Petition
Artikel 10 (des Grundgesetzes) [Brief-,
Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind
unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient
die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder
des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das
Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die
Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte
Organe und Hilfsorgane tritt.
Meine Anfrage: Bin ich abgehört und
observiert worden? Sind Beschränkungen des Artikels 10 erfolgt, wenn ja warum?
Die Antwort:
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Ihr Schreiben vom 7. Mai 2008 an die G10-Kommission des Deutschen Bundestages
Zwischenbescheid des Sekretariats vom 26. Mai
2008
Sehr geehrter Herr Rath,
des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz)
Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl.1 S. 3198,
3209),
Maßnahmen nach Vorschriften des vorerwähnten Gesetzes nicht
verletzt worden sind.
schwerdeführers nach Artikel 10 GG verletzt worden sind.
-2 eine Beschränkungsmaßnahme zwar angeordnet worden ist, diese jedoch nach dem o. g.
Artikel 10-Gesetz zulässig und notwendig war. Kommission festgestellt, dass eine Beschränkungsmaßnahme angeordnet und vorgenommen wurde, diese aber unzulässig oder nicht notwendig war, ist sie vom zuständigen
Bundesminister sofort aufzuheben.
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Ist meine Anfrage mit ja oder nein beantwortet worden? nc-rathwa@netcologne.de