Spitzenmanager: moderne Raubritter

 

Dieser Müntefering war viele Jahre Chef der regierenden Partei-Koalition. (Bild: DPA)

Nach einer Mitteilung der Deutschen Presseagentur (DPA) vom Sonntag, dem 4. Januar 2009 wetterte der Chef der Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) vor etwa 800 "Genossen" auf einer Wahlveranstaltung in der Kongresshalle in Gießen, anlässlich des bevorstehenden Urnenganges für das Bundesland Hessen in zwei Wochen: "Manche Unternehmer ziehen wie moderne Raubritter durch die Länder, um Geld abzukassieren." Hier müsse sich etwas ändern, forderte er und verlangte ein Verbot von Millionen an Bonuszahlungen für Spitzenmanager. Ferner mahnte er, dass eine unternehmerische Verantwortung neu definiert und zu einer Selbstverständlichkeit werden müsse.

Der hessische SPD-Spitzenkandidat, Thorsten Schäfer-Gümbel, rief in den Saal, dass die Zeit der „Ellenbogen und des Egoismus im Land" endlich vorbei sein müsse. Er beschimpfte Mitbewerber aus den Reihen der derzeitigen Regierung als "Politiker in einem Land der sozialen Kälte".


Kommentar: Nachdem diese Leute, die selbst jahrelang in der Regierungspartei Mitantwortung hatten, plötzlich eine solche Meinung vertreten ist erstaunlich; denn es sind keine Gesetze erlassen worden, die eine "Steuervermeidung" (sanft ausgedrückt), über den Rahmen der Legalität hinausgehend, nach den Ausführungen und Vorschlägen des deutschen Bundesrechnungshofes >hier< abgestellt haben könnte. Die derzeitige Wirtschaftskrise, die von Fachleuten vorausgesehen wurde (>hier<), hat keinem der nun verbal an den Pranger gestellten Manager auch nur im Geringsten geschadet. Im Gegenteil, sie werden durch wohlgeschnürte Paket aus den nicht steuerlich hinterzogenen Staatseinnahmen beschenkt, ohne jegliche Konsequenz, nicht einmal mit einem gewissen Schamgefühl wegen eines eines dissozialen Verhaltens, also nicht einem Gemeinwohl, d.h. der Allgemeinheit dienenden Verhaltens, das schließlich Humus zum Nährboden für Terrorismus ist.

Jochen Hippler schreibt in einem Artikel >hier< in einem Artikel "Terrorismus und Islam - Einordnung eines komplizierten Verhältnisses": ... die Ursachen und Quellen politischer Gewalt und ihrer terroristischen Formen liegen nicht im Verhältnis des Individuums zu Gott, sondern in den sehr irdischen Fragen wie sozialer und politischer Gerechtigkeit, Entfremdung und kollektiver Perspektivlosigkeit. Hier muß die Analyse auch des religiösen Terrorismus, und hier müssen die Gegen- und Vorbeugungsmaßnahmen zuerst ansetzen... Solange die Wurzeln des Terrorismus nicht bekämpft werden, wie sie von der »Arbeitsgemeinschaft Friedensforschung an der Uni/Gesamt-Hochschule Kassel in Kooperation mit dem Bundesausschuss Friedensratschlag« seit vielen Jahren in unzähligen Artikeln und Beiträgen völlig unbeachtet bleiben (>hier< ein kleiner Auszug an Titeln) und solange nur die krankhaften Ideen eines von beispielsweise des Waffenhändler Schreiber gesalbten deutschen Innenministers Wolfgang Schäuble zum Tragen kommen, dann blüht das Waffengeschäft zwar besser, aber ein demokratischer Auftrag an die Regierenden und deren Amtseid ist zu einer Farce geworden - also zu einer sinnentleerten Zeremonie, wie zu einem billigen Scherz, ja zu einer Verhöhnung: Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes sei in Erinnerung gerufen: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werden... Nun kommt der verhängnisvolle Zusatz: "So wahr mir Gott helfe". Glaubt man, wie die meisten Politiker nicht an eine Existenz eines Gottes, dann kann das vorher von den Politikern runtergerasselte Gelabere nicht als Meineid angesehen werden... Vergessen worden ist schon lange, dass Herr Dr. Schäuble noch Mitte vorigen Jahres den Waffenbesitz der Deutschen vom Mindestalter ab 18 Jahren völlig grundlos auf 16 senken wollte. Es ist nichts bekannt geworden, ob bzw. welchem Waffenhändler dieser Herr damit gefällig sein wollte oder sogar musste. Ferner ist zu erwähnen, dass das Grundgesetz und andere Gesetze jedes Jahr zu hunderten ganz erhebliche Änderungen erfahren, gerne als harmlose Klarstellungen und Ergänzungen genannt, so dass beispielsweise inzwischen von einer Rechtsunsicherheit gesprochen werden kann.


