Gedankenfreiheit
aus islamischer Sicht:
Freitagsansprache vom 06.08.2004
von Ayatollah Seyed Abbas Hosseini Ghaemmagham*
Imam und Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg
* islamischer Theologe
und Rechtsgelehrter,
sowie Philosoph und Sozialwissenschaftler.
>Hier< "Ich verteidige die offene Gesellschaft".
>Hier< Ehescheidung nach deutschen und islamischen Recht.
Auf getrennter Seite:
>Hier< zum Koran, der heiligen Schrift
(Gebetsmühlenhafte Wiederholungen,
Stakkato arabischer Reimprosa,
Verdammnis aller Nichtmuslime)
Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen.
Lobpreis sei Allah, dem Gepriesenen und Erhabenen, dem Herrn der Welten, und Sein Frieden und Segen sei mit unserem Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm), seinen reinen Nachkommen (Friede sei mit ihnen) und seinen rechtschaffenen Gefährten.
Nachdem wir uns bisher mit den politischen und gesellschaftlichen Freiheiten aus der Sicht des Islam beschäftigt haben, bietet sich nun die Diskussion einer der wichtigsten Freiheiten, nämlich der Gedankenfreiheit, an. Was bedeutet Denken? In einem einfachen Sinne meint es die rationale Betrachtung eines Gegenstandes, um diesen kennen zu lernen und Erkenntnis über ihn zu erlangen. Gemäß dieser Definition ist Denken ein Vorgang im Innern, d. h. im Geist und Gewissen des Einzelnen, und in diesem Kontext kommt der Diskussion über die Gedankenfreiheit keine besondere Bedeutung zu. Zweifellos kann jeder Mensch über jede Angelegenheit denken wie er will; niemand kann sein Denken beschränken.
Der Islam verbietet deshalb, die Überzeugungen und Gedanken anderer auszuforschen und auszukundschaften und bezeichnet ein solches Verhalten als „haram“, d. h. als religiös verboten. Er verbietet jede Nachforschung und Bespitzelung in privaten Angelegenheiten, zu denen vor allem das Denken gehört (vgl. Sure al-Hudschurat, Vers 12)A.
Das Denken weist jedoch auch einen über die individuelle Ebene hinausgehenden gesellschaftlichen Charakter auf, denn das menschliche Bewusstsein reflektiert Informationen und Einflüsse von außen.
Das soziale Verhalten des Menschen wird wiederum von seinem Denken bestimmt. Wenn wir also von der Gedankenfreiheit sprechen, meinen wir die Freiheit, Gedanken öffentlich zu äußern, was eines der wichtigsten Grundrechte darstellt. Der ehrwürdige Qur’an (= Koran) verweist in vielen Versen auf die Notwendigkeit der Gedankenfreiheit und spricht in diesem Kontext von zwei Gesellschaftsarten, der geschlossenen und unentwickelten bzw. der offenen und entwickelten Gesellschaft. Die geschlossene Gesellschaft kennzeichnen aus qur’anischer Sicht zum einen Stagnation im Denken und fehlende Rationalität und zum anderen tribale (von tribe „Stamm“) Strukturen und traditionsgebundene Nachahmung.
Stagnation des Denkens bedeutet dem Qur’an zufolge Zensur, Beschränkung des Denkens und Behinderung von Gedankenaustausch.
Das zweite wichtige Charakteristikum einer geschlossenen Gesellschaft, die tribale Struktur, lässt die individuelle Identität völlig in der Identität der Gruppe oder des Stammes aufgehen, die sich ausschließlich über die Stammesführer und die Notabeln definiert. In solchen Gesellschaften wird das Denken von früheren Traditionen tradiert und das Individuum muss sich dieses Denken aneignen und danach handeln, d. h. Denken in seinem eigentlichen Sinne existiert überhaupt nicht. Dem Qur’an zufolge werden in solchen Gesellschaften Nachdenken und logische Überlegungen durch Nachahmung ersetzt. Der fehlende Gedankenaustausch und die blinde Nachahmung kennzeichnen folglich auch jene, die sich der Einladung zum Glauben der Gesandten widersetzen, indem sie sich auf das Wissen ihrer Väter berufen (vgl. z. B. Sure al-Baqara, Vers 170 oder Sure al-Ma’ida, Vers 104)B.
