Hexenverfolgungen

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Hexe kommt von althochdeutsch hagzissa, eigentlich »Zaunreiterin«. Bei den Germanen - wie in vielen anderen Kulturen - waren die Frauen vor allem für die Zubereitung der Speisen und die Kindererziehung zuständig. Sie kannten sich mit Kräutern, die heilende Wirkung zeigten, dann aber befassten sie sich auch mit Wahrsagung und wurden bald auch des Zauberns für kundig gehalten. Die »Heilmagie« verband sich mit Schadenszauber. In allen»einfachen Kulturen« gibt es heute noch "magische Handlungen beziehungsweise Mittel, mit denen Macht über Menschen, Tiere und die Natur gewonnen werden soll; verbreitet schon in der Frühzeit menschlicher Kultur (Jagdzauber, Fruchtbarkeitszauber). Neben der apotropäischen (Unheil abwehrenden) Zauberwirkung v.a. zum Schutz der eigenen Person (Abwehrzauber) zielt Zauber auch auf die Beherrschung des Wetters (Wetterzauber), Heilung von Mensch und Tier (meist leises Sprechen von magischen Segens-, Gebets-, Spruchformeln) und auf zwischenmenschliche Beziehungen (Liebe, Ehe, Leid). Nach dem Grundsatz »Gleiches bringe Gleiches hervor« (»similia similibus«) handelt es sich häufig um Analogiezauber - im Aberglauben die Bezeichnung für magische Praktiken, mit denen Wirkung durch Nachahmung erreicht werden soll, z.B. Beschwörungsformeln und Zauberriten", ist (nicht ganz wörtlich) bei © 2003 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG zu lesen.

Hexen und Bösewichte - meist als Schreckgestalten von abstoßendem Äußeren - spielen in allen Märchen und Sagen auf der Welt eine große Rolle. Daher sind lange Zeit körperlich verunstaltete und Behinderte verfolgt und zumindest gehänselt, aufgezogen, verspottet, belacht worden. Berühmtes Beispiel: Quasimodo, der Glöckner von Notre-Dame, der bei einem derben Volksfest zum Narrenpapst gewählt wurde (nach dem 1831 erschienener historischer Roman des französischen Schriftstellers Victor Hugo).

Hexenverfolgungen fanden vorwiegend in Mitteleuropa während der Frühen Neuzeit statt. Grundlage für die massenhafte Verfolgung war die damals weit verbreitete Vorstellung einer vom Teufel geleiteten Verschwörung gegen das Christentum, die sich der Hexen und Hexer bediente, um durch Magie und Zauber Schaden und Tod über Mensch und Vieh zu bringen. Drei Viertel der Opfer der Verfolgungen waren Frauen, vereinzelt wurden auch Kinder angeklagt. Die frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen waren nicht von der Religion eines Territoriums abhängig.

Der Hexenwahn blieb - das muss erwähnt werden -  auf das christlich-abendländische Europa begrenzt. Aus dem Judentum, dem Islam (z.B. auch aus dem Osmanischen Reich) und aus der orthodoxen Kirche (vor allem in Russland) sind keine Exzesse, d.h. Ausschreitungen gegen Hexen bekannt geworden.


Im Folgenden, vorwiegend einem bei Wikipedia erschienen

Artikel zum Thema Hexenverfolgung entnommen:

Inhaltsverzeichnis

Hexenverfolgung im Altertum

Obwohl die juristische Verwendung „Hexe“ erst Anfang des 15. Jahrhunderts eingeführt wurde, ist der Glaube an Zauberer bereits in den alten Hochkulturen nachzuweisen. Magische Praktiken wurden sorgfältig beobachtet und oft als schwarze Magie gefürchtet. Sowohl in Babylonien (Codex Hammurapi: Wasserprobe) als auch in Ägypten wurden Zauberer bestraft. Nach dem Zwölftafelgesetz der Römer wurde negativer Zauber mit dem Tod bestraft (Tafel VIII). Allerdings kam es niemals zu einer gezielten Verfolgung von vermeintlichen Hexen, wie sie später in der Frühen Neuzeit vorkamen.

Die Bibel, vor allem das Alte Testament, verbietet Zauberei: "Ihr sollt nicht Wahrsagerei noch Zauberei treiben" (3 Mose 19,26; 5. Mose 10,10). Außerdem fordert sie unmissverständlich zur Verfolgung von Zauberern auf: „Den Zauberer sollst du nicht leben lassen.“ (2. Mose 22,17). Diese Formulierung wurde von Martin Luther, grammatikalisch korrekt, später mit der weiblichen Form "Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen" übersetzt. Obwohl er selbst die Vertreibung von Totenbeschwörern und Wahrsagern angeordnet hat, suchte König Saul Rat bei der „Hexe von Endor“ (1. Buch Samuel, 28,5-25). "Weise aus dem Morgenland" (Magi) huldigten dem Christuskind (Mt 2,1-2). „Hexen“ im Sinne der Frühen Neuzeit kennt die Bibel aber nicht. Dennoch wurden diese Stellen als Beweis für die Existenz von Hexen angesehen und zitiert.

Die frühe Kirche hält sich bei diesen Verfolgungen zurück. Wohl kommt es zu einzelnen Exzessen, wie im Martyrium der als Zauberin verfolgten neuplatonischen Philosophin Hypatia durch einen christlichen Mob im Jahre 415; dieses Ereignis wurde von der offiziellen Kirche ausdrücklich als große Schande bezeichnet. Ein explizites Programm für Hexenverfolgungen gab es nicht, da die frühe Kirche die damit verbunden Ansichten und Praktiken als Aberglaube (Canon episcopi) ablehnte.

Hexenverfolgung im Mittelalter

Die vorchristlichen Germanen kannten die Verbrennung von Schadenszauberern seit frühester Zeit (s. hierzu Neiding). Im karolingischen Frühmittelalter gab es jedoch keine Hexenverfolgung. Karl der Große bestätigte durch Gesetz den Beschluss des Konzils von Paderborn aus dem Jahr 785:

„Wer vom Teufel verblendet nach Weise der Heiden glaubt, es sei jemand eine Hexe und fresse Menschen, und diese Person deshalb verbrennt oder ihr Fleisch durch andere essen lässt, der soll mit dem Tode bestraft werden.“

Grund für diese Gesetzgebung waren die Vorwürfe der Christen, die den Sachsen heidnische Praktiken unterstellten. Die ersten Belege für den deutschen Begriff Hexe finden sich, wie Oliver Landolt zeigen konnte, in den Frevelbüchern der Stadt Schaffhausen aus dem späten 14. Jahrhundert. In Luzern erscheint der Begriff erstmals zwischen 1402 und 1419.

Inquisition

Erste Verurteilungen von Hexen gibt es im 13. Jahrhundert mit dem Aufkommen der Inquisition, die jedoch ihr Hauptaugenmerk nicht auf Hexen, sondern auf Glaubensabweichler (Häretiker) richtete. Die staatliche spanische Inquisition lehnte ausdrücklich Hexenverfolgung ab.

