
* Das Wort Reibach kommt aus dem jiddischen rewah und bedeutet „Gewinn”. In Ostösterreich auch als „Rewag“ im Sinn von „Nutzen, Vorteil“ gebräuchlich
Seitdem die Europäische Union vor wenigen Wochen die Verpackungsgrößen auch für
Lebensmittel freigegeben hat - ausgenommen sind lediglich Wein und Spirituosen-,
kann beispielsweise eine Tüte Müsli mit 938 Gramm angeboten werden. Es besteht
die Gefahr, dass sie genau so viel kostet wie vorher die EinKilo-Packung. Es
lohnt sich also noch mehr, die Grundpreise miteinander zu vergleichen. Auch
Milch muss nicht mehr immer in Litertüten, Kaffee nicht in 500Gramm-Einheiten
und Zucker nicht in Ein-Kilo-Paketen verkauft werden. Deshalb: Die Preise stets
auf eine vergleichbare Einheit umrechnen und prüfen. Aufpassen muss man auch bei
Großverpackungen. Sie sind nicht immer billiger. Verbraucherschützer finden
regelmäßig Produkte, bei denen für große Einheiten pro Kilo mehr bezahlt werden
muss - die Palette reicht von Mundwasser über Fischstäbchen bis zu Kondensmilch.
Auf einem Schild am Verkaufsregal muss der Grundpreis pro Kilogramm oder Liter
stehen, bei kleineren Mengen bis zu 250 Gramm oder 250 Millilitern pro 100 Gramm
oder 100 Milliliter. Bei Waren, für die das Abtropfgewicht anzugeben ist (zum
Beispiel Konserven), bezieht sich der Grundpreis pro Mengeneinheit auf das
Abtropfgewicht. Die Angaben müssen gut erkennbar und leicht leserlich sein, so
schreibt es der Gesetzgeber vor. Leider braucht man in der Realität aber häufig
eine Lupe.
Rabatte
Bei einem Trick, den Psychologen als „Silberstreifen-Effekt" bezeichnen, wird
Kunden ein kostspieliges Produkt aufgeschwatzt, indem der Händler ihnen im
Gegenzug ein zweites Geschäft günstig anbietet. Kunden kaufen also eher eine
teure Polstergarnitur oder einen kostspieligen Koffer, wenn der Händler ihre
alten Sessel oder das alte Gepäckstück gegen eine Art „Abwrackprämie" in Zahlung
nimmt. Ob man damit wirklich ein Schnäppchen macht, muss in jedem Fall abgewogen
werden.
Versetzte Zahlung
„Heute kaufen, später bezahlen" ist ein gern angewandtes Lockmittel.
Beispielsweise Versandhäuser räumen mitunter Konditionen ein, die einen
Zahlungsaufschub gewähren. Aber selbst beim Einsatz der Kreditkarte besteht die
Gefahr, dass man sich übernimmt. Zwar wird das Geld nicht sofort vom Konto
abgebucht, aber spätestens ein paar Wochen später muss man doch flüssig sein.
Preisänderungen
Überprüfen Sie auf jeden Fall den Kassenbon, bevor Sie den Einkauf einpacken und
den Supermarkt verlassen. Besonders bei Sonderangeboten kommt es häufig vor,
dass sie am Regal zwar als solche mit einem günstigen Preis gekennzeichnet sind
- auf der Rechnung steht mitunter später aber dennoch der Normalpreis.
Gewicht
Lebensmittel weisen mitunter unzulässige Abweichungen von dem angegebenen
Gewicht auf. Bei Obst und Gemüse in Portionsschälchen beispielsweise kann sich
für den Verbraucher eine Gewichtskontrolle lohnen. Bei einer 500-Gramm-Schale
Erdbeeren etwa ist schon ein Mindergewicht von drei Prozent, also mindestens 15
Gramm, nicht zulässig. Bei Packungen gleicher Nennfüllmenge mit einem Gewicht
zwischen fünf. und 50 Gramm sind Abweichungen von bis zu 18 Prozent erlaubt. Oft
werden auch die Verpackungen unzulässig mitgewogen, dadurch verteuern sich die
Produkte.
Überangebot
In einem Supermarkt ist die Gefahr, dass der Einkaufswagen mit eigentlich
ungeplanten Waren überquillt, größer als beim separaten Fleischer, Bäcker oder
Getränkeladen. Im Supermarkt findet sich eben alles an einem Ort, und das
verleitet zum Großeinkauf. Deshalb: Lieber schon zu Hause einen Einkaufszettel
schreiben, um gar nicht erst in Versuchung zu kommen. Notieren Sie sich genau,
was Sie einkaufen wollen. Wenn Sie den Gefahren des Kaufrausches entgehen
wollen, halten Sie sich strikt an die Liste. Studieren Sie möglichst vor dem
Einkauf in den Zeitungen offerierte Sonderangebote. So können Sie das für Sie
Nötige gleich aufschreiben und verfallen nicht kopflos der schreienden Werbung
im Geschäft.
Sinnesstimulationen
Das Auge und die Nase kaufen mit. Deshalb nutzt der Handel mitunter einfache
Psychotricks: Am Bäcker-, am Obst- und Gemüse- oder am Fleischstand gibt es
Düfte, die den Appetit anregen. Manchmal werden sogar künstliche Aromastoffe
bewusst über die Lüftung verbreitet. Fleisch- und Wurstwaren oder auch Obst und
Gemüse werden oft dadurch verführerisch ins Licht gesetzt, dass sie mit
Blaulicht angestrahlt werden. Dadurch wirkt Grünes noch grüner. Mitunter trügt
bei beleuchteter Ware der Schein. Auch mit Musik oder reizvollen
Riesenklebefolien auf den Fußböden von Einkaufshallen wird versucht, Instinkte
zu wecken. Kunden sollten sich davon nicht zum wahllosen Shoppen verleiten
lassen.
Haltbarkeit
Beim Einkauf von Frischwaren kann nicht immer darauf vertraut werden, dass das
Frischeste zuerst angeboten wird. Im Gegenteil: Oft steht der Joghurt mit dem
frühesten Verfallsdatum vom im Regal, der frischeste Becher ist unten oder
hinten versteckt. Also: Stets auf den Aufdruck achten. In Containern mit
Sonderangeboten darf trotzdem gestöbert werden. Hier werden Waren verbilligt
angeboten, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bald abläuft.
Der Kunde sollte wissen, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum kein Verfallsdatum
ist. Nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit kann ein Produkt durchaus noch in
Ordnung sein und darf noch verkauft werden. Die Aufschrift „Zu verbrauchen bis"
gibt hingegen an, bis zu welchem Tag das Produkt spätestens verzehrt werden
muss. Nach Ablauf des Datums darf solche Ware nicht mehr verkauft werden.
Framing-Effekt
Beim sogenannten Framing-Effekt wird dem Kunden suggeriert, dass er durch den
Kauf eines Produkts sogar einen Gewinn macht. Statt mit dem Preis werben die
Anbieter mit einem Spruch wie „Sparen Sie 150 Euro Dadurch wirkt das Angebot
besonders attraktiv für Kunden. Wer ohne Preisvergleich blind zuschlägt, fällt
möglicherweise einer Täuschung zum Opfer.
Hilfe bei solchen und ähnlichen Fällen bietet die Verbraucherzentrale persönlich
in den Beratungsstellen an oder montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter
0900/1 89 79 69 (1,86 Euro je Minute aus dem Festnetz).
>Hier< zur Seite: "Werbung als Verführung"
Walter Rath, August 2009