Erklärungen/Bedeutungen von:
Weitere Namen:
jüdisch, christlich >hier<,
ferner:
Religiosität >hier<,
Wahn >hier<,
Zweifler >hier<.
Allah (arabisch al-ilah
»der Gott«), schon vor der Offenbarung durch den "Propheten" Mohammed in der
vorislamischen Religion Arabiens die höchste männliche Gottheit. Nach Mohammed
ist Allah der Schöpfer und Erhalter der Welt, Richter der Menschen am Jüngsten
Tag und ihm allein gebühren Anbetung und Ergebung (»Islam«).
In Malaysia tobt ein Kampf darum, dass Christen auch Allah
statt Gott sagen. Allah sei aber nur den Mohammedanern (Mehrheit in Malaysia)
vorbehalten (Stand Januar 2010).
Gott (und anschließend Zusammengesetzte Begriffe, wie Gottes Ebenbild - oder Gottebenbild - bis Gottesurteil)
[althochdeutsch got*
(daher
Gottlinde, Gottfried), vielleicht
eigentlich »das (durch Zauberwort) angerufene Wesen«, zu einem indogermanischen
Verb mit der Bedeutung »anrufen«];
in den Religionen die im Glauben1)
als Person erfahrene heilige, transzendente, allumfassende Macht schlechthin,
von der sich der religiös ergriffene Mensch in seiner Existenz unmittelbar
betroffen und gefordert sieht. Gegenstand der wissenschaftlichen
Auseinandersetzung mit Gott in Religionswissenschaft, Religionsphilosophie und
Theologie ist nicht Gott selbst, sondern es sind die in den einzelnen Religionen
äußerst unterschiedlichen Gottesvorstellungen, Gotteserfahrungen und die
Glaubenszeugnisse der Offenbarung3) Gottes
(besonders die heiligen Schriften = Aufzeichnungen und Sammlungen religiöser
Texte, die von einer Religionsgemeinschaft anerkannt [kanonisiert] sind). In den
Religionen erfahren und gelehrt wird Gott besonders als der Schöpfer der Welt,
die Ursache allen Naturgeschehens (besonders in polytheistischen Religionen,
also Religionen mit vielen Göttern), als Herr über Leben und Tod, der in die
Welt eingreift, das Schicksal der Menschen lenkt (besonders durch Boten, z.B.
Engel2), oder indem er irdische Gestalt [Inkarnation4)]
annimmt) und als Richter am Ende der Zeiten auftritt (Gericht Gottes), als der
normative Gesetzgeber für das sittliche Verhalten der Menschen, als erhaltender
Urgrund von allem, was ist, als das gegenüber dem »Irdischen« schlechthin
»Andere« (Numen5)). Die Fülle der Gott
in den Religionen zugesprochenen Gottesattribute (absolute Macht, Schöpferkraft,
Weisheit, Güte u.a.) vereinigen die monotheistischen Religionen auf den einen
und einzigen Gott, während sie in den polytheistischen Religionen auf
verschiedene (Funktions-)Götter verteilt sind, deren Verehrung jedoch auch im
Rahmen eines so genannten subjektiven Monotheismus (Henotheismus6))
erfolgen kann.
Der Gottesbegriff der Bibel ist monotheistisch. Gott ist der absolute Schöpfer
und Herr des Kosmos. Kenntnis von Gott gewinnt der Mensch ausschließlich aus der
Selbstmitteilung (Offenbarung3))
Gottes, der in der Geschichte der Menschen »wirkt«: in Beziehung zu konkreten
Gruppen und einzelnen Menschen, die so als seine Geschichte mit ihnen
qualifiziert ist. Das jüdische Gottesverständnis wird v.a. durch die Aussagen
über Gott in 2.Mose 3,14, der Selbstoffenbarung seines Namens (hebräisch Jahwe:
»ich werde sein, der ich sein werde«) und in 2.Mose 20,17, der Gesetzgebung im
Sinai, bestimmt (Gott ist der Herr, der Heilige, der Eine, der Barmherzige, der
Zornige. Der Mensch soll und kann sich kein Bild von ihm machen). Gott wird als
der Gott Israels, seines auserwählten Volkes bezeugt. Nach christlichem
Gottesverständnis hat sich Gott als der Gott aller Völker in einmaliger und
vollkommener Weise in Jesus Christus offenbart. Dieser ist nach
neutestamentlichem Verständnis das alleinige Bild Gottes (Kolosser 1,15), nur in
ihm kann der Mensch Gott erkennen; in Christus ist Gott Mensch (»Fleisch«)
geworden (Johannes 1,14). Von zentraler Bedeutung für das christliche
Gottesverständnis ist die Aussage »Gott ist Liebe« (1. Johannes 4,8.16.), die in
ihrer Entfaltung Gott als den liebenden Vater beschreibt, der denen, die an ihn
glauben, durch seinen Sohn Jesus Christus das ewige Leben schenken wird.