Das Ergebnis dieser blinden Nachahmung ist die Bekämpfung aller Gedanken, die eine veränderte, neue Situation implizieren. Der Heilige Qur’Án berichtet uns von dem Kampf des Volkes gegen die neuen rechtleitenden Ideen des Propheten Noah (a.s.), indem es alles daran setzte, seine Gedanken zu bekämpfen. Dieses Volk wollte die neuen Ideen von sich fernhalten, so dass schließlich der Prophet Gott klagte, dass sie sich bei seinen Ermahnungen die Ohren zuhalten und sogar ihre Gewänder über sich ziehen, damit sie ihn nicht sehen und hören können.(Vgl. Sure Nuh, Vers 6)C.
Auch zu Zeiten des Propheten Muhammad (s.a.s.) wandten die Gegner verschiedene Methoden an, um die neuen Ideen zu verhindern oder zumindest einzuschränken. Sie wollten durch Störungen, Tumulte und Skandale erreichen, dass die Worte der Offenbarung weder sie noch andere erreichen (vgl. Sure Fussilat, Vers 26)D.
Neben der geschlossenen Gesellschaft gibt es ein offenes, entwickeltes Gesellschaftssystem, dessen wichtigsten Merkmale Rationalität und freies Denken sind. Der Heilige Qur’an nennt als wichtigste Aufgabe der Propheten das Durchbrechen enger Grenzen und Schranken, damit sich die Gesellschaft von einer geschlossenen zu einer offenen rationalen entwickeln kann.
Die Propheten riefen im Laufe der Geschichte die Menschen zu nichts anderem als dem Gebrauch ihres Verstandes auf. Auch wenn die Botschaften der Propheten augenscheinlich den Glauben an Gott und an das Verborgene hervorheben, laden sie dennoch alle zunächst zum Nachdenken ein. Glaube basiert zuerst auf Freiheit, die zum Glauben motiviert, und ferner auf Nachdenken und Ergründen. Das Fundament von Freiheit und freiem Willen sollte Erkenntnis sein, und diese Erkenntnis sollte in einer pluralistischen Atmosphäre erlangt werden, die Willen und Rationalität stärkt. Eine Gesellschaft mit Machtmonopolen und Absolutheitsansprüchen fördert nur blinde Nachahmung.
Zwischen Rationalität und Gedankenfreiheit besteht eine wichtige Verbindung. Der wichtigste identitätsbildende Faktor der Ratio ist die Fähigkeit, zu unterschiedlichen Themen eine kritische Haltung einnehmen zu können, was wiederum die Notwendigkeit verschiedener Optionen voraussetzt, aus denen man seine Wahl trifft. Pluralismus ist demnach die Grundvoraussetzung für rationales Denken und Rationalität. Wenn wir von religiösem Glauben sprechen, meinen wir damit eine rationale Entscheidung, die in einer Atmosphäre der Gedankenfreiheit getroffen wird. Das inhärente Wesen des Glaubens steht der bloßen Nachahmung diametral gegenüber, und entsprechend beschreibt der Qur’an die Nachahmung als wichtigste Eigenschaft derjenigen, die sich den Propheten widersetzen. Aus diesem Grunde sind islamische Gelehrte der Meinung, dass jeder auf bloßer Nachahmung basierende Glaube wertlos ist.
