Nicht nur Menschenrechte, sondern auch -pflichten...!
>Hier< direkt zum Wortlauf der Pflichten
und
>hier< zu einem Kommentar.
Zu anderen Seiten:
>Hier<
die Menschenrechte,
>hier< zum
Weltethos,
>hier< zur Definition von Moral und Ethik.
Lassen wir erst einmal "Wikipedia" (im Prinzip) zu Wort kommen (14.4.2010, da sich dort immer einiges ändern kann):
Die Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten ist
eine Initiative des InterActionCouncil (>hier<
mehr), die als Gegengewicht
und Ergänzung zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1997
den "Vereinten Nationen und der Weltöffentlichkeit zur
Diskussion vorgelegt" wurde. Angelehnt an den Text der
Menschenrechtserklärung, beschreibt sie statt Rechten eine Reihe
von Pflichten, die allen Menschen auferlegt sind, allen voran,
andere Menschen menschlich zu behandeln.
In mehreren Artikeln wird "menschenfreundliches Handeln" genauer behandelt. So gehört es zu den grundlegenden Richtlinien, sich friedlich zu verhalten, andere Menschen freundlich und verständnisvoll zu behandeln und hilfsbereit zu sein (siehe auch die "Goldene Regel" >hier<). Kein Mensch, kein Staat, keine Organisation, keine soziale Gruppe und kein staatlicher Apparat steht über den Dingen oder jenseits von Gut und Böse. (>Hier< eine besondere Betrachtung darüber.) Jeder Einzelne ist seinem Gewissen unterworfen, trägt die Folgen seines Handelns und soll sich im Geist der Brüderlichkeit verhalten. Dies verbietet das Kriegführen, die Gewalt und den Terrorismus, schließt allerdings die Selbstverteidigung im Falle eines Angriffs nicht aus.
In einem anderen Artikel wird ein Leben in Wahrhaftigkeit und Toleranz gefordert. Dies bedeutet zum Beispiel, dass niemand (auch kein Politiker, Unternehmer, Reporter oder Wissenschaftler) seinen Mitmenschen belügen, betrügen oder manipulieren soll. Hass, Gewalt und Krieg im Namen einer Religion, einer Weltanschauung oder einer politischen Meinung widersprechen dieser Erklärung. Religionsgemeinschaften und Autoritäten, die Feindschaft, Gewalt, Intoleranz oder gar Krieg predigen, verdienen den Verlust ihrer Gefolgschaft und ihres Ansehens.
Einen hohen Stellenwert hat die Gleichwertigkeit von Mann und Frau und die Partnerschaftlichkeit in der Ehe. Das Zusammenleben von Mann und Frau soll von Liebe, Treue, Dauerhaftigkeit und Respekt geprägt sein. Die Ehe soll den Ehepartnern und den Kindern Geborgenheit und Schutz geben. Es darf niemand gegen seinen Willen gezwungen werden, jemanden zu heiraten. Sexuelle Ausbeutung und Gewalt werden als verwerflich abgelehnt.
Ein weiterer Artikel fordert ein gerechtes und faires Verhalten und einen angemessenen Umgang mit Eigentum. Jede Form des Diebstahls, der Ausbeutung, des Betrugs, der Übervorteilung sowie eine ungerechte Wirtschaftsordnung (siehe etwas weiter unten "soziale Unterdrückung") werden als ungerecht und unmenschlich betrachtet. Jeder Mensch soll sein Eigentum so gebrauchen, dass es zugleich der Allgemeinheit dient.
Die Ehrfurcht vor dem Leben beschränkt sich in dieser Erklärung nicht auf das menschliche Leben, sondern schließt Tiere, Pflanzen, den Erdboden, das Wasser und die Luft mit ein. Die Menschen sollen Sorge dafür tragen, dass die Natur und die Mitgeschöpfe geschützt und erhalten werden.
Der letzte Artikel legt fest, dass keine Bestimmung dieser Erklärung so ausgelegt werden darf, dass ein Staat, eine Organisation, ein Staatsapparat, eine Religionsgemeinschaft, eine soziale Gruppe oder ein einzelner Mensch die Menschenrechte von 1948 (>hier<) verletzt.
Soziale Unterdrückung
Soziale Unterdrückung ist eine Form der Unterdrückung. Der Begriff drückt aus, dass eine soziale Gruppe andere Gruppierungen ihrer Rechte beraubt.