Hexerei war für die Kirche kein derart bedrohendes Vergehen wie die Häresie. Dies wird deutlich in der Anweisung Papsts Alexander IV. vom 20. Januar 1260 an die Inquisitoren, Hexen seien nicht aktiv zu verfolgen, sondern auf Anzeigen hin festzunehmen. Prozesse gegen Hexen sollten bei Zeitmangel zurückgestellt werden, die Bekämpfung von Häresien habe Vorrang. Später verurteilte die Inquisition sogar zeitweise die Hexenprozesse.

Frühe Neuzeit

 

Hexenflug der "Vaudoises"

(hier Hexen, ursprünglich Waldenser)

auf dem Besen, Miniatur

 in einer Handschrift von

Martin Le France,

Le champion des dames, 1451.

Die eigentliche europäische Hexenverfolgung fand in der Frühen Neuzeit vor allem in Mitteleuropa aufgrund von Anklagen gegenüber vermeintlichen Anhängern der sogenannten Hexenlehre statt. Bei der europäischen Hexenverfolgung von 1450-1750 (Höhepunkt 1550-1650) handelte es sich nur zum Teil um eine kirchliche Aktion gegen „Ketzer“, sondern in erster Linie um ein europäisches Hysterie-Phänomen bezüglich Zauberei und Hexerei, das juristisch zur Straftat der Zauberei umgesetzt wurde und zu vielen Verdächtigungen, Denunziationen, öffentlichen Massenprozessen und Hinrichtungen führte. Die tatsächliche Verfolgung geschah, im Gegensatz zur Inquisition, durch Gerichte und in sehr vielen Fällen aufgrund von Denunziationen aus der Bevölkerung.

Besonders während des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) wütete die Hexenverfolgung in Mitteleuropa. Der Krieg und die sogenannte kleine Eiszeit, die allmählich ihrem Höhepunkt entgegenstrebte, hatten die Felder verwüstet, die Häuser zerstört, die Bevölkerung dezimiert; Hunger und Seuchen forderten ihre Todesopfer. Gerade in dieser kriegerischen Zeit verdächtigten viele Leute angebliche „Hexen“ und lieferten sie an die Gerichte aus. Spätere Verfolgungswellen (im 17. Jahrhundert) gingen fast ausschließlich auf Beschuldigungen durch Kinder zurück (z.B. Hexenprozesse von Salem).

Neuere Forschungen belegen, dass häufig ältere Frauen und sozial Benachteiligte der Hexerei verdächtigt wurden. Dabei genügten häufig Gerüchte oder Denunziationen, um die Menschen durch Folter zu falschen Geständnissen zu bewegen. Von Seiten beider Kirchen gab es vereinzelt (Johannes Brenz, Johann Matthäus Meyfart, Anton Praetorius, Friedrich von Spee) auch Kritik an der Hexenverfolgung.

Auch in Skandinavien kam es zu Hexenverfolgungen. Der erste Hexenprozess fand 1601 in Finnmark statt. Es wurden zwei Männer zum Feuertod verurteilt, weil sie einen königlichen Beauftragten im damaligen Vardðhuslen durch Schadzauber getötet haben sollten. Von 1601 bis 1678 wurden 90 Personen, meist Frauen verbrannt. Es waren die schwersten Verfolgungen in Norwegen in Friedenszeiten. In den Fischergemeinden Vardø, Kiberg, Ekkerøy und Vadsø in dieser Zeit wurden Teile der weiblichen Bevölkerung ausgerottet. 1617 wurde einigen Frauen vorgeworfen, sie hätten durch Zauberei ein solches Unwetter hervorgerufen, dass 40 Fischer an einem Tag ertrunken seien. Sie wurden verbrannt.

Rechtsprechung gegen Hexen

Den Prozessen lag die peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. zugrunde. Gegenüber der mittelalterlichen Rechtspraxis bedeutete dies einen Fortschritt, da die Anwendung der Folter streng reglementiert war und auf Gottesurteile verzichtet wurde. Der scheinbar definitive Beweis der Schuld wurde durch ein Geständnis des Angeklagten erbracht, welches ohne Folter wiederholt werden musste. Allerdings wurde die Gerichtsordnung des katholischen Karl V. in protestantischen Ländern nicht vollständig angenommen. Die Gerichtsordnung sah vor, dass Hexerei mit einer Buße für den tatsächlichen Schaden zu bestrafen sei. In protestantischen Regionen wurde diese Vorschrift verschärft, weil Hexerei einen Bund mit dem Teufel darstelle und somit immer des Todes würdig sei.

In Regionen, in denen die katholische Kirche die Oberhand hatte, wie in Italien und Spanien, kam es zu weniger starken Auswirkungen der Hexenverfolgung. Anders sah die Situation in den protestantischen Regionen Deutschlands, Skandinaviens und der Schweiz aus.

Der 1486 erschienene Hexenhammer, Malleus maleficarum, hat niemals die weltliche Rechtsprechung ersetzt. Der Verfasser Heinrich Kramer hat seinem Werk zwar die päpstliche Bulle "Summis desiderantes" vorangestellt. Sein Dokument fasst die damaligen Vorstellungen von Hexen zusammen und belegt es mit Dutzenden von Kirchenvätern. Das Dokument erreichte aber nie kirchliche Anerkennung und war auch keine Grundlage zum kirchlichen Vorgehen. In dem dritten Teil seines Werkes gibt er Empfehlungen zu dem Gerichtsverfahren. Dort definiert der Hexenhammer die Begriffe „Unterbrechung“ und „Fortführung“ der Folter, falls der Angeklagte das Geständnis widerrief. Damit war dieser relative Fortschritt in der Gerichtsbarkeit bereits ad absurdum geführt. Auch der Verzicht auf Gottesurteile wurde auf Seiten der Protestanten durch die sogenannten Hexenproben aufgehoben, am bekanntesten die Wasserprobe und der Kesselfang (die es auch noch als Gottesurteile gab), sowie als neue Elemente die Wiegeprobe, das Stechen von Muttermalen („Hexenmalen“), das Vorlesen lassen von Jesu Leidensweg etc.

Ein weiteres wichtiges Element war der Denunziantenprozess. Denunzianten mussten dem Beklagten nicht offen gelegt werden, was für den „Erfolg“ der Hexenprozesse von großer Bedeutung war; es wurden in der Praxis ebenfalls Appelle an weitere Zeugen der Verbrechen gerichtet, so dass dem ersten Denunzianten weitere folgten. Im Falle einer Verurteilung erhielt der Denunziant ein Drittel des Vermögens, jedoch mindestens 2 Gulden. Ein bekanntes Beispiel ist die Mutter von Johannes Kepler, die 1615 aufgrund eines Streites von einer Nachbarin als Hexe bezeichnet wurde. Sie wurde über ein Jahr gefangen gesetzt und mit der Folter bedroht, schließlich aber auf Grund der Bemühungen ihres Sohnes freigesprochen.