Der Islam versucht, die Überlegenheit des monotheistischen Denkens in einer pluralistischen Kontroverse mit anderen Religionen und Weltanschauungen zu beweisen. Aus islamischer Sicht kann man nur durch eine kritische Gegenüberstellung verschiedener Ideen die beste herauskristallisieren. Erfolg und Glück der Gesellschaft können nur gewährleistet werden, wenn mittels Erkenntnis und Bewusstsein die beste Option ausgewählt wird. In diesem Sinne betont der Qur’an in Sure az-Zumar, Vers 18E, die Notwendigkeit, sich verschiedene Ideen anzuhören und auf der Grundlage des Verstandes die beste von ihnen auszuwählen. Der Islam unterscheidet nicht zwischen einem gläubigen und einem rationalen Menschen, denn der rechtgeleitete Diener Gottes ist jener, der die Bedeutung des Nachdenkens anerkennt, sich alle Ideen anhört und dann die beste von ihnen auswählt und zwar in einer Atmosphäre, die ihm die Möglichkeit und Freiheit der Entscheidung und Wahl bietet.
In der heutigen Welt werden zwei Bilder vom Islam präsentiert, die sehr weit von der Wahrheit entfernt sind. Zum einen sehen wir bei Muslimen häufig ein Verhalten, das im Grunde mit den Lehren des Islam und des Qur’an nichts zu tun hat, und das oftmals auf tradierten Vorstellungen und Bräuchen beruht. Zum anderen wird eine vernünftige Verbreitung von Gedanken verhindert und es gibt keine Gedankenfreiheit. Dies führt zu dem besagten falschen Bild vom Islam. Hierzulande wird gerade dieses Bild verwendet und als die „Wahrheit“ des Islam kolportiert. Der Islam wird als despotische Religion beschrieben, die jede Freiheit bekämpft und unterdrückt.
Unserer Meinung nach ist der Islam eine Religion, die Freiheit propagiert und den Menschen befreien möchte, und in diesem Sinne kann ein Mensch, der sich nicht bewusst und frei für den Glauben entscheidet, nicht als wirklicher Muslim bezeichnet werden.
A al-Hudschurat = die Wohnungen, die inneren Zimmer [Sure 49], Vers 12, jedoch eher 13:
[12] 0 Gläubige, kein Mensch soll einen anderen Menschen verspotten, denn vielleicht sind diese, die Verspotteten, besser als jene, die Spötter; auch möge keine Frau eine andere, welche vielleicht besser als sie ist, verspotten6. Verleumdet euch nicht untereinander und gebt euch nicht gegenseitig Schimpfnamen. Seitdem man den Glauben angenommen hat, ist »Ruch 1 o s 1 g k e 1 t« ein sehr schimpflicher Name, und die nicht bereuen, sind Frevler. [13] 0 Gläubige, vermeidet sorgfältig den Argwohn; denn mancher Argwohn ist Sünde. Forscht nicht neugierig nach den Fehlern anderer, und keiner spreche Böses vom anderen (in dessen Abwesenheit). Wollte wohl einer von euch das Fleisch seines toten Bruders essen? Gewiß habt ihr Abscheu dagegen; darum fürchtet Allah; seht, Allah ist versöhnend und barmherzig.
B al-Baqara = die Kuh, Sure 2, Vers 170:
[169] Menschen, genießt, was gut und erlaubt ist auf Erden und folgt nicht den Stapfen des Satans; er ist ja euer offener Feind [170] und befiehlt euch nur Böses und Schändliches, und Dinge von Allah zu sagen, die ihr nicht versteht. [171] Sagt man (zu ihnen): »Folgt dem, was Allah offenbart hat!« — so antworten sie: »Nein, wir folgen den Bräuchen unserer Väter!« Aber waren ihre Väter denn nicht unbelehrt oder falsch geleitet? [172] Doch die Ungläubigen sind den Tieren gleich, die nur Schall und Ruf und weiter nichts hören; taub und stumm und blind (sind sie), erfassen sie nichts.
oder Sure al-Ma’ida = das Essen, der Tisch, Sure
5, Vers 104).
104] Wegen Bahira, Saiba, Wassila und Harni hat Allah nichts befohlen,
sondern die Ungläubigen haben Lügen hierbei über Allah erfunden; denn der größte
Teil von ihnen ist unwissend.