Die „soziale Unterdrückung“ bezieht sich im Gegensatz zur „individuellen Unterdrückung“ auf gesellschaftliche Gruppierungen. Oftmals wird die „soziale Unterdrückung“ auch von einer „nationalen Unterdrückung“ abgegrenzt. Der Begriff bezieht sich vorwiegend auf Klassendifferenzen (Adel, Bürger, Bauern, Arbeiter). Mit dem Aufkommen der Frauenbewegung wird auch von der „sozialen Unterdrückung der Frau“ gesprochen.
Der Ausdruck Unterdrückung bezeichnet vor allem das Niederhalten einer bestimmten sozialen Gruppe durch missbräuchlichen Einsatz gesellschaftlicher Organe (die in Staat, Gemeinden, Körperschaften, Vereinen oder Gesellschaften bestimmte, durch Gesetz oder Statut umrissene Aufgaben erfüllen), ihrer Autorität (Einfluss von mit besonderen Befugnissen ausgestattete Personen oder Institutionen) oder sozialer Maßnahmen. Mehr oder weniger offiziell in einer Gesellschaft verankert, vermag dies zur "systematischen Unterdrückung" anzuwachsen. Unterdrückung entsteht durch die allgemeine, auch unbewusste, Annahme, eine bestimmte Menschengruppe sei minderwertig. Unterdrückung beschränkt sich selten allein auf regierungsamtliche Aktivitäten. Auch bestimmte Einzelpersonen können Opfer einer Unterdrückung werden, und können in solchem Fall nicht auf die Solidarität einer Gruppe bauen. (Die Solidarität ist das Zusammengehörigkeitsgefühl von Individuen oder Gruppen in einem Sozialgefüge - im weiteren Sinn auch von Staaten in internationalen Bündnissen, das sich in gegenseitiger Hilfe und Unterstützung äußert. © 2003 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG)
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der Begriff der Menschenrechte wurden als Kritik der Unterdrückung geschaffen, indem die Macht klar beschränkt und ein Machtmissbrauch gegen Einzelpersonen oder eine Menschengruppe verhindert würde.
Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten (Vorgeschlagen vom Inter Action Council)
Präambel
Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt ist und Pflichten oder Verantwortlichkeiten einschließt,
da das exklusive Bestehen auf Rechten Konflikt, Spaltung und endlosen Streit zur Folge hat und die Vernachlässigung der Menschenpflichten zu Gesetzlosigkeit und Chaos führen kann,
da die Herrschaft des Rechts und die Förderung der Menschenrechte abhängen von der Bereitschaft von Männern wie Frauen, gerecht zu handeln,
da globale Probleme globale Lösungen verlangen, was nur erreicht werden kann durch von allen Kulturen und Gesellschaften beachtete Ideen, Werte und Normen,
da alle Menschen nach bestem Wissen und Vermögen eine Verantwortung haben, sowohl vor Ort als auch global eine bessere Gesellschaftsordnung zu fördern - ein Ziel, das mit Gesetzen, Vorschriften und Konventionen allein nicht erreicht werden kann,
da menschliche Bestrebungen für Fortschritt und Verbesserung nur verwirklicht werden können durch übereinstimmende Werte und Maßstäbe, die jederzeit für alle Menschen und Institutionen gelten,
diese Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten. Sie soll ein gemeinsamer Maßstab sein für alle Völker und Nationen, mit dem Ziel, daß jedes Individuum und jede gesellschaftliche Einrichtung, dieser Erklärung stets eingedenk, zum Fortschritt der Gemeinschaften und zur Aufklärung all ihrer Mitglieder beitragen mögen. Wir, die Völker der Erde, erneuern und verstärken hiermit die schon durch Allgemeine Erklärung der Menschenrechte proklamierten Verpflichtungen: die volle Akzeptanz der Würde aller Menschen, ihrer unveräußerlichen Freiheit und Gleichheit und ihrer Solidarität untereinander. Bewußtsein und Akzeptanz dieser Pflichten sollen in der ganzen Welt gelehrt und gefördert werden.
Fundamentale Prinzipien für Humanität
Artikel 1
Jede Person, gleich welchen Geschlechts, welcher ethnischen Herkunft, welchen sozialen Status, welcher politischen Überzeugung, welcher Sprache, welchen Alters, welcher Nationalität oder Religion, hat die Pflicht, alle Menschen menschlich zu behandeln.
Keine Person soll unmenschliches Verhalten, welcher Art auch immer, unterstützen, vielmehr haben alle Menschen die Pflicht, sich für die Würde und die Selbstachtung aller anderen Menschen einzusetzen.