Die Erzwingung des Geständnisses unter Folter war neben dem Denunziantenprozess ein weiteres wichtiges: da die Angeklagten ihre Reue zeigen sollten, indem sie ihre Mitverschwörer verrieten, zog ein Hexenprozess etliche andere in einer Welle nach sich. Es gibt Hinweise darauf, dass beispielsweise in deutschen Hexenprozessen des 17. Jahrhunderts gezielt Adlige in die Verfolgung einbezogen wurden, in der vergeblichen Hoffnung, den Prozesswellen dadurch ein Ende zu machen.

Verfahren bei Hexenprozessen

Das Verfahren bei Hexenprozessen der Frühen Neuzeit war nach folgendem Muster aufgebaut:

  1. Anklage. Oft ging einer tatsächlichen Anklage eine jahrelange Phase des Gerüchtes voraus. Die Anklage konnte auf Grund einer Denunziation erfolgen, die von einer bereits inhaftierten Hexe – möglicherweise unter der Folter – erfolgt war, eine sogenannte Besagung. Selten gestand man vermeintlichen Hexen das Recht auf eine Verteidigung zu.
  2. Inhaftierung. Gefängnisse im heutigen Sinne gab es in der Frühen Neuzeit noch nicht, deshalb hielt man die Angeklagten in Kellern oder Türmen gefangen. Die heute noch an vielen Orten anzutreffenden Hexentürme waren aber oftmals gar keine reinen Hexentürme, sondern meist allgemeine Gefängnistürme, teils auch einfach nur Türme der Stadtmauern. Zu Beginn des Prozesses wurde die Angeklagte vollständig entkleidet und rasiert (Depilation). Das tat man, damit sie kein "Zaubermittel" verstecken konnte bzw. um ihre Zauberkraft zu brechen. Dann wurde sie am ganzen Körper nach einem "Hexenmal" untersucht.
  3. Verhör. Man unterscheidet in der Regel drei Phasen des Verhörs: die gütliche Befragung, die Befragung mit Vorzeigen und Erklären der Folterinstrumente und die peinliche Befragung, bei der die Folter Anwendung fand.
    Gütliche Befragung: Die eigentliche Befragung durch die Richter. Die Fragen waren sehr detailliert, sie umfassten beispielsweise den Geschlechtsverkehr mit dem Teufel, die "Teufelsbuhlschaft" und Absprachen bzw. Verabredungen mit ihm.
    Territion: Gab die Angeklagte kein "Geständnis" ab, folgte die Territion (dt. Schreckung), d. h., das Zeigen der Folterwerkzeuge und ihre genaue Erklärung.
    Peinliche Befragung: Nun folgte das Verhör unter der Folter (die Peinliche Befragung der Angeklagten), was häufig zu einem "Geständnis" führte. Dabei wurden eventuelle "Schutzvorschriften" wie die Begrenzung der Folter auf eine Stunde, Pausen während der Folter etc. meist nicht beachtet. Im Rahmen von Hexenprozessen fiel meist die Beschränkung der Folteranwendung auf eine Stunde weg, da man hier von einem crimen exceptum (Ausnahmeverbrechen) ausging, was besondere Härte verlangte. Hierbei kamen u.a. Daumenschraube und Streckbank zum Einsatz. Ebenso galt bei Hexenprozessen oftmals die sonst übliche Regel nicht, dass man einen Angeklagten nur dreimal der Folter unterwerfen dürfe und wenn bis dahin kein Geständnis vorliege, er freizulassen sei. Im Hexenhammer wurde dazu geraten die verbotene Wiederaufnahme der Folter ohne neue Beweise als Fortsetzung zu deklarieren.

     

  4. Hexenproben. Das offizielle Gerichtsverfahren sah keine Hexenprobe vor, ja eigentlich galt ein Verbot ihrer Anwendung. Dennoch griffen viele Gerichte in den verschiedensten Teilen des Deutschen Reiches auf sie zurück. Die Bewertung der Hexenproben war ebenso unterschiedlich wie überhaupt ihre Anwendung. Manchmal galten die Hexenproben als starker Beweis, manchmal als schwacher. Folgende Hexenproben sind die bekanntesten:
    • Wasserprobe (auch als Hexenbad bezeichnet)
    • Feuerprobe (kam jedoch äußerst selten vor)
    • Nadelprobe (hier wurde das sogenannte Hexenmal gesucht)
    • Tränenprobe
    • Wiegeprobe
  5. Geständnis. Niemand durfte in der Frühen Neuzeit ohne ein Geständnis verurteilt werden - das galt auch für die Hexenprozesse. Doch aufgrund der Regeln in der Anwendung der Folter war die Wahrscheinlichkeit, ein Geständnis zu erlangen, bei Hexenprozessverfahren um ein Vielfaches höher als bei anderen Prozessen.
  6. Befragung nach Mitschuldigen (Besagung). Da die Hexen laut der Hexenlehre auf den Hexensabbaten ihre Mitgenossen trafen, mussten sie diese auch kennen. In einer zweiten Verhörphase wurden die Angeklagten nun nach den Namen der anderen Hexen bzw. Hexenmeister befragt, eventuell auch wieder mit erneuter Anwendung der Folter. Dadurch wurde die Liste der Verdächtigen unter Umständen immer länger, da unter Folter immer neue Menschen beschuldigt wurden, ebenfalls Hexen zu sein. Das Resultat waren regelrechte Kettenprozesse.
  7. Verurteilung.
  8. Hinrichtung. Auf das Verbrechen der Hexerei stand die Strafe des Feuertodes, also der Scheiterhaufen, auf dem man lebendig verbrannt wurde; dies um die Seele zu reinigen. Die "Hexe" wurde an einen Pfahl inmitten eines Reisighaufens gefesselt, woraufhin der Reisighaufen entzündet wurde. Als Akt der Gnade galt die vorherige Enthauptung, Erdrosselung oder das Umhängen eines Schwarzpulversäckchens um den Hals.

Opfer

Obgleich Frauen die Mehrheit (etwa 75 %) der Verfolgten bildeten, gab es Abweichungen in Regionen, wo das Bild des Zauberers traditionell männlich besetzt war. In Island waren beispielsweise 80 % der verfolgten Hexen Männer. Diese Männer wurden als mit einem speziellen Gürtel, der sie in Tiere (Werwölfe) verwandelte, ausgestattete Wesen beschrieben.

Hebammen wurden immer schnell verdächtigt. Laut Hexenhammer kamen sie mit den unreinen Säften in Berührung, was sie anfällig für Dämonen machte. Außerdem oblag ihnen die Pflicht, totgeborene Kinder zu begraben, was laut den damaligen Gelehrtenvorstellungen ein weiteres Indiz war: Hexen waren bekannt dafür, Kinder zu opfern. Hebammen wurden auch häufig beschuldigt, Totgeburten oder Behinderungen absichtlich herbeigeführt zu haben.