C Nuh = Noah, Sure 71), Vers 6: Daher ertrag ihre Beleidigungen mit geziemender Geduld.
D Fussilat: Ausführlich dargelegt, die deutlich
Erklärten, Sure 41, Vers 26:
Wir
haben ihnen nun die Teufel zu Gesellen gegeben, welche ihnen das Erdenleben und
das zukünftige Leben durch falsche Begriffe ausschmückten, und so ist in
Gerechtigkeit an ihnen das Urteil in Erfüllung gegangen, welches auch früher
gegen die Geister und Menschen vor ihnen ausgesprochen wurde, nämlich: daß sie
verloren sein sollen.
E Al Zumar = die Scharen, Sure 39, Vers 18:
Die
sich hüten, Tagut, die Götzen, zu verehren, aber sich zu Allah hinwenden, die
sollen frohe Botschaft erhalten. Verkünde daher frohe Botschaft meinen Dienern,
[19] welche auf mein Wort hören und dessen gute Lehren befolgen. Diese sind es,
welche Allah leitet und Einsicht besitzen. [20] Kannst du aber wohl den, über
welchen das Urteil der Höllenstrafe ergangen ist, von dem Höllenfeuer befreien?
Kommentar: Erstaunlich, was ein "geschulter Ayatollah" aus obigen Versen herauslesen und interpretieren kann. (Ich habe mir erlaubt, die für das Freitagsgebet zitierten Verse ein wenig in ihr "Umfeld" zu setzen...)
Frage: Wie sollte es möglich werden können, dass durch Freitagsgebete (oder wie auch immer) die fast in jeder Sure zu findenden grausamsten Quälereien, Verfolgungen und Verdammungen von Menschen, die nicht mit dem Diktat des Koran folgen, in tolerantes muslimisches Verhalten und Umsetzung in eine praktische Akzeptanz von Gedankenfreiheit abgeschwächt werden?
Beispiel: Aus der 14. Sure, Abraham (Ibrahim) - Friede sei mit ihm (offenbart zu Mekka): Vers [50] Dann wirst du sehen, wie die Frevler an jenem Tag in Ketten geschlagen werden, [51] und ihre Kleider werden von Pech sein, und ihre Angesichter werden Feuersflammen bedecken, und ...
Walter Rath
Aus
taz ("tageszeitung" aus Berlin: Unabhängig dank mehr als 10.000 Genossen):
Hannes Stein, 46, deutsch-jüdischer politischer Journalist und Buchautor, Mitglied von Henryk M. Broder u.a. betriebenen Blogs "Die Achse des Guten". Seit 2007 lebt er als Kulturkorrespondent der Welt in New York (mehr bei Wikipedia). "Es gibt verschiedene Arten von Islamkritik", sagt er. Im Folgenden wird er über seine Islamkritik interviewed:
Rechtsradikale Islamkritiker verfolgen ein Phantasma namens christliches Abendland, meint Hannes Stein. Ihm geht es aber um das Recht, sich über alle Religionen lustig machen zu dürfen.
Jahrgang 1973, Redakteur im
Schwerpunkt-Ressort der taz. Seit seit WM-Kolumne „Vuvuzela“ einer der am
meisten beschimpften taz-Redakteure. ... Am 11. Febr. 2008 – erzählte er in der
"taz" als deutschtürkischer Journalist, warum die Türken in Deutschland bis
heute von Solingen und Mölln traumatisiert sind.
Bild: dpa
taz: Herr Stein, fühlen Sie sich mitverantwortlich für das Massaker in Norwegen?
Hannes Stein: Nein.
Sie haben einmal Mohammed als "pädophilen Räuberhauptmann mit einem entsetzlichen Mangel an Humor" bezeichnet. Würden Sie das wieder so formulieren?
