Neue Religion: Die Wirtschaft

 

Aber es steht nicht gut um diese politische Religion nach einem Ausspruch vom "großen Ökonomen der Gegenwart" und  Wirtschaftsnobelpreisträger (von 2001) Joseph E. Stiglitz >hier<: "Das Ende des Marktfundamentalismus ist ... das, was der Fall der Mauer für den Kommunismus gewesen ist. Es zeigt, dass der Weg dieser Wirtschaftsordnung nicht gangbar ist."

 

>Hier< zu einer Betrachtung der heutigen, global politischen Religion, in den Kapitalismus:

- als Staatsreligion übergeordnet,

- Lenkung  jedes   Einzelbürgers,

- völlige  psychische  Einbindung,

- ungehinderte    Machtausübung

und vieles mehr.

>Hier< zum "Kapitalismuswahn",

>hier< zu Seite "Banken und Management",

>hier< zur Seite "Konjunkturprogramm - Bankenkrise" mit Kommentar,

u.a. keine Strafrechtsanwendung für Bank-Bankrotteure.


Im Folgenden wird beispielhaft ein erfolgreicher Vertreter unserer kapitalistischen Religionsgemeinschaft näher beleuchtet:

 

Josef Ackermann: "Banken sind selbst schuld",

kommentier er zur Bankenkrise (zum "Bankrott")

Aus Süddeutscher Zeitung (02.09.2007 12:21:36)

 

Nach der Finanzkrise übt Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann harsche Kritik an seiner eigenen Branche: Er sieht "vor allem ein Versäumnis des Managements" der betroffenen Banken.

 

In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt schreibt Ackermann, offenkundig hätten die Risiken, die manche Banken und Investoren innerhalb und außerhalb der Bilanz eingegangen seien, nicht in einem angemessenen Verhältnis zur ihrer Größe und Risikotragfähigkeit gestanden. Zudem sei das Risikomanagement nicht überall ausreichend gewesen.

"Dies ist, um es klar zu sagen, vor allem ein Versäumnis des Managements dieser Häuser“, wird Ackermann zitiert.

 

Gleichzeitig hätten sich die Investoren zu sehr auf das Urteil der Rating-Agenturen verlassen. Deren Bonitätseinstufung könne aber immer nur ein Element in der Risikoanalyse sein und kein Ersatz dafür.

 

Das überraschende Auftauchen der Risiken (nein! >hier< zum Artikel "Keine andere Krise ist so früh vorher gesagt worden") durch zweitklassige Immobiliendarlehen bei deutschen Regional- und Spezialbanken zeige zudem, dass es Aufsichtsbehörden ebenso wie Marktteilnehmern an Transparenz über die Verteilung der Kreditrisiken im internationalen Finanzsystem mangele.

Weiter forderte Ackermann eine engere Kooperation der nationalen Aufsichtsbehörden beim Austausch von Informationen.

 

Deutsche-Bank-Chef

Josef Ackermann kritisiert

die Kollegen.            Foto: AP

 

Gerhard Berlin: Ackermann: Banken sind selbst schuld

«Die Rückwirkungen auf die Weltwirtschaft würden sich jedoch voraussichtlich in Grenzen halten.»
«Voraussichtlich »… das klingt nicht gerade optimistisch. Das Problem der Weltwirtschaft ist, dass sie inzwischen zu einem Glauben, zu einer Art von Religion mutiert  Sie funktioniert, solange alle an die Vorbeter und Spekulanten der Börse, die Banken und den immerwährenden Aufwärtstrend glauben bzw. glauben wollen.
Wenn in den neuen Kathedralen dieser Welt, den Börsen, jemand hustet und anfängt ungläubig zu werden, passiert genau das, was geschehen ist.

 
Ich rätsele darüber, was der DAX bei jetzt etwa 7.600 zu suchen hat, wo höchstens ca. ein Drittel davon realistisch wäre, entsprechendes gilt für alle anderen Börsen.

 

Die Börsenwelt und der Menschenverstand

Einen Grund für Panik sieht der Chef der Deutschen Bank gleichwohl nicht. Es gebe keine Anzeichen für eine Kreditklemme bei der großen Mehrzahl der Unternehmen und Verbraucher. Das Wachstum, besonders der private Verbrauch, in den USA werde unter der Immobilienkrise leiden. Die Rückwirkungen auf die Weltwirtschaft würden sich jedoch voraussichtlich in Grenzen halten.

Der Chef der Wirtschaftsweisen, Bert Rürup, plädierte als Reaktion auf die Krise für eine Stärkung der Deutschen Bundesbank.

"Angesichts der Internationalisierung der Finanzmärkte und des Bankgeschäftes würde ich eine Stärkung der Bundesbank bei der Bankenaufsicht begrüßen“, sagte Rürup der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

 


 

Ein wenig aus dem Lebenslauf von

Josef Ackermann aus Mels in der Schweiz als Sohn des praktischen Arztes Karl Ackermann hatte einen Vater, der einer der ersten Privatanleger war. Nach dem Abitur (Matura) studierte Ackermann WISO (Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), speziell die Fachrichtung Bankwirtschaft. Ab 1973 arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent in der Forschungsgemeinschaft für Nationalökonomie der Universität Sankt Gallen, wurde dort 1977 beim Geld- und Wachstumskritiker Hans Christoph Binswanger über den „Einfluss des Geldes auf das reale Wirtschaftsgeschehen“ zum Doktor der Wirtschaftswissenschaften promoviert. Bis 1989 übernahm er anschließend einen Lehrauftrag für Volkswirtschaft (Geldpolitik und Geldtheorie) an der Hochschule St. Gallen.

 

Ackermann gilt als Hobbymusiker (Klavier, Gesang) und großer Opernliebhaber. Er ist Oberst der Schweizer Armee.

 

Ab Januar 2004 musste sich Josef Ackermann vor dem Landgericht in Düsseldorf verantworten. Die Anklage gegen ihn und fünf weitere Beteiligte im so genannten Mannesmann-Prozess – darunter der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Mannesmann AG, Klaus Esser und der frühere IG Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel – lautete auf Untreue. Die Angeklagten standen unter dem Verdacht, den Düsseldorfer Konzern im Rahmen der Übernahme durch Vodafone im Februar 2000 durch überhöhte Prämienzahlungen an Esser und weitere Manager um rund 110 Millionen Mark (ca. 58 Millionen Euro) geschädigt zu haben.

 

Im Gedächtnis der Öffentlichkeit blieben seine zu einem „V“ (= victory im Englischen, bedeutet Sieg) gespreizten Finger vor Prozessbeginn.

 

Das Landgericht Düsseldorf hat im Juli 2004 Josef Ackermann und die fünf Mitangeklagten freigesprochen (die Richterin soll eine Todesdrohung erhalten haben). Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.

Im Dezember 2005 hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Düsseldorf wegen Rechtsfehlern auf, das Verfahren wurde an eine andere Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückverwiesen. Prozessbeginn war am 26. Oktober 2006. Die Kammer hatte ursprünglich 25 Verhandlungstage angesetzt, das Verfahren sollte im Februar 2007 zum Abschluss kommen. Am 24. November 2006 beantragten die Verteidiger der Angeklagten die Einstellung des gesamten Verfahrens gegen Geldauflagen gemäß § 153a Abs. 2 StPO (>hier<). Daraufhin stellte das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten das Verfahren gegen Geldauflagen vorläufig ein. Es wurden Geldauflagen in Höhe von insgesamt 5,8 Millionen Euro ausgesprochen. (Der Schaden war aber mit 58 Millionen € beziffert worden). Davon zahlte Ackermann 3,2 Millionen Euro, Esser 1,5 Millionen Euro und die restlichen Angeklagten 1,1 Millionen. Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe wäre die höchstmögliche Strafe 3,6 Mio. EUR gewesen (Höchstgeldstrafe gem. §§ 40 Abs.2 S. 2, 54 Abs.2 StGB: 720 Tagessätze à € 5.000 EUR) und Ackermann wäre damit vorbestraft gewesen.

 

Kommentar: In diesem Prozeß gab es 2 Sachen: Liegt eine strafbare Handlung vor, wenn ja, dann muß eine Schadensersatzleistung erfolgen. Der Deal (in diesem Fall: Kuhhandel) hat gerade mal eben die Prozeßkosten gedeckt (die sich nach dem "Streitwert" richten). Um den Prozeßverlauf und -ausgang objektiv beurteilen zu können, müßte man Akteneinsicht haben. Es bleibt jedoch in jedem Fall ein bitteres Gefühl zurück, daß einiges nicht so ganz rechtens war!

 

Ackermann gab zum Prozessauftakt Ende Oktober bekannt, dass er jährlich 15 bis 20 Millionen Euro brutto verdiene. In diesem Zusammenhang wurde von Klassenjustiz gesprochen. Der Prozess wurde sieben Jahre nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone beendet. Die Angeklagten sind mit der Einstellung des Verfahrens nicht vorbestraft.