Ansonsten waren es die "üblichen Verdächtigen" wie alte und alleinlebende Frauen sowie Personen, die fremd erschienen oder nicht aus dem betreffenden Ort stammten. Der damals weit verbreitete Aberglaube und die Furcht vor unerklärlichen Dingen, war ein Nährboden für die Suche nach einem "Sündenbock".

Es gab sicher auch Gründe, die Hexenprozesse für persönliche Ziele zu missbrauchen. So machten die Hebammen den Ärzten Konkurrenz, alleinlebende alte Menschen fielen der Gemeinde zur Last und reiche Nachbarn erregten Neid und Missgunst (vgl. Denunziantenprozess). Die Initiative dazu entsprang wahrscheinlich oft nur der Suche nach einem Sündenbock, nach einer Erklärung für Schicksalsschläge als Alternative zu „Gott will es so“, die das einfache Volk nicht verstand. Auch reale Gründe für die Ängste spielen eine Rolle: die größte Welle der Hexenprozesse Ende des 16. Jahrhunderts fällt mit der so genannten kleinen Eiszeit zusammen. Auch das durch die kaltfeuchte Witterung begünstigte Auftreten von Mutterkorn könnte mit seinen unerklärlichen Krankheiten und Todesfällen Anlass zu Verdächtigungen gegeben haben.

Die Opferzahlen sind schwer einzuschätzen, da ein Großteil der Prozessakten verloren ging. Hinzu kommt, dass die demografischen Angaben für diese Zeit nicht eindeutig sind, Seuchen und Kriege hatten den größten negativen Einfluss auf die Bevölkerungsentwicklung.

Nach neueren Forschungen und umfangreichen Auswertungen der Gerichtsakten geht man davon aus, dass die Verfolgung in ganz Europa etwa 40.000 bis 60.000 Todesopfer forderte. Etwa 25.000 Menschen wurden auf dem Boden des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, davon wiederum allein in Süddeutschland etwa 9.000, hingerichtet. 80 % der Opfer waren Frauen. Dazu kam eine hohe Zahl weiterer zu Konfiskation und Haft Verurteilter. Insgesamt soll etwa drei Millionen Menschen der Prozess gemacht worden sein, etwa jeder Fünfzigste wurde hingerichtet. Die früher verbreiteten Zahlen von mehreren 100.000 Todesopfern stützten sich auf Schätzungen und das durch Literatur und Filme verbreitete Bild einer ungezügelten Hexenverfolgung. 1786 veröffentlichte Gottfried Christian Voigt seine – auf falschen Zahlen beruhende – These von neun Millionen hingerichteter Hexen, die aber zu Propagandazwecken von den Nationalsozialisten wiederaufgegriffen wurde und noch heute in der Literatur aufgegriffen wird.

Letzte Hexenprozesse

Als eine der letzten der Hexerei angeklagten Frauen wurde Anna Schnidenwind am 24. April 1751 in Endingen am Kaiserstuhl hingerichtet. Vermutlich fand die letzte Hexenhinrichtung auf Reichsboden 1756 in Landshut statt. Am 4. April 1775 wurde im Stift Kempten im Allgäu Anna Schwegelin wegen Teufelsbuhlschaft als letzte Hexe in Deutschland der Prozess gemacht. Das Urteil des Fürstabt Honorius von Schreckenstein, dem kraft kaiserlichen Privilegs (Campidona sola judicat…) die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit zustand, wurde aber aus unbekanntem Grunde nicht vollstreckt.

Noch später, nämlich 1782, wurde als letzte Hexe der Schweiz Anna Göldin in Glarus (Schweiz) hingerichtet, allerdings wurden im Urteil Begriffe wie "Hexerei" oder "Zauberei" vermieden. Diesen Prozessen begegnete man in der aufgeklärten Öffentlichkeit Europas allerdings bereits mit Abscheu.

Die letzte überlieferte Hinrichtung einer Hexe in Mitteleuropa fand 1793 im Großherzogtum Posen statt. Aber noch 1836 wurde eine vermeintliche Hexe von den Fischern der Halbinsel Hela der Wasserprobe unterworfen und, da sie nicht untersinken wollte, gewaltsam ertränkt.

Hexenbulle

Die 1484 vom Dominikaner Heinrich Institoris verfasste und von Papst Innozenz VIII. unterzeichnete "Hexenbulle" Summis desiderantes hatte nur in den katholischen Gegenden dauerhaften Einfluss. Obwohl es sich hierbei um ein widerliches Dokument handelt, welches dazu auffordert ernsthaft die Existenz von Hexen zu überprüfen, sind sich die Historiker einig, dass gerade die Anwendung dieses Dokumentes das Ausbrechen eines Hexenwahns verhindert hätte, wie dies in Italien, wo der Papst sich durchsetzen konnte, der Fall war. Die Verfolgung von Hexen kam in protestantisierenden Ländern in allen westlichen Kirchen – , katholischen, lutherischen, reformierten, anglikanischen und puritanischen – vor. Die katholische Kirche hat die Hexenverfolgung nie bejaht, im Gegensatz zu Luther und Calvin. Nur die Ostkirchen beteiligten sich nicht an der Hexenverfolgung. Die Anzahl der Verurteilten war in den verschiedenen Regionen sehr unterschiedlich. Es gab hierbei Schwerpunkte wie z.B. Skandinavien, Thüringen, das Rheinland, Westphalen, Niederlanden, Mecklenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Gebiete in den USA und das Schweizer Wallis. Aber es gab auch andere Gegenden, in denen kaum Verfolgung stattfand. In Spanien hat die Inquisition die Hexenverfolgung verhindert. Lügen, wie sie im Kulturkampf wieder verbreitet wurden, die Jesuiten hätten zu Hexenverfolgungen angestiftet, wurden schon durch die ausführlichen Untersuchungen der Historiker Johann Janssen und Bernhard Duhr widerlegt.

Ihren relativ hohen Bekanntheitsgrad hatte die Hexenbulle diesem Heinrich Institoris zu verdanken, der sie dem eigentlichen Text des Hexenhammers voran stellte.

Zahlenmäßig lässt sich sagen, "daß protestantische Territorien des Alten Reiches nicht minder, sondern eher mehr daran beteiligt waren" (Rainer Decker, Die Päpste und die Hexen).

Hexenhammer

Hauptartikel: Hexenhammer

Der 1486 erschienene Hexenhammer, Malleus maleficarum, hat niemals die weltliche Rechtsprechung ersetzt. Der Verfasser Heinrich Kramer, genannt Institoris, hat seinem Werk zwar die päpstliche Bulle "Summis desiderantes" vorangestellt. Das Dokument erreichte aber nie kirchliche Anerkennung und war auch keine Grundlage zum kirchlichen Vorgehen.

Luthers Haltung zur Hexenverfolgung

Martin Luther war wie Johannes Calvin überzeugt von der Möglichkeit des Teufelspaktes, der Teufelsbuhlschaft und des Schadenszaubers und befürwortete die gerichtliche Verfolgung von Zauberern und Hexen. Luther hat persönlich die Hinrichtung von Hexen in Wittenberg angeordnet.