Keine Person, keine Gruppe oder Organisation, kein Staat, keine Armee oder Polizei steht jenseits von Gut und Böse; sie alle unterstehen moralischen Maßstäben. Jeder Mensch hat die Pflicht, unter allen Umständen Gutes zu fördern und Böses zu meiden.
Alle Menschen, begabt mit Vernunft und Gewissen, müssen im Geist der Solidarität Verantwortung übernehmen gegenüber jedem und allen, Familien und Gemeinschaften, Rassen, Nationen und Religionen: Was du nicht willst, daß man dir tut, das füg' auch keinem anderen zu.
Gewaltlosigkeit und Achtung vor dem Leben
Artikel 5
Jede Person hat die Pflicht, Leben zu achten. Niemand hat das Recht, eine andere menschliche Person zu verletzen, zu foltern oder zu töten. Dies schließt das Recht auf gerechtfertigte Selbstverteidigung von Individuen und Gemeinschaften nicht aus.
Streitigkeiten zwischen Staaten, Gruppen oder Individuen sollen ohne Gewalt ausgetragen werden. Keine Regierung darf Akte des Völkermords oder des Terrorismus tolerieren oder sich daran beteiligen, noch darf sie Frauen, Kinder oder irgendwelche andere zivile Personen als Mittel zur Kriegsführung mißbrauchen. Jeder Bürger und öffentliche Verantwortungsträger hat die Pflicht, auf friedliche, gewaltfreie Weise zu handeln.
Jede Person ist unendlich kostbar und muß unbedingt geschützt werden. Schutz verlangen auch die Tiere und die natürliche Umwelt. Alle Menschen haben die Pflicht, Luft, Wasser und Boden um der gegenwärtigen Bewohner und der zukünftigen Generationen willen zu schützen.
Gerechtigkeit und Solidarität
Artikel 8
Jede Person hat die Pflicht, sich integer, ehrlich und fair zu verhalten. Keine Person oder Gruppe soll irgendeine andere Person oder Gruppe ihres Besitzes berauben oder ihn willkürlich wegnehmen.
Alle Menschen, denen die notwendigen Mittel gegeben sind, haben die Pflicht, ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, um Armut, Unterernährung, Unwissenheit und Ungleichheit zu überwinden. Sie sollen überall auf der Welt eine nachhaltige Entwicklung fördern, um für alle Menschen Würde, Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten.
Alle Menschen haben die Pflicht, ihre Fähigkeiten durch Fleiß und Anstrengung zu entwickeln; sie sollen gleichen Zugang zu Ausbildung und sinnvoller Arbeit haben. Jeder soll den Bedürftigen, Benachteiligten, Behinderten und den Opfern von Diskriminierung Unterstützung zukommen lassen.
Alles Eigentum und aller Reichtum müssen in Übereinstimmung mit der Gerechtigkeit und zum Fortschritt der Menschheit verantwortungsvoll verwendet werden. Wirtschaftliche und politische Macht darf nicht als Mittel zur Herrschaft eingesetzt werden, sondern im Dienst wirtschaftlicher Gerechtigkeit und sozialer Ordnung.
Wahrhaftigkeit und Toleranz
Artikel 12
Jeder Mensch hat die Pflicht, wahrhaftig zu reden und zu handeln. Niemand, wie hoch oder mächtig auch immer, darf lügen. Das Recht auf Privatsphäre und auf persönliche oder berufliche Vertraulichkeit muß respektiert werden. Niemand ist verpflichtet, die volle Wahrheit jedem zu jeder Zeit zu sagen.
Keine Politiker, Beamte, Wirtschaftsführer, Wissenschaftler,
Schriftsteller oder Künstler sind von allgemeinen ethischen
Maßstäben entbunden, noch sind es Ärzte, Juristen und andere
Berufe, die Klienten gegenüber besondere Pflichten haben.
Berufsspezifische oder andersartige Ethikkodizes* sollen den
Vorrang allgemeiner Maßstäbe wie etwa Wahrhaftigkeit und
Fairness widerspiegeln.
* Kodex (lateinisch: codes = abgeschlagener
Baumstamm, Block, zu Schreibtafeln gespaltenes Holz, Buch aus
Holztafeln) bedeutet: Schriftwerk, Urkunde, Verzeichneis
Die Freiheit der Medien, die Öffentlichkeit zu informieren und gesellschaftliche Einrichtungen wie Regierungsmaßnahmen zu kritisieren - was für eine gerechte Gesellschaft wesentlich ist -, muß mit Verantwortung und Umsicht gebraucht werden. Die Freiheit der Medien bringt eine besondere Verantwortung für genaue und wahrheitsgemäße Berichterstattung mit sich. Sensationsberichte, welche die menschliche Person oder die Würde erniedrigen, müssen stets vermieden werden.
