AKP: "Antilaizistischer Brennpunkt"
Die Türkei ist nach dem Verbotsantrag gegen die Regierungspartei in der Krise.
Kölner Stadt-Anzeiger - Nr. 65, Montag, 17. März 2008

Der türkische Ministerpräsident Erdogan, hier bei einer Rede in Siirt, wehrt sich gegen die Vorwürfe des Staatsanwaltes (Bild: AFP)
„Wir kämpfen für
Demokratie"
Ministerpräsident Erdogan glaubt nicht an ein Parteiverbot. Aber 1997 unterlag
er schon einmal dem Generalstaatsanwalt.
VON GERD HÖHLER
Istanbul - Als der türkische Premierminister Tayyip Erdogan vom Verbotsantrag
des Generalstaatsanwalts gegen seine Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei
(AKP) erfuhr, muss ihm das wie ein Dejà-vu-Erlebnis vorgekommen sein. Am
Freitag hatte der türkische Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalcinkaya beim
Verfassungsgericht ein Verbot der AKP beantragt. Die Partei sei ein „Brennpunkt
antilaizistischer (gegen die weltliche Staatsordnung gerichteter)
Aktivitäten", begründet Yalcinkaya seine Anklage. Chefankläger Yalcinkaya will
Erdogan zusammen mit Staatspräsident Abdullah Gül und weiteren 69 AKP-Politikern
mit einem fünf jährigen politischen Berufsverbot belegen.
Schon einmal, 1997, war Erdogan in einer ganz ähnlichen Lage: Damals hebelten
zunächst die Militärs den islamistischen Ministerpräsidenten Necmettin Erbakan
aus dem Amt, Erdogans politischen Mentor. Zugleich leitete der seinerzeitige
Generalstaatsanwalt Vural Savas ein Verbotsverfahren gegen Erbakans
Wohlfahrtspartei (RP) ein.
Im Dezember 1997 wurde das Parteivermögen beschlagnahmt, im Monat darauf die RP
verboten. Erdogan verlor sein Amt als Oberbürgermeister von Istanbul und musste
wegen „Volksverhetzung" für mehrere Monate ins Gefängnis, weil er in einer
Kundgebung aus einem Gedicht zitiert hatte: „Die Minarette sind unsere.
Bajonette, die Moscheen unsere Kasernen, die Gläubigen unsere Armee."* Diese
Vergangenheit schien weit zurückzuliegen, vor allem seit Erdogan bei der
Parlamentswahl vom vergangenen Sommer mit fast 47 Prozent der Wählerstimmen im
Amt bestätigt wurde.
* Im Buch "Der Moschee-Streit", herausgegeben von Franz Sommerfeld (>hier<), ist jedoch (auf Seite 29) zu lesen, daß der Herr Erdogan gesagt haben soll: "Das Minarett ist unser Schwert, die Moschee unser Helm und die Demokratie der Zug auf dem Wege zur Macht." Das klingt ja nun etwas anders. Mehrere islamische Führer sollen ähnliches gesagt haben, vor allem immer wieder, daß die garantierte Religionsfreiheit in den Grundgesetzen der Demokratien und in der Menschenrechtskonvention der UN (>hier<) es vereinfacht ermöglicht, den islamischen Glauben auszubreiten.
Deshalb will Erdogan nun nicht an ein Verbot seiner Gerechtigkeits- und
Entwicklungspartei (AKP) glauben: Niemand könne eine Partei, die von 16,5
Millionen Menschen gewählt worden sei, als „antilaizistisch" bezeichnen, sagte
er am Wochenende. „Wir sind eine Partei, die für die Demokratie kämpft, und wir
werden unseren demokratischen Weg mit der gleichen Entschlossenheit
weitergehen", unterstrich der Premier im südostanatolischen Siirt.
Und auch die EU kritisierte den Verbotsantrag: In einer Demokratie würden
„politische Themen im Parlament diskutiert und durch Wahlen entschieden, nicht
in Gerichtssälen", sagte Olli Rehn, Erweiterungskommissar der EU, mit der die
Türkei über einen Beitritt verhandelt.