Die Aussage des Alten Testaments „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen“ (2. Mose 22,17) hatte für ihn Gültigkeit. Dies wird in einer Hexenpredigt deutlich, die Luther am 6. Mai 1526 zu dieser Stelle hielt.

Er verlieh hier seinem Abscheu vor dem Übel der Hexerei Ausdruck und gibt einer Verurteilung der im Verdacht stehenden Frauen recht, was zusätzlich einen allgemeinen frauenfeindlichen Akzent hat:

Es ist ein überaus gerechtes Gesetz, dass die Zauberinnen getötet werden, denn sie richten viel Schaden an, was bisweilen ignoriert wird, sie können nämlich Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen… Sie können ein Kind verzaubern… Auch können sie geheimnisvolle Krankheiten im menschlichen Knie erzeugen, dass der Körper verzehrt wird… Schaden fügen sie nämlich an Körpern und Seelen zu, sie verabreichen Tränke und Beschwörungen, um Hass hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle Verwüstungen im Haus, auf dem Acker, über eine Entfernung von einer Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen Hinkende, dass niemand heilen kann... Die Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder… Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.

Zahlreiche lutherische Theologen, Prediger und Juristen beriefen sich später auf einschlägige Aussagen Luthers. Bis heute finden sich im Kleinen Katechismus von Luther und im reformierten Heidelberger Katechismus Aussagen über Hexerei bzw. Zauberei.

Calvin und die Hexenprozesse

Genau wie Luther befürwortete Johannes Calvin die Verfolgung und Hinrichtung von Hexen. Unter Berufung auf die Bibelstelle Exodus 22,17 ("Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen.") erklärte Calvin, Gott selbst habe die Todesstrafe für Hexen festgesetzt. In Predigten tadelte er darum jene, welche die Verbrennung der Hexen ablehnen, und wollte sie als Verächter des göttlichen Wortes aus der Gesellschaft ausstoßen.

Calvin glaubte, dass Männer und Frauen in Genf drei Jahre lang durch Zauberkünste die Pest ausgebreitet hätten und hielt alle ihnen durch die Folter abgepressten Selbstanschuldigungen für wahr, nachträglichen Widerruf für unwahr. 1545 wurden innerhalb weniger Monate 34 angebliche Hexen verbrannt.

Der reformierte Heidelberger Katechismus nimmt bis heute die Aussagen von Calvin auf. Frage 100: "Ist es denn eine so schwere Sünde, Gottes Namen mit Schwören und Fluchen zu lästern, dass Gott auch über die zürnt. die nicht alles tun, um es zu verhindern? Ja; denn es gibt keine Sünde, die größer ist und Gott heftiger erzürnt, als die Lästerung seines Namens. Darum hat er auch befohlen, sie mit dem Tode zu bestrafen."

Der Kampf gegen die Hexenverfolgung

Die Kritik an der Hexenverfolgung begann praktisch sofort mit dem Einsetzen der neuzeitlichen Verfolgung. Anfangs gab es vor allem von juristischer und Verwaltungsseite Bedenken gegen das Entstehen einer Sondergerichtsbarkeit neben den staatlichen Justizorganen. Grundsätzliche Kritik am Hexenaberglauben setzte erst später ein.

Einen mäßigenden Einfluss hatte Johann Weyer mit seiner 1563 erschienenen Schrift „De praestigiis daemonum“ (Von den Blendwerken der Dämonen).

Der reformierte Pfarrer Anton Praetorius hatte sich bereits 1597 als fürstlicher Hofprediger in Birstein für die Beendigung eines Hexenprozesses und Freilassung der Frauen eingesetzt. Er wetterte derart gegen die Folter, dass der Prozess beendet und die letzte noch lebende Gefangene freigelassen wurde. Dies ist der einzige überlieferte Fall, dass ein Geistlicher während eines Hexenprozesses die Beendigung der Folter forderte und durchsetzte. In den Prozessakten heißt es: „weil der Pfarrer alhie hefftig dawieder gewesen, das man die Weiber peinigte alß ist es dißmahl deßhalben underlaßen worden.“ Als erster reformierter Pfarrer veröffentlichte Praetorius unter dem Namen seines Sohnes Johannes Scultetus 1598 das Buch Von Zauberey vnd Zauberern Gründlicher Bericht gegen Hexenwahn und unmenschliche Foltermethoden. 1602 fasste er in einer 2. Auflage des Gründlichen Berichtes den Mut, seinen eigenen Namen als Autor zu verwenden. 1613 erschien die dritte Auflage seines Berichtes mit einem persönlichen Vorwort.

Die Hochnötige Unterthanige Wemütige Klage Der Frommen Unschültigen von Hermann Löher erschien zwar erst 1676 nach dem Ende der härtesten Verfolgungswelle, ist aber insofern von Bedeutung, als der Autor in den 1620er und 1630er Jahren selbst als mehr oder weniger Freiwilliger im Verfolgungsapparat mitgewirkt hatte und erst dadurch zum Verfolgungsgegner geworden war. Insofern bietet er eine Insiderperspektive auf den Prozessverlauf und die dahinterstehenden Machtverhältnisse, die sich bei den anderen Verfolgungsgegnern so nicht findet.

Vor dem Zeitalter der Aufklärung war der Jesuit Friedrich Spee von Langenfeld, Professor an der Universität Alma Ernestina in Rinteln und Verfasser der Schrift Cautio Criminalis (Rechtliche Bedenken wegen der Hexenprozesse) von 1631 war der einflussreichste Autor, welcher die Hexenprozesse angriff. Er war als Beichtvater für die verurteilten Hexen bestellt und gewann im Laufe seiner Arbeit Zweifel über die Hexenprozesse als Mittel, Schuldige zu finden. Aus Angst vor der kirchlichen Obrigkeit veröffentlichte er es jedoch anonym. Sein Buch war die Antwort auf das Standardwerk zur Theorie der Hexenlehre seines Rintelner Professoren-Kollegen Hermann Goehausen Processus juridicus contra sagas et veneficos aus dem Jahre 1630.

1635 wandte sich Pfarrer Johann Matthäus Meyfart, Professor an der lutherisch-theologischen Fakultät in Erfurt, mit seiner Schrift „Christliche Erinnerung, An Gewaltige Regenten, vnd Gewissenhaffte Praedicanten, wie das abscheuwliche Laster der Hexerey mit Ernst außzurotten, aber in Verfolgung desselbingen auff Cantzeln vnd in Gerichtsheusern sehr bescheidlich zu handeln sey“ gegen Hexenprozesse und Folter.

Als um 1700 die Hexenverfolgungen bereits selten geworden waren, veröffentlichte der deutsche Jurist Christian Thomasius seine Schriften gegen den Hexenglauben. Er beobachtete, dass die Angeklagten erst "gestanden", wenn sie die Qualen der Folter nicht mehr aushielten. Auf Grund des Buches „De crimine magiae“, welches er 1701 zu diesem Thema verfasste, gab König Friedrich Wilhelm den Befehl, die Prozesse zu beenden.

Allerdings war der berühmte Mediziner Friedrich Hoffmann aus Halle noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts von der Möglichkeit der Anhexung von Krankheiten durch Hexen in Verbindung mit den übernatürlichen Kräften des Teufels überzeugt.

Der Prozess des Umdenkens vollendete sich in den Zeiten der Aufklärung. Mit dem Abwenden der Rechtspraxis vom Eid und Gottesurteil hin zur Beweisbarkeit führte die Nichtbeweisbarkeit von übernatürlich entstandenem Schaden dazu, dass den Hexerei-Beschuldigungen nicht mehr nachgegangen wird, obwohl Teile der Bevölkerung dies lange weiterhin forderten.

Reaktionen der Kirche

Die weltweit einzige offizielle Erklärung einer Kirche zur Hexenverfolgung wurde 1997 von der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern veröffentlicht. Die deutschen Dominikaner haben explizit die Fehler ihrer Vorgänger bei der Hexenverfolgung benannt; vgl. dazu „Dominikaner und Inquisition heute“ . Ferner hat Papst Johannes Paul II. in seiner Schulderklärung zum Jahr 2000, dem „Mea culpa“, alle mit eingeschlossen, denen von Seite der Kirche Unrecht angetan wurde; die Hexen sind hier mitzudenken.

Rezeptionsgeschichte

Die Hexenverfolgung wurde sowohl in der historischen Forschung als auch in der politischen Diskussion immer wieder thematisiert. Im preußischen Kulturkampf wurde die katholische Kirche als alleinige Urheberin der Hexenverfolgung beschuldigt und die Opferzahl mit bis zu 9 Millionen deutlich zu hoch angegeben. Im so genannten "Dritten Reich" trieben staatliche und NSDAP-Stellen die Hexenforschung voran. Dabei versuchte man, die Hexen zu Vertretern einer altgermanischen Urreligion zu machen, die von der Kirche bekämpft worden sei. Insbesondere in der SS formierte sich aber eine Gegenposition, der zufolge es sich bei den Hexen um "Volksschädlinge" gehandelt habe und diese durch einen Männerbund, auf den sich wiederum die SS bezog, ausgerottet worden seien.

Unter dem Vorzeichen des Feminismus wurde das Thema Hexenverfolgung ab 1980 verstärkt aufgegriffen. Heute konzentriert sich die historische Erforschung des Themas vor allem auf landes- und regionalgeschichtliche Ansätze.

Die Bremer Sozialwissenschaftler Gunnar Heinsohn und Otto Steiger haben die Hexenverfolgungen in zwei sehr umstrittenen Büchern als Bevölkerungspolitik gedeutet: zum Zweck der Repopulierung, um die durch die Pestwellen ausgelösten dramatischen Bevölkerungsverluste auszugleichen, hätten Kirche und Staat Geburtenkontrolle kriminalisiert und als erste Maßnahme dieser Politik die weiblichen Experten für Geburtenkontrolle - die Hebammen-Hexen - verfolgen lassen. Sie belegen diese These vor allem mit Zitaten aus Werken, die zur Anleitung der Hexenverfolgung verfasst wurden - dem Hexenhammer sowie aus einem Werk des als Hexentheoretiker geltenden Jean Bodin, "La Démonomanie des Sorciers" (lat. "De Magorum Daemonomania", dt. "Vom ausgelasnen wütigen Teuffelsheer"). Hexenprozessakten schauen sich Heinsohn und Steiger dagegen nicht im Detail an. Diese Sichtweise hat unter Historikern bisher kaum Zustimmung gefunden. Sie kann deshalb wohl als bisher unzureichend untersuchte hypothetische Interpretation gelten, die weitere Forschung nötig macht.

Moderne Hexenverfolgung

Das Thema Hexen ist im Sinne von Personen, die Schadenszauber ausführen, in vielen Ländern und Kulturen, z. B. in Lateinamerika, Südostasien und vor allem in Afrika, heute noch hochaktuell. Seit 1960 sind vermutlich mehr Menschen wegen Hexerei hingerichtet oder umgebracht worden als während der gesamten europäischen Verfolgungsperiode. Allein im ostafrikanischen Land Tansania sind, besonders unter Staatspräsident Julius Kambarage Nyerere, zwischen 10.000 und 15.000 Menschen getötet worden. Hexereivorstellungen und Hexenverfolgungen sind somit nach wie vor in vielen Teilen der Welt verbreitet, z. B. auch in Westafrika, wo noch in den 1970ern Hexen für eine Epidemie verantwortlich gemacht wurden. Anstatt Impfprogramme zu initiieren, ließ die Regierung im Radio Geständnisse alter Frauen verbreiten, dass diese die Gestalt von Waldkäuzen angenommen haben, um die Seelen der kranken Kinder zu stehlen. In einigen Ländern Afrikas – z. B. in Kamerun – ist seit deren Unabhängigkeit eine Gesetzgebung gegen Hexerei wieder eingeführt worden. Dies kann als Versuch der Verrechtlichung von Hexenprozessen gesehen werden, um unkontrollierte Verfolgungen der verdächtigten Personen einzuschränken. Auch in der Amtszeit des südafrikanischen Präsidenten Nelson Mandela sind mehrere Hundert Menschen wegen Hexerei getötet worden.

So sind derzeit insbesondere die Fälle der sogenannten Hexenkinder im Kongo in die Aufmerksamkeit gerückt. Im Norden Südafrikas, insbesondere in Gebieten mit traditioneller Religion, werden jedes Jahr Hunderte von Männern und Frauen der Hexerei angeklagt und oft von einem Mob umgebracht. In Tansania werden jedes Jahr Hunderte von Frauen wegen Hexerei angeklagt und getötet oder verstümmelt. In einigen afrikanischen Staaten gibt es sogar ausdrückliche strafrechtliche Bestimmungen gegen Hexerei. Auch aus Südamerika sind Fälle von Hexenverfolgung bekannt.

Im Januar 2007 wurden drei Frauen in Liquiçá/Osttimor beschuldigt Hexen zu sein. Die Frauen im Alter von 25, 50 und 70 Jahren wurden ermordet und ihr Haus angezündet. Drei Verdächtige wurden von der UN-Polizei verhaftet. Es ist der erste Fall dieser Art im mehrheitlich katholischen Osttimor.


Interessant und bemerkenswert ist zu beobachten, dass es im modernen Katholizismus immer noch den "Abwehrzauber", vor Unheil abwehrende Maßnahmen mit besonderer Wirkung gibt, wie das nebenstehende Bild zeigt. Der Diakon Wolfgang Allhorn segnet die Autos, die zum 2011 gegründeten ambulanten Pflegedienst Auxilia* gehören.
* Auxilia leitet sich - nach der Selbstdarstellung des Vereins - vom lateinischen Begriff Auxilium Christianorum ab, der für "Maria, Hilfe der Christen" steht.

