AKP: "Antilaizistischer Brennpunkt"

Die Türkei ist nach dem Verbotsantrag gegen die Regierungspartei in der Krise.

 

Kölner Stadt-Anzeiger - Nr. 65, Montag, 17. März 2008


Der türkische Ministerpräsident Erdogan, hier bei einer Rede in Siirt, wehrt sich gegen die Vorwürfe des Staatsanwaltes (Bild: AFP)

 

„Wir kämpfen für Demokratie"
Ministerpräsident Erdogan glaubt nicht an ein Parteiverbot. Aber 1997 unterlag er schon einmal dem Generalstaatsanwalt.
VON GERD HÖHLER


Istanbul - Als der türkische Premierminister Tayyip Erdogan vom Verbotsantrag des Generalstaatsanwalts gegen seine Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP) erfuhr, muss ihm das wie ein Dejà-vu-Erlebnis vorgekommen sein. Am Freitag hatte der türkische Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalcinkaya beim Verfassungsgericht ein Verbot der AKP beantragt. Die Partei sei ein „Brennpunkt antilaizistischer (gegen die weltliche Staatsordnung gerichteter) Aktivitäten", begründet Yalcinkaya seine Anklage. Chefankläger Yalcinkaya will Erdogan zusammen mit Staatspräsident Abdullah Gül und weiteren 69 AKP-Politikern mit einem fünf jährigen politischen Berufsverbot belegen.


Schon einmal, 1997, war Erdogan in einer ganz ähnlichen Lage: Damals hebelten zunächst die Militärs den islamistischen Ministerpräsidenten Necmettin Erbakan aus dem Amt, Erdogans politischen Mentor. Zugleich leitete der seinerzeitige Generalstaatsanwalt Vural Savas ein Verbotsverfahren gegen Erbakans Wohlfahrtspartei (RP) ein.


Im Dezember 1997 wurde das Parteivermögen beschlagnahmt, im Monat darauf die RP verboten. Erdogan verlor sein Amt als Oberbürgermeister von Istanbul und musste wegen „Volksverhetzung" für mehrere Monate ins Gefängnis, weil er in einer Kundgebung aus einem Gedicht zitiert hatte: „Die Minarette sind unsere. Bajonette, die Moscheen unsere Kasernen, die Gläubigen unsere Armee."* Diese Vergangenheit schien weit zurückzuliegen, vor allem seit Erdogan bei der Parlamentswahl vom vergangenen Sommer mit fast 47 Prozent der Wählerstimmen im Amt bestätigt wurde.

* Im Buch "Der Moschee-Streit", herausgegeben von Franz Sommerfeld (>hier<), ist jedoch (auf Seite 29) zu lesen, daß der Herr Erdogan gesagt haben soll: "Das Minarett ist unser Schwert, die Moschee unser Helm und die Demokratie der Zug auf dem Wege zur Macht." Das klingt ja nun etwas anders. Mehrere islamische Führer sollen ähnliches gesagt haben, vor allem immer wieder, daß die garantierte Religionsfreiheit in den Grundgesetzen der Demokratien und in der Menschenrechtskonvention der UN (>hier<) es vereinfacht ermöglicht, den islamischen Glauben auszubreiten.


Deshalb will Erdogan nun nicht an ein Verbot seiner Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP) glauben: Niemand könne eine Partei, die von 16,5 Millionen Menschen gewählt worden sei, als „antilaizistisch" bezeichnen, sagte er am Wochenende. „Wir sind eine Partei, die für die Demokratie kämpft, und wir werden unseren demokratischen Weg mit der gleichen Entschlossenheit weitergehen", unterstrich der Premier im südostanatolischen Siirt.


Und auch die EU kritisierte den Verbotsantrag: In einer Demokratie würden „politische Themen im Parlament diskutiert und durch Wahlen entschieden, nicht in Gerichtssälen", sagte Olli Rehn, Erweiterungskommissar der EU, mit der die Türkei über einen Beitritt verhandelt.


Nicht alle glauben Erdogans Beteuerungen, er habe dem islamischen Fundamentalismus abgeschworen. Manche unterstellen dem gewendeten religiösen Eiferer eine „geheime Agenda", die schleichende Islamisierung der Türkei und die Aufhebung der Trennung von Religion und Staat, die der Republikgründer Mustafa Kemal Atatürk vor 85 Jahren festgeschrieben hatte. Es war ein offenes Geheimnis, dass Generalstaatsanwalt Yalcinkaya, ein kemalistischer Hardliner, Material gegen die AKP zusammentrug - wie übrigens auch der Generalstab. Die Begründung des Verbotsantrags ist voluminös: sie umfasst 162 Seiten. Mitsamt allen Anlagen füllt der Schriftsatz 17 Aktenordner. 61 Kapitel widmet der Generalstaatsanwalt allein Zitaten aus Reden und Interviews von Ministerpräsident Erdogan, die zur Begründung des Verbotsantrags herhalten sollen - darunter auch die Erdogan zugeschriebene Äußerung: „Ich habe mich nicht geändert, ich kann mich nicht ändern."


„Die AKP will ein Gesellschaftsmodell, das sich aus der Religion ableitet", behauptet der Ankläger. Die Demokratie sei für sie nur "ein Vehikel, ihr Ziel ist die Einführung der Scharia", des islamischen Rechts. Als Beispiele dafür nennt der Generalstaatsanwalt Bestrebungen von AKP-Kommunalpolitikern, den Verkauf von Alkohol einzuschränken, getrennte Schulbusse für Jungen und Mädchen einzuführen, eigene Parks für Frauen zu schaffen - und natürlich die geplante Aufhebung des Kopftuchverbots: die Regierungspartei hatte kürzlich mit zwei Verfassungsänderungen den Weg für die Zulassung islamischer Kopftücher an den Universitäten des Landes zu ebnen versucht.

 


44 politische Parteien wurden verboten

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Seit seiner Gründung im Jahr 1963 hat das türkische Verfassungsgericht 44 politische Parteien verboten, davon 18 seit dem Ende der Militärdiktatur 1983. Unter ihnen waren drei islamischfundamentalistisch geprägte Parteien, die als Vorläuferinnen der Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP) von Ministerpräsident Tayyip Erdogan gelten.


Mit Verfassungsänderungen legte das Parlament 2001 und 2003 die Hürden für Parteienverbote deutlich höher. So ist nun eine Mehrheit von mindestens sieben der elf Verfassungsrichter für ein Verbot erforderlich.


Das bisher letzte Verbot wurde im März 2003 gegen die pro-kurdische Hadep-Partei verhängt. Gegen ihre Nachfolgerin, die DTP, die mit 20 Abgeordneten im gegenwärtigen Parlament vertreten ist, läuft seit November 2007 ebenfalls ein Verbotsverfahren, über das aber noch nicht entschieden ist.


In 16 Fällen lehnten die Verfassungsrichter bisher Verbotsanträge gegen politische Parteien ab - bei der AKP hofft man, die Nummer 17 zu werden. (gh)

 

Wie geht es jetzt weiter?

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Das Gericht will noch am heutigen Montag über die Zulassung der Klage entscheiden. Dabei geht es jedoch zunächst nur um die formale Prüfung.


Die AKP erhält 30 Tage Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Später werden Ankläger und Partei in einer mündlichen Verhandlung ihre Argumente vortragen.


Der Berichterstatter des Gerichts wird daraufhin eine Empfehlung für oder gegen die Einleitung eines Verbotsverfahrens abgeben, über die dann die elf Richter zu entscheiden haben. (gh)


>Hier< zu einem Artikel über die Voreingenommenheit gegenüber dem Islam