Alice Miller

 

Artikel 7 der Landesverfassung des Bundeslandes Nordehrein-Westfalen lautet:

(1) Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde (>hier<) des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung* (Synonyme: Ausformung, Zurechtweisung, Anweisung, Unterweisung, Führung, Aufklärung, Mahnung, Bevormundung usw.).

(2) Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung.

* Kommentar: Erziehen kommt aus dem Althochdeutschen irziohan „herausziehen” (aus der Dummheit, der Unwissenheit, des Desinteresses - Ignoranz) und sollte dazu dienen, das Bewusstsein (die "Psyche") und den Charakter, d.h. die Persönlichkeitseigenschaften (in der Bedeutung zum Verhalten) zu bilden (>hier< "Bildung und Wissen") und seine Entwicklung (Ausbildung und Entfaltung zur Bewusstwerdung von sozialen Pflichten) zu fördern (>hier< "Neugeborene als eine Invasion von Barbaren").

"Erfurcht vor Gott" ist unverträglich mit jeder "Nicht-Eingott-Religion" und -Weltanschauung. Nordrhein-Westfalen wird demnächst wohl die Koranschulen besonders fördern. Schon heute wird in von Orden geführten Einrichtungen (z.B. den Cellitinnen  zur hl. Maria) fast ausschließlich Personal mit katholischer Religionszugehörigkeit bzw. den jeweils entsprechenden Glaubensrichtungen eingestellt.

Religionsunterricht wird immer noch nach Glaubensrichtung getrennt abgehalten. Wie soll es da zur Toleranz kommen?

In Artikel 7, Absatz 1 ist "Ehrfurcht vor Gott" zu streichen und mag in einem Artikel 3 auftauchen als: "Ehrfurcht vor Gott wird als besonderes Unterrichtsfach gelehrt" (wenn die Eltern es unbedingt wollen).

Ein Generalsekretär der CSU (Christlich Soziale Union in Bayern) hatte 1998 einen Lehrer in Schwaben aufgefordert, aus dem Schuldienst auszuscheiden, weil er das natürlich auch in der Bayerischen Verfassung genannte Bildungsziel "Ehrfurcht vor Gott" nicht zu beachten gewillt sei. Nun hatte das Bundesverfassungsgericht schon 1975 diese Passage für "unbeachtlich" erklärt und für Recht befunden, dass christliche Bezüge in Länderverfassungen zwar nicht schlechthin verboten seien, sich aber nur auf das Christentum als prägenden Kultur- und Bildungsfaktor beziehen dürfe, nicht aber auf Glaubensinhalte. Sogar auch der bayerische Verfassungsgerichtshof entschied 1988, das Bildungsziel "Ehrfurcht vor Gott" gelte nicht für alle. Frage:  was hat ein solches Bildungsziel überhaupt in der Verfassung eines säkularen Staates zu suchen. Einem Gläubigen ist die Ehrfurcht vor Gott selbstverständlich und er braucht ein solches Bildungsziel überhaupt nicht. Vom Ungläubigen hingegen kann man eine solche Ehr-Erbietung nicht erzwingen. Richtig und wichtig ist das folgende Bildungsziel "Achtung vor der religiösen Überzeugung Aller", das nach oben beschriebenen unbestrittenen Rechtsauffassung auch die rein diesseitigen Überzeugungen (vertreten durch den Bund für Geistesfreiheit) einschließt.

Nachgetragen am 23.12.2011 - Walter Rath


 

Alice Miller: Am Anfang war Erziehung

Suhrkamp-Verlag, erste Auflage 1980

ISBN 3-518-03639-4


 