Nicht alle glauben Erdogans Beteuerungen, er habe dem islamischen
Fundamentalismus abgeschworen. Manche unterstellen dem gewendeten religiösen
Eiferer eine „geheime Agenda", die schleichende Islamisierung der Türkei und die
Aufhebung der Trennung von Religion und Staat, die der Republikgründer Mustafa
Kemal Atatürk vor 85 Jahren festgeschrieben hatte. Es war ein offenes Geheimnis,
dass Generalstaatsanwalt Yalcinkaya, ein kemalistischer Hardliner, Material
gegen die AKP zusammentrug - wie übrigens auch der Generalstab. Die Begründung
des Verbotsantrags ist voluminös: sie umfasst 162 Seiten. Mitsamt allen Anlagen
füllt der Schriftsatz 17 Aktenordner. 61 Kapitel widmet der Generalstaatsanwalt
allein Zitaten aus Reden und Interviews von Ministerpräsident Erdogan, die zur
Begründung des Verbotsantrags herhalten sollen - darunter auch die Erdogan
zugeschriebene Äußerung: „Ich habe mich nicht geändert, ich kann mich nicht
ändern."
„Die AKP will ein Gesellschaftsmodell, das sich aus der Religion ableitet",
behauptet der Ankläger. Die Demokratie sei für sie nur "ein Vehikel, ihr Ziel
ist die Einführung der Scharia", des islamischen Rechts. Als Beispiele dafür
nennt der Generalstaatsanwalt Bestrebungen von AKP-Kommunalpolitikern, den
Verkauf von Alkohol einzuschränken, getrennte Schulbusse für Jungen und Mädchen
einzuführen, eigene Parks für Frauen zu schaffen - und natürlich die geplante
Aufhebung des Kopftuchverbots: die Regierungspartei hatte kürzlich mit zwei
Verfassungsänderungen den Weg für die Zulassung islamischer Kopftücher an den
Universitäten des Landes zu ebnen versucht.
44 politische Parteien wurden verboten
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Seit seiner Gründung im Jahr 1963 hat das türkische Verfassungsgericht 44
politische Parteien verboten, davon 18 seit dem Ende der Militärdiktatur 1983.
Unter ihnen waren drei islamischfundamentalistisch geprägte Parteien, die als
Vorläuferinnen der Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP) von
Ministerpräsident Tayyip Erdogan gelten.
Mit Verfassungsänderungen legte das Parlament 2001 und 2003 die Hürden für
Parteienverbote deutlich höher. So ist nun eine Mehrheit von mindestens sieben
der elf Verfassungsrichter für ein Verbot erforderlich.
Das bisher letzte Verbot wurde im März 2003 gegen die pro-kurdische Hadep-Partei
verhängt. Gegen ihre Nachfolgerin, die DTP, die mit 20 Abgeordneten im
gegenwärtigen Parlament vertreten ist, läuft seit November 2007 ebenfalls ein
Verbotsverfahren, über das aber noch nicht entschieden ist.
In 16 Fällen lehnten die Verfassungsrichter bisher Verbotsanträge gegen
politische Parteien ab - bei der AKP hofft man, die Nummer 17 zu werden. (gh)
Wie geht es jetzt weiter?
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Das Gericht will noch am heutigen Montag über die Zulassung der Klage
entscheiden. Dabei geht es jedoch zunächst nur um die formale Prüfung.
Die AKP erhält 30 Tage Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Später werden
Ankläger und Partei in einer mündlichen Verhandlung ihre Argumente vortragen.
Der Berichterstatter des Gerichts wird daraufhin eine Empfehlung für oder gegen
die Einleitung eines Verbotsverfahrens abgeben, über die dann die elf Richter zu
entscheiden haben. (gh)
>Hier< zu einem Artikel über die Voreingenommenheit gegenüber dem Islam