Wahrheits- und Versöhnungskommission

 

Die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika wurde vom ersten (als Jurist ausgebildeten "schwarzen") Präsidenten, Nelson* Rolihlahla Mandela , und unter Vorsitz von Desmond (wahrscheinlich auch christlich englisch) Mpilo Tutu, Erzbischof von Kapstadt und Oberhaupt der anglikanischen Kirche (heute - 2008 - noch ?), zur Aufarbeitung der Apartheidvergangenheit gegründet. 2003 konnte die Kommission ihren offiziellen Abschlussbericht vorlegen.
* Nelson ein von den Christen hinzugefügter Name, wie bei allen afrikanischen Bürger: Aus Chiboli wurde Albert und aus Mwaura Charles.

 

Man muss davon ausgehen: Ein Täter hat immer ein Motiv, wenn bei ihm keine völlige Unzurechnungsfähigkeit vorliegt, das heißt eine Schuldunfähigkeit. Damit ist der Täter nicht in der Lage, ein Unrecht dessen, was er tut, zu erkennen. Ihm kann keine Schuld zugewiesen werden. Womit er straflos bleibt. Das gilt jedoch nur für das westlich moderne Strafrecht. Zur Zeit der kirchlichen Herrschaft wurden alle Verstöße gegen kirchliches Recht bestraft. Sogar Tiere wurden mit den Hexen lebendig verbrannt.

Selbst nach den strengsten Strafgesetzen wird in der Regel das Motiv beim Strafmaß berücksichtigt; es sei denn, es handelt sich um Rache- oder Lynchjustiz (Töten, Misshandeln eines vermeintlichen oder tatsächlichen Täters ohne Anhörung, meist durch eine aufgebrachte, aufgehetzte Menge).

 

Die Südafrikaner gingen anders vor. >Hier< einiges über die uBuntu-Philosophie der Menschlichkeit, Nächstenliebe und für Gemeinsinn, einer afrikanischen Grundhaltung, die sich vor allem auf wechselseitigen Respekt und Anerkennung, Achtung der Menschenwürde und das Bestreben nach einer harmonischen und friedlichen Gesellschaft stützt, aber auch für den Glauben steht an ein „universelles Band des Teilens, das alles Menschliche verbindet“.

 

Wann wird Schuld zur Schuld? Warum wird aus Gut Böse und umgekehrt? Wer bestimmt über Gut und Böse?

Man denke an die Grausamkeiten, die mit militärischen Auszeichnungen (sogar Beförderungen) belohnt werden, an Ehrenmorde, Opfermorde. Wie soll ein hochgeehrter und mit vielen Orden geschmückter Täter dann zu einer Schuldeinsicht gebracht werden? Ein Manfred Freiherr von Richthofen, "der rote Baron" (wegen der roten Farbe seines gefürchteten Dreidecker-Jagdflugzeugs) erzielte im Ersten Weltkrieg 80 Abschüsse so genannter feindlicher Piloten. Er gilt auch heute noch in der Bundeswehr als bewunderter "Jäger". Aber aus den damaligen Feinden sind heute Freunde geworden. Wieso das auf einmal? Und die Nachkommen? Sie nehmen die Abschüsse wie einen Unfall hin. Es war einfach Krieg, und der fordert nun mal Opfer.


Der Ex-Nazi-Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Hans Filbinger, "wurde 1978 durch eine Veröffentlichung des Schriftstellers Rolf Hochhuth in der Wochenzeitung "Die Zeit" wegen Filbingers Mitwirkung an vier Todesurteilen bei NS-Kriegsgerichtsverfahren bekannt. In der öffentlichen Diskussion 1978 rechtfertigte Filbinger sich Journalisten gegenüber mit dem berühmt gewordenen Kommentar: "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!". Filbinger bezieht diesen Ausspruch auf das Militärstrafrecht in seinem alten Bestand von 1872, das auch in der Zeit des Nationalsozialismus weitergalt..." (aus Wikipedia, der freien Internet-Enzyklopädie vom 26.6.2006).

 

Am 16. September 2003, einen Tag nach seinem 90. Geburtstag, wurde Filbinger mit einem Empfang in einem Schloss geehrt... Die "Nachfolgepartei" der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), die Christlich-Demokratische-Union (CDU), deren Vorgängerpartei die Deutsche Zentrumspartei (Partei des politischen Katholizismus im Deutschen Reich) dem Herrn Adolf Hitler zur Macht verholfen hatte, wählte den Herrn Filbinger auf einer gemeinsamen Liste aller Fraktionen des Landtags einstimmig als Mitglied der Bundesversammlung. Damit war dann der Kreis

 

"Christliche Religion > politische (NAZI) Religion > Christliche Religion"

 

geschlossen. Auch heute noch wird nach den christlichen Werten (2008), nach den "traditionellen christlichen Werten" gerufen, die "bedauerlicher Weise" an Gültigkeit verlieren.

