Wahrheits- und Versöhnungskommission
Die Wahrheits- und Versöhnungskommission
in Südafrika wurde vom ersten (als Jurist ausgebildeten "schwarzen")
Präsidenten, Nelson* Rolihlahla Mandela , und unter Vorsitz von Desmond
(wahrscheinlich auch christlich englisch) Mpilo Tutu, Erzbischof von Kapstadt
und Oberhaupt der anglikanischen Kirche (heute - 2008 - noch ?), zur Aufarbeitung der
Apartheidvergangenheit gegründet. 2003 konnte die Kommission ihren offiziellen
Abschlussbericht vorlegen.
* Nelson ein von den Christen hinzugefügter
Name, wie bei allen afrikanischen Bürger: Aus Chiboli wurde Albert und aus Mwaura Charles.

Man muss davon ausgehen: Ein Täter hat
immer ein Motiv, wenn bei ihm keine völlige Unzurechnungsfähigkeit vorliegt,
das heißt eine Schuldunfähigkeit. Damit ist der Täter nicht in der Lage, ein
Unrecht dessen, was er tut, zu erkennen. Ihm kann keine Schuld zugewiesen
werden. Womit er straflos bleibt. Das gilt jedoch nur für das westlich moderne
Strafrecht. Zur Zeit der kirchlichen Herrschaft wurden alle Verstöße gegen
kirchliches Recht bestraft. Sogar Tiere wurden mit den Hexen lebendig verbrannt.
Selbst nach den strengsten Strafgesetzen wird in der Regel das Motiv beim
Strafmaß berücksichtigt; es sei denn, es handelt sich um Rache- oder Lynchjustiz
(Töten, Misshandeln eines vermeintlichen oder tatsächlichen Täters ohne
Anhörung, meist durch eine aufgebrachte, aufgehetzte Menge).
Die Südafrikaner gingen anders vor. >Hier< einiges über die uBuntu-Philosophie der Menschlichkeit, Nächstenliebe und für Gemeinsinn, einer afrikanischen Grundhaltung, die sich vor allem auf wechselseitigen Respekt und Anerkennung, Achtung der Menschenwürde und das Bestreben nach einer harmonischen und friedlichen Gesellschaft stützt, aber auch für den Glauben steht an ein „universelles Band des Teilens, das alles Menschliche verbindet“.
Wann wird Schuld zur Schuld? Warum wird aus Gut Böse und umgekehrt? Wer bestimmt über Gut und Böse?
Man denke an die Grausamkeiten, die mit militärischen Auszeichnungen (sogar Beförderungen) belohnt werden, an Ehrenmorde, Opfermorde. Wie soll ein hochgeehrter und mit vielen Orden geschmückter Täter dann zu einer Schuldeinsicht gebracht werden? Ein Manfred Freiherr von Richthofen, "der rote Baron" (wegen der roten Farbe seines gefürchteten Dreidecker-Jagdflugzeugs) erzielte im Ersten Weltkrieg 80 Abschüsse so genannter feindlicher Piloten. Er gilt auch heute noch in der Bundeswehr als bewunderter "Jäger". Aber aus den damaligen Feinden sind heute Freunde geworden. Wieso das auf einmal? Und die Nachkommen? Sie nehmen die Abschüsse wie einen Unfall hin. Es war einfach Krieg, und der fordert nun mal Opfer.
Der Ex-Nazi-Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Hans
Filbinger, "wurde 1978 durch eine Veröffentlichung des Schriftstellers Rolf
Hochhuth in der Wochenzeitung "Die Zeit" wegen Filbingers Mitwirkung an vier
Todesurteilen bei NS-Kriegsgerichtsverfahren bekannt. In der öffentlichen
Diskussion 1978 rechtfertigte Filbinger sich Journalisten gegenüber mit dem
berühmt gewordenen Kommentar: "Was damals Recht war, kann heute nicht
Unrecht sein!". Filbinger bezieht diesen Ausspruch auf das
Militärstrafrecht in seinem alten Bestand von 1872, das auch in der Zeit des
Nationalsozialismus weitergalt..." (aus Wikipedia, der freien
Internet-Enzyklopädie vom 26.6.2006).
Am 16. September 2003, einen Tag nach seinem 90. Geburtstag, wurde Filbinger mit einem Empfang in einem Schloss geehrt... Die "Nachfolgepartei" der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), die Christlich-Demokratische-Union (CDU), deren Vorgängerpartei die Deutsche Zentrumspartei (Partei des politischen Katholizismus im Deutschen Reich) dem Herrn Adolf Hitler zur Macht verholfen hatte, wählte den Herrn Filbinger auf einer gemeinsamen Liste aller Fraktionen des Landtags einstimmig als Mitglied der Bundesversammlung. Damit war dann der Kreis
"Christliche Religion > politische (NAZI) Religion > Christliche Religion"
geschlossen. Auch heute noch wird nach den christlichen Werten (2008), nach den "traditionellen christlichen Werten" gerufen, die "bedauerlicher Weise" an Gültigkeit verlieren.