Die christliche Theologie beschreibt Gott in der trinitarischen Einheit von
Vater, Sohn und Heiligem Geist (Trinität). Die katholische Theologie versuchte
dabei bis ins 20.Jahrhundert hinein, Gott v.a. mit den Mitteln der
platonisch-aristotelischen Philosophie zu verstehen und zu beschreiben (als das
»Sein an sich«, das dem geschaffenen Sein gegenübersteht), besinnt sich heute
jedoch stärker auf den lange Zeit in den Hintergrund getretenen
dynamisch-geschichtlichen Aspekt der biblischen Gottesvorstellung (»Gott hilft«,
»Gott ist da« usw.). Die reformatorische Theologie knüpft unmittelbar an den
existenziellen Grundaussagen der Bibel über Gott an, in denen Gott als der
gnädige, sich dem Sünder in Kreuz und Auferstehung Jesu Christi zuwendende Gott
ausgesagt wird (Rechtfertigung).
Der Gottesbegriff der europäischen Philosophie wurzelt im griechischen
philosophischen Denken (Geist). Er ist statisch; Gott wird apersonal-ontologisch
gedacht Gott »ist«: bei Heraklit das immanente Prinzip kosmischen Werdens (Logos7)),
bei Platon die Idee des Vollkommenen (und damit Guten) schlechthin, bei
Aristoteles die reine Aktualität (als der unbewegte Beweger aller Bewegung).
Der Atheismus8) des 19.Jahrhunderts
sieht Gott als Selbstprojektion des Menschen (L.Feuerbach) beziehungsweise als
Ausdruck eines verkehrten Weltbewusstseins und der Protestation gegen das Elend
der entfremdeten Existenz (K.Marx); Entwürfe der Existenzphilosophie des
20.Jahrhunderts verzichten ganz auf Gott und sehen den Menschen in unbegrenzter
Freiheit ins (unbehauste) Sein geworfen (J.-P. Sartre).
* althochdeutsches Sprichwort: wenn Got eyn landt straffen und plagen will / so gibt er yhm einen Tyrannen.
1) auf Gott gerichtetes, festes und überzeugtes Vertrauen; Ausdruck der Beziehung des Menschen zu Gott oder dem Göttlichen, die als Grundelement des religiösen Lebens für die Existenz des religiösen Menschen schlechthin entscheidend ist.
2) [von griechisch ángelos »Bote«], v.a. in monotheistischen Religionen Mittlerwesen zwischen Gott und Mensch. Die Engel sind ihrer Gottheit als höchste Stufe der Schöpfung in personaler Gestalt untergeordnet.
3) Erkenntnis, Erleuchtung. In der Religionsgeschichte auf Gott zurückgeführte Enthüllung einer vorher »verborgenen« religiösen Wirklichkeit (Gewissheit, transzendenten Wahrheit), die der Mensch als für sein Leben existenziell wichtig erfährt und die allein mit den Mitteln der menschlichen Vernunft weder begriffen noch begründet werden kann.
4) [lateinisch »Fleischwerdung«] in der Religionswissenschaft: in verschiedenen Religionen die irdische Gestaltwerdung (als Mensch oder Tier) göttlicher Wesen.
5) [lateinisch (göttlicher) »Wink«] das, das Walten eines göttlichen Wesens ohne Personcharakter, schließlich die Gottheit selbst. Als das Numinose wird in der Religionswissenschaft seit R.Otto das Heilige in seiner zugleich erschreckenden und anziehenden Wirkung bezeichnet.