Beispiele für "Raubrittertum":

Der Ausdruck ist falsch! Die modernen Wegelagerer sind klüger geworden. Sie brauchen einem nicht mehr aufzulauern. Sie verschicken Werbungen, deren Beantwortung fatale Folgen hat: Sofort eine Lieferung, Weitergabe (d.h. Weiterverkauf) der Adresse, und sie bewegen sich am Rande, meistens sogar im Rahmen der Gesetze, an denen sie schon direkt mitarbeiten dürfen (>hier<).

Also das Beispiel: Eltern, die ihren minderjährigen Kindern ein Mobiltelefon schenken,  haben den Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter vermutlich auf ihren eigenen Namen abgeschlossen; denn das Kind ist schließlich ein minderjähriger Sprössling und nur beschränkt geschäftsfähig. Das Kind benutzt also lediglich das ihm ausgehändigte Handy.

Nun hatte ein Junge (oder Mädchen), auf grund der permanenten (und impertinenten) Werbung (vor allem auch im Fernsehen) sich ermuntern lassen, für das in seinem Besitz befindliche mobile Telefon diese "wunderschönen" Klingeltöne zur Bereicherung der akustischen Luftverschmutzung bestellt und auch installiert. Die Eltern weigerten sich die Rechnung zu bezahlen; denn diese als Vertragspartner hatten ja keine Bestellung aufgegeben.

Es ist kaum zu glauben, dass das Amtsgericht von Berlin-Mitte in seinem Urteil (Aktenzeichen 12 C 52/08) tatsächlich die Zahlungspflicht der Eltern abgelehnt hat; denn diese hatten so argumentiert: Für sie als Eltern sei es wichtig das Kind anrufen zu können und auch angerufen zu werden. Sie seien nicht informiert gewesen, dass Klingeltöne bestellt worden waren. Es war früher immer die Regel, vor irgend einer Lieferung eine Auftragsbestätigung zu erhalten. Diese Regel ist vor allem von der Deutschen Telecom ausgehebelt worden. Es gibt massenhaft dokumentierte Fälle, in denen Kunden der Telecom angerufen worden sind, wobei diesen Kunden Neuerungen angeboten wurden, z.B. einer alleinstehenden 75-jährigen Dame ein ISDN-Anschluss (Integrated Services Digital Network) mit 2 Telefonnummern und Internet-Zugang. Diesem Anruf folgte innerhalb einer Woche ein Vertrag ohne technische Vorabinformationen, geschweige denn einer Auftragsbestätigung. Es hat Wochen gedauert, aus diesem Vertrag wieder heraus zu kommen. Es sind sogar Fälle bekannt (durch Veröffentlichungen von Verbraucherverbänden), wonach sogar alten Menschen in erpresserischer Art der "alte" Telefonanschluss gesperrt worden ist.

Zurück zu den Klingeltönen: Es gibt also doch noch Richter, die sich an bewährte Geschäftsgebaren erinnern und nicht ausschließlich im Interesse von Wirtschaftswachstum und Wirtschaftsbegünstigung entscheiden. Obwohl es sich jedoch "nur" um ein - in der heutigen Rechtssprechung "unbedeutendes Amtsgericht" handelte, wurde vom Klingeltöne-Lieferanten keine Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Erklärung gibt Rechtsanwalt Winfried Schwabe, der an der Universität Köln als Dozent tätig ist und zahlreiche juristische Lehrbücher verfasst hat: Klingelton-Anbieter legen in der Regel gegen solche Gerichtsurteile keine Rechtsmittel ein; denn "man munkelt, sie wollten verhindern, dass die Unzulässigkeit ihrer Forderungen durch obergerichtliche Entscheidungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird."