Neue
Religion: Die Wirtschaft

Aber es steht nicht gut um diese
politische Religion nach einem Ausspruch vom "großen Ökonomen der Gegenwart" und
Wirtschaftsnobelpreisträger (von 2001)
Joseph E. Stiglitz
>hier<:
"Das Ende des
Marktfundamentalismus ist ... das, was der Fall der Mauer für den Kommunismus
gewesen ist. Es zeigt, dass der Weg dieser Wirtschaftsordnung nicht gangbar
ist."
>Hier< zu einer
Betrachtung der heutigen, global politischen Religion, in den Kapitalismus:
- als Staatsreligion
übergeordnet,
- Lenkung
jedes Einzelbürgers,
- völlige
psychische Einbindung,
- ungehinderte
Machtausübung
und vieles mehr.
>Hier< zum
"Kapitalismuswahn",
>hier< zu Seite
"Banken und Management",
>hier< zur Seite "Konjunkturprogramm - Bankenkrise" mit Kommentar,
u.a. keine
Strafrechtsanwendung für Bank-Bankrotteure.
Im Folgenden wird beispielhaft ein erfolgreicher Vertreter unserer kapitalistischen
Religionsgemeinschaft näher
beleuchtet:
Josef Ackermann:
"Banken sind
selbst schuld",
kommentier er
zur Bankenkrise (zum "Bankrott")
Aus Süddeutscher Zeitung
(02.09.2007 12:21:36)
Nach der Finanzkrise übt Deutsche-Bank-Chef
Josef Ackermann harsche Kritik an seiner eigenen Branche: Er sieht "vor allem
ein Versäumnis des Managements" der betroffenen Banken.
In
einem Gastbeitrag für das Handelsblatt schreibt Ackermann, offenkundig
hätten die Risiken, die manche Banken und Investoren innerhalb und außerhalb der
Bilanz eingegangen seien, nicht in einem angemessenen Verhältnis zur ihrer Größe
und Risikotragfähigkeit gestanden. Zudem sei das Risikomanagement nicht überall
ausreichend gewesen.
"Dies ist, um es klar zu sagen, vor allem ein Versäumnis des Managements dieser
Häuser“, wird Ackermann zitiert.
Gleichzeitig hätten sich die Investoren zu sehr auf das Urteil der
Rating-Agenturen verlassen. Deren Bonitätseinstufung könne aber immer nur ein
Element in der Risikoanalyse sein und kein Ersatz dafür.
Das überraschende Auftauchen der Risiken (nein!
>hier< zum Artikel "Keine
andere Krise ist so früh vorher gesagt worden") durch zweitklassige Immobiliendarlehen
bei deutschen Regional- und Spezialbanken zeige zudem, dass es Aufsichtsbehörden
ebenso wie Marktteilnehmern an Transparenz über die Verteilung der Kreditrisiken
im internationalen Finanzsystem mangele.
Weiter forderte Ackermann eine engere Kooperation der nationalen
Aufsichtsbehörden beim Austausch von Informationen.
Deutsche-Bank-Chef
Josef Ackermann kritisiert
die Kollegen.
Foto: AP
Gerhard Berlin: Ackermann:
Banken sind selbst schuld
«Die Rückwirkungen
auf die Weltwirtschaft würden sich jedoch voraussichtlich in Grenzen halten.»
«Voraussichtlich »… das klingt nicht gerade optimistisch. Das Problem der
Weltwirtschaft ist, dass sie inzwischen zu einem Glauben, zu einer Art von
Religion mutiert Sie funktioniert, solange alle an die Vorbeter und
Spekulanten der Börse, die Banken und den immerwährenden Aufwärtstrend glauben
bzw. glauben wollen.
Wenn in den neuen Kathedralen dieser Welt, den Börsen, jemand hustet und anfängt
ungläubig zu werden, passiert genau das, was geschehen ist.
Ich rätsele darüber, was der DAX bei jetzt etwa 7.600 zu suchen hat, wo höchstens
ca. ein Drittel davon realistisch wäre, entsprechendes gilt für alle anderen
Börsen.
Einen Grund für Panik sieht
der Chef der Deutschen Bank gleichwohl nicht. Es gebe keine Anzeichen für eine
Kreditklemme bei der großen Mehrzahl der Unternehmen und Verbraucher. Das
Wachstum, besonders der private Verbrauch, in den USA werde unter der
Immobilienkrise leiden. Die Rückwirkungen auf die Weltwirtschaft würden sich
jedoch voraussichtlich in Grenzen halten.
Der Chef der Wirtschaftsweisen, Bert Rürup, plädierte als Reaktion auf die Krise
für eine Stärkung der Deutschen Bundesbank.
"Angesichts der Internationalisierung der Finanzmärkte und des Bankgeschäftes
würde ich eine Stärkung der Bundesbank bei der Bankenaufsicht begrüßen“, sagte
Rürup der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Ein
wenig aus dem Lebenslauf von
Josef Ackermann
aus Mels in der Schweiz als Sohn des praktischen Arztes Karl
Ackermann hatte einen Vater, der einer der ersten Privatanleger
war. Nach dem Abitur (Matura) studierte Ackermann WISO
(Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), speziell die
Fachrichtung Bankwirtschaft. Ab 1973 arbeitete er als
wissenschaftlicher Assistent in der Forschungsgemeinschaft für
Nationalökonomie der Universität Sankt Gallen, wurde dort 1977
beim Geld- und Wachstumskritiker Hans Christoph Binswanger über
den „Einfluss des Geldes auf das reale Wirtschaftsgeschehen“ zum
Doktor der Wirtschaftswissenschaften promoviert. Bis 1989
übernahm er anschließend einen Lehrauftrag für Volkswirtschaft
(Geldpolitik und Geldtheorie) an der Hochschule St. Gallen.
Ackermann gilt als
Hobbymusiker (Klavier, Gesang) und großer Opernliebhaber. Er ist
Oberst der Schweizer Armee.
Ab Januar 2004 musste
sich Josef Ackermann vor dem Landgericht in Düsseldorf
verantworten. Die Anklage gegen ihn und fünf weitere Beteiligte
im so genannten
Mannesmann-Prozess – darunter der ehemalige
Vorstandsvorsitzende der Mannesmann AG, Klaus Esser und der
frühere IG Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel – lautete auf
Untreue. Die Angeklagten standen unter dem Verdacht, den
Düsseldorfer Konzern im Rahmen der Übernahme durch Vodafone im
Februar 2000 durch überhöhte Prämienzahlungen an Esser und
weitere Manager um rund 110 Millionen Mark (ca. 58 Millionen
Euro) geschädigt zu haben.
Im Gedächtnis der
Öffentlichkeit blieben seine zu einem „V“ (= victory im
Englischen, bedeutet Sieg) gespreizten Finger vor Prozessbeginn.
Das Landgericht
Düsseldorf hat im Juli 2004 Josef Ackermann und die fünf
Mitangeklagten freigesprochen (die Richterin soll eine
Todesdrohung erhalten haben). Die Staatsanwaltschaft legte
Berufung ein.
Im Dezember 2005 hob
der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Düsseldorf
wegen Rechtsfehlern auf, das Verfahren wurde an eine andere
Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückverwiesen.
Prozessbeginn war am 26. Oktober 2006. Die Kammer hatte
ursprünglich 25 Verhandlungstage angesetzt, das Verfahren sollte
im Februar 2007 zum Abschluss kommen. Am 24. November 2006
beantragten die Verteidiger der Angeklagten die Einstellung des
gesamten Verfahrens gegen Geldauflagen gemäß
§ 153a Abs. 2 StPO (>hier<).
Daraufhin stellte das Gericht mit Zustimmung der
Staatsanwaltschaft und der Angeklagten das Verfahren gegen
Geldauflagen vorläufig ein. Es wurden Geldauflagen in Höhe
von insgesamt 5,8 Millionen Euro ausgesprochen. (Der Schaden
war aber mit 58 Millionen € beziffert worden). Davon
zahlte Ackermann 3,2 Millionen Euro, Esser 1,5 Millionen Euro
und die restlichen Angeklagten 1,1 Millionen. Bei einer
Verurteilung zu einer Geldstrafe wäre die höchstmögliche Strafe
3,6 Mio. EUR gewesen (Höchstgeldstrafe gem. §§ 40 Abs.2 S. 2, 54
Abs.2 StGB: 720 Tagessätze à € 5.000 EUR) und Ackermann wäre
damit vorbestraft gewesen.
Kommentar: In diesem Prozeß gab es 2 Sachen: Liegt eine
strafbare Handlung vor, wenn ja, dann muß eine
Schadensersatzleistung erfolgen. Der Deal (in diesem Fall:
Kuhhandel) hat gerade mal eben die Prozeßkosten gedeckt (die
sich nach dem "Streitwert" richten). Um den Prozeßverlauf und
-ausgang objektiv beurteilen zu können, müßte man Akteneinsicht
haben. Es bleibt jedoch in jedem Fall ein bitteres Gefühl
zurück, daß einiges nicht so ganz rechtens war!
Ackermann gab
zum Prozessauftakt Ende Oktober bekannt, dass er jährlich 15
bis 20 Millionen Euro brutto verdiene. In diesem
Zusammenhang wurde von Klassenjustiz gesprochen. Der Prozess
wurde sieben Jahre nach der Übernahme von Mannesmann durch
Vodafone beendet. Die Angeklagten sind mit der Einstellung des
Verfahrens nicht vorbestraft.