 

Rekordgewinn und Massenentlassungen

Im Fokus der Öffentlichkeit stand in der Zeit nach dem Prozess immer wieder Ackermanns Gehalt. Er wurde nicht selten als ein arroganter, geldgieriger Manager ohne Bewusstsein für soziale Verantwortung dargestellt.

 

Laut Geschäftsbericht der Deutsche Bank betrug seine Vergütung für das Jahr 2004 insgesamt 10,1 Millionen Euro, bestehend aus einem Fixgehalt von 1,2 Millionen Euro und einem variablen Gehalt von 8,9 Millionen Euro. 2005 erhielt Ackermann insgesamt 11,9 Millionen Euro, nämlich 1,15 Millionen Euro Fixgehalt und Boni in Höhe von insgesamt 10,75 Millionen Euro. Damit war Ackermann 2004 und 2005 der Spitzenverdiener unter den Managern der im Deutschen Aktienindex gelisteten Unternehmen. Lediglich der Porsche-Manager Wendelin Wiedeking verdiente im Geschäftsjahr 2006 mit rund 60 Millionen Euro noch mehr als Ackermann.

 

Empörte Reaktionen verursachte Ackermann im Frühjahr 2005, als er ein neues Rekordergebnis der Deutschen Bank und gleichzeitig den Abbau von über 6.000 Arbeitsplätzen (davon ein Großteil im Londoner Investmentgeschäft) ankündigte.

 

Seinen Privatanteil an Deutsche-Bank-Aktien erhöhte Ackermann am 28. Februar 2005 demonstrativ auf 2,7 Millionen Euro. Die Wertpapiere hatte er mittels 57.420 Optionen zu einem Kurs von 47,53 Euro erworben, und bis zum 4. März 2005 stieg der Kurs auf 67,43 Euro. Ein Jahr später lag ihr Wert bei über 90 Euro. Damit hatte der Bankchef laut Financial Times Deutschland alle Optionen genutzt, die er für das Jahr 2002 im Rahmen seiner aktienbasierten Vergütung erhielt.

 

Die Berliner Staatsanwaltschaft leitete im Frühjahr 2008 ein Ermittlungsverfahren gegen Ackermann im Fall um die staatliche Bürgschaft der Deutschen Bank für eine Ostsee-Pipeline ein. Dabei geht es angeblich um den Vorwurf der strafbaren Vorteilsgewährung an den ebenfalls beschuldigten Caio Koch-Weser, einen deutschen Politiker, der Vizepräsident und geschäftsführender Direktor der Weltbank sowie Finanzstaatssekretär der deutschen Bundesregierung war. Derzeit ist er als Berater bei der Deutschen Bank angestellt...


StPO (Strafprozeßordnung)


§ 153a (Auflagen, Weisungen)

 

(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen* vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten auferlegen,


1. zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,
2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,
3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen oder
4. Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen,


wenn diese Auflagen und Weisungen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Zur Erfüllung der Auflagen und Weisungen setzt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine Frist, die in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 bis 3 höchstens sechs Monate, in den Fällen des Satzes 1 Nr. 4 höchstens ein Jahr beträgt. Die Staatsanwaltschaft kann Auflagen und Weisungen nachträglich aufheben und die Frist einmal für die Dauer von drei Monaten verlängern; mit Zustimmung des Beschuldigten kann sie auch Auflagen und Weisungen nachträglich auferlegen und ändern. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen nicht, so werden Leistungen, die er zu ihrer Erfüllung erbracht hat, nicht erstattet. § 153 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

 

(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren bis zum Ende der Hauptverhandlung, in der die tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden können, vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen. Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Die Entscheidung nach Satz 1 ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar. Satz 4 gilt auch für eine Feststellung, daß gemäß Satz 1 erteilte Auflagen und Weisungen erfüllt worden sind.


(3) Während des Laufes der für die Erfüllung der Auflagen und Weisungen gesetzten Frist ruht die Verjährung.
 


* eine rechtswidrige Tat, für die mindestens eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder (nur) eine Geldstrafe vorgesehen ist (§12 Absatz 2 des Straf-Gesetz-Buches) - im Gegensatz zu einem Verbrechen, das mit mindestens einem Jahr Aufenthalt in einer Strafvollzugsanstalt geahndet werden muss.