Während Religionsfreiheit garantiert sein muß, haben die Repräsentanten der Religionen eine besondere Pflicht, Äußerungen von Vorurteilen und diskriminierende Handlungen gegenüber Andersgläubigen zu vermeiden. Sie sollen Haß, Fanatismus oder Glaubenskriege weder anstiften noch legitimieren, vielmehr sollen sie Toleranz und gegenseitige Achtung unter allen Menschen fördern.
Gegenseitige Achtung und Partnerschaft
Artikel 16
Alle Männer und alle Frauen haben die Pflicht, einander Achtung und Verständnis in ihrer Partnerschaft zu zeigen. Niemand soll eine andere Person sexueller Ausbeutung oder Abhängigkeit unterwerfen. Vielmehr sollen Geschlechtspartner die Verantwortung für die Sorge um das Wohlergehen des anderen wahrnehmen.
Die Ehe erfordert - bei allen kulturellen und religiösen Verschiedenheiten - Liebe, Treue und Vergebung, und sie soll zum Ziel haben, Sicherheit und gegenseitige Unterstützung zu garantieren.
Vernünftige Familienplanung ist die Verantwortung eines jeden Paares. Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern soll gegenseitige Liebe, Achtung, Wertschätzung und Sorge widerspiegeln. Weder Eltern noch andere Erwachsene sollen Kinder ausbeuten, mißbrauchen oder mißhandeln.
Schluß
Artikel 19
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf so ausgelegt werden, daß sich daraus für den Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche auf die Vernichtung der in dieser Erklärung und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 angeführten Pflichten, Rechte und Freiheiten abzielen.
Unterzeichner
Die vorgeschlagene Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten wird von folgenden Personen bekräftigt:
I. Die Mitglieder des InterAction Council
Helmut Schmidt (Ehrenvorsitzender), Bundeskanzler der
Bundesrepublik Deutschland a.D.
Malcolm Fraser (Vorsitzender), Premierminister von
Australien a.D.
Andries A. M. van Agt, Premierminister der Niederlande
a.D.
Anand Panyarachun, Premierminister von Thailand a.D.
Oscar Arias Sanchez, Präsident von Costa Rica a.D.
Lord Callaghan of Cardiff, Premierminister von
Großbritannien a.D.
Jimmy Carter, Präsident der Vereinigten Staaten a.D.
Miguel de la Madrid Hurtado, Präsident von Mexiko a.D.
Kurt Furgler, Bundespräsident der Schweiz a.D.
Valery Giscard d'Estaing, Staatspräsident von Frankreich
a.D.
Felipe Gonzalez Marquez, Premierminister von Spanien a.D.
Michail S.Gorbatschow, Vorsitzender a.D. des Obersten
Sowjets und Präsident a.D.der Union der Socialistischen
Sowjetrepubliken
Selim Hoss, Premierminister von Libanon a.D.
Kenneth Kaunda, Präsident von Zambia a.D.
Lee Kuan Yew, Premierminister von Singapore a.D.
Kiichi Miyazawa, Premierminister von Japan a.D.
Misael Pastrana Borrero, Präsident von Kolumbien (im
August verstorben)
Shimon Peres, Premierminister von Israel a.D.
Maria de Lourdes Pintasilgo, Premierministerin von
Portugal a.D.
Jose Sarney, Präsident von Brasilien a.D.
Shin Hyon Hwak, Premierminister von Korea a.D.
Kalevi Sorsa, Premierminister von Finnland a.D.
Pierre Elliott Trudeau, Premierminister von Kanada a.D.
Ola Ullsten, Premierminister von Schweden a.D.
George Vassiliou, Präsident von Zypern a.D.
Franz Vranitzky, Bundeskanzler von Österreich a.D.
II. Befürworter
Ali Alatas, Minister für Auswärtige Angelegenheiten,
Indonesien
Abdul Aziz Z. Al-Quraishi, Vorsitzender a.D. von SAMA
Lester Brown, Präsident des Worldwatch Instituts
Andre Chouraqui, Professor in Israel
John B. Cobb Jr., Claremont School of Theology
Takako Doi, Präsident der Sozialistisch-Demokratischen Partei in
Japan
Kan Kato, Rektor Chiba University of Commerce
Henry A. Kissinger, Aussenminister a.D., U.S.A.