Rekordgewinn und
Massenentlassungen
Im Fokus der
Öffentlichkeit stand in der Zeit nach dem Prozess immer wieder
Ackermanns Gehalt. Er wurde nicht selten als ein arroganter,
geldgieriger Manager ohne Bewusstsein für soziale Verantwortung
dargestellt.
Laut Geschäftsbericht
der Deutsche Bank betrug seine Vergütung für das Jahr 2004
insgesamt 10,1 Millionen Euro, bestehend aus einem Fixgehalt von
1,2 Millionen Euro und einem variablen Gehalt von 8,9 Millionen
Euro. 2005 erhielt Ackermann insgesamt 11,9 Millionen Euro,
nämlich 1,15 Millionen Euro Fixgehalt und Boni in Höhe von
insgesamt 10,75 Millionen Euro. Damit war Ackermann 2004 und
2005 der Spitzenverdiener unter den Managern der im Deutschen
Aktienindex gelisteten Unternehmen. Lediglich der
Porsche-Manager Wendelin Wiedeking verdiente im Geschäftsjahr
2006 mit rund 60 Millionen Euro noch mehr als Ackermann.
Empörte Reaktionen
verursachte Ackermann im Frühjahr 2005, als er ein neues
Rekordergebnis der Deutschen Bank und gleichzeitig den Abbau von
über 6.000 Arbeitsplätzen (davon ein Großteil im Londoner
Investmentgeschäft) ankündigte.
Seinen Privatanteil
an Deutsche-Bank-Aktien erhöhte Ackermann am 28. Februar 2005
demonstrativ auf 2,7 Millionen Euro. Die Wertpapiere hatte er
mittels 57.420 Optionen zu einem Kurs von 47,53 Euro erworben,
und bis zum 4. März 2005 stieg der Kurs auf 67,43 Euro. Ein Jahr
später lag ihr Wert bei über 90 Euro. Damit hatte der Bankchef
laut Financial Times Deutschland alle Optionen genutzt, die er
für das Jahr 2002 im Rahmen seiner aktienbasierten Vergütung
erhielt.
Die Berliner Staatsanwaltschaft
leitete im Frühjahr 2008 ein Ermittlungsverfahren gegen Ackermann im Fall um die
staatliche Bürgschaft der Deutschen Bank für eine Ostsee-Pipeline ein. Dabei
geht es angeblich um den Vorwurf der strafbaren Vorteilsgewährung an den
ebenfalls beschuldigten Caio Koch-Weser, einen deutschen Politiker, der
Vizepräsident und geschäftsführender Direktor der Weltbank sowie
Finanzstaatssekretär der deutschen Bundesregierung war. Derzeit ist er als
Berater bei der Deutschen Bank angestellt...
StPO (Strafprozeßordnung)
§ 153a (Auflagen, Weisungen)
(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen
Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen*
vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem
Beschuldigten auferlegen,
1. zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte
Leistung zu erbringen,
2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der
Staatskasse zu zahlen,
3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen oder
4. Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen,
wenn diese Auflagen und Weisungen geeignet sind, das öffentliche Interesse an
der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht
entgegensteht. Zur Erfüllung der Auflagen und Weisungen setzt die
Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine Frist, die in den Fällen des Satzes 1
Nr. 1 bis 3 höchstens sechs Monate, in den Fällen des Satzes 1 Nr. 4 höchstens
ein Jahr beträgt. Die Staatsanwaltschaft kann Auflagen und Weisungen
nachträglich aufheben und die Frist einmal für die Dauer von drei Monaten
verlängern; mit Zustimmung des Beschuldigten kann sie auch Auflagen und
Weisungen nachträglich auferlegen und ändern. Erfüllt der Beschuldigte die
Auflagen und Weisungen, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.
Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen nicht, so werden Leistungen,
die er zu ihrer Erfüllung erbracht hat, nicht erstattet. § 153 Abs. 1 Satz 2
gilt entsprechend.
(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der
Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren bis zum Ende der
Hauptverhandlung, in der die tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft
werden können, vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in
Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen. Absatz 1 Satz 2
bis 5 gilt entsprechend. Die Entscheidung nach Satz 1 ergeht durch Beschluß. Der
Beschluß ist nicht anfechtbar. Satz 4 gilt auch für eine Feststellung, daß gemäß
Satz 1 erteilte Auflagen und Weisungen erfüllt worden sind.
(3) Während des Laufes der für die Erfüllung der Auflagen und Weisungen
gesetzten Frist ruht die Verjährung.
* eine rechtswidrige Tat, für die mindestens eine Freiheitsstrafe
unter einem Jahr oder (nur) eine Geldstrafe vorgesehen ist (§12 Absatz 2 des
Straf-Gesetz-Buches) - im Gegensatz zu einem Verbrechen, das mit mindestens
einem Jahr Aufenthalt in einer Strafvollzugsanstalt geahndet werden muss.