 

Dr. phil. Erhard Zauner schreibt in seinem Buch "Die Unheilige Schrift" (>hier< mehr zum Buch): Dort finden "wir so ziemlich alle verabscheuungswürdigen Verbrechen, angefangen vom Brudermord (nicht nur den bekannten von Kain und Abel) über vielfachen Völkermord bis zu Lüge, Betrug, Ehebruch, Sexismus und Rassismus. Die meisten davon begangen oder angestiftet von Jahwe selbst, von Jahwes (angeblich) auserwähltem Volk oder den Säulenheiligen des AT...  Ein lieber guter Gott aller Menschen lässt sich im AT nicht blicken. Es gibt nur ganz wenige Ereignisse, wo Jahwe so etwas wie Güte erkennen lässt. - Wollte man heute ein Medienprodukt mit vergleichbaren Inhalten vertreiben, so würde die freiwillige Selbstkontrolle der Filmindustrie dieses nicht für Jugendliche unter 16 Jahren zulassen. Wegen jugendgefährdenden, sexistischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten würde es einstweilige Verfügungen geben, falls es nicht überhaupt als volksverhetzend erklärt und für den Verkehr nicht zugelassen würde. - Die Realität sieht aber ganz anders aus. Bereits die Kinder in der ersten Klasse Volksschule werden mit den Inhalten zwangsbeglückt. Darüber hinaus findet sich in fast allen Hotelzimmern ein Exemplar und sogar in den Zellen der Gefängnisse..." Soviel zur "Leitkultur".

 

Schauen wir uns doch einmal das Strafgesetzbuch in der Fassung von 1997 an:

 

§ 131 Gewaltdarstellung, Aufstachelung zum Rassenhass

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3: den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen), die zum Rassenhass aufstacheln oder die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einzuführen oder daraus auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt.
 

Wie gefährlich ist die "Hetzschrift" des Herrn Adolf Hitler, das er "Mein Kampf" genannt hat? Wer hat dieses Pamphlet (nach Cassell's Wörterbuch: Flugblatt; nach Brockhaus: Hitlers Programmschrift) verboten? Warum? Kaum jemand hat darin gelesen. Kaum jemand hat das Alte Testament gelesen. Beide "Niederschriften" sind ähnlich gefährlich. Wie kam es, dass jemand wie dieser Hitler so "erfolgreich" werden konnte? Man sagt:

- die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen Bedingungen,

- die Lebensbedingungen und -erwartungen,

- die weltanschaulichen (ideologischen) Voraussetzungen,

- eine Führungspersönlichkeit,

alles zur rechten Zeit am rechten Ort... Das entspricht dann jeweils einem Steinchen zur Lawinenauslösung, dem Flügelschlag eines Schmetterlings in der Formel der Chaostheorie.

Reicht das?

 

Der zu früh geborene Herr Hitler hatte zum Glück keine Atomwaffen. (Herr George Dabbelju Busch hat sehr, sehr viele.)

 

Wenn man einmal im ländlichen Umfeld eines Mittelgebirges als Spaziergänger mit Lebensgefährtin angesprochen wurde, in einer sehr klaren und schauspielerisch eingeübter Sprache hören durfte: "Bitte, gehen Sie doch nicht weiter; denn da drüben in diesem" (fast urwaldähnlichen) "Wald" (am Berghang) "haben sich Räuber versteckt. Die Polizei ist bereits im Anmarsch und wird in Kürze einschreiten. Auch Froschmänner sind angefordert worden"; dann kann man nur schmunzeln wegen der Froschmänner. Aber die Lebensgefährtin wäre am liebsten weggelaufen. So ähnlich muss man sich den Werdegang des Dritten Reiches auf der Grundlage der "Programmschrift" "Mein Kampf" vorstellen. (Der freundlich und fürsorglich vor Räubern warnende Herr war ein in dieser Gegend bekannter nicht voll zurechnungsfähiger "Landstreicher".)