6) [zu griechisch heis »einer« und theós »Gott«] der, Eingottverehrung; von F.M. Müller in die Religionswissenschaft eingeführter Begriff für die Verehrung einer bevorzugten Gottheit durch den Gläubigen innerhalb einer polytheistischen Religion, als sei diese Gottheit die einzige (subjektiver Monotheismus).
7) [griechisch] der, seit Heraklit ein Grundbegriff der griechischen und hellenistischen Philosophie; verwendet im Sinne eines durch die Vernunft bestimmten Denkens und Sprechens in Abhebung zu »Mythos«, »Meinung« (Doxa) und »Wahrnehmung«.
8) [zu
griechisch átheos »ohne Gott«] der, die Leugnung der Existenz eines persönlichen
Gottes oder persönlicher Götter jenseits der erfahrbaren Welt.
Gott-Ebenbildlichkeit
(lateinisch Imago Dei), auf 1.Mose 1, 26 folgende basierende Aussage der theologischen Anthropologie, nach der der Mensch Ebenbild Gottes ist, »als Bild, das ihm (Gott) gleicht« geschaffen. Die Gottebenbildlichkeit bleibt als wesensmäßige Beziehung des Menschen zu Gott auch nach dem Sündenfall erhalten (1. Mose 9, 6). Das Neue Testament begreift Gottebenbildlichkeit als Bestimmung des Menschen, die in Jesus Christus vollkommen erfüllt ist (Kolosser 3, 10 folgende; Epheser 4, 24).
Götterdämmerung,
germanische Mythologie: der Weltuntergang; beruht auf einer ungenauen Übersetzung von isländisch Ragnarök (Götterverhängnis).
Gottesacker,
der Friedhof, Totenacker, Kirchhof, Begräbnisstätte.
Gottesbeweise,
die auf verschiedenen Wegen Gläubiger aus intellektueller Reflexion unternommenen Versuche, das Dasein Gottes ohne Rückgriff auf die Offenbarung allein aus Gründen der Vernunft zu beweisen. Philosophie und Theologie haben besonders folgende berühmte Gottesbeweise hervorgebracht:
1) Den kosmologischen Gottesbeweis (Aristoteles, Thomas von Aquin), der sich auf das Kausalprinzip stützt und aus der Bewegtheit alles endlichen Seienden auf einen unbewegten Beweger, aus der Kette von Ursachen und Wirkungen auf eine erste Wirkursache schließt.
2) Den ontologischen Gottesbeweis, der den Begriff »Gott«, wie er im menschlichen Bewusstsein vorfindbar ist, analysiert: Gott sei das, worüber hinaus nichts Vollkommeneres gedacht werden könne; da in Wirklichkeit zu existieren vollkommener sei als nur in Gedanken zu existieren, müsse Gott wirklich sein (Anselm von Canterbury, R.Descartes).
3) Den teleologischen Gottesbeweis (so bei Augustinus), der sich auf das Finalitätsprinzip stützt: Der Mensch sei auf ein absolutes Ziel beziehungsweise Gut hin orientiert; so müsse dieses Ziel existieren.
4) Den noologischen Gottesbeweis, der annimmt, dass die Vernunft in ihrer Intention immer das Unendliche als das Wahre und Gute voraussetze, im Denken damit ein Weg zu Gott gegeben sei (Augustinus, R.Descartes, G.W. Leibniz).
5) Den moralischen Gottesbeweis (I.Kant), der aus dem Vorhandensein einer moralischen Weltordnung auf Gott als den Garanten des sittlichen Ausgleichs von Tugend und Glück schließt; Gott könne also nicht rational bewiesen, sondern müsse als Möglichkeitsbedingung sittlichen Handelns postuliert werden. Für die katholische Theologie gehören die Gottesbeweise zur natürlichen oder Vernunfterkenntnis Gottes, die den übernatürlichen oder Offenbarungsglauben an Gott vorbereitet, in der evangelischen Theologie spielen sie nur noch eine historische Rolle.
>Hier<
der Beweis der Nichtexistenz eines Gottes nach dem Ausschlussverfahren.