Dr. phil. Erhard Zauner schreibt in seinem Buch "Die Unheilige Schrift" (>hier< mehr zum Buch): Dort finden "wir so ziemlich alle verabscheuungswürdigen Verbrechen, angefangen vom Brudermord (nicht nur den bekannten von Kain und Abel) über vielfachen Völkermord bis zu Lüge, Betrug, Ehebruch, Sexismus und Rassismus. Die meisten davon begangen oder angestiftet von Jahwe selbst, von Jahwes (angeblich) auserwähltem Volk oder den Säulenheiligen des AT... Ein lieber guter Gott aller Menschen lässt sich im AT nicht blicken. Es gibt nur ganz wenige Ereignisse, wo Jahwe so etwas wie Güte erkennen lässt. - Wollte man heute ein Medienprodukt mit vergleichbaren Inhalten vertreiben, so würde die freiwillige Selbstkontrolle der Filmindustrie dieses nicht für Jugendliche unter 16 Jahren zulassen. Wegen jugendgefährdenden, sexistischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten würde es einstweilige Verfügungen geben, falls es nicht überhaupt als volksverhetzend erklärt und für den Verkehr nicht zugelassen würde. - Die Realität sieht aber ganz anders aus. Bereits die Kinder in der ersten Klasse Volksschule werden mit den Inhalten zwangsbeglückt. Darüber hinaus findet sich in fast allen Hotelzimmern ein Exemplar und sogar in den Zellen der Gefängnisse..." Soviel zur "Leitkultur".
Schauen wir uns doch einmal das Strafgesetzbuch in der Fassung von 1997 an:
§ 131 Gewaltdarstellung, Aufstachelung zum Rassenhass
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3: den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen), die zum Rassenhass aufstacheln oder die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter
achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, in
den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einzuführen oder daraus
auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der
Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu
ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten
Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung
über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person
Berechtigte handelt. Wie gefährlich ist die
"Hetzschrift" des Herrn Adolf Hitler, das er "Mein Kampf" genannt hat? Wer hat
dieses Pamphlet (nach Cassell's Wörterbuch: Flugblatt; nach Brockhaus: Hitlers
Programmschrift) verboten? Warum? Kaum jemand hat darin gelesen. Kaum jemand hat
das Alte Testament gelesen. Beide "Niederschriften" sind ähnlich gefährlich. Wie
kam es, dass jemand wie dieser Hitler so "erfolgreich" werden konnte? Man sagt: - die
gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen Bedingungen, - die
Lebensbedingungen und -erwartungen, - die
weltanschaulichen (ideologischen) Voraussetzungen, - eine
Führungspersönlichkeit, alles zur rechten Zeit
am rechten Ort... Das entspricht dann jeweils einem Steinchen zur Lawinenauslösung, dem
Flügelschlag eines Schmetterlings in der Formel der Chaostheorie. Reicht das? Der zu früh geborene
Herr Hitler hatte zum Glück keine Atomwaffen. (Herr George Dabbelju Busch hat
sehr, sehr viele.) Wenn man einmal im
ländlichen Umfeld eines Mittelgebirges als Spaziergänger mit Lebensgefährtin
angesprochen wurde, in einer sehr klaren und schauspielerisch eingeübter Sprache
hören durfte: "Bitte, gehen Sie doch nicht weiter; denn da drüben in diesem"
(fast urwaldähnlichen) "Wald" (am Berghang) "haben sich Räuber versteckt. Die
Polizei ist bereits im Anmarsch und wird in Kürze einschreiten. Auch
Froschmänner sind angefordert worden"; dann kann man nur schmunzeln wegen der
Froschmänner. Aber die Lebensgefährtin wäre am liebsten weggelaufen. So ähnlich
muss man sich den Werdegang des Dritten Reiches auf der Grundlage der
"Programmschrift" "Mein Kampf" vorstellen. (Der freundlich und fürsorglich vor
Räubern warnende Herr war ein in dieser Gegend bekannter nicht voll
zurechnungsfähiger "Landstreicher".) Wenn man einmal in
einer psychiatrischen (geschlossenen) Abteilung gewesen ist und einen "Napoleon"
persönlich kennen lernen "durfte", der keinen Thron hatte und auch nie einen
bekam, und der auch sein Kaiserreich nie vererben konnte, dann kann man sich nur
wundern, wie einfach und völlig unvorstellbar eine riesige Menschenmasse in eine
bestimmte Richtung zu bewegen ist. Überzeugende Erklärungen stehen noch aus;
denn die Psychologen, die gerne experimentell tierisches (Käfig-)Verhalten auf
Menschen übertragen, sind über Ansätze zur Massenpsychologie (noch) nicht hinaus
gekommen. An dieser Stelle sei auf die höchst
problematischen Psychopathen hingewiesen (>hier<),
deren Gefährlichkeit bis heute nicht in geringsten erforscht ist, die sich aber
durch alle Hemmnisse beim Aufstieg in die allerhöchsten Ämter im wahrsten Sinne
des Wortes durchgeboxt haben und es auch konnten, weil sie keine Angst, kein
soziales Empfinden kennen (daher auch Soziopathen genannt). Sie regieren uns.