Es würde mich interessieren, ob damit versicherungstechnische Vorteile erzielt werden konnten, wie Schadensfreiheitsrabatte; denn nur das kann ja der Sinn nebenstehenden "Zaubers" gewesen sein.

 Da gibt es den Träger von neun Kliniken und 16 Seniorenhäusern, die Stiftung der Cellitinnen* zur hl. Maria seit Jahren als wichtiger Kompetenzträger im Bereich stationärer Pflegeleistungen. Seit Mai 2011 macht die Stiftung ihre Pflegequalität Patienten auch zu Hause zugänglich durch die Auxilla Ambulante Pflege GmbH. ihre Arbeit auf.
„So können Menschen mit Pflege-, Behandlungs- und/oder Betreuungsbedarf nun auch zu Hause sämtliche Vorteile des Cellitinnen-Verbundes nutzen", erklärt Auxilia Leiterin Kyra Springer und fährt fort: "Das birgt auch bei der Überleitung vom Krankenhaus in die ambulante Pflege oder von der ambulanten in die stationäre Pflege enorme Vorteile. Kurze Dienstwege, der kollegiale Umgang untereinander sowie das gemeinsame Leitbild helfen, Reibungsverluste zu vermeiden und die Dienstleistungsqualität weiter zu verbessern - ambulant wie stationär", ist Springer überzeugt.
* Wurzeln liegen in der Beginenbewegung des 14. Jh. in Köln, der "Gemeinschaft von Beginen (auch Polternonnen genannt) in Köln, Antonsgasse". Im 15. Jh. übernahmen die karitativ tätigen Frauen die Regel des hl. Augustinus und nannten sich von da an Cellitinnen. Durch eine bewegte Geschichte entstand aus dem Cellitinnenkloster 1838 eine konkrete Gemeinschaft. 1838 wurde die Gemeinschaft unter dem Namen "Cellitinnen" gegründet und wirkte im Bürgerhospital in Köln. 1869 wurde ein ehemaliger Gutshof an der Severinstraße erworben und als Mutterhaus ausgebaut. Drei Cellitinnenzweige (Kloster zur Hl.Elisabeth, Cellitinnen zur Hl. Maria, Genossenschaft der Cellitinnen nach der Regel des Hl. Augustinus) leben in Köln nach der Augustinusregel...

Was besonders ärgert und mich wütend macht ist, dass diese Auxilia keinerlei fachliche und organisatorische Kompetenz hat.

Dieser Pflegeverein sollte wegen meiner Betreuungsverhinderung eine häusliche Ersatzpflege in Anspruch nehmen (nach § 39 SGB XI), wollte wohl aber die Gesamtpflege übernehmen in der Hoffnung, dass ich ganz als Pflegeperson ausfallen würde. Könnte auch sein, dass die Auxilia- Mitarbeiterinnen keine Ahnung von Ersatzpflege hatten. Jedenfalls kam es zu mehrere Telefongesprächen, deren Vereinbarungen Schall und Rauch waren, genauso wie Inhalte im Hause. 3 Schreiben von mir vom 10., 11 und 20.7.2011 blieben ohne Antwort. Es gab Rechnungen, von denen keine den Formalien und den Leistungen entsprach. Die nachfolgenden Beanstandungen wurden ignoriert, das Zahlungsziel ist längst abgelaufen:

Betreff: Ihre Rechnungen:  46000006,

46000039,

46000040 und

46000041 vom 7.7.2011, am 20. erhalten

 

Sehr geehrte Damen und Herren.

 

Auf mein Schreiben zu Ihrer Rechnung 46000039 hatte ich Ihnen am 10. des Monats geschrieben, u.a. wie folgt: „Offensichtlich haben Sie den Vordruck über den Nachweis des Beratungseinsatzes vom 28.6.2011 mit der Rechnung an uns geschickt“, aber von Ihnen keine Antwort erhalten (war versprochen worden, direkt zu verschicken aus terminlichen Gründen). Die Originale haben Sie tatsächlich nicht an die Krankenversicherung gesandt!! Dennoch, nach tel. Rücksprache mit der Versicherung, hat es keine Probleme wegen meiner „Nachlieferung“ gegeben. 21 € hat mir die Hallesche erstattet, und damit betrachte ich den Fall als erledigt.

 

Das Original der Rechnung 46000006 „Beratung“, €20, hat die Krankenversicherung nicht anerkannt. Ich stelle Ihnen anheim, die bereits erfolgte Zahlung durch meine Frau zu erstatten; denn nach einem von hand geschriebenen Protokoll, ohne Datum und Unterschrift, wurde u.a. von einer Verhinderungspflege gesprochen, wenn Ihrerseits, wäre es eine Beratung gewesen. (Man könnte allerdings auch besagte „Beratung“ als Ihr Akquisitionsgespräch ansehen.)

 

Ihre Rechnungen 46000040 und 46000041 muss ich Ihnen leider zurückschicken; denn sie entsprechen nicht den Formalien der Krankenversicherung  3 leere, teilweise schon ausgefüllte, aber vor allem zu ergänzende Vordrucke füge ich in der Anlage bei... 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kursive Schrift im Text oben sind nachgetragen bzw. bedeuten Namens-Veränderungen

Aus obiger Erfahrung werde ich mich in Zukunft weigern, mit irgendwelchen religiösen Institutionen zusammen zu arbeiten. Ich werde zuvor fragen: "Glauben Sie an Gott", um einer in der Regel schwachsinnigen Arbeitsleistung zu entgehen.


Aber nicht genug des Hokospokus (nach pseudolateinischer Zauberformel des 16.Jahrhunderts: Hax pax max Deus adimax und...) und vom Aberglauben ("aber" für "falsch" im "vorgeschriebenen, grundgesetzlich geschützten, religiösen, einzig wahren [beweihräuchernden*] Glauben"):

* althochdeutsch wîhrouch: heiliges Räucherwerk - findet Anwendung in der katholischen Liturgie.

Zu erwähnen ist auch, dass sich mindestens ein Drittel meiner Mitautofahrer (sogar bis zur Hälfte) auf ein Maskottchen (oder eine Maskotte, aus dem Französischen: Mascotte, bzw. aus dem Provenzalischen: Mascoto, Masco = Hexe) als Glücksbringer verlassen. Sehr beliebt sind Gebetsketten, bei den Christen, 59 Perlen (davon für 50 Ave Maria), und bis zu 150 für die 150 Psalmen. Manche Nonnen sollen täglich 1000 bis 2000 Ave Maria gebetet haben. Man hat ja sonst nichts zu tun. Ich bezeichne so etwa als menschenunwürdig. Die Buddhisten und Hindus haben 108 Perlen für die 108 Bände der gesammelten Lehren Buddhas. Im Islam gibt es Ketten mit 11, 33, 99 oder 1000 Perlen, z.B. 99 für die Anzahl der Namensnennung von Allah im Koran.