Gottesbild
(Götterbild), gemalte oder plastische Darstellung von Gottheiten, in denen
menschliche Gottesvorstellungen ihren bildhaften (verdinglichten) Ausdruck
finden; die Gottesbilder beruhen auf dem Verlangen, das den menschlichen Sinnen
Verborgene sichtbar und für den Gebrauch in Kultus, Meditation und Anbetung
verfügbar zu machen. Gottesbilder waren in den meisten Religionen des Altertums
üblich (z.B. in Ägypten, Mesopotamien, Griechenland und Rom). Verschiedene
Religionen, die ursprünglich Gottesbilder ablehnten (die Lehre Zarathustras,
Shintoismus), gingen später zu Götterdarstellungen über. Oft kannten die
Religionen auch Abstufungen in der Bewertung ihrer Gottesbilder unter
religionspädagogischem Gesichtspunkt. Unter den Weltreligionen sind besonders
bilderfreundlich der Hinduismus und (etwa seit der Zeitenwende; nicht
ursprünglich) der Buddhismus; der Islam dagegen lehnt ein Gottesbild und
Darstellungen von Bildszenen in der Moschee ab.
Gottesdienst,
allgemein Bezeichnung für die verschiedenen Formen der Gottesverehrung (Kultus).
Im christlichen (v.a. protestantischen) Sprachgebrauch bezeichnet Gottesdienst
die liturgisch ausgeformte gemeinschaftliche Gottesverehrung mit den Elementen
Anrufung, Lob und Danksagung Gottes, Lesung und Predigt des Wortes Gottes,
Bekenntnis des Glaubens an Gott und Feier der Eucharistie (des Abendmahls). In
der katholischen Kirche ist die Bezeichnung Heilige Messe, in den Ostkirchen die
Bezeichnung Göttliche Liturgie für den Gottesdienst üblich. (Liturgie; Messe)
Literatur:
Lang, B.: Heiliges Spiel. Eine Geschichte des christlichen Gottesdienstes.
München 1998.
Gottesfriede
(lateinisch Pax Dei), der befristete Waffenstillstand zwischen kämpfenden
Gruppen zu den Zeiten religiöser Kultfeiern (z.B. der olympischen Spiele in
Griechenland); im Mittelalter ein durch die Kirche unter Androhung von
Kirchenstrafen gebotener Schutz für bestimmte Personen (z.B. Geistliche, Frauen,
Waisen, Pilger) und Orte (Kirchen, Klöster). Zu dem Gottesfrieden trat der
»Waffenstillstand Gottes« (lateinisch Treuga Dei), der die Fehden an bestimmten
Tagen (z.B. den christlichen Hauptfesten) untersagte. Seit dem 12.Jahrhundert
wurde der Gottesfriede durch den Landfrieden abgelöst.
Gottesgebärerin
(Gottesmutter), Anrede für Maria, die Mutter Jesu Christi; theologische
Bezeichnung für den besonderen Charakter der Mutterschaft Marias, insofern sie
nicht allein Mutter des Menschen Jesus ist, sondern ihre Mutterschaft die ganze
in Jesus Christus verkörperte gottmenschliche Einheit umfasst; als christliche
Lehraussage verbindlich definiert durch das 3. ökumenische Konzil (Ephesos 431).
Gottesgnadentum,
auf die Verbindung von antiken, germanischen und christlichen Vorstellungen
zurückgehende, theologisch auf Römer 13, 1 fußende Bezeichnung der
abendländischen Reichsideologie für die göttliche Legitimation und Beauftragung
des christlich-abendländischen Herrschers; seit der Karolingerzeit wurde dem
Herrschertitel die Formel (»von Gottes Gnaden«, lateinisch Dei gratia)
beigefügt.
Gotteshaus,
in den Religionen ein Gebäude, in dem Götter beziehungsweise (der eine) Gott
kultisch verehrt werden und/oder sich die Gemeinde zur Feier des Gottesdienstes
und zum (regelmäßigen) Gebet versammelt (Tempel, Synagoge, Kirche, Moschee).