Ja. Sehen Sie, ich halte Lenin für ein Krokodil, Trotzki für einen Mörder und Stalin für einen Spitzenverbrecher. Zugleich bin ich dafür, dass Kommunisten alle bürgerlichen Rechte genießen, um ihren Unsinn zu vertreten.
Ihren Freund Henryk M. Broder haben Sie dafür kritisiert, dass er keinen Zusammenhang zwischen Islamkritik und diesem Massenmord erkennen möchte. Worin besteht dieser Zusammenhang?
Auch das kann ich mit einer Analogie beantworten: Der Antikommunismus war immer berechtigt. Aber es gab zwei Arten: einen liberalen, demokratischen, auch linken Antikommunismus – man denke an George Orwell oder Manès Sperber. Und es gab den Antikommunismus der radikalen Rechten, etwa der Loge P2 in Italien. Ähnlich verhält es sich mit der Islamkritik. Es gibt eine demokratische und liberale Kritik am Islam und es gibt eine rechtsradikale.
Ist die Verteidigung des Abendlandes, von der auch Anders Behring Breivik spricht, Bestandteil dieser rechtsradikalen Islamkritik?
Ja. Das ist eine Form der Islamkritik, in der das christliche Abendland als friedliches Auenland erscheint, Muslime aber als Orks und die islamische Welt als Mordor. Das ist nicht intelligent. Und es ist geschichtsvergessen. Denn das christliche Abendland ist längst untergegangen: 1914 in Sarajevo und ein zweites Mal und unwiederbringlich in Auschwitz.
Was verteidigen Sie denn?
Die offene Gesellschaft. Etwa die Meinungsfreiheit mitsamt der Freiheit, den Islam zu kritisieren. Flemming Rose von der dänischen Zeitung Jylland Posten hat dazu einmal gesagt: Er möchte, dass die Muslime in Europa integriert werden. Dazu gehört, dass man sich über ihre Religion genauso lustig machen kann wie über, sagen wir, den Katholizismus. Die Muslime haben, so komisch das klingt, ein Recht darauf.
Nicht nur liberale, auch rechtsextreme Islamkritiker beziehen sich positiv auf Israel.
Aber diese Leute benutzen Israel als Knüppel, um damit auf andere einzudreschen. Das lebendige, chaotische, widersprüchliche, warmherzige, Sonnenblumenkerne kauende, multikulturelle Israel ist denen doch egal. Übrigens ist es bei den Verteidigern des christlichen Abendlandes mit dem Philosemitismus meistens schlagartig vorbei, wenn man auf Auschwitz zu sprechen kommt. Oder sobald sie herausfinden, dass die Israelis Juden sind. Bei Geert Wilders zum Beispiel, der sich für ein Verbot des Schächtens ausgesprochen hat.
Sie haben sich vor Jahren von Wilders oder Blogs wie "Politically Incorrect" distanziert. Dennoch ist Ihr eigener Blog dort verlinkt. Wie erklären Sie sich das?
Das müssen Sie die Leute von „Politically Incorrect“ fragen. Ich würde die nicht verlinken.
Haben sich andere liberale Islamkritiker zu wenig von diesen Leuten abgegrenzt?
Ich antworte mit einer einfachen Unterscheidung, die wir von Karl Popper gelernt haben: Ideen sollen im öffentlichen Raum gegeneinander antreten, auch der Islam in all seinen Spielarten. Ideen brauchen keinen Schutz; Kritik an ihnen, auch erbarmungslose, auch irrtümliche, ist erlaubt. Mit Menschen ist es etwas anderes. Menschen müssen geschützt werden.
Jeder Autor ist für seinen Mist selbst verantwortlich. Ich bin viel zu sehr Individualist, als dass ich anderen Leuten vorschreiben würde, was sie zu schreiben oder zu lassen haben.
Was entgegnen Sie Leuten, die als Konsequenz aus dem Massenmord eine Ächtung der Islamkritik fordern?