Teddy Kollek, Altbürgermeister, Jerusalem
William Laughlin, Amerikanischer Unternehmer
Chwasan Lee Kwang Jung, Dharma Grossmeister, Won Buddhismus
Rabbi Dr. J. Magonet, Rektor des Leo Baek College
Federico Mayor, Generaldirektor, UNESCO
Robert S. McNamara, Präsident der Weltbank a.D.
Robert Muller, Rektor, Friedensuniversität
Konrad Raiser, Weltkirchenrat
Jonathan Sacks, Oberrabbiner, U.K.
Seijuro Shiokawa, Minister a.D. für Innere Angelegenheiten,
Bildung und Transportwesen, Japan
Rene Samuel Sirat, Grossrabbiner, Frankreich
Sir Sigmund Sternberg, Internation. Rat der Christen und Juden
Masayoshi Takemura, Finanzminister a.D., Japan
Gaston Thorn, Premierminister a.D., Luxemburg
Paul Volcker, Vorsitzender, James D. Wolfensohn Inc.
Carl Friedrich von Weizsäcker, Wissenschaftler
Richard von Weizsäcker, Bundespräsident a.D., Deutschland
Mahmoud Zakzouk, Religionsminister, Ägypten
III. Hochrangige Experten (Vorbereitende Treffen in Wien, Österreich im März 1996 und im April 1997 und Ehrengäste bei der 15. Plenarsitzung in Noordwijk, den Niederlanden im Juni 1997.)
Hans Küng, Universität Tübingen. Akademischer Berater dieses
Projekts
Thomas Axworthy, CRB Foundation, Montreal, Canada. Akademischer
Berater dieses Projekts.
Kim, Kyong-dong, Seoul National University. Akademischer Berater
dieses Projekts.
Kardinal Dr. Franz König, Wien, Österreich
Anna-Marie Aagaard, Weltrat der Kirchen, Genf
A. A. Mughram Al-Ghamdi, König Fahad Akademie
M. Shanti Aram, (im Juni verstorben) Präsident der Weltkonferenz
für Religion und Frieden, Mitglied des Indischen
Parlamentes
A. T. Ariyaratne, Präsident der Sarvodaya Movement von Sri Lanka
Julia Ching, Universität Toronto
Hassan Hanafi, Universität Kairo
Nagaharu Hayabusa, Asahi Shimbun, Tokio
Yersu Kim, Direktor der Abteilung für Philosophie und Ethik der
UNESCO, Paris
Peter Landesmann, Mitglied der Europäischen Akademie der
Wissenschaften, Salzburg
Lee, Seung-Yun, Vize-Premierminister und Minister der
Wirtschaftsplanung a.D., Seoul, Korea
Flora Lewis, Journalistin der International Herald Tribune,
Paris
Liu, Xiao-feng, Institut der Shino-Christian Studies, Hongkong
Teri McLuhan, kanadische Schriftstellerin
Isamu Miyazaki, vormaliger Staatsminister, Agentur für
Wirtschaftsplanung, Tokio, Japan
J. J. N. Rost Onnes, Exekutiv-Vizepräsident ABN AMRO Bank,
Niederlande
James Ottley, Beobachter der Anglikanischen Kirche bei den
Vereinten Nationen, New York
Richard Rorty, Stanford Humanities Center
L. M. Singvi, Hochkommissar von Indien, London
Marjorie Hewitt Suchocki, Claremont School of Theology
Seiken Sugiura, House of Representatives, Tokio, Japan
Koji Watanabe, vormaliger japanischer Botschafter in Moskau
Woo, Seong-Yong, Munhwa Ilbo, Seoul
Wu Xuequian, Stellvertretender Vorsitzender, Chinese People's
Political Consultative Conference
Alexander Yakovlev, vormaliger Abgeordneter, Präsidentschaftsrat
der Sowjetunion, Moskau
Kommentar: Zu den Pflichten gehört ein Hinweis auf Disziplin (im Sinne des Einhaltens von bestimmten Vorschriften oder Regeln, d.h. Unter-, Einordnung in festgelegte Normen, Konventionen, Verhaltensformen und Umgangsformen); denn ohne Disziplin gibt es keine Aufrichtigkeit und Verlässlichkeit.
In Artikel 15 bezüglich der Religionsfreiheit ist »sollen« zu ersetzen durch »sie dürfen keinesfalls«.
Walter Rath, Oktober 2010