Gotteslästerung,
Religions- und Rechtsgeschichte: die (öffentliche) Beschimpfung Gottes
beziehungsweise der innerhalb einer Gesellschaft (von weiten Teilen) verehrten
Götter durch Wort, Bild oder sonstige Ausdrucksmittel; war und ist immer noch als Religionsdelikt
der Gotteslästerung (Blasphemie, sogar Gottlosigkeit) in bestimmten Abschnitten der Rechtsgeschichte
vieler Völker unter zum Teil drakonische Strafen gestellt.
Der früher vorhandene "Gotteslästerungs"-Paragraph im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) (der aber im Bundesstaat Bayern wieder in seine ursprüngliche Fassung zurückgeführt werden soll - Stand 2007) lautet jedoch "nur" noch:
"Elfter Abschnitt (des StGB) - Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören...
§ 167 Störung der Religionsausübung
(1) Wer
1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder
2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt," und so weiter.
In manchen, vor allem islamischen Ländern wird bei einem Verstoß gegen irgend etwas im Koran vor allem bei Lächerlichmachung auch nur eines der "Heiligen Worte" gerne bis zur Todesstrafe verhängt (>Scharia<), zumindest die Auspeitschung (>hier<).
Gotteslob Katholisches Gebet- und Gesangbuch
für den gottesdienstlichen Gebrauch bestimmte Sammlung kirchlicher oder
geistlicher Lieder. Die Geschichte des Gesangbuchs beginnt 1501 mit einem
tschechischen Gesangbuch der Böhmischen Brüder. M.Luther, der dem Gesang der
Gemeinde im Gottesdienst hohen Wert beimaß, beteiligte sich an der Herausgabe
des Erfurter »Enchiridion« und des »Geystlichen gesangk Buchleyns« (beide 1524)
sowie des Klugschen (1529) und des Babstschen Gesangbuchs (1545). Ältestes
katholisches Gesangbuch ist das »New Gesangbüchlin Geystlicher Lieder« von
Michael Vehe (1537). Gesangbücher neuerer Zeit sind das »Evangelische
Kirchengesangbuch« (1950) und das »« (1975). Seit 1993 wird in den deutschen
evangelischen Landeskirchen das neue »Evangelische Gesangbuch« eingeführt.
Literatur:
Komponisten und Liederdichter des evangelischen Gesangbuchs, herausgegeben von
W.: Herbst. Göttingen 1999.
Gottesmutter,
Anrede für Maria, die Mutter Jesu Christi; Gottesgebärerin.
Gottesstaat,
eine aus göttlichen Willen und Gesetz abgeleitete und durch diese legitimierte
Herrschaftsform (Theokratie); in besonderer Weise ausgeprägt in der Form der
Priesterherrschaft (Hierokratie).
Gottesherrschaft
[griechisch »Theokratie«] die, Herrschaftsform, die sich aus dem göttlichen
Willen und Gesetz legitimiert und in der staatliche und religiöse Ordnung eine
Einheit bilden (Gottesstaat). Die Staatsgewalt liegt entweder in der Hand einer
Person, die selbst als Gott beziehungsweise als dessen Stellvertreter (auf
Erden) angesehen wird, oder sie wird von Priestern ausgeübt (Hierokratie).
Theokratien finden sich besonders in frühen Staatssystemen (Mesopotamien,
Ägypten, die Staaten der Azteken und Inkas), in neuerer Zeit zum Beispiel in
Tibet (vor der Angliederung an China).
Gottesurteil (Gottesgericht)
(Gottesgericht, angelsächsisch Ordal), ein Urteil in Rechtsstreitigkeiten oder
über Schuld und Unschuld durch ein angenommenes Zeichen Gottes. Die
Gottesurteile beruhen auf dem Glauben, dass der Unschuldige in einer Probe, die
er zu bestehen hat, von der Gottheit geschützt wird. Das Gottesurteil wurde als
prozessuales Beweismittel benutzt, wenn der Beweis durch Zeugen versagte; dem
Beschuldigten stand die Reinigung von dem Schuldvorwurf durch Gottesurteil
offen. Arten sind u.a.: die Entscheidung durch das Los (Losordal); die
Feuerprobe, bei der der Beschuldigte z.B. über glühende Pflugscharen schreiten
musste; die Wasserprobe: Blieb der gefesselt ins Wasser Geworfene oben, so gilt
er als schuldig, da das reine Wasser ihn nicht aufnehmen wollte; der
Probebissen: Schuldig war, wer z.B. vergiftetes Brot wieder von sich geben
musste, in christlicher Umbildung die Abendmahlsprobe, wobei der Genuss des
Abendmahls für den Schuldigen Krankheit oder Tod zur Folge haben sollte; der
Zweikampf (Kampfordal). Die Gottesurteile wurden 1215 vom 4.Laterankonzil
verboten; die Wasserprobe behauptete sich jedoch in den Hexenprozessen bis ins
17.Jahrhundert.