 

Wenn man einmal in einer psychiatrischen (geschlossenen) Abteilung gewesen ist und einen "Napoleon" persönlich kennen lernen "durfte", der keinen Thron hatte und auch nie einen bekam, und der auch sein Kaiserreich nie vererben konnte, dann kann man sich nur wundern, wie einfach und völlig unvorstellbar eine riesige Menschenmasse in eine bestimmte Richtung zu bewegen ist. Überzeugende Erklärungen stehen noch aus; denn die Psychologen, die gerne experimentell tierisches (Käfig-)Verhalten auf Menschen übertragen, sind über Ansätze zur Massenpsychologie (noch) nicht hinaus gekommen.

 

An dieser Stelle sei auf die höchst problematischen Psychopathen hingewiesen (>hier<), deren Gefährlichkeit bis heute nicht in geringsten erforscht ist, die sich aber durch alle Hemmnisse beim Aufstieg in die allerhöchsten Ämter im wahrsten Sinne des Wortes durchgeboxt haben und es auch konnten, weil sie keine Angst, kein soziales Empfinden kennen (daher auch Soziopathen genannt). Sie regieren uns. Sie leiten wahrscheinlich fast alle Großunternehmen, rücksichtslos, ohne auch nur geringste Skrupel zu haben...

An dieser Stelle sollte noch einmal auf die Südafrikanische Anwendung der Wahrheits- und Versöhnungskommission hingewiesen werden: Dieser Kommission sollten sich die über Gräueltaten während des Machtkampfes um eine "Neue, gerechtere Ordnung" im Lande Südafrika verstrickten "Täter" freiwillig stellen, um über Verständnis, Menschlichkeit, Schuldeinsicht (nach dem Wandel in der Staatsgemeinschaft und deren Rechtsauffassung), Respekt, Einsicht, das vielleicht noch vorhandene "Brett vor dem Kopf", die "Dornen und Balken im Auge" entfernt zu bekommen und um amnestiert* werden zu können.

*Amnestie aus dem Griechischen: Vergessen; bedeutet "Straferlass" wegen Wegfalls der Strafgründe, nicht zu verwechseln mit Begnadigung

 

Die südafrikanische Gesellschaft hatte mit einer feierlichen Einführung Mandelas in sein Amt als erster von der gesamten Bevölkerung frei gewählter Präsident im Jahre 1994 alte Gesetze und Ordnungen durch modernere und angepasstere ersetzt. So etwas hatte ein baden-württembergischer Ministerpräsident nach 1945, dem Ende der vielleicht sogar (zumindest quantitativ) grausamsten aller Zeiten einfach nicht mitbekommen. "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!" Doch genau das war es doch: Es war bitterstes Unrecht. Nur hätte das jemand einem Politiker wie Filbinger erklären müssen. Immerhin muß gesagt werden, dass dieser Ministerpräsident in seinem Amt nicht mehr oder weniger kritikwürdige Arbeit geleistet hat als jeder andere.

 

Ein Hitler, ein Stalin, ein Religionsführer hat ganz selten persönlich jemanden körperlich angegriffen, geschweige denn verletzt. Ein Usama Bin Ladin, der Führer der als terroristisch gesehenen Organisation "al-Qaida" wird sehr wahrscheinlich nie selbst zu einem Selbstmordattentäter.

 

Wie sieht denn heute die Rechtslage nach dem unter christlich dominierter strafgesetzlichen Regelung aus.

 

§ 130 Volksverhetzung
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er

1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt,

2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

3. sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


§ 130a Anleitung zu Straftaten

(1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3: den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) Abs. 1 ("eine Schusswaffe bei sich führt") genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
2. öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in § 126 Abs. 1
genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt,
um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen.

(3) § 86 Abs. 3 (Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) gilt entsprechend.
 

Bemerkenswert ist hier wieder, dass der Schutz nicht dem Einzelindividuum gilt. Immerhin darf nicht gehetzt werden.

 

Mal schauen, wie es noch vor der "Wende" (der deutschen Wiedervereinigung) "drüben bei den Deutschen Demokraten, der Republikanern (DDR) aussah:

 

§106 StGB (der DDR) staatsfeindliche Hetze
Nach © 2003 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG: Der "Straftatbestand des politischen Strafrechts der DDR stellte »Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung z.B. durch Diskriminierung der gesellschaftlichen Verhältnisse, der Repräsentanten u.a. Bürger wegen deren staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit« als Verbrechen unter Strafe". Dieser Passus "diente der Kriminalisierung jeglicher kritischer Meinungs- und Willensbekundung."