Sie leiten wahrscheinlich fast alle Großunternehmen, rücksichtslos, ohne auch
nur geringste Skrupel zu haben... An dieser Stelle
sollte noch einmal auf die Südafrikanische Anwendung der
Wahrheits- und Versöhnungskommission
hingewiesen werden: Dieser Kommission sollten sich die über Gräueltaten während
des Machtkampfes um eine "Neue, gerechtere Ordnung" im Lande Südafrika
verstrickten "Täter" freiwillig stellen, um über Verständnis, Menschlichkeit,
Schuldeinsicht (nach dem Wandel in der Staatsgemeinschaft und deren
Rechtsauffassung), Respekt, Einsicht,
das vielleicht noch vorhandene "Brett vor dem Kopf", die "Dornen und Balken im
Auge" entfernt zu bekommen und um amnestiert* werden zu können.
*Amnestie aus dem Griechischen: Vergessen; bedeutet "Straferlass" wegen Wegfalls
der Strafgründe, nicht zu verwechseln mit Begnadigung
Die südafrikanische Gesellschaft hatte mit
einer feierlichen Einführung Mandelas in sein Amt als erster von der gesamten
Bevölkerung frei gewählter Präsident im Jahre 1994 alte Gesetze und
Ordnungen durch modernere und angepasstere ersetzt. So etwas hatte ein
baden-württembergischer Ministerpräsident nach 1945, dem Ende der vielleicht
sogar (zumindest quantitativ) grausamsten aller Zeiten einfach nicht
mitbekommen. "Was damals Recht war, kann heute nicht
Unrecht sein!" Doch genau
das war es doch: Es war bitterstes Unrecht. Nur hätte das jemand einem Politiker
wie Filbinger erklären müssen. Immerhin muß gesagt werden, dass dieser
Ministerpräsident in seinem Amt nicht mehr oder weniger kritikwürdige Arbeit
geleistet hat als jeder andere.
Ein Hitler, ein Stalin, ein
Religionsführer hat ganz selten persönlich jemanden körperlich angegriffen,
geschweige denn verletzt. Ein Usama Bin Ladin, der Führer der als terroristisch
gesehenen Organisation "al-Qaida" wird sehr wahrscheinlich nie selbst zu einem
Selbstmordattentäter.
Wie sieht denn heute die Rechtslage nach
dem unter christlich dominierter strafgesetzlichen Regelung aus.
§ 130 Volksverhetzung
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung
aufstachelt,
2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie
auffordert oder
3. sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder
verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
bestraft.
(1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3: den Schriften stehen Ton- und Bildträger,
Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf
diesen Absatz verweisen), die geeignet ist, als
Anleitung zu einer in § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung
von Straftaten) Abs. 1 ("eine Schusswaffe bei sich führt") genannten
rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die
Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen,
verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich
macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
(3) § 86 Abs. 3 (Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger
Organisationen) gilt entsprechend. Bemerkenswert ist hier wieder, dass
der Schutz nicht dem Einzelindividuum gilt. Immerhin darf nicht gehetzt werden. Mal schauen, wie es noch vor der
"Wende" (der deutschen Wiedervereinigung) "drüben bei den Deutschen Demokraten,
der Republikanern (DDR) aussah: §106 StGB (der DDR) staatsfeindliche Hetze

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er
§ 130a Anleitung zu Straftaten
1. eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126
Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, verbreitet, öffentlich ausstellt,
anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
2. öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in § 126 Abs. 1
genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt,
um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu
begehen.
Nach
© 2003 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG: Der "Straftatbestand
des politischen Strafrechts der DDR stellte
»Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats-
und Gesellschaftsordnung z.B. durch Diskriminierung der gesellschaftlichen
Verhältnisse, der Repräsentanten u.a. Bürger wegen deren staatlicher oder
gesellschaftlicher Tätigkeit« als Verbrechen unter Strafe". Dieser Passus "diente der
Kriminalisierung jeglicher kritischer Meinungs- und Willensbekundung."