Das Beten, insbesondere in einer Gruppe hat eine hypnotische* Wirkung, eine durch Suggestion (unfreie Beeinflussung) herbeigeführte, verengende Bewusstseinsänderung mit physischer also körperlicher Veränderung, z. B. der Gehirnaktivität, Pulsfrequenz, des Grundumsatzes, was jedoch mehr einem partiellen Wachsein als einem Schlafzustand gleicht. Man kann auch von einem Trance-Zustand sprechen, einem Bewusstseinszustand, der die freie Willensbestimmung mehr oder weniger ausschließt, eine Art Benommenheit auslöst, einen Befinden wie im Schlafwandeln. Ekstase, also Entrückung oder Verzückung, wobei der Betende ein Heraustreten des Ich aus seinen Grenzen zu erfahren glaubt wie bei einer meditativen** Entrückung. vorliegt (auf dem "Weg zur Erleuchtung und Erlösung"). In der Regel folgt nach einer Hypnose, Ekstase, einer Trance weitgehende Erinnerungslosigkeit.

* griechisch hýpnos »Schlaf«.

** Maditation: das Nachdenken 

Es ist bisher nicht untersucht worden, wie hoch allerdings die Unfallrate durch selbsttäuschende, unaufmerksam machende "Glücksbringer" ist. Vor allem ist "gefühlsstatistisch" eine Rücksichtslosigkeit mit Bezug auf Missachtung  der Straßenverkehrsordnung (vor allem Geschwindigkeitsübertretung) festzustellen; denn "ich bin ja geschützt" (sogar vor dem Zugriff der Polizei) ist die Denkweise der "Gläubigen".

Auch auf den Talisman oder Talismann (in arabisch: "zauberkräftig", ein Glück bringender Gegenstand, den man am Körper trägt) will kaum jemand verzichten. Ursprünglich waren das Amulette (lateinisch amuletum – „Kraftspender“) mit Segenssprüchen. Heute sind es auch Plüschtiere, Ketten, Kruzifixe. Der Träger oder Besitzer eines Talismans fühlt sich sicher, bzw. er wird selbstsicher und kann seine Aufgaben leichter erledigen, wollen Psychologen festgestellt haben. Deren wissenschaftliche Vorgehensweise liegt im Dunklen.

Dazu gibt es das Glücksschwein; denn der Eber war das heilige Tier der germanischen Götter. Da es früher nur selten Fleisch zu essen gab, wurde der, der ein Schwein hatte, als glücklich gesehen. "Er hatte Schwein"!

Um das Hufeisen ranken sich viele Geschichten. Nach einer davon sollte der Heilige Dunstan, Erzbischof von Canterbury (909 bis 988), den Pferdefuß des Teufels beschlagen. Dabei schlug so fest zu, dass der "arme Teufel" um Gnade flehte. Der Heilige hörte aber erst auf, nachdem er versprochen hatte, alle jene zu verschonen, die ein Hufeisen tragen.

Ein vierblättriges Kleeblatt ist genau so selten wie das Glück. Daumen drücken bedeutet: Wer den Daumen eines Gehängten bei sich trug, hatte außergewöhnliches Glück. Der Lärm durch dreimal auf Holz klopfen, symbolisch mit Hilfe der "Dreieinigkeit Gottes" vertrieb böse Geister. Und der Schornsteinfeger, der durch Reinigen des Kamins einen Kaminbrand verhinderte, verschonte die alten Holzhäuser vorm Niederbrennen und sogar ein ganzes Dorf vor der Ausbreitung des Feuers.

Sogenannte Abergläubige dürfen nicht auf einen Spalt zwischen zwei Pflastersteinen treten. (Eine Knochendichtemessung wäre sinnvoller, um vor einem Beinbruch sicherer zu sein!)

Die Zahl "Dreizehn" löst bei vielen Mitmenschen die abergläubische Angst Triskaidekaphobie aus (griechisch: treiskaídeka „dreizehn“ und  phobos „Furcht“).  Beim letzten Abendmahl von Jesu Christi waren 13 Teilnehmer anwesend, einschließlich des Verräters, Judas Ischariot. Wieso dieser als der 13. galt, ist natürlich unlogisch. Aber so wird es nun mal gesehen für ewig und alle Zeiten Wenn nun noch der 13. auf einen Freitag fällt, dem Tag der Ermordung dieses Jesus Christus, dann verkrieche man sich am besten im Keller, obwohl Unglücke, statistisch gesehen, an einem solchen Tag, einem Freitag, dem 13., weder seltener noch häufiger sind, obwohl es also ein ganz normaler Tag ist.

Die Aufzählung sollte reichen. Jedenfalls sind Wissenschaftler der Frage nachgegangen, ob sich Gebete positiv auf die Genesung von Kranken auswirken. Das Ergebnis führte zu einem klaren Nein.  Im Gegenteil:. "Die Anrufung Gottes kann sogar schädlich sein: Weiß der Kranke von den Fürbitten, kann sich dadurch sein Komplikationsrisiko erhöhen." ">Hier< der Artikel.). Es gibt ein Zitat von François Marie Arouet, genannt Voltaire, dem berühmten französischen Aufklärer (1694 -1778):  Gott bitten heißt, sich mit der Hoffnung schmeicheln, durch Worte könne man die ganze Natur ändern.

Wandeln wir den über 2 tausend fünfhundert Jahre alten Spruch des chinesischen Philosophen Konfuzius (>hier<) auf meiner Startseite ab: "Wenn wir annehmen, dass es kein Maskottchen gibt, dann folgt daraus, dass Moral noch wichtiger ist, als wenn es eines gäbe. Wenn ich aber ein Maskottchen habe, dann kann dieses mit seiner unbegrenzten Hexen-Macht meine menschlichen Makel und Missachtung jeglicher Moral ausgleichen. Aber wenn es keine Maskottchen gibt, dann wäre es meine Verpflichtung, so moralisch zu sein wie nur möglich. Das brauche ich aber als gläubiger und vertrauensvoller Mensch nicht!"

Zu betonen ist der Hinweis auf die Gefahren durch Hokuspokus und Aberglauben, aber auch durch religiös-, ideologischen Glauben, dass sich diejenigen, die sich davon beeinflussen lassen, sehr oft in der irrigen Annahme leben, es könnte ihnen nichts passieren; denn sie halten sich für behütet, geschützt und beschützt. Fast alle US-Amerikaner glauben an Schutzengel. Im Spielkasino und sogar in den offiziellen Banken wird beim "Roulett mit riskanten Geschäften" auf das Geld bzw. die Transaktionsanweisung gespuckt. Damit folgt man einer langen Tradition, nämlich dem Spucken auf den Boden für mehr Glück. Im Mittelalter wurden Übeltäter am Pranger bespuckt. Gespuckt wird dreimal auf den Lottozettel - toi, toi, toi (Dreieinigkeit hilf, bitte: Gottvater, Sohn und Heiliger Geist!), um das Glück magisch anzuziehen. Nur: Die Gewinnchancen ändern sich nicht. Da ist die Mathematik (Statistik) unerbittlich und das eingezahlte Geld in der Regel weg!!

Walter Rath, 2. September 2011