gottgläubig,
1936-45 im Deutschen Reich offizielle Religionsbezeichnung auf Personalbogen für
Personen, »die sich von den anerkannten Religionsgemeinschaften abgewandt haben,
jedoch nicht glaubenslos sind«; vor 1933 v.a. Selbstbezeichnung freireligiöser,
nicht konfessionsgebundener Gemeinschaften.
© 2003 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG
Weitere "biblische Bezeichnungen" für Gott:
Adonaj oder Adonai: hebräisch »mein Herr«,
Anrede Gottes im jüdischen Gebet anstelle von Jahwe. Dieser Name -
auch Jahve, ist hebräisch der Gott Israels. Herkunft und Bedeutung sind jedoch
umstritten. Jahwe wurde nach der Vokalisation des hebräischen Bibeltextes
als Jehova gelesen, was allerdings unzutreffend sein soll. seit
(spätestens) dem 1.Jahrhundert vor der Zeitrechnung vermeiden die Juden das
Aussprechen eines Gottesnamens und sprechen anstatt von Jahwe von Adonai.
Septuaginta (lateinische Siebzig), die älteste und wichtigste griechische
Übersetzung des Alten Testaments (aus dem 3. bis 1.Jahrhundert vor der
Zeitrechnung, angeblich unter der Leitung eines Ptolemaios II.
Philadelphos in Alexandria, der ehemals bedeutendsten Hafenstadt Ägyptens, von
72 jüdischen Gelehrten innerhalb von 72 Tagen erstellt) und Vulgata ("allgemein
gültig" bei den Katholiken seit 1546, dem Konzil von Trient) wird Jahwe mit »Kyrios«
und »Dominus«, die meisten deutschen Bibeln mit »Herr«
übersetzt. Da religiöse Leute kein technischen Erfindungen machen können, denken
sie sich noch etwas aus: Statt Jahwe gibt es ein Tetragramm (Bezeichnung
aus 4 Buchstaben), in Form von JHWH (seit dem 50 nach der
Zeitrechnung im Alter von 70 Jahren gestorbenen jüdisch-hellenistischen
Religionsphilosophen, Philon von Alexandria). Dieses Tetragramm "spielt in der
mystischen und vor allem kabbalistischen Spekulation eine bedeutende Rolle".
(Kabbala = Überlieferung und seit dem 13. Jahrhundert die Bezeichnung der
jüdischen Mystik und religionsphilosophischen Geheimlehre...)
bedeutet:
- Leidenschaft, Sucht,
- nicht erfüllbare Wunschvorstellung (Illusion)
- hingerissen, irregeführt, verblendet, wahnsinnig, verrückt sein,
- Irrglaube, Selbsttäuschung, Besessenheit, Raserei,
- sich auf einem trügerischen Weg befinden,
- umgangssprachlich, einen Fimmel haben,
- Fehldeutung objektiv gegebener Sinneseindrücke unterliegen (Halluzination: Sinnestäuschung, Trugwahrnehmung als real empfinden),
- in Bewusstseinszustände der Entrückung und Verzückung geraten, sogar aus dem Körper herausgetreten zu sein (ekstatischer Zustand),
- Visionen erleben: wobei Traumbilder, prophetische Zukunftsbilder,
Erscheinungen als Wirklichkeit empfunden werden und als völlig anschauliche
Sinneswahrnehmungen, ohne empirisch (objektiv überprüfbar) Begreifbares.
Visionen treten häufig in ekstatisch-religiösen Zuständen auf und sind oft mit
Prophezeiungen verbunden.