Scheidung mit Richter und Mullah
Gericht trennt Ehe nach deutschem und islamischem Recht
VOM RALF JOHNEN (KÖLN)
(u.a. Korrespondent beim "deutscher depeschen
dienst")
November 2011
Siegburg. Am Amtsgericht Siegburg ist eine Ehe zwischen zwei iranischen Staatsbürgern zeitgleich nach deutschem, iranischem und islamischem Recht geschieden worden. Die Scheidung wurde in Gegenwart von Mullah Mahmood Khalilzadeh vollzogen. Laut dem Frankfurter Rechtsanwalt Seyed Shahram Iranbomy ist der Vorgang in der Historie der deutschen Rechtsprechung einmalig. Er wertet die Scheidung als Präzedenzfall.
Amtsgerichtsdirektorin Birgit Niepmann bestätigte, dass es sich um einen
außergewöhnlichen Fall handelt. Die zuständige Richterin Ingrid Lippok-Wagner
habe sich aufgrund der besonderen Umstände zur Annahme des
Verfahrensentschlossen: Das Paar - beide wahrscheinlich Asylanten - hatte im Iran geheiratet, lebt aber seit vier
Jahren voneinander getrennt in Troisdorf im Rhein-Sieg-Kreis. Beide haben
seitdem nicht mehr miteinander gesprochen. Der Mann hatte seine Zustimmung zur
Scheidung verweigert.
Frau drohte Verfolgung im Iran
Zwischenzeitlich war die im Iran lebende Mutter der Frau schwer erkrankt. Ein Besuch war der Tochter aber nicht möglich, weil sie sich ohne eine gültige Scheidung nach islamischem Recht der Gefahr ausgesetzt hätte, im Iran inhaftiert zu werden. Nach Einschätzung aller Beteiligten ist die Reise nun risikolos möglich. „Ein Sieg für die Menschlichkeit", jubelt Iranbomy. Finanziellen Zugeständnissen ist offenbar zu verdanken, dass es überhaupt zu dem Verfahren kam. Gegenstand des islamischen Verfahrens nämlich war auch die sogenannte Morgengabe, die in die Ehe eingebracht wurde und die in diesem Fall aus 514 Goldmünzen bestand. Das Vermögen geht an den 32 Jahre alten Mann, dafür erhält die gleichaltrige Frau das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder.
Iranbomy glaubt, dass sich weitere Gerichte an dem Siegburger Verfahren orientieren werden. In einer interreligiösen Gesellschaft sei es ein enormer Fortschritt, wenn Trennungen mit Hilfe eines religiösen Gelehrten als Bevollmächtigten durchgesetzt werden können. Gerichtsdirektorin Niepmann möchte den Fall nicht so hoch hängen: Die Konstellation sei eine absolute Ausnahme.
Kommentar: Das "hochgelobte", keineswegs mit deutschem Recht zu vereinbarende Gerichturteil, muss deshalb in Frage gestellt werden, weil sich beide iranische Staatsbürger bei uns als Asylanten* aufhalten. wenn doch die nun geschiedene Ex-Ehefrau in das Land reisen kann, aus dem sie geflohen ist? Doch wahrscheinlich nur geflohen, um in Deutschland nicht arbeiten zu brauchen und trotzdem ihren Lebensunterhalt aus unseren Steuermitteln zu erhalten? Wie sieht es mit dem Ehemann aus? Was macht er hier? Wie sieht es nach deutschem Recht mit den Unterhaltszahlungen für die Kinder aus? Das Gericht hätte dem Ehemann die 514 Goldmünzen entnehmen und sicher stellen müssen, bis diese Frage geklärt worden ist! Wie wäre es denn gewesen, die ganze Familie auszuweisen, wenn doch keine Gründe für eine Asylgewährung vorzuliegen scheinen?
* Das deutsche Grundgesetz (Artikel 16 a Absatz 1) gewährt politisch Verfolgten Asyl, welche wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen einer politischen Überzeugung verfolgt und bedroht werden. Asyl wird nicht aus wirtschaftlichen Gründen gewährt.
Walter Rath, 17.November 2011