»Was dem Kind in den ersten Lebensjahren passiert, schlägt unweigerlich auf die ganze Gesellschaft zurück. Psychosen, Drogensucht, Kriminalität sind ein verschlüsselter Ausdruck der frühesten Erfahrungen. Diese Erkenntnis wird meistens bestritten oder nur intellektuell zugelassen, während die Praxis (die politische, juristische oder psychiatrische) noch stark von mittelalterlichen, an Projektionen des Bösen reichen Vorstellungen beherrscht bleibt, weil der Intellekt die emotionalen Bereiche nicht erreicht. Ich sehe meine Aufgabe darin, die Öffentlichkeit für das frühkindliche Leiden zu sensibilisieren, und versuche dies auf zwei verschiedenen Ebenen, wobei ich auf beiden Ebenen das einstige Kind im erwachsenen Leser ansprechen möchte. Im ersten Teil tue ich das mit der Darstellung der >Schwarzen Pädagogik<, d. h. der Erziehungsmethoden, mit denen unsere Eltern und Großeltern aufgewachsen sind. Im zweiten Teil schildere ich die Kindheiten einer Drogensüchtigen, eines politischen Führers und eines Kindesmörders, die selber als Kinder Opfer von schweren Demütigungen und Mißhandlungen waren. Besonders in zwei Fällen stütze ich mich auf deren eigene Schilderungen der Kindheit und des späteren Schicksals und möchte dem Leser helfen, diese erschütternden Zeugnisse mit meinem analytischen Ohr aufzunehmen. Alle drei Schicksale bezeugen die verheerende Rolle der Erziehung, ihre Vernichtung des Lebendigen, ihre Gefahr für die Gesellschaft.
 

Dieses Buch entstand aus meinem Bedürfnis, auf die zahlreichen Leserbriefe zu dem vorangegangenen, Das Drama des begabten Kindes und die Suche nach dem wahren Selbst, einzugehen, die mir viel bedeutet haben und die ich nicht mehr persönlich beantworten konnte. Daran war auch, aber nicht nur, die zeitliche Überforderungschuld. Ich habe bald gemerkt, daß ich in der Darstellung meiner Gedanken und Erfahrungen der letzten Jahre dem Leser eine größere Ausführlichkeit schulde, weil ich mich nicht auf bestehende Literatur stützen kann. Aus den fachlichen Fragen der Kollegen und den allgemein menschlichen Fragen der Betroffenen (was nicht alternativ zu verstehen ist) haben sich für mich zwei Problemkomplexe herauskristallisiert: einerseits meine Begriffsbestimmung der frühkindlichen Realität, die vom Triebmodell der Psychoanalyse abweicht, andererseits die Notwendigkeit, den Unterschied zwischen Schuldgefühlen und Trauer noch klarer herauszuarbeiten. Damit hängt nämlich die brennende und oft wiederholte Frage der ernsthaft bemühten Eltern zusammen: Was können wir noch für unsere Kinder tun, wenn wir einmal realisiert haben, wie stark wir dem Wiederholungszwang ausgeliefert sind?«

(Aus dem Vorwort)
 


Ein paar Zitate:

Es ist ganz natürlich, daß die Seele ihren Willen haben will, und wenn man nicht in den ersten zwei Jahren die Sache richtig gemacht hat, so kommt man hernach schwerlich zum Ziel. Diese ersten Jahre haben unter anderen auch den Vorteil, daß man da Gewalt und Zwang brauchen kann. Die Kinder vergessen mit den Jahren alles, was ihnen in der ersten Kindheit begegnet ist. Kann man da den Kindern den Willen benehmen, so erinnern sie sich hernach niemals mehr, daß sie einen Willen gehabt haben, und die Schärfe, die man wird brauchen müssen, hat auch eben deswegen keine schlimmen Folgen. (1748)

Ungehorsam ist ebensogut, als eine Kriegserklärung gegen eure Person. Euer Sohn will euch die Herrschaft rauben, und ihr seid befugt, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben, um euer Ansehen zu befestigen, ohne welches bei ihm keine Erziehung stattfindet. Dieses Schlagen muß kein bloßes Spielwerk sein, sondern ihn überzeugen, daß ihr sein Herr seid. (1752)

Die Bibel sagt (Sirach 30,!): »Wer sein Kind lieb hat, der hält es stets unter der Rute, daß er hernach Freude an ihm erlebe.« (1902)


Ganz besonders wurde ich immer darauf hingewiesen, daß ich Wünsche oder Anordnungen der Eltern, der Lehrer, Pfarrer usw., ja aller Erwachsenen bis zum Dienstpersonal unverzüglich durchzuführen bzw. zu befolgen hätte und mich durch nichts davon abhalten lassen dürfe. Was diese sagten, sei immer richtig. Diese Erziehungsgrundsätze sind mir in Fleisch und Blut übergegangen. (Der Auschwitzkommandant Rudolf Höss)

Was für ein Glück für die Regierenden, daß die Menschen nicht denken. (Adolf Hitler)