Damit haben wir den krankhaften Wahn erreicht (die Wahnidee, den Wahngedanken) als eine inhaltliche Störung der Denktätigkeit. Bei sonst intaktem Denken und Bewusstsein bildet sich eine falsche Vorstellung oder Überzeugung heraus, die trotz logischer Einwände nicht unterdrückt werden kann und somit auch nicht korrigierbar ist; z.B. Beziehungswahn, Eifersuchtswahn, Verfolgungswahn oder Größenwahn, vor allem religiöser oder allgemein ideologischer Wahn, der vor allem bei Schizophrenie, Psychose oder Paranoia auftritt (aber nicht nur).
Auf Verteilung obiger Begriffe mit Bezug auf Intensität über
- nichts davon haben (absoluter Gefühlskälte)
bis zu
- erträglichen,
- starken,
- schließlich zu extremen psychosomatischen Graden
ist nicht bekannt.
In Laufe eines Lebens wird jeder von jedem ein wenig zu
spüren bekommen, zumindest nur für eine kurze Zeit, vor allem unter Drogen. Das
bedeutet, dass wohl jedes Gehirn eine gewisse Grundlage zu allem hat. In diesem
Zusammenhang möchte ich den bereits an einigen Stellen geäußerten Gedanken
wiederholen: Ein ganz tief religiöser Mensch wird als in seinem Wahnkäfig
Gefangener nicht in der Lage sein, sich kreativ künstlerisch zu betätigen oder
eine patentfähige Neuerung auf die Beine zu bekommen.
>Hier< zu einem ausführlichen Artikel über Definitionen von Denkstörungen
(Stichworte zu Wahn)Zweifler haben Widersprüche in Dogmen, Lehrmeinungen, etablierten Moralvorstellungen erkannt und hadern (streiten um, kämpfen und ringen) mit ihrem religiösen Glauben oder ihrer politischen/weltanschaulichen Überzeugung. Sie sind misstrauisch geworden. Es gab den im März 1811 in Berlin geborenen Schriftsteller, Journalist, Herausgeber von Zeitschriften, Karl Gutzkow, der Ende 1878 in Frankfurt gestorben ist und dessen Roman »Wally, die Zweiflerin« (1835 erschienen) als skandalös galt, weil er ganz offen und direkt religiöse Probleme erörtert und für die damalige Zeit freimütige erotische Schilderungen enthielt. Danach wurden viele weitere , oft satirische Romane und Dramen bekannt. Einen besonderen Namen machte er sich als führende Persönlichkeit des »Jungen Deutschland«, einer politisch oppositionellen literarischen Bewegung (in der sogenannten Restaurationszeit, der Wiederherstellung von früheren, teilweise durch eine Revolution beseitigten politischen oder gesellschaftlichen Zustandes, insbesondere zur Wiedereinsetzung gestürzter Herrschersysteme).
Das Junge Deutschland (vorher schon »la jeune Allemagne« in Frankreich, »Junges Europa« in der Schweiz seit 1834) trat ein
- für die Freiheit des Geistes und die Freiheit des Wortes,
- für Verfassung und Demokratie.
- Man forderte Emanzipation (Befreiung von rechtlicher, politisch-sozialer, geistiger oder psychischer Abhängigkeit des individuellen Menschen) und
- bekämpfte Konventionen (Umgangs-, Verhaltensregeln, allgemeine gesellschaftliche Erwartungen),
- Orthodoxie (alt-, streng- und rechtgläubig, jeweils in Übereinstimmung mit der herrschenden religiösen Lehrmeinung) und
- Absolutismus (monarchische Regierungsform einer alleinigen uneingeschränkten Herrschaftsgewalt, losgelöst von Mitwirkungs- und Kontrollorganen).
Unmittelbaren Anlass zur staatlichen Verfolgung des Jungen Deutschlands bot der
oben erwähnte Roman »Wally, die Zweiflerin«. Schriften des Jungen Deutschlands
wurden durch die Bundesversammlung des Deutschen Bundes am 10.12. 1835 als
staatsgefährdend verboten, das Ausnahmegesetz jedoch zumindest in Preußen 1842
aufgehoben.
Religiosität ist die religiöse Haltung mit den Ausdrucksformen: insbesondere Glaube (abseits von Wissen und Zweifel) und Frömmigkeit (aus mittelhochdeutsch vrum, vrom: »nützlich«, »tüchtig«, »tapfer« - bezeichnet die traditionell seelisch-geistige Grundhaltung und Gestimmtheit, die das Denken, Handeln und Fühlen eines religiösen Menschen gegenüber Gott beziehungsweise dem Göttlichen prägt; leicht abgeänderte Wiedergabe von © 2003 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG.)
Religiöses Verhalten,
fasziniert die Psychologen schon seit langem. William James z. B. schrieb über die Kraft religiöser Erfahrungen Gedichte. Er ging davon aus, daß religiöse Erfahrungen zwar unterschiedlich, aber doch real seien. Dieser Begriff hätte bestimmt nicht seine Zustimmung gefunden, denn religiöses Verhalten legt den Gedanken nahe, daß die Erfahrungen selbst keine Untersuchung wert sind. Als die Psychologie sich stärker an der Wissenschaft orientierte, nahm der Glaube an den Wahrheitsgehalt religiöser Erlebnisse ab. In seinem Buch Die Zukunft einer Illusion unterstellt >Freud<, daß der Mensch an Gott (oder an Götter) glauben müsse, um die Schrecken des Lebens in einer unsicheren Welt ertragen zu können. Die Existenz von Göttern »dort oben« sei eine Projektion, die uns helfe, das Leben hier unten zu kontrollieren. Das Gebet zu Regengöttern, Jehova oder dem Waldgeist Pan sei der Versuch, uns ein Gefühl von Sicherheit zu verschaffen. Nach Freud ist der Gott des Alten und des Neuen Testaments eine in den Himmel erhobene Vaterfigur. In einem kürzlich entdeckten Manuskript von ihm heißt es, es sei wahrscheinlich, daß die Menschen der Frühzeit Götter nicht nur erfanden, weil ihre natürliche Umgebung beängstigend und unkontrollierbar war, sondern auch um ihre eigenen Schuldgefühle zu bekämpfen, die sie wegen des Wunsches hätten, den Vater zu ermorden. In >Totem und Tabu< (1913) schreibt er, daß in der Frühzeit die paarungswilligen jungen Männer ihren Vater töteten und ihn dann als Totem verehrten, um ihre Schuldgefühle zu besänftigen. Es ist nicht ganz klar, ob Freud, der sich auf die Werke viktorianischer Anthropologen bezog, das wörtlich meinte oder symbolisch. Möglicherweise verstand er die Ideen der Anthropologen nur zum Teil. Dennoch war diese These eine wesentliche Grundlage bei der Erklärung des Ursprungs der Religion aus dem >Unbewußten<. Die feindliche Haltung gegenüber der Religion hatte zur Folge, daß es seit 1930 bis in die 70er Jahre hinein nur wenige Untersuchungen zu religiösen Erlebnissen gab, auch wenn der britische Psychologe Michael Argyle 1952 eine Monographie veröffentlichte.
In Großbritannien wurde das Interesse durch Sir Alastair Hardy neu belebt,
der von 1925 an von einem Pressedienst die Zeitungen alle zehn Jahre
daraufhin untersuchen ließ, wie sich die religiöse Einstellung geändert
hatte. Hardy entdeckte ein Muster, das keineswegs auf wachsenden
Skeptizismus hindeutete. Eher ließe sich, behauptete er, sagen, daß in jedem
Jahrzehnt eine andere Sorge im Vordergrund stehe. Mitte der 70er Jahre
stellte er ein neues Interesse am Glauben fest. Er unterschied vielleicht
nicht streng genug zwischen Religion und Kokettieren mit dem Okkultismus,
das besonders in den USA weit verbreitet ist. In den Vereinigten Staaten
haben schätzungsweise 60 Prozent der Bevölkerung mystische Erfahrungen
gemacht. Keines der existierenden psychologischen Werke kann den
Wahrheitsgehalt der Religion nachweisen, aber Freud hat sich geirrt - die
Illusion blüht und gedeiht.
(David Cohen: Lexikon der Psychologie,
Heyne)
Walter Rath